1.1. Treffen am 

1.1.1. Anwesende

Moderator*in
Protokollant*in
Anwesende

1.1.2. Agenda & Protokoll


1.2. Treffen am 29.05.2021

1.2.1. Anwesende

Moderator*in
Protokollant*in
Anwesende

Julius Schürrle  Ben Schwarzenbach​, Josias Richter Andreas Bauer Frederik Blank


1.2.2. Agenda & Protokoll

1.2.3. Rundlauf der anwesenden Hochschulen

  • HS Heilbronn: Schwierigkeiten während Corona, Dozenten machen was se wollen, Inzidenzwerte hoch, daher Prüfungen verschoben
  • HS Mannheim:
    • Ergänzungssatzung erneuert
    • bisher Freiversuche für alle, jetzt inkonsistente Freiversuchsregelung: Nur für Erstis
    • Anpassung an § 32a steht noch aus, Novellierung hängt mit HISInOne CMS-Einführung zusammen
    • Bis 9 Monate Wartezeit auch Abschlusszeugnis
    • CMS kann Prüfungsordnungen teilweise nicht abbilden
    • Erleichterte An-und Abmeldemodalitäten jetzt zurückgefahren
  • Uni Mannheim: Gute Erfahrung mit Onlineprüfungen, kein Proctoring, evtl. aber im Winter
    • Attestpflicht: Keine Fälle von abgelehnten Attesten bekannt, macht rechtliche Schritte schwierig
    • Rücktritt von Prüfungen ist während Corona bis direkt vor der Prüfung möglich
    • aus triftigem Grund Rücktritt bedeutet Pflichtanmeldung am zweiten Termin
  • TH Ulm
    • Zeugnisse haben gern mal Rechenfehler, sorgt für Verzögerungen
    • Laufende Datenschutzanfrage weil Adressen dafür lange aufgehoben werden müssen 12§ abs. 8 LHG
    • Keine Nachteilsausgleiche wegen Corona, flexiblere Abmeldungen, sonst 4 Wochen vor Prüfungen, jetzt geändert aucf 2 Wochen
    • Alternative Prüfungsformen wegen Corona möglich, allerdings wenig angenommen
    • Dieses Semester, wenn man krank ist kann man sich abmelden
  • Uni Ulm
    • Testpflicht vor Präsenzveranstaltungen
    • Auch vor Prüfungen
    • Entweder 24 h aus einem Testzentrum, im Testzentrum der Uni
    • Positive Test = Quarantäne für Prüfungen ist es schwierig
    • Keinen Nachteilsausgleich, aber keine zweite Prüfungsphase
    • Dritter Klausurtermin ...

§ 12 Abs.8 LHG Datenschutz 

siehe → Probleme mit § 12 Abs. 8 LHG - Landesstudierendenvertretung BW - stuvus Wiki (uni-stuttgart.de)

Konterkariert die Anforderungen des Akkreditierungswesens (Absolvent*innen müssen in den Evaluationsprozess eingebunden werden)

Intention ggf. mit Landtagsabgeordneten erörtern?

Thema in die Datenschutz-Gruppe (Matrix) hineintragen

private Mai-Adressen für Absolvent*innen-Befragungen

1.2.4. Anonymisierte Prüfungen

Scheint prinzipiell wünschenswert, hängt generell am CMS

§ 32 Abs. 4 Nr. 6 LHG

die Wiederholung der Prüfung und die Wiederholungsmöglichkeiten; durch studienorganisatorische Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Wiederholung in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Monaten möglich ist; die Hochschule kann die Wiederholung einer Prüfung auch zur Notenverbesserung vorsehen,

Sollen Onlineprüfungen auch nach Corona eingesetzt werden? Unis machen hier einiges, die kompetenzorientierteren Formen sind hier insbesondere interessant


Nächtes Meeting vor der übernächsten LAK (in 10-12 Wochen), vorbehaltlich kurzfristiger Ereignisse/bei Bedarf.


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