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Sitzung der Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg (Präsenz)

 

 


Agenda

Protokoll

Beginn der Sitzung: 12:10 Uhr

Ende der Sitzung: 

Sitzungsort: KIT

Stimmberechtigte: 34 Stimmberechtigungen und 19 Teilnehmer:innen

Weitere Anwesende:

1. Formalia

1.1. Eröffnung der Sitzung

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1.2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die LAK ist mit über 10 anwesenden Studierendenschaften beschlussfähig.

1.3. Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung

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1.4. Genehmigung der Tagesordnung

Genehmigung der Tagesordnung

1.5. Festlegung Ort, Datum der nächsten LAK


2. Berichte 

2.1. Vorstand

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2.2. Referate

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2.3. Arbeitskreise

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2.4. Förderverein der Landesstudierendenvertretung BW e.V.

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3. Anträge

3.1. Studierendenwerke ausfinanzieren, um studentische Armut zurückzudrängen

Einreichung am: 16. Februar 2024

Antragssteller:in: Adrian Keller 

Studierendenschaft: KIT

Funktion: Referent für Studierendenwerke, Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg

Vorsitzender des Verwaltungsrats, Studierendenwerk Karlsruhe AöR

Antragstext:

Die Armutsgrenze lag 2021 für eine alleinlebende Person bei 1.251 € im Monat. Laut der 22. DSW-Sozialerhebung lebten 2021 70,0 % der Studierenden mit weniger als 1.200 € im Monat.[1]

Laut Statistischem Bundesamt waren 2021 37,9 % der Studierenden armutsgefährdet. Unter den Studierenden, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden zusammenlebten, waren es sogar 76,1 %.[2]

2022 und 2023 sind die Verbraucherpreise laut Statistischem Bundesamt um 13,2 % gestiegen.[3] Der BAföG-Höchstsatz stieg in dieser Zeit um 8,5 %.[4]

Es ist mit einer deutlichen Steigerung des Armutsrisikos unter Studierenden zu rechnen.


Die Studierendenwerke in Baden-Württemberg sind die Einrichtungen des Landes zur sozialen Unterstützung der Studierenden.

Sie nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten vielfältige Aufgaben wahr. Es ist die Aufgabe der Landesregierung ihnen die erforderliche Finanzierung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu geben, damit Studierende die benötigte Unterstützung erhalten.


Günstiges Essensangebot

Das zentrale Angebot zur Unterstützung der Studierenden durch die Studierendenwerke ist die Hochschulgastronomie. In den Mensen erhalten Studierende ein günstiges Essensangebot.

Der Bereich der Hochschulgastronomie ist in den Studierendenwerk bewusst defizitär. Die günstigen Preise sind nur durch eine starke Bezuschussung zu halten. Diese erfolgt aus studentischen Beiträgen und der Finanzhilfe des Landes.


In den letzten Jahren sind die Einkaufspreise für Lebensmittel stark angestiegen. Die Studierendenwerke waren gezwungen, ihre Preise zu erhöhen.
Die finanziell stark belasteten Studierenden spüren diese Preissteigerungen sehr stark.

Die Studierendenwerke brauchen eine höhere Finanzhilfe, um die Essenspreise wieder reduzieren zu können, ohne die Studierendenbeiträge zu erhöhen.

 

bezahlbarer Wohnraum

Laut Statistischem Bundesamt gaben 2021 24,2 % der Studierenden mehr als 40 % ihres Einkommens für Wohnkosten aus und gelten daher als wohnkostenüberbelastet. Unter den Studierenden, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden zusammenlebten, waren es sogar 56,6 %.


Die Studierendenwerke bieten mit ihren Wohnheimen Studierenden günstigen Wohnraum.
Für den Bereich Wohnen werden üblicherweise weder studentische Beiträge, noch die Finanzhilfe des Landes verwendet.

Die Mieten ergeben sich im wesentlichen aus den Bau- und Sanierungskosten abzüglich Zuschüssen. Die Kosten werden über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben.
Für geringe Mieten sind Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen genauso entscheidend wie günstige Kredite, um Finanzierungskosten gering zu halten.


Der Bund bietet gerade mit dem Programm Junges Wohnen die Möglichkeit, studentischen Wohnraum stark auszubauen.[5] Die Landesregierung verpasst diese Gelegenheit, indem sie als einzige bundesweit noch immer nicht bereit ist für die Bearbeitung der Anträge.
Die Förderung des Projekts Junges Wohnen muss unverzüglich fließen!


Wir begrüßen, dass der Bund das Programm Junges Wohnen bis 2025 fortführt.
Damit Studierende bezahlbar wohnen können, muss dieses Programm über 2025 hinaus dauerhaft verstetigt werden.


Der Bettplatzzuschuss des Landes muss auch nach dem potentiellen Auslaufen des Programms Junges Wohnen derart erhöht werden, dass wieder etwa 20 % der Baukosten eines Wohnheims gedeckt werden.


BAföG-Bearbeitung

Die 22. DSW-Sozialerhebung zeigt, dass der Anteil der Studierenden, die BAföG erhalten weiter gesunken ist und 2021 einen Stand von 18 % erreicht hat.[6]

Die BAföG-Reform 2022 soll die Zahl der  BaföG-Geförderten erhöhen.
Laut Statista[7] ist der Trend dadurch tatsächlich umgekehrt worden.

Der Bund ist gefordert die BAföG-Sätze an die gestiegenen Kosten laufend anzupassen und den Kreis der BAföG-Geförderten weiter so auszuweiten, dass ein Studium nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt.


Das BAföG wird im Rahmen Bundesauftragsverwaltung nach Art. 85 GG durch die Länder ausgeführt. Das Land Baden-Württemberg hat die Studierendenwerke mit dieser Aufgabe betraut. Bei Bundesauftragsverwaltung ist es allerdings Aufgabe des Landes die Verwaltungskosten zu tragen. Auch wenn die Mittel dafür die letzten Jahre leicht gestiegen sind, reicht Finanzierung des Landes für die Bearbeitung von BAföG derzeit nicht aus. Die Studierendenwerke müssen eigene Mittel aufbringen, um eine gute BAföG-Bearbeitung im Sinne der Studierenden sicherzustellen. Mit steigenden Antragszahlen ist mit höherer Eigenfinanzierung zu rechnen.

Es ist inakzeptabel, dass die Landesregierung ihre Verwaltungskosten auf die Studierenden abwälzt!

 

psychotherapeutische Beratungsstellen

Die psychotherapeutischen Beratungsstellen (PBS) sind essenzielle Einrichtungen für die auch psychisch stark belasteten Studierenden.

Die Studierendenwerke sind auf eine stärkere Förderung der psychotherapeutischen Beratung vor Ort angewiesen.

Das MWK hat in den letzten anderthalb Jahren etwa 1 Million Euro für psychotherapeutischen Beratung durch die Studierendenwerke zur Verfügung gestellt. Diese Finanzierung muss verstetigt werden.


weitere Angebote

Die Studierendenwerke leisten darüber hinaus durch ihre Kitas, Beratungsangebote, Unterstützung bei der Studiumsfinanzierung und vieles mehr sehr wertvolle Beiträge zur Unterstützung der Studierenden.

Auch diese müssen finanziert werden. Hier spielen insbesondere Tarifsteigerungen eine Rolle.


Forderungen

Die Studierenden leben derzeit in einer prekären Situation. Die Möglichkeit zu studieren, hängt zunehmend wieder vom Elternhaus ab. Hochschulbildung muss ohne finanzielle Hürden erreichbar sein!


Aus diese Grund fordert die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg

  1. von der Landesregierung
  1. die unverzügliche Bewilligung der Förderungsanträge durch das Projekt Junges Wohnen,
  2. eine Erhöhung und Dynamisierung der Finanzhilfe, damit diese laufend den Kostensteigerungen durch Tariferhöhungen und höhere Einkaufspreise entspricht,
  3. eine Erhöhung des Bettplatzzuschusses, sodass wieder etwa 20 % der Baukosten eines Wohnheims gedeckt werden,
  4. eine kostendeckende Erstattung der BAföG-Bearbeitung und
  5. zusätzliche 700 000 € jährlich für die Unterstützung der psychotherapeutischen Beratung durch die Studierendenwerke,
  1. sowie von der Bundesregierung
  1. eine dauerhafte Verstetigung des Programms Junges Wohnen über 2025 hinaus,
  2. eine dynamische Anpassung der BAföG-Sätze entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltsungskosten und
  3. eine Ausweitung des Kreises der BAföG-Geförderten.


[1]https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/api/files/Soz22_Hauptbericht.pdf, S. 97.

[2]https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html.

[3]https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_020_611.html.

[4]https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/220623-bafoeg.html.

[5]https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2023/04/junges-wohnen.html

[6]https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/api/files/Soz22_Hauptbericht.pdf, S. 101.

[7]https://de.statista.com/statistik/daten/studie/219/umfrage/anzahl-der-bafoeg-gefoerderten-studenten/

Diskussion:

a

Abstimmungsergebnis:

a

4. Wahlen

4.1.  Entsendung in den studentischen Akkreditierungspool

Vorstellung von Akkreditierungspool:

Der Studentische Akkreditierungspool ist die bun­desweit legitimierte studentische Interessensvertretung im deutschen Akkreditierungswesen. Zu den zentralen Aufgaben des Studentischen Ak­kreditierungspools gehören neben der Entsendung in Verfahren und Gremien auch die Qualifizierung von Studierenden. Hierzu bieten wir regelmäßig Schulungsseminare und Möglichkeiten zur Vernetzung an. Der Pool wird durch die überregionalen Studierendenvertretungen legitimiert und baut so auf den demokratischen Strukturen der studentischen Selbst­verwaltung auf. Dies sind die Bundesfachschaftentagungen, die Lan­desstudierendenvertretungen und der „freie zusammenschluss von studentInnenschaften e.V.


https://www.studentischer-pool.de/der-studentische-pool/


Antrag auf Entsendung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Magnus Scheffel und ich studiere Geschichte und Politikwissenschaft an der Universität Mannheim im 5. Semester. Da ich vom 13.01.2024 - 15.01.2024 das Seminar zur Programmakkreditierung absolviert habe und ich nun nur noch die Entsendung durch eine Pooltragende Organisation benötige, stelle ich hiermit einen Antrag auf besagte Entsendung in den Studentischen Akkreditierungspool. Mit der Aufnahme in den Pool möchte ich mein Engagement in der studentischen Selbstverwaltung ausweiten und mich im Rahmen der Qualitätsverbesserung an Akkreditierungsprozessen beteiligen, um meine bisherigen Kenntnisse einzubringen und weiter vertiefen zu können.

Meine bisherigen Ämter in der Verfassten Studierendenschaft waren die folgenden:

- Vorsitz der Fachschaft für Geschichte und Altertumswissenschaften
- Delegierter im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
- Delegierter in der Studienkommission der Philosophischen Fakultät
- Delegierter im Fachschaftsrat der Universität Mannheim
- Delegierter im Direktorium des Historischen Instituts
- Fachbereichsvertretung der Fachschaft für Geschichte und Altertumswissenschaften
- Mitglied in der Berufungskommission der Juniorprofessur für Alte Geschichte
- Mitglied in der Arbeitsgruppe KI der Philosophischen Fakultät
- Mitglied im Organisationsteam für Schneckenhofveranstaltungen


Anbei befinden sich die Teilnahmebestätigung des Akkreditierungsseminars sowie mein Lebenslauf, falls Sie weitere Unterlagen von mir benötigen sollten, steuere ich diese gerne nach!

Mit freundlichen Grüßen

Magnus Scheffel

Diskussion:

a

Abstimmungsergebnis:

a

4.2. Wahl des/der Referent:in für Soziales

Kerem Çaglar kandidiert als Referent für Soziales

Diskussion:

a

Abstimmungsergebnis:

a

5. Verschiedenes


Die Sitzung endet um


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