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Sitzung der Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg



Protokoll

Beginn der Sitzung: 12:13

Ende der Sitzung:

Teilnehmende

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Veränderungen der Anwesenheit

UhrzeitVorgang






1. Begrüßung und Formalia

1.1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit

Heidelberg eröffnet die Sitzung um 12:13. Es wird eine Gedenkminute für die Opfer des Attentats in Heidelberg gehalten.

Einladung erfolgte frist- und formgerecht per Mail am 13.2.2022 gemäß § 6 Abs. 1 bis 3 VerfO. Beschlussfähigkeit gem. § 4 Abs. 3 Satzung ab sieben anwesenden Studierendenschaften.

Abstimmung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit → (17/10) (Stimmrecht/Gast). Beschlussfähig mit 17 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern


1.2. Aufnahme von Initiativanträgen und Anträgen zur Tagesordnung

Es liegen keine Initiativanträge vor.

1.3. Festlegung der endgültigen Tagesordnung

Bühler (Tübingen) merkt an, dass er noch Änderungsanträge zur GO hat.

Tang (Präsi): ÄA müssen nicht in der TO aufgenommen werden

Tang (Präsi): Vorziehen TOP AK Studierendenwerke vor der Lastuve GO

Es gibt keinen Widerspruch zu dem Vorgehen.

Abstimmung: 16J 0N 2E

Die Tagesordnung wurde genehmigt.

1.4. Festlegung der Redeleitung, der Protokollführung und der Assistenz

Vorschlag:

Redeleitung: An Tang, Rachel Acosta 

Protokoll: Jolanda Lehmann , Daniel Hunyar

Sitzungsunterlagen, Abstimmungen: Rachel Acosta

Formale Abstimmung nötig, da nicht ausschließlich Mitglieder des Präsidium (§ 2 Abs. 2 VerfO).

Abstimmung Sitzungsleitung: 16J 0N 2E

1.5. Festlegung des Termins der nächsten LAK

Vorschlag des Präsidiums: 

Es gibt keine Widerrede zu dem Termin.

Abstimmung: 12J 1N 5E

Die nächste LAK findet somit um 12 Uhr statt.


2. Anträge


2.1. Bestellung Interimsleitung AK Studierendenwerke

Hunyar (KIT): Studiere am KIT, ist schon ne weile im Asta als Sozialreferant aktiv, sitzt im Verwaltungsrat des Studiwerks KA. Will insbesondere auf die Akute Situation in den Bafögämtern und den langfristigen Ausbau von sozialverträglichem Wohnraum eingehen und Studentische Mitglieder in StuWe-Gremien landesweit vernetzen.


Acosta: Wie lange willst du das noch machen? In welchem Semester bist du?

Hunyar: Ich bin schon am Ende des Studiums, plane aber noch ein Jahr im Amt zu bleiben.

Abstimmung Bestellung AK-Leitung: 15J 0N 3E

2.2. Antrag 2. Lesung Geschäftsordnung der Landesstudierendenvertretung

Tang: Auf Einbringung des Antrags können wir verzichten, wurde letzte LAK schon getan. Habt ihr allgemeine Fragen oder Diskussionen? Später werden wir Paragraph für Paragraph durchgehen.

Bühler (Tübingen): Wie sieht es aktuell mit der FinO 

Lehmann: FinO wird hoffentlich nächstes Semester mal erarbeitet

Jacob (Tü) Rückfrage: können wir (rechtlich) von Studierendenschaften überhaupt Geld verlangen?

Lehmann: Schwierig, da wir keine KÖR sind, entweder durch durch eine Studischaft oder durch einen verein

Tang: Vom KIT haben sich schon Leute bereiterklärt an einer FinO mitzuarbeiten. Wer noch mit daran arbeiten möchte, gerne der Telegram-Gruppe beitreten: https://t.me/joinchat/VuZYKXspRXVQswY9

Pietsch (Ulm): Frage zu Stimmgewichten?


Keuthen (DHBW): GO soll Finanzierung regeln, ist mit dem Ministerium schon geklärt, wie das aussehen soll? Wie ist die Umlegung auf Studierende innerhalb der VSen möglich?

Lehmann: Meine Auslegung wäre, dass wir mit der Erwähnung der FinO das erreeicht haben. In den VSen wollen wir natürlich keine Beitragserhöhung 

Tang: soll alles abeklärt werden, kein Grund sich darum Sorgen zu machen.


12:53 Pause bis 13:05

GO-Antrag Tübingen: Das "Geschäftsordnung" genannte Dokument wird in Satzung umbenannt. Die Verfahrensordnung wird anschließend in Geschäftsordnung umbenannt.
Begründung: Eine Geschäftsordnung regelt idR. Arbeitsabläufe usw. Das hier vorliegende Dokument ist eher eine Satzung, in der unsere grundlegenden Rechte, Autonomien usw. geklärt werden. Eine Satzung Geschäftsordnung zu nennen ist super verwirrend. Unsere Satzungen und Ordnungen sollten möglichst leicht verständlich sein. Im LHG ist zwar von Geschäftsordnung die Rede, daran sollte aber eine Konstituierung nicht scheitern. Bei kommenden LHG Novellen kann sich die LaStuVe entsprechend dafür einsetzen, dass auch im LGH von Satzung die Rede ist.

Aussprache:

Jacob (Tü): im LHG steht GO aber unser Dokument ist eigentlich ne Satzung. Wenn neue Leute aktiv werden wollen, soll das nicht zu Verwirrung führen.

Thomas (DHBW): Widerspruch, wenn wir uns konstituieren, sollten wir das ordentlich machen. Ich sehe das Dokument als GO.

Jolanda: sehe den Punkt grundsätzlich ähnlich wie Thomas, VO beschreibt Sitzungsablauf. Streit mit dem LHG ist die Umbenennung nicht ubd wert.

Jacob: nach Eindruck aus TÜ Regelt eine GO Abläufe und nicht Organe. die Benennung gefährdet aber eher nicht die Konstituierung.

Thomas verweist auf Dokument der Uni Göttingen mit Definition von GO. Bittet darum Andreas Bauer nochmal zu dem Thema zu fragen.

Jacob: Frage in die Runde: wie wird das in den Studischaften gehandhabt? finde es klug sich daran zu orientieren.

Jolanda: meiste Satzungen bei uns (Uni Stuttgart) sind Orgasatzungen. GO vom StuPa ist eher hybrider Natur.

An: KIT ist genauso, mit Orgasatzung in der Organe beschrieben sind. Mit der Begrifflichkeit hat man sich lange auseinandergesetzt u.A. mit Andreas, man hätte bei Problemen Rückmeldung bekommen. Sehe keine Problme das GO zu nennen.

Thomas: dürfen nicht vergessen, grundordnung der HS ist vorangestellt. Bitte um Prüfung durch Experten.

An: Vorschlag: über GO-Antrag abstimmen und Definitionsfrage parallel klären.


Abstimmung: 4J 4N 10E abgelehnt



ÄA1: Streiche §1 Abs 4.
Begründung: Die GO sollte möglichst kurz gehalten sein. Der Absatz steht so bereits im LHG. 

Antrag wird von der Antragsstellerin angenommen.


ÄA2: Streiche in §2 Abs 2 "Die Mitteilung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich, die Rückmeldung zum Fortbestehen der Mitgliedschaft erfolgt jeweils zum 01. Oktober." Begründung: Die Mitgliedschaft soll gelten bis die Studierendenschaft austritt oder sich auflöst. Die FHO kann dann regeln, dass die Beiträge auch bei früherem Austritt vollständig für das gesamte Haushaltsjahr zu zahlen sind um die Finanzsicherheit der LaStuVe sicherzustellen. Die Mitgliedschaft für staatlich anerkannte Hochschulen ist sinnvoll. Deswegen wollen wir eine dauerhafte Mitgliedschaft, anstatt dass Hochschulen, die sich nicht jährlich melden, automatisch wieder ausgetreten werden.

Jacob (TÜ): man vermeidet so, dass Studierendenschaften die Mitgliedschaft verlieren wenn sie die Rückmeldung vergessen.

Jolanda:

Thomas: wenn inaktive Stdierendenschaften rausfallen, lässt sich die Beschlussfähigkeit uU leichter herstellen.

Jolanda: Guter Punkt, der Vorteil Studierendenschaften drinzubehalten überwiegt trotzdem den Nachteil, wäre schade wenn sich nach inaktivität wieder aktive finden und die dann nicht mit drin sind.

Jacob verweist auf anderen ÄA der die Problematik mit der Beschlussfähigkeit beheben soll.


ÄA3: Ersetze §2 Abs 3 durch "Die Mitglieder der Studierendenschaft zahlen jährliche Mitgliedschaftsbeiträge an die Landesstudierendenvertretung. Beiträge können auch über das Jahr verteilt einbezogen werden. Beiträge der einzelnen Studierendenschaften werden maximal bis zur Höhe ihres eigenen Beitrags erhoben. Erhebt eine Studierendenschaft keine Beiträge, verzichtet die LaStuVe BW bei dieser auf einen Beitrag. Näheres regelt die Finanzordnung." Begründung: Klar machen, dass es sich um finanzielle Beiträge handelt. Uns wäre wichtig, die GO erst abzustimmen, wenn wir Details zur Höhe der Beiträge geklärt haben. Außerdem soll bereits hier erwähnt werden, dass die LaStuVe von Studierendenschaften, die keine Beiträge erheben (können), natürlich auch keinen Beitrag verlangt.

Jolanda: es wäre schlauer, das so zu lassen und stattdessen einen ähnlichen Vorschlag in die FinO zu übernehmen.

Jacob: in manchen Absäzten steht, dass staatlich anerkannte HSen Geld zahlen müssen, hängen da aber nicht so stark dran dass das in der GO geändert wird.


Abstimmung: 6J 5N 7E


ÄA4: Streiche in §2 Abs 5 "und ist erst nach Begleichung der Mitgliedsbeiträge gültig"
Begründung: Nicht alle Studischaften können Beiträge erheben. Siehe obrige Anmerkung.

Änderungsantrag 4 wird übernommen.


Generalaussprache zu §4

Linus (HFTS): warum 2/3 Mehrheit? Vorschlag die einfache Mehrheit zu verwenden und näheres über VO zu regeln.

Rudi (U Ulm): Staffelung sollte auf 3-4 Stufen verkürzt werden, damit kleiner Stud. nicht von Großen

Jolanda: zu Linus: sehr stark dagegen unter §14 steht, dass jede weitere ... 2/3 Mehrheit erfordert. Wichtige Hürde, gerade wenn es kontrovers ist sollen Änderungen von der Mehrheit angenommen werden. Wollen VO mit der die Mehrheit zufrieden ist. zu Rudi: wird später diskutiert.

Jacob: Vorschläge. schreibe "näheres regelt die GO". Mit festen Zahlen arbeiten und Quorum auf 10 Studischaften festlegen.  Rederecht sollte allgemeiner gefasst werden. Nicht nur Mitglieder der Studischaften, andere Verbände mit denen gearbeitet wird sollen auch reden können.

Jolanda: ÄA 5 wird direkt angenommen, dann ist der Punkt erledigt.


Thomas: wie viele Studischaften müssen anwesend sein, würden uns mit zu geringer Zahl keinen Gefallen tun. Großes Problem für Legitimation wenn Gegenmeinungen beschlossen werden.

An: der Meinung bin ich auch. Gibt Studischaften die die Teilnahme nicht als Pflicht sehen. Die meisten haben Zeit und Leute dafür. Wenn wir uns konstituieren soll jede Studischaften die Pflicht annehmen. zu niedriges Quorum gefährlich.

Jacob: wenn wir uns zu sehr an letzten 2 Jahren orientieren,

Rachel: würde gerne auf §4 4 hinweisen, nach dem Beschlüssfähigkeit nach 2 nicht beschlussfähigen Sitzungen gegeben ist.

Jolanda: 1/4 kommt aus Erfahrung. die meisten LAKs waren mit 1/4 beschlussfähig mit 1/3 nicht. Wenn ich mich richtig erinnere waren das total um die 12. Andere Möglichkeit wäre Beschlussfähigkeit nach Gewicht. kommt auf die später beschlossene Staffelung an. Vorteil wäre, dass bei Anweseheheit der großen HSen Beschlussfähigkeit so oft gegeben ist.

Michael (Ulm): Hab mir die Zahlen angeschaut, es sind bei 1/4 12 Studischaften. 48 staatliche, 79 anerkannte.

Thomas: sollten großes Ganzes sehen. möglichst viele Studischaften mitnehmen. wichtige Frage: sehen wir LAK als Vertretung von Studischaften oder Studierenden?


13:55 Pause bis 14:30


ÄA5: Optional: Streiche §4 Abs 2 und ergänze am Ende von §4 einen Abs 12 "Näheres Regelt die Verfahrensordnung" Begründung: Macht klarer, dass die VO nicht auf jeder Sitzung erneut abgestimmt wird. Außerdem gibt man sich die VO ja nur ein mal, dann dauerhaft in der Satzung stehen haben, dass man sich eine VO gibt, liest sich ggf. nicht so schön.

ÄA wird angenommen.



ÄA6: Option 1: Ersetze §4 Abs 3 durch: Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht. Auf der LAK haben Mitglieder von Hochschulen mit a) bis zu 10.000 Student*innen jeweils zwei, b) mit mehr als 10.000 und bis zu 30.000 Student*innen jeweils drei und c) mit mehr als 30.000 Student*innen jeweils vier Stimmen. Bei Abstimmungen zur Geschäftsordnung hat jedes Mitglied eine Stimme. 


ÄA7: Option 2: Ersetze §4 Abs 3 durch: Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht. Jede vertretene Studierendenvertretung hat eine Stimme.

Begründung: 6 verschiedene Stimmgewichtungen unter den Studierendenschaften halten wir sowohl politisch als auch organisatorisch für keine gute Idee. Die LandesAStenKonferenz hat sich in den letzten Jahren gut professionalisiert. Der aktuelle Zustand sollte jedoch nicht zu sehr als Grundlage für die Arbeitsfähigkeit vorausgesetzt werden. Doppelte Mehrheiten und zu viele unterschiedliche Stimmstaffelungen lehnen wir daher ab. Große Hochschulen können aufgrund ihrer größeren Strukturen leichter Dinge in der LaStuVe bewegen. Bei den Mehrheiten und Stimmgewichten ist daher insbesondere auf kleinere Hochschulen zu achten und deren Engagement zu fördern. Doppelte Mehrheiten (nach Stimmstaffelung und Anzahl der Studierendenschaften) geben kleineren Hochschulen zwar eine Art Veto-Funktion, jedoch nicht mehr Möglichkeiten, eigene Projekte durchzusetzen. Wir schlagen daher eine einfachere Stimmstaffelung vor: Hochschulen mit bis zu 10.000
Studierenden erhalten 2 Stimmen, Hochschulen mit bis zu 30.000 Studierenden erhalten 3 Stimmen und Hochschulen mit mehr Studierenden erhalten 4 Stimmen. Alternativ kann auch das aktuell übliche Verfahren mit einer Stimme pro Studierendenschaft beibehalten werden.




ÄA8: Ersetze in §4 Abs 4 "ein Viertel der Mitglieds-Studierendenschaften" durch "10 Mitglieds Studierendenschaften" Das Quorum für die Beschlussfähigkeit sollte nicht zu hoch angesetzt werden, um die Handlungsfähigkeit der LAK besser zu sichern. Wie oben erwähnt funktioniert die LAK gerade recht gut. Aber auch wenn sich mal wieder weniger Studierendenschaften beteiligen, sollte die LAK arbeiten können. In der aktuellen Satzung gibt es ein Quorum von 7 Studierendenschaften.

Konkurrierender Vorschlag: ÄA9 von Jolanda:  Ersetze in §4 Abs 4 "ein Viertel der Mitglieds-Studierendenschaften" durch "12 Mitglieds-Studierendenschaften" 




ÄA10: Ersetze in §4 Abs 5 "Anderen Personen kann die Sitzungsleitung das Rederecht einräumen." durch "Andere Personen haben ebenfalls Rederecht. Die Sitzungsleitung kann Rederecht einräumen oder entziehen." Begründung: Auf der LAK sollen alle Rederecht haben, nicht nur die Mitglieder der Mitgliedsstudierendenschaften. In Einzelfällen kann das Rederecht natürlich entzogen werden, aber grundsätzlich sollte die LAK offen gestaltet sein. U. a. Vertreter*innen der GEW, des fzs oder des Aktionsbündnis gegen Studierengebühren sind wichtige Partner*innen für die LaStuVe und sollten sich dort jederzeit einbringen können.


ÄA11: Vertausche in §4 Abs 6 die Punkte 1 und 2 Begründung: Die Beschlüsse sind relevanter als die Wahlen und sollten an erster Stelle stehen. Ersetze in §4 Abs 6 "Präsidium" durch "Vorstand, Referate, Arbeitskreissprecher*innen" Begründung: LAK sollte auch Vorstand usw. wählen.



ÄA12: Ergänze in §4 Abs 6 "9. Mitgliedschaft der LaStuVe in Bündnissen, Vereinen und anderen Organisationen" Begründung: Bündnisarbeit ist wichtig und eine Aufgabe der LAK. Ergänze in §4 Abs 7 "sowie der Öffentlichkeit in Geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen." Wir können nicht alle Beschlüsse immer vollständig Öffentlich machen. Das kann z.b. aus strategischen Gründen oder auch für Datenschutz der Fall sein.

ÄA wird angenommen.


§5
ÄA: Streiche §5 Begründung: Die letzten Jahre hat sich sehr bewährt, dass die Sprecher*innen der LaStuVe auch die Redeleitung auf der LAK machen. Dieses Verfahren würden wir gerne beibehalten. Eine*n Präsident*in, der*die dann nur für die Redeleitung zuständig ist, scheint für uns kein sinnvolles Amt. Das mag in einer lokalen Studierendenschaft sinnig sein, wenn man sich sowieso viel auf dem Campus trifft. Bei der LAK sollte die Redeleitung entweder unter den Studierendenschaften rotieren um möglichst viele mit einzubeziehen oder falls man dagegen berechtigte Einwände hat, einfach weiterhin bei den Sprecher*innen liegen.


§6

Diskussion über Varianten


§7
ÄA: Ergänze in §7 Variante 1 Abs 1 "Auf eine quotierte Besetzung nach Geschlecht sowie
Hochschultyp ist hinzuwirken." 

Begründung: Im Vorstand sollten auch unterschiedliche Hochschultypen vertreten sein.


ÄA: Ersetze in §7 Variante 2 Abs 2 "Die Hälfte davon ist für Frauen* vorgesehen. Können diese nicht
besetzt werden, können sie an verbleibende Bewerber vergeben werden." durch "Der Vorstand
besteht mindestens zur Hälfte aus Frauen. Auf eine quotierte Besetzung nach Hochschultyp ist
hinzuwirken."
Begründung: Die Bezeichnung Frauen* ist sehr ungenau. Auch trans Frauen sind Frauen, dafür
benötigt es kein *. Wenn nicht nur Frauen sondern alle außer Cis-Männer gemeint sind dann lieber
FLINTAQ nutzen. Wenn wir uns für eine Quote entscheiden, dann bitte für eine richtige Quote und
keine, die ständig ignoriert werden kann.


ÄA: Streiche §7 Abs 2
Begründung: Die Einzelvertretungsberechtigung gibt den einzelnen Vorständen zu viel Macht. Der
Vorstand sollte idR als Team agieren.


ÄA: Ersetze in §7 Abs 4 "Kandidierende müssen an einer baden-württembergischen Hochschule
eingeschrieben sein. Die Studierendenschaft des/der Kandidierenden hat das Recht auf eine
Stellungnahme" durch "Kandidierende für den Vorstand müssen an einer badenwürttembergischen Hochschule eingeschrieben sein und von einer Mitgliedsstudierendenschaft
vorgeschlagen werden. Die Heimatstudierendenvertretung wird explizit um Stellungnahme
gebeten."
Begründung: Einfach aktuelle Formulierung beibehalten. Wer nicht die Unterstützung mindestens
eines Mitglieds hat, sollte nicht in den Vorstand. Stellungnahme der
Heimatsstudierendenvertretung ist sinnvoll und sollte allgemein wieder etabliert werden.


ÄA: Ersetze §7 Abs 5 "sofern eine Ankündigung auf der vorläufigen Tagesordnung stattgefunden hat"
durch "Anträge zur Neu- oder Abwahl des Präsidiums sind den Mitgliedern mindestens zwei
Wochen vor Sitzungstermin zur Verfügung zu stellen."
Begründung: Formulierung aus aktueller Stazung. Macht klar, dass der Antrag eben den
Mitgliedern rechtzeitig vorliegen muss.#


ÄA: Ersetze §7 Abs 6 Punkt 2 durch "Kontakt zu den Studierendenschaften und befreundeten
Organisationen"
Begründung: Geht in der ersten Linie um Kommunikation, weniger um Koordination. Außerdem
nicht nur Studierendenschaften sondern alle HoPo Organisationen


ÄA: Ergänze in §4 Abs 6 "Höhe der Aufwandsentschädigung für Vorstand und ggf. weitere Personen"
Begründung: Vorstand sollte wenn er viel arbeiten soll eine AE erhalten. In der FHO sollte dann
noch ergänzt werden, dass Fahrtkosten für Tätigkeiten für die LaStuVe erstattet werden
Ausschüsse und Kommissionen


ÄA: Ersetze in §10 Abs 1 Punkt 1 "Haushalts- und Kassenkontrollausschuss" durch
"Kassenprüfungsausschuss"
Begründung: Der Haushalts- und Kassenkontrollausschuss soll in Kassenprüfungsausschuss
(KPA) umbenannt werden, da dies der etabliertere Begriff ist. Wir erachten es für sinnvoll, Details
zum KPA unter Finanzen und nicht unter einem Paragrafen für Ausschüsse unterzubringen.


ÄA: Ersetze §10 "jeweils unterschiedlicher Mitglieds-Studierendenschaften zusammen" durch ",die
alle aus unterschiedlichen Mitgliedsstudischaften stammen,"
Begründung: klingt schöner.


ÄA: Kläre §10 Abs 5 "Bei der Besetzung der Ausschüsse gelten § 6 Absätze 2 und 3 entsprechend."
Begründung: § 6 Absätze 2 und 3 sind zu Untergruppen der LAK?


ÄA: Ersetze in §8 Abs 1 "Referate unterstützen den Vorstand in beratender Funktion." durch
"Referate unterstützen die Landesstudierendenvertretung durch inhaltliche Arbeit zu
themenspezifischen Bereichen."
Begründung: Referate sollen nicht in erster Linie den Vorstand beraten, sondern zu spezifischen
Themen arbeiten.



ÄA: Streiche in §9 Abs 2 "Die LAK wählt eine*n Arbeitskreissprecher*in mit absoluter Mehrheit der
anwesenden Mitglieder in geheimer Wahl."
Begründung: Man könnte Arbeitskreisen ermöglichen, jeweils eine*n Sprecher*in zu wählen. Wahl
durch die LAK erscheint wenig Sinnvoll da dies genauso durch Referate abgedeckt werden kan.
Der Haushalts- und Kassenkontrollausschuss soll in Kassenprüfungsausschuss (KPA) umbenannt
werden, da dies der etabliertere Begriff ist. Wir erachten es für sinnvoll, Details zum KPA unter
Finanzen und nicht unter einem Paragrafen für Ausschüsse unterzubringen.


3. Bericht aus dem Präsidium



4. Mitteilungen


5. Berichte

5.1. AK Corona

5.2. AK Hochschulfinanzierung

5.3. AK Klima und Umwelt

5.4. AK Konstituierung

5.5. AK Landesweites Semesterticket

5.6. AK Lehramt

5.7. AK Studierendenwerke

5.8. AG Hochschulrecht

5.9. AG Studium und Lehre


6. Förderverein der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg e.V.

Mitgliederversammlung wird demnächst nachgeholt nach einer Terminfindung unter den Mitgliedern.


7. Sonstiges

keine Beiträge


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