Sitzung der Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg



Protokoll

Beginn der Sitzung: 12:13

Ende der Sitzung: 17:03

Teilnehmende

  1. An Tang (Präsidium)
  2. Rachel Acosta (Präsidium)
  3. Alisha Woodson (HS HN)
  4. Ben Schwarzenbach (TH Ulm) 
  5. Davis Riedel (KIT)
  6. Jacob Bühler (Uni Tübingen)
  7. Jan Gfrerer (Uni Hohenheim)
  8. Jan Müller (HS Bund)
  9. Jolanda Lehmann (Stuvus)
  10. Jonas Hertwig (PH Heidelberg)
  11. Julian Schmoll (HdM)
  12. Thomas Keuthen (DHBW)
  13. Leonhard Sigel (Uni Mannheim
  14. Linus Häberle (HFT Stuttgart)
  15. Lukas Maas (HS Esslingen)
  16. Manuela Bründl (HFU Furtwangen)
  17. Nico Mirassan (HSOG)
  18. Rudi Pietsch (StuVe Ulm)
  19. Sarah Hotz (Uni Heidelberg)
  20. Daniel Hunyar (KIT/AK Studierendenwerk)
  21. Jan Stffer (Gast)
  22. Johanna Steinkamp (HFU/Gast)
  23. Lea A. (HS Offenburg/Gast)
  24. Matthias Konrad (fzs/Gast)
  25. Michael Säuberlich (Gast)
  26. Michelle Pfisterer (Gast)
  27. Mona Herrmans (AK Lehramt)

1. Begrüßung und Formalia

1.1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit

Heidelberg eröffnet die Sitzung um 12:13. Es wird eine Gedenkminute für die Opfer des Attentats in Heidelberg gehalten.

Einladung erfolgte frist- und formgerecht per Mail am 13.2.2022 gemäß § 6 Abs. 1 bis 3 VerfO. Beschlussfähigkeit gem. § 4 Abs. 3 Satzung ab sieben anwesenden Studierendenschaften.

Abstimmung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit → (17/10) (Stimmrecht/Gast)Beschlussfähig mit 17 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern

Michael Säuberlich anwesend bis 14:04

Jacob (Tü) anwesend bis 16:03

1.2. Aufnahme von Initiativanträgen und Anträgen zur Tagesordnung

Es liegen keine Initiativanträge vor.

1.3. Festlegung der endgültigen Tagesordnung

Bühler (Tübingen) merkt an, dass er noch Änderungsanträge zur GO hat.

Tang (Präsi): ÄA müssen nicht in der TO aufgenommen werden

Tang (Präsi): Vorziehen TOP AK Studierendenwerke vor der Lastuve GO

Es gibt keinen Widerspruch zu dem Vorgehen.

Abstimmung: 16J 0N 1E → Die Tagesordnung wurde genehmigt.

1.4. Festlegung der Redeleitung, der Protokollführung und der Assistenz

Vorschlag:

Redeleitung: An Tang, Rachel Acosta 

Protokoll: Jolanda Lehmann , Daniel Hunyar

Sitzungsunterlagen, Abstimmungen: Rachel Acosta

Formale Abstimmung nötig, da nicht ausschließlich Mitglieder des Präsidium (§ 2 Abs. 2 VerfO).

Abstimmung Sitzungsleitung: 15J 0N 2E

1.5. Festlegung des Termins der nächsten LAK

Vorschlag des Präsidiums: 

Es gibt keine Widerrede zu dem Termin.

Abstimmung: 12J 1N 4E

Die nächste LAK findet somit um 12 Uhr statt.


2. Anträge

2.1. Bestellung Interimsleitung AK Studierendenwerke

Hunyar (KIT): Studiert am KIT, ist schon ne weile im Asta als Sozialreferant aktiv, sitzt im Verwaltungsrat des Studiwerks KA. Will insbesondere auf die Akute Situation in den Bafögämtern und den langfristigen Ausbau von sozialverträglichem Wohnraum eingehen und Studentische Mitglieder in StuWe-Gremien landesweit vernetzen.

Acosta: Wie lange willst du das noch machen? In welchem Semester bist du?

Hunyar: Ich bin schon am Ende des Studiums, plane aber noch ein Jahr im Amt zu bleiben.

Abstimmung Bestellung AK-Leitung: 15J 0N 2E


2.2. Antrag 2. Lesung Geschäftsordnung der Landesstudierendenvertretung

Tang (Präsi): Auf Einbringung des Antrags können wir verzichten, wurde letzte LAK schon getan. Habt ihr allgemeine Fragen oder Diskussionen? Später werden wir Paragraph für Paragraph durchgehen.

Bühler (Tübingen): Wie sieht es aktuell mit der Finanzordnung aus?

Lehmann: Finanazordnung wird hoffentlich nächstes Semester mal erarbeitet.

Jacob (Tü) Rückfrage: können wir (rechtlich) von Studierendenschaften überhaupt Geld verlangen?

Lehmann: Schwierig, da wir keine KÖR sind, entweder durch durch eine Studischaft oder durch einen Verein.

Tang: Vom KIT haben sich schon Leute bereiterklärt an einer FinO mitzuarbeiten. Wer noch mit daran arbeiten möchte, gerne der Telegram-Gruppe beitreten: https://t.me/joinchat/VuZYKXspRXVQswY9

Pietsch (Ulm): Frage wie es mit Stimmgewichten aussehen soll.

Keuthen (DHBW): GO soll Finanzierung regeln, ist mit dem Ministerium schon geklärt, wie das aussehen soll? Wie ist die Umlegung auf Studierende innerhalb der VSen möglich?

Lehmann: Meine Auslegung wäre, dass wir mit der Erwähnung der FinO das erreeicht haben. In den VSen wollen wir natürlich keine Beitragserhöhung 

Tang: Das soll alles abeklärt werden, kein Grund sich darum Sorgen zu machen.


12:53 Pause bis 13:05

GO-Antrag Tübingen: Das "Geschäftsordnung" genannte Dokument wird in Satzung umbenannt. Die Verfahrensordnung wird anschließend in Geschäftsordnung umbenannt.
Begründung: Eine Geschäftsordnung regelt idR. Arbeitsabläufe usw. Das hier vorliegende Dokument ist eher eine Satzung, in der unsere grundlegenden Rechte, Autonomien usw. geklärt werden. Eine Satzung Geschäftsordnung zu nennen ist super verwirrend. Unsere Satzungen und Ordnungen sollten möglichst leicht verständlich sein. Im LHG ist zwar von Geschäftsordnung die Rede, daran sollte aber eine Konstituierung nicht scheitern. Bei kommenden LHG Novellen kann sich die LaStuVe entsprechend dafür einsetzen, dass auch im LGH von Satzung die Rede ist.

Aussprache:

Jacob (Tü): im LHG steht GO aber unser Dokument ist eigentlich ne Satzung. Wenn neue Leute aktiv werden wollen, soll das nicht zu Verwirrung führen.

Thomas (DHBW): Widerspruch, wenn wir uns konstituieren, sollten wir das ordentlich machen. Ich sehe das Dokument als GO.

Jolanda: sehe den Punkt grundsätzlich ähnlich wie Thomas, VO beschreibt Sitzungsablauf. Streit mit dem LHG ist die Umbenennung nicht unbedingt wert.

Jacob (Tü): nach Eindruck aus TÜ Regelt eine GO Abläufe und nicht Organe. die Benennung gefährdet aber eher nicht die Konstituierung.

Thomas (DHBW) verweist auf Dokument der Uni Göttingen mit Definition von GO. Bittet darum Andreas Bauer nochmal zu dem Thema zu fragen.

Jacob: Frage in die Runde: wie wird das in den Studischaften gehandhabt? finde es klug sich daran zu orientieren.

Jolanda: meiste Satzungen bei uns (Uni Stuttgart) sind Orgasatzungen. GO vom StuPa ist eher hybrider Natur.

An: KIT ist genauso, mit Orgasatzung in der Organe beschrieben sind. Mit der Begrifflichkeit hat man sich lange auseinandergesetzt u.A. mit Andreas, man hätte bei Problemen Rückmeldung bekommen. Sehe keine Problme das GO zu nennen.

Thomas: dürfen nicht vergessen, grundordnung der HS ist vorangestellt. Bitte um Prüfung durch Experten.

An: Vorschlag: über GO-Antrag abstimmen und Definitionsfrage parallel klären.

Abstimmung: 4J 4N 9E → GO-Antrag abgelehnt


ÄA1: Streiche §1 Abs 4.
Begründung: Die GO sollte möglichst kurz gehalten sein. Der Absatz steht so bereits im LHG. 

Antrag wird von der Antragsstellerin angenommen.


ÄA2: Streiche in §2 Abs 2 "Die Mitteilung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich, die Rückmeldung zum Fortbestehen der Mitgliedschaft erfolgt jeweils zum 01. Oktober." 

Jacob (TÜ): man vermeidet so, dass Studierendenschaften die Mitgliedschaft verlieren wenn sie die Rückmeldung vergessen.

Thomas: wenn inaktive Stdierendenschaften rausfallen, lässt sich die Beschlussfähigkeit unter Umständen leichter herstellen.

Jolanda: Guter Punkt, der Vorteil Studierendenschaften drinzubehalten überwiegt trotzdem den Nachteil, wäre schade wenn sich nach Inaktivität wieder Aktive finden und die dann nicht mit drin sind.

Jacob: verweist auf anderen ÄA der die Problematik mit der Beschlussfähigkeit beheben soll.


ÄA3: Ersetze §2 Abs 3 durch "Die Mitglieder der Studierendenschaft zahlen jährliche Mitgliedschaftsbeiträge an die Landesstudierendenvertretung. Beiträge können auch über das Jahr verteilt einbezogen werden. Beiträge der einzelnen Studierendenschaften werden maximal bis zur Höhe ihres eigenen Beitrags erhoben. Erhebt eine Studierendenschaft keine Beiträge, verzichtet die LaStuVe BW bei dieser auf einen Beitrag. Näheres regelt die Finanzordnung." 

Jolanda: es wäre schlauer, das so zu lassen und stattdessen einen ähnlichen Vorschlag in die FinO zu übernehmen.

Jacob: in manchen Absätzen steht, dass staatlich anerkannte HSen Geld zahlen müssen, hängen da aber nicht so stark dran dass das in der GO geändert wird.

Abstimmung: 6J 5N 6E → Änderungsantrag übernommen


ÄA4: Streiche in §2 Abs 5 "und ist erst nach Begleichung der Mitgliedsbeiträge gültig"

Änderungsantrag 4 wird übernommen.


Generalaussprache zu §4

Linus (HFTS): warum 2/3 Mehrheit? Vorschlag die einfache Mehrheit zu verwenden und näheres über VO zu regeln.

Rudi (U Ulm): Staffelung sollte auf 3-4 Stufen verkürzt werden, damit kleine Studischaften nicht von Großen dominiert werden.

Jolanda: zu Linus: sehr stark dagegen unter §14 steht, dass jede weitere Änderung eine 2/3 Mehrheit erfordert. Wichtige Hürde, gerade wenn es kontrovers ist sollen Änderungen von der Mehrheit angenommen werden. Wollen VO mit der die Mehrheit zufrieden ist. zu Rudi: wird später diskutiert.

Jacob: Vorschläge. schreibe "näheres regelt die GO". Mit festen Zahlen arbeiten und Quorum auf 10 Studischaften festlegen.  Rederecht sollte allgemeiner gefasst werden. Nicht nur Mitglieder der Studischaften, andere Verbände mit denen gearbeitet wird sollen auch reden können.

Jolanda: ÄA 5 wird direkt angenommen, dann ist der Punkt erledigt.


Thomas: wie viele Studischaften müssen anwesend sein, wir würden uns mit zu geringer Zahl keinen Gefallen tun. Es gäbe ein großes Problem für Legitimation wenn Gegenmeinungen beschlossen werden.

An: der Meinung bin ich auch. Gibt Studischaften die die Teilnahme nicht als Pflicht sehen. Die meisten haben Zeit und Leute dafür. Wenn wir uns konstituieren soll jede Studischaften die Pflicht annehmen. zu niedriges Quorum sehe ich gefährlich.

Jacob: wenn wir uns zu sehr an letzten 2 Jahren orientieren,

Rachel: würde gerne auf §4.4 hinweisen, nach dem Beschlüssfähigkeit nach 2 nicht beschlussfähigen Sitzungen gegeben ist.

Jolanda: 1/4 kommt aus Erfahrung. die meisten LAKs waren mit 1/4 beschlussfähig mit 1/3 nicht. Wenn ich mich richtig erinnere waren das total um die 12. Andere Möglichkeit wäre Beschlussfähigkeit nach Gewicht. kommt auf die später beschlossene Staffelung an. Vorteil wäre, dass bei Anweseheheit der großen HSen Beschlussfähigkeit so oft gegeben ist.

Michael (Ulm): Hab mir die Zahlen angeschaut, es sind bei 1/4 12 Studischaften. 48 staatliche, 79 anerkannte.

Thomas: sollten großes Ganzes sehen. möglichst viele Studischaften mitnehmen. wichtige Frage: sehen wir LAK als Vertretung von Studischaften oder Studierenden?


13:55 Pause bis 14:30

14:32 Fortsetzung


Jolanda stellt VO-Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Abstimmung: (14/5/3) (Stimmberechtigt/Gast/Enthalten)


ÄA5:  Streiche §4 Abs 2 und ergänze am Ende von §4 einen Abs 12 "Näheres Regelt die Verfahrensordnung".

ÄA wird angenommen.


ÄA6: Option 1: Ersetze §4 Abs 3 durch: Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht. Auf der LAK haben Mitglieder von Hochschulen mit a) bis zu 10.000 Student*innen jeweils zwei, b) mit mehr als 10.000 und bis zu 30.000 Student*innen jeweils drei und c) mit mehr als 30.000 Student*innen jeweils vier Stimmen. Bei Abstimmungen zur Geschäftsordnung hat jedes Mitglied eine Stimme. 

Anzahl Studierende≤10.000≤30.000>30.000
Anzahl Stimmen234

Thema vertagt.

ÄA7: Option 2: Ersetze §4 Abs 3 durch: Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht. Jede vertretene Studierendenvertretung hat eine Stimme.

Begründung: 6 verschiedene Stimmgewichtungen unter den Studierendenschaften halten wir sowohl politisch als auch organisatorisch für keine gute Idee. Die LandesAStenKonferenz hat sich in den letzten Jahren gut professionalisiert. Der aktuelle Zustand sollte jedoch nicht zu sehr als Grundlage für die Arbeitsfähigkeit vorausgesetzt werden. Doppelte Mehrheiten und zu viele unterschiedliche Stimmstaffelungen lehnen wir daher ab. Große Hochschulen können aufgrund ihrer größeren Strukturen leichter Dinge in der LaStuVe bewegen. Bei den Mehrheiten und Stimmgewichten ist daher insbesondere auf kleinere Hochschulen zu achten und deren Engagement zu fördern. Doppelte Mehrheiten (nach Stimmstaffelung und Anzahl der Studierendenschaften) geben kleineren Hochschulen zwar eine Art Veto-Funktion, jedoch nicht mehr Möglichkeiten, eigene Projekte durchzusetzen. Wir schlagen daher eine einfachere Stimmstaffelung vor: Hochschulen mit bis zu 10.000
Studierenden erhalten 2 Stimmen, Hochschulen mit bis zu 30.000 Studierenden erhalten 3 Stimmen und Hochschulen mit mehr Studierenden erhalten 4 Stimmen. Alternativ kann auch das aktuell übliche Verfahren mit einer Stimme pro Studierendenschaft beibehalten werden.

ÄA vertagt.


ÄA8: Ersetze in §4 Abs 4 "ein Viertel der Mitglieds-Studierendenschaften" durch "10 Mitglieds Studierendenschaften" Das Quorum für die Beschlussfähigkeit sollte nicht zu hoch angesetzt werden, um die Handlungsfähigkeit der LAK besser zu sichern. Wie oben erwähnt funktioniert die LAK gerade recht gut. Aber auch wenn sich mal wieder weniger Studierendenschaften beteiligen, sollte die LAK arbeiten können. In der aktuellen Satzung gibt es ein Quorum von 7 Studierendenschaften.

Konkurrierender Vorschlag: ÄA9 von Jolanda:  Ersetze in §4 Abs 4 "ein Viertel der Mitglieds-Studierendenschaften" durch "12 Mitglieds-Studierendenschaften" 

Jolanda stellt ihren Antrag vor.

Jacob: wir haben noch nicht über Geld gesprochen, wir professionalisieren uns noch nicht, geben uns mit diesem Dokument nur eine neue GO, wenn große Entscheidungen z.B. AE für Präsidium anstehen, kann man über ein höheres Quorum nachdenken.

ÄA werden Abgestimmt: 8 ÄA8; 6 ÄA9; 2E → ÄA 8 wird abgestimmt

Abstimmung über die Annahme des favorisierten ÄA8: 14J 1N 1E → ÄA 8 angenommen


ÄA10: Ersetze in §4 Abs 5 "Anderen Personen kann die Sitzungsleitung das Rederecht einräumen." durch "Andere Personen haben ebenfalls Rederecht. Die Sitzungsleitung kann Rederecht einräumen oder entziehen." Begründung: Auf der LAK sollen alle Rederecht haben, nicht nur die Mitglieder der Mitgliedsstudierendenschaften. In Einzelfällen kann das Rederecht natürlich entzogen werden, aber grundsätzlich sollte die LAK offen gestaltet sein. U. a. Vertreter*innen der GEW, des fzs oder des Aktionsbündnis gegen Studierengebühren sind wichtige Partner*innen für die LaStuVe und sollten sich dort jederzeit einbringen können.

Jacob stellt den Antrag vor.

Jolanda: sehe den Punkt nicht so ganz. meine Interpretation von Rederecht ist: Person meldet sich an und das Präsidium gewährt das Rederecht. Wir verhauen uns nicht viel dadurch. hätte kein riesiges Problem damit das zu ändern.

An: Praktisch würde sich nicht viel ändern, bin da unemotional.

Jacob: in Bayern z.B. muss man erst fragen, bevor man was sagen will, ist ne leichte Hürde auf Sitzungen.

Thomas: wäre gut wenn alle BW Studis reden können. Können uns mit der Regelung so schützen als Gremium. Geht darum, dass wir alle Meinungen zulassen. Habe das bisher nicht als Störung wahrgenommen. gut wies in der GO bisher steht.

Abstimmung : 4J 11N 1E → ÄA abgelehnt


ÄA11: Vertausche in §4 Abs 6 die Punkte 1 und 2 Begründung: Die Beschlüsse sind relevanter als die Wahlen und sollten an erster Stelle stehen.

Jacob stellt vor.

Jolanda: evtl war die Intention dass, das Präsidium für Sitzungsdurchführung wichtig ist, aber an sich kein Problem.

ÄA wird angenommen.


ÄA12: Ersetze in §4 Abs 6 "Präsidium" durch "Vorstand, Referate, Arbeitskreissprecher*innen" Begründung: LAK sollte auch Vorstand usw. wählen.

ÄA wird angenommen.


ÄA13: Ergänze in §4 Abs 6 "9. Mitgliedschaft der LaStuVe in Bündnissen, Vereinen und anderen Organisationen" Begründung: Bündnisarbeit ist wichtig und eine Aufgabe der LAK. Ergänze in §4 Abs 7 "sowie der Öffentlichkeit in Geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen." Wir können nicht alle Beschlüsse immer vollständig Öffentlich machen. Das kann z.b. aus strategischen Gründen oder auch für Datenschutz der Fall sein.

ÄA wird angenommen.


Diskussion zur Stimmstaffelung

Rudi (UU): sinnvoll Staffelung kleiner zu halten zB 2-4 statt 1-7, um kleinere Sts ins Boot zu holen.

Jolanda: glaube 2-4 macht keinen Sinn wäre verwirrend. Beispiele zur Srimmverteilung in PP in den Unterlagen. Gibt viele kleine HSen im Vergleich zu großen Unis. MMn ist das mit 7 Stimmen max gut ausgeglichen. mittlere kleine HSen haben schon oft 2-3 Stimmen.

Jacob: 2-3-4 vs 1-2-3 macht schon Unterschied in der Stimmverteilung. Haben viele Sts mit <7000. inbes. kleinen fällt es schwiereiger sich einzubringen, kleines Gewicht nimmt Motivation an LAK teilzunehmen. Wirklich was initiieren geht nicht mit wenig Gewicht. indem man das vereinfacht kann man bei der Orga Arbeit sparen.

Jo: Abstimmungsorga lässt sich mit digitalen tools gut umsetzen. denke kl HSen sind nicht davon ausgeschl. was zu bewegen, bräuchte nur 3 kl HSen um eine große Uni zu überstimmen.

Thomas: der einfache Weg ist nicht immer der beste. nicht über Aufwand allein diskutieren, sondern das Ziel. anwesende Mitglieder soll genug Stimmgewicht haben um eine starke Mainung abzubilden. Hochschulform DHBW wird als Studierendenschaft dargestellt. macht Mitarbeit unatrakktiv. Eine Stimme pro Sts macht es für die großen HSen unattraktiv. Staffelung komplett auszuschließen halte ich für falsch. Das große Ziel ist es, die Studierende ggü. der Politik zu vertreten, und dabei zusammen stärker aufzutreten als allein. DHBW-Meinung: ohne Stimmstaffelung würden sie sich außerhalb organisieren und separat auftreten da sie sonst so viele Studis repräsentieren.

Linus: Verteilung bei mehreren Stimmen. Wie regelt man das mit Teilnehmenden an Sitzungen? Abstimmungen repräsentativ?

Miachael (UU): woher 7? aus satistischer sicht würde man bei 48 Pkt 4 klassen ansetzen. Sollten solide Begründung für die Staffelung finden, die aus mathematischer Sicht sinnvoll ist.

jacob: sollten zuerst maßnahmen etablieren, die die Umsetung ermöglichen. 2-3-4 modell wäre guter Kompromiss. ist nicht so, dass kl HSen derzeit dominieren. Spreche mich dafür aus Stimmaufteilung zu erm. Vertretung mit Repräsentant:innen=Anzahl Stimme praktisch eher schwierig.

Jolanda: zu Jacob: Präsidium soll Möglichkeiten zur Umsetzung nach Bschluss finden. Staffelung kommt vom AK aus 2020, gibt ein Loch bei 4 Stimmen zw. 10000-17000. Gibt den grund das sinnvoller zu gestalten. Für den 2-3-4 Vorschlag wäre es super wenn man sich zu nem konkreten Vorschlag Gedanken macht. zu thomas: Interessant als was wir uns verstehen. große HSen kommen sich uU verarscht vor. Kompromiss mit 2-3-4 ist denkbar. Als Vertr. der US wird das meine Stimme aber nicht bekommen. zu Repräsent. dagegen bläht Gremium auf. Bundesrat als Vorbild geht auch mit 1 Person.

Thomas: in welcher Form finden die LAKs statt, sehe das eher online, wäre kein Problem mehrere Leute zu schicken. große Studischaften stünden bei rep. vor gleicher Herausforderung mit kleinen. Von Vornerein das Modell auszuschießen falscher weg. frage: müssen wir unterschiede zw. HSen berücksichtigen. Sollten an den Systemen weiterarbeiten weils mit der GO auf konstituierung zugeht. Möchte Berücksichtigung der DHBW wie auch im LHG. DHBW-Standorte werden sich evtl. unterschiedlich positionieren.

Jacob: Bundesrat vertitt eher Landesregiereungen als Bürger:innen, LastuVe muss Anreize Setzen mitzuarbeiten, das tun wir nicht durch Rederecht und kein recht mitzuarbeiten. Alles in allem arbeiten wir sehr gut zusammen. Beim 2-3-4 Entwurf an DHBW gedacht. Könnte 4 Stimmen als Bonus wegen der Größe bekommen.

Rudi: Verstehe Tomas argumente, dass man in der LAk größeres Gewicht haben möchte. Sehe nicht, dass in der LAK was über die Köpfe hinweg entschieden wird. große Sts eher sehr aktiv. könnten Meinungsbild machen.

kurze Pause bis 15:25

An: Diskussion ist erschöpft, wir machen ein Stimmungsbild ob eine Simmstaffelung gewollt ist oder nicht.

Stimmungsbild: 9J 4N 1E

Jolanda: Ich würde die Grenzen der Stimmverteilung nochmal verschieben um die die Balnace mit der DHBW besser hinzubekommen.

Thomas: Das muss nicht gleich beschlossen werden. bin auch dafür das mathematisch anzugehen, gab in diese Richtung Modelle von Weingarten. Jetzt wäre das bei uns Allen nur ein Raten.

Jacob: Der Vorschlag zum 2-3-4 Modell ist vom fzs übernommen, passt vielleicht nicht auf BW.

Jolanda: d'accord mit Thomas u Jacob, also für eine mathematisch sinnvolle Stimmverteilung. Können gerne nochmal ein Treffen einberufen und es erstmal dabei belassen.

An: entnehme der Diskussion, dass der AK sich damit nochmal befasst. Sind vorangekommen und haben jetzt einen Rahmen wie wir damit umgehen.


§5
ÄA14: Streiche §5 Begründung: Die letzten Jahre hat sich sehr bewährt, dass die Sprecher*innen der LaStuVe auch die Redeleitung auf der LAK machen. Dieses Verfahren würden wir gerne beibehalten. Eine*n Präsident*in, der*die dann nur für die Redeleitung zuständig ist, scheint für uns kein sinnvolles Amt. Das mag in einer lokalen Studierendenschaft sinnig sein, wenn man sich sowieso viel auf dem Campus trifft. Bei der LAK sollte die Redeleitung entweder unter den Studierendenschaften rotieren um möglichst viele mit einzubeziehen oder falls man dagegen berechtigte Einwände hat, einfach weiterhin bei den Sprecher*innen liegen.

Organigramm zum Verständnis verlinkt (visuelle Darstellung der Organe wie aktuell angedacht).

Jolanda: Es ist viel Aufwand Exekutive und Legislative zu machen, die Möglichkeit sich mit einer Sache zu beschäftigen sollte gegeben sein. Einschränkung der Aufgaben ist meiner Erfahrung nach gut um Leute zu fnden.

An: Ich bin nicht sauer, die Protokolle werden noch veröffentlicht!!

Jacob: Es geht nur um Die Sitzungsleitung, dann haben wir trotzdem ne klare Trennnung. Ich frage mich, wollen wir Leute die Lust haben Paragrafen zu reiten als Sitzungsleitung. Brauchen keinen Zwischenschritt besonders nicht auf eine Position konzentriert.

Jolanda: Gegenrede: haben immer ne Gremienleitung und das muss es zur Orga auch geben. z.B. für Beschluss neuer GO. Sehe den Punkt nicht so wirklich. 1-3 Pers im Vgl zu 6 im Vorstand angemessen, im besten Fall entlastet das den Vorstand.

Jan (DHBW): Finde Jolandas Punkt sehr gut. Sinnvoll, dass es ein Präsidium in einem Gremium gibt, das nicht im Vorstand ist und Sitzungen unparteiisch leiten kann. Nicht richtig wenn der Vorstand Hintergedanken bei der Sitzungsleitung haben muss.

Abstimmung: 2J 9N 4E → ÄA abgelehnt.


§6

Diskussion über Varianten

Jolanda: Es gäbe die Möglichkeit Untergruppen (von Hochschularten oder lokal) zu bilden, ist meiner meinung nach aber unnötig weil man das auch inoffiziell machen kann und es sonst nur unser Konstrukt aufbläht

Abstimmung:

Variante 1: 0
Variante 2 (streichen): 11
Enthaltung: 3

§6 wird gestrichen


15:55 kurze Pause bis 16:02


§7

Diskussion zu Varianten:

Jolanda: bin der Meinung wir sollten 1 nehmen, ist weicher gefasst. Wir merken es aktuell, dass Präsidiumsmitglieder gewählt sind und eins davon nichts tut. Sollten sich mal 8 auf 6 Stellen bewerben spielte das ne Rolle. Aktuell haben wir das nicht.

Thomas: für mich Inhaltlich kein Unterschied, glaube ein Bekenntnis für integrative Gremien ist sinnvoll und halte das für keine Verkomplizierung. Macht juristisch keinen Unterschied und setzt ein wichtiges Statement.

Abstimmung:

Var 1: 8
Var 2: 2
Enth: 4

ÄA15: Ergänze in §7 Variante 1 Abs 1 "Auf eine quotierte Besetzung nach Geschlecht sowie
Hochschultyp ist hinzuwirken." 

Begründung: Im Vorstand sollten auch unterschiedliche Hochschultypen vertreten sein.

Der ÄA wird angenommen.


ÄA16: Ersetze in §7 Variante 2 Abs 2 "Die Hälfte davon ist für Frauen* vorgesehen. Können diese nicht
besetzt werden, können sie an verbleibende Bewerber vergeben werden." durch "Der Vorstand
besteht mindestens zur Hälfte aus Frauen. Auf eine quotierte Besetzung nach Hochschultyp ist
hinzuwirken."
Begründung: Die Bezeichnung Frauen* ist sehr ungenau. Auch trans Frauen sind Frauen, dafür
benötigt es kein *. Wenn nicht nur Frauen sondern alle außer Cis-Männer gemeint sind dann lieber
FLINTAQ nutzen. Wenn wir uns für eine Quote entscheiden, dann bitte für eine richtige Quote und
keine, die ständig ignoriert werden kann.

Entfällt, da Variante 1 gewählt wurde.


ÄA17: Streiche §7 Abs 2
Begründung: Die Einzelvertretungsberechtigung gibt den einzelnen Vorständen zu viel Macht. Der
Vorstand sollte idR als Team agieren.

An: So wie es in dem Absatz gefasst ist wird es im Präsidium eigentlich gelebt. möchte davon daher eher nichts gestrichen haben.

Jolanda: stimme zu, die Leute im Vorstand sollten auch vertrauenswürdig genug sein.

Abstimmung: 1J 8N 5E → ÄA abgelehnt


ÄA18: Ersetze in §7 Abs 4 "Kandidierende müssen an einer baden-württembergischen Hochschule eingeschrieben sein. Die Studierendenschaft des/der Kandidierenden hat das Recht auf eine
Stellungnahme" durch "Kandidierende für den Vorstand müssen an einer badenwürttembergischen Hochschule eingeschrieben sein und von einer Mitgliedsstudierendenschaft vorgeschlagen werden. Die Heimatstudierendenvertretung wird explizit um Stellungnahme gebeten."
Begründung: Einfach aktuelle Formulierung beibehalten. Wer nicht die Unterstützung mindestens eines Mitglieds hat, sollte nicht in den Vorstand. Stellungnahme der Heimatsstudierendenvertretung ist sinnvoll und sollte allgemein wieder etabliert werden.

Wird von der Antragstellerin angenommen.


ÄA19: Ersetze §7 Abs 5 "sofern eine Ankündigung auf der vorläufigen Tagesordnung stattgefunden hat" durch "Anträge zur Neu- oder Abwahl des Präsidiums sind den Mitgliedern mindestens zwei Wochen vor Sitzungstermin zur Verfügung zu stellen."
Begründung: Formulierung aus aktueller Satzung. Macht klar, dass der Antrag eben den Mitgliedern rechtzeitig vorliegen muss.

Jolanda: Man könnte in VO eine vorläufige TO mit Frist definieren. Wäre eine kleinere Hürde im Vergleich mit der GO

Abstimmung: 3J 2N 8E → ÄA angenommen


ÄA20: Ersetze §7 Abs 6 Punkt 2 durch "Kontakt zu den Studierendenschaften und befreundeten Organisationen"
Begründung: Geht in der ersten Linie um Kommunikation, weniger um Koordination. Außerdem
nicht nur Studierendenschaften sondern alle HoPo Organisationen

ÄA Wird von der Antragsstellerin angenommen.


ÄA21: Ergänze in §4 Abs 6 "Höhe der Aufwandsentschädigung für Vorstand und ggf. weitere Personen"
Begründung: Vorstand sollte wenn er viel arbeiten soll eine AE erhalten. In der FHO sollte dann noch ergänzt werden, dass Fahrtkosten für Tätigkeiten für die LaStuVe erstattet werden Ausschüsse und Kommissionen

Jolanda: Unklar wo der hingehört. Laut Rachel ist das §7 Abs 8. gehört in FinO nicht unbedingt in GO.

Thomas: stimme Jolanda zu, ist in Studierendenschaften unterschiedlich, sollten das gesondert diskutieren. Damit man das bei der FinO nicht bereut.

Abstimmung: 1J 12N 2E → ÄA abgelehnt


§8

ÄA22: Ersetze in §8 Abs 1 "Referate unterstützen den Vorstand in beratender Funktion." durch "Referate unterstützen die Landesstudierendenvertretung durch inhaltliche Arbeit zu
themenspezifischen Bereichen."
Begründung: Referate sollen nicht in erster Linie den Vorstand beraten, sondern zu spezifischen Themen arbeiten.

Jolanda: sollten über Trennung reden Ref/AK, brauchen wir beides?

kein Bedarf zur Diskussion im Plenum.

Jolanda: vorgeschlagene Formulierung ist redundant, würde das lieber so beibehlaten.

Abstimmung: 4J 4N 7E → ÄA abgelehnt


ÄA23: Streiche in §9 Abs 2 "Die LAK wählt eine*n Arbeitskreissprecher*in mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder in geheimer Wahl."

Begründung: Man könnte Arbeitskreisen ermöglichen, jeweils eine*n Sprecher*in zu wählen. Wahl durch die LAK erscheint wenig Sinnvoll da dies genauso durch Referate abgedeckt werden kann.

Jolanda: Sinnvoll, dass sich die Leute in der LAK kurz vorstellen, Wahl auf der LAK-Sitzung kein großer Aufwand.

Thomas: Fragen: mit welcher Mehrheit AKs beschlossen, sprecher:in gleich mitwählen?

Jolanda: würde das so machen, AK auf Antrag gründen und Sprecher:in gleich mitwählen.

Thomas: geheime Wahl bei Personenwahl grundsätzlich festlegen?

An: aktuell geheime Wahl mit einfacher Mehrheit, Wahl der Interimsleitungen zu Sprechern steht noch aus (Briefwahl).

Jolanda: Details sollten in VO geregelt werden.

Abstimmung: 1J 8N 6E → ÄA abgelehnt


ÄA24: Ersetze in §10 Abs 1 Punkt 1 "Haushalts- und Kassenkontrollausschuss" durch "Kassenprüfungsausschuss"
Begründung: Der Haushalts- und Kassenkontrollausschuss soll in Kassenprüfungsausschuss (KPA) umbenannt werden, da dies der etabliertere Begriff ist. Wir erachten es für sinnvoll, Details zum KPA unter Finanzen und nicht unter einem Paragrafen für Ausschüsse unterzubringen.

Thomas: sehe keinen Sinn darin die ganzen ÄA durchzugehen, es wird sich auch zunehmend enthalten.

Rachel: Begrifflichkeit: Kassenkontrollausschuss kontrolliert jeden Umsatz, nicht nur den Abschluss am Jahresende. Sollten Kassenkontrollaussschuss beibehalten falls das so gemeint ist.

Jolanda: seh das auch eher als formale Änderung.

An: verstehe den Ärger dass es sich so zieht, haben noch 2 Anträge.

Thomas: Tübingen hat sich ausführlich befasst. Jetzt beschließen wir die ÄA mit Unwissenheit. Lass einfach abstimmen und das hinter uns bringen.

Abstimmung: 2J 5N 8E → ÄA abgelehnt


ÄA25: Ersetze §10 "jeweils unterschiedlicher Mitglieds-Studierendenschaften zusammen" durch ",die alle aus unterschiedlichen Mitgliedsstudischaften stammen,"
Begründung: klingt schöner.

Wird von der Antragsstellerin angenommen.


ÄA26: Kläre §10 Abs 5 "Bei der Besetzung der Ausschüsse gelten § 6 Absätze 2 und 3 entsprechend."
Begründung: § 6 Absätze 2 und 3 sind zu Untergruppen der LAK?

Jolanda: eigentlich kein ÄA, nehme den Antrag formal an, hat sich aber sowieso erledigt.

Keine weiteren Anmerkungen.


Abstimmung über den gesamten GO-Entwurf: 13J 1N 0E → Dem Entwurf wird zugestimmt.

2.3. Antrag Tübingen Weiteres Vorgehen zur GO

Vorschlag: Entwurf in Präsidium besprechen, in AK Konstituierung einbringen, überarbeiten, in die nächste LAK zur Beschluss einbringen.

Jolanda: Antrag zum VO zur Nichtbehandlung

Thomas: Antrag auf Nichtbefassung (zurückgezogen da sonst doppelt)

Keine Gegenrede. VO-Antrag angenommen, der Antrag wird nicht behandelt.

Antrag zum weiteren Vorgehen:

An: Könnten dem Antrag zustimmen, das hatten wir eh vor oder bei der nächsten LAK beschließen.

Jolanda: sehe den Sinn hinter dem Antrag nicht ganz. Reden wir nächste Sitzung drüber, können mitnehmen Änderungsanträge zukünftig an den LAK-Verteiler zu schicken.

Jolanda stellt VO-Antrag auf Nichtbehandlung. Keine Gegenrede → der VO-Antrag ist angenommen.


3. Bericht aus dem Präsidium

11.2. und 21.2. Jour Fixe

Haben am Treffen Hochschulnetzwerk Digitalisierung am 11.2. teilgenommen.

Kickoff der Nachhaltigkeitswochen war am 29.1 am 24.2. fand ein weiteres Treffen statt.

21.2. Trauermarsch in Heidelberg.

22.2. Treffen AK Lehramt.


4. Mitteilungen

Keine Mitteilungen


5. Berichte

5.1. AK Konstituierung

Siehe Oben. Terminfindung zur Nachbereitungssitzung wird herumgeschickt.

5.2. AK Landesweites Semesterticket

Jolanda Lehmann war bei der Sitzung: Wir haben uns darauf geeinigt, den Fokus des Arbeitskreises auf der Einrichtung eines Landesweiten Semestertickets zu behalten und somit auch den Namen nicht in AK Mobilität zu ändern. Das 365€ Ticket ist aufgrund der Einschränkung aufs Alter und der Laufzeit von einem Jahr kein Landesweites Semesterticket. Außerdem wollen wir uns dafür einsetzten, dass das Ticket überall angeboten wird und dies auch ab September und nicht zu einem späteren Zeitpunkt.

5.3. AK Lehramt

Mona Hermanns hat schriftlich berichtet: Positionspapier zum Lehramtsstudium vom 06.2021 wurde erneut ans KM geschickt und wartet noch auf Rückmeldung. Außerdem wird aktuell ein Brief von Jakob beschrieben bzgl. der 2. Masterarbeit für Drittfach-Studierende, soll demnächst verschickt werden.

5.4. AG Studium und Lehre

AG Digitalisierung: Hat sich mit der HND BW ausgetauscht am 11.02.


6. Förderverein der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg e.V.

Mitgliederversammlung wird demnächst nachgeholt nach einer Terminfindung unter den Mitgliedern.


7. Sonstiges

keine Beiträge


Die Sitzung endet um 17:03