Präambel

Die Landesastenkonferenz hat im Juni 2021 einen Forderungskatalog zu Antidiskriminierung, Gleichstellung und Chancengleichheit an Hochschulen verabschiedet. Der Forderungskatalog ist das Produkt eines breiten Beteiligungsprozesses von Studierenden der Hochschulen in Baden-Württemberg, die sich im Bereich der Gleichstellung einsetzen. Ziel dieses Katalogs ist es, die Forderungen und Projekte, die von engagierten Studierendenvertreter*innen auf Hochschuleben vorangebracht werden, landesweit zu bündeln. Erfolgreich umgesetzte Maßnahmen, aktuelle Projekte und Problematiken sowie Ideen und Forderungen, die an den Hochschulen entstanden sind, werden hier zusammengefasst, um ein umfassendes Bild einer Bildungsinstitution zu zeichnen, an der die Bedürfnisse aller Studierenden berücksichtigt werden.

Wir möchten an dieser Stelle die zentralen Forderungen, die für die Universität Stuttgart relevant sind, aufgreifen und konkretisieren. Wir möchten damit die Bestrebungen der Universität Stuttgart für ein vielfältiges und respektvolles Miteinander weiter voran bringen und die Bedarfe der Studierenden dabei in den Vordergrund stellen.

Diversity-Strategie der Universität Stuttgart


Wir begrüßen die Diversitätsstrategie der Universität Stuttgart und die Neugründung des Prorektorats für Wissenschaftlichen Nachwuchs und Diversity. Allerdings weist die Strategie große Lücken in der Umsetzung und beim Erreichen der Studierenden auf.

Als ein Beispiel: Die aktuelle Diversity-Kampagne trägt das Motto „Vielfalt macht Spaß“. Doch Vielfalt macht nicht nur Spaß. Studierende, die zum Beispiel körperlich beeinträchtigt sind und nicht barrierefrei ihren Vorlesungssaal erreichen können, macht Vielfalt keinen Spaß. Studierenden, die auf Grund ihrer Herkunft diskriminiert werden, macht Vielfalt auch keinen Spaß, und so weiter.

Wir sehen also die Gefahr, dass sich zwar einerseits für mehr Diversität eingesetzt wird, andererseits bestehende Diskriminierungen nicht verhindert werden. Viele unserer Forderungen zielen deshalb darauf ab, allen Studierenden ein diskriminierungsfreies Studieren zu ermöglichen und fordern deshalb die Universität dazu auf, unsere Forderungen umzusetzen, und damit die Diversitätsstrategie umzusetzen bzw. dahingehend zu überarbeiten.


Die Wirkmechanismen unterschiedlicher Diskriminierungsformen sind häufig die gleichen. Nach einem Konzept von Young ist Unterdrückung durch ein Konglomerat von Tätigkeitsformen und Bedingungen bestimmt, die Young unter fünf Gesichtspunkten thematisiert, nämlich:  1) Ausbeutung, 2) Marginalisierung, 3) Machtlosigkeit, 4) Kulturimperialismus und 5) Gewalt.[1]  Genauso Deshalb helfen viele Maßnahmen auch vielen verschiedenen Statusgruppen mit unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen und Benachteiligungen. Deshalb bündelt der erste Teil zentrale Themen, die allen Studierenden zu Gute kommen können. Zusätzlich gibt es Forderungen, die sich an bestimmte Gruppen richten. Zur Strukturierung dieser zusätzlichen Forderung untergliedern sich dieses weiteren Forderungen in vier übergeordnete Themenbereiche: Geschlechterdiskriminierung (Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SGD), Geschlechtervielfalt (LGBTQIA+)), Herkunftsdiskriminierung (verschiedene Rassismusformen), Chancengleichheit (Studierende aus weniger privilegierten und Nichtakademiker*innenfamilien) und Studieren in besonderen Lebenslagen (Studierende mit Familie, Krankheiten und Behinderungen).



1. Allgemeine Gleichstellungsarbeit

Die Gleichstellungarbeit umfasst viele Themenfelder, die alle unterschiedliche Dynamiken und Probleme haben und individuelle Lösungen benötigen. Trotzdem gibt es wiederkehrende Ansätze, die die Möglichkeit bieten als gebündelte Maßnahmen für mehrere Themenfelder zu wirken.


Beratungsangebote ausbauen

1.1.1.     Die Universität Stuttgart soll dedizierte Beratungsangebote für alle hier aufgeführten Formen von Diskriminierung anbieten und bestehende Beratungsangebote ausbauen.

Studierende haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Während viele Studierende ohne besondere Hilfsangebote ihr Studium bestreiten können, müssen manche Herausforderungen meistern, die andere nicht haben. Im besten Fall geht es um zusätzliche Unterstützung für Studierende mit weniger Privilegien, im schlechtesten Fall geht es um persönliche Diskriminierung und physische Gewalt. Beratungsangebote sind die erste Anlaufstelle für Studierende, die Benachteiligung erfahren. Geschulte Berater*innen kennen die Situation der Studierenden und können Tipps geben oder weitere Angebote empfehlen.

Die Universität Stuttgart hat zu einzelnen Themen bereits Beratungsstellen eingerichtet, teilweise sind diese an das Studierendenwerk ausgelagert. Für manche andere Themen gibt es noch keine Beratung oder das Thema geht in der Menge der Aufgaben von Berater*innen unter, wenn diese für zu viele Themen gleichzeitig zuständig sind.

Die Universität Stuttgart sollen zusätzlich zu den bereits bestehenden Angeboten dedizierte Beratungsangebote für folgende Gruppen anbieten:

  1. FINTA* und LGBTQIA+ Studierende
  2. Studierende mit Migrationshintergrund
  3. Geflüchtete Studierende
  4. Religiöse Studierende
  5. Von Rassismus betroffene Studierende (Um einen sicheren Raum für die Belange von von Rassismus betroffenen Studierenden zu schaffen, soll eine Beratungs- und Beschwerdestelle eingerichtet werden, die leicht zugänglich ist (z. B. durch regelmäßige offene Sprechstunden und einer anonymen Meldemöglichkeit) und durch Menschen besetzt ist, die thematisch und persönlich erfahren sind.

Soziale, rechtliche und psychotherapeutische Beratungsmöglichkeiten für Studierende seitens der Hochschulen und Studierendenwerke sollen auch zugänglich und geeignet für internationale Studierende sein. Diese werden oft nur auf Deutsch angeboten. Des Weiteren können internationale Studierende aufgrund von Situationen wie Heimweh, kulturellen Unterschieden, Diskriminierung, sowie Überforderung durch Sprachbarrieren einen höheren Bedarf an psychotherapeutische Betreuung haben (Quelle 1, Quelle 2). Die Unterstützung in diesen Bereichen kann eine signifikante Wirkung auf den Studienerfolg und somit auf die Abbruchquoten internationaler Studierender haben. Für eine angemessene Betreuung und Unterstützung internationaler Studierender sollen die Beratungsmöglichkeiten a) auch auf Englisch angeboten werden und b) durch Fachpersonal durchgeführt werden, die auch in interkulturellen Aspekten der Beratung geschult sind.

FINTA*: Frauen, Inter Menschen, Nichtbinäre Menschen, Trans Menschen und Agender Menschen (später als Fußnote)

Einfacher und einheitlicher Zugang zu Beratung

1.1.2.     Die Universität Stuttgart soll einen Beratungswegweiser einrichten, also eine zentrale Stelle, die einen Überblick über alle Beratungsangebote gibt und Studierende auf passende Angebote verweist.

Ein gut ausgebautes Beratungsangebot kann seine Wirkung nur entfalten, wenn es auch zugänglich ist und Studierende wissen, dass sie Unterstützung bekommen können. Derzeit verhindern zwei Probleme, dass die Beratungsangebote effektiv genutzt werden können: Erstens sind die Beratungsangebote meist schwer auffindbar, weil es keine zentrale Übersichtsseite gibt. Nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (bspw. Studierendenwerk oder Hochschule) sind die Angebote meist über viele Webseiten verstreut, die Studierende nur finden, wenn sie zielgerichtet danach suchen. Zweitens wissen viele Studierende nicht, dass sie Beratungen in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel wissen viele Studierende mit Erkrankungen nicht, dass sie Unterstützung bekommen können. Aber auch Studierende, die eine Behinderung haben, wissen nicht immer, dass es dafür Unterstützungsangebote gibt. Um beide Probleme zu lösen, müssen die Beratungsangebote einfacher zugänglich und der Zugang einheitlich sein.

Wir unterstützen dabei die Bestrebungen der Universität, das anonyme Beschwerdemanagementtools "Evermood " einzurichten und pochen auf eine schnelle Umsetzung.

Awareness steigern durch Öffentlichkeitsarbeit

1.1.3.     Die Universität Stuttgart soll durch Öffentlichkeitskampagnen die Awareness für verschiedene Formen von Diskriminierung steigern.

Beratungsangebote sind wichtig, sie wirken jedoch erst nachdem eine Benachteiligung sich bereits manifestiert hat und bekämpfen die Symptome. Um die Ursachen von Benachteiligung zu bekämpfen und das Auftreten von Diskriminierung von vorneherein zu verhindern, bedarf es struktureller Veränderungen. Nicht die Betroffenen selbst, sondern genau jene, die selbst nicht benachteiligt sind, müssen also Umstände herstellen, die niemanden ausschließen. Um den strukturellen Wandel an den Hochschulen zu ermöglichen, bedarf es der Einbindung möglichst vieler Personen. Die gesamte Breite der Menschen an den Hochschulen muss für existierende Diskriminierungsformen sensibilisiert werden. Da der aktuelle Wissensstand noch zu gering ist, führt dies dazu, dass Diskriminierung bagatellisiert und normalisiert wird. So werden sexistische Witze in vielen Kreisen toleriert, ohne zu beachten, dass diese die Rollenbilder zementieren, die schlussendlich zur Abwertung von Menschen führen.

Breit angelegte Öffentlichkeitskampagnen führen dazu, dass das allgemeine Bewusstsein für Diskriminierung steigt und sich mehr Menschen mit der Thematik auseinandersetzen. Studierende, die nicht selbst von Diskriminierung betroffen sind, bekommen eine Vorstellung davon, was anderen widerfährt und können so selbst aktiv werden und helfen Diskriminierung im Keim zu ersticken. Aber auch für Studierende, die selbst betroffen sind, trägt eine Öffentlichkeitskampagne dazu bei, dass sie die Beratungsangebote der Hochschule kennenlernen und so mit ihrer Diskriminierungserfahrung nicht alleine gelassen werden.

Lehre diversitätssensibel gestalten

Die Universität Stuttgart hat einen ausführlichen Katalog mit Hinweisen zu diversitätssensibler Lehre gestaltet. Wir teilen genau diese Forderungen. Trotzdem ist die Realität meist eine andere. Wir fordern, dass die Hinweise aus dem Katalog auch konsequent umgesetzt werden. Deshalb benennen wir an dieser Stelle nochmal zentrale Vorschläge aus dem Katalog als Forderungen. Insbesondere in der Online-Lehre sehen wir eine große Chance für viele Studierende.

1.2.1.     E-Learning-Angebote sollen ausgebaut werden. (ehemals 5.1.5)

Online-Vorlesungen, Vorlesungsaufzeichnungen und andere digitale Lehrkonzepte helfen Studierenden mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen und Studierenden mit chronischen Erkrankungen dabei, ihr Studium besser bestreiten zu können und sollen deshalb ausgebaut werden. Auch Studierende, die nicht in ihrer Muttersprache an den Veranstaltungen teilnehmen profitieren davon, sich Vorlesungsaufzeichnungen wiederholt oder mit langsamerer Geschwindigkeit anhören zu können.

1.2.2.     Lehrveranstaltungen und Prüfungen sollen barrierefrei geplant werden. (ehemals 5.3.2)

Derzeit müssen Studierende meist selbst darauf aufmerksam machen, wenn sie aufgrund ihrer Einschränkungen Lehrangebote nicht nutzen können. Diese Aufgabe soll nicht den Studierenden angelastet werden. Die Lehrenden müssen selbst über die Einschränkungen der Studierenden Bescheid wissen und bei der Planung der Lehre schon einen barrierefreien Zugang ermöglichen

Dazu gehört

  • barrierefreie Vorlesungssäle
  • Untertiteln von Vorlesungsaufzeichnungen
  • hohe Kontraste bei Folien benutzen
  • digitale Skripte, die vorlesbar sind (siehe 1.2.3)

Die entsprechende Beratungsstellen sollen ein How-To entwickeln und diesen den Dozierenden an die Hand geben. Dabei sollen auch entsprechende Arbeitsschritte und Hinweise anwenderbezogen erklärt werden.

1.2.3.     Skripte und weitere Vorlesungsmaterialien sollen Studierenden vor der Vorlesung zur Verfügung gestellt werden. (ehemals 5.3.3)

Skripte und andere Vorlesungsmaterialien sollen insbesondere für Studierenden mit Behinderung oder körperlichen/mentalen Krankheit an die Bedürfnisse angepasst und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Durch wiederkehrende Krankheitsschübe ist es Studierenden mit chronischen Erkrankungen nicht immer möglich, an den Vorlesungen teilzunehmen oder mit der geforderten Aufmerksamkeit dabei zu sein. Studierende mit mentalen Krankheiten und Lernstörungen wird ein Studium durch konstantes Multitasking (zuhören, mitschreiben) erschwert, und mangelnde Konzentration oder Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben wirken sich schlecht auf die Endnote aus. Wenn besagte Studierende direkt in den Skripten mitschreiben können, bleibt mehr Kapazität zur tatsächlichen Wissensaufnahme.

Nachteilausgleiche

1.3.1.     Die Hochschulen sollen mehr über Einschränkungen und die Berechtigung für Nachteilsausgleiche aufklären, damit alle Studierenden, die Anspruch auf Nachteilsausgleich haben, auch darüber Bescheid wissen. (ehemals 5.2.1)

Studierende und Lehrende müssen umfassender darüber aufgeklärt werden, was es bedeutet, mit Einschränkungen zu studieren. Die Denkweise, dass nur geh-, seh- oder höreingeschränkte Menschen Anspruch auf Unterstützung haben, muss durchbrochen werden. Drei Viertel der Einschränkungen sind psychische oder chronisch-somatische Erkrankungen (Quelle). Studierenden muss klar gemacht werden, dass es sehr viele Gründe gibt, die Anspruch auf Nachteilsausgleich geben. Lehrenden muss verdeutlicht werden, dass man Studierenden nicht ansehen kann, ob sie Einschränkungen/Erkrankungen haben oder nicht. Das Aufsuchen von Unterstützungsangeboten muss verbreitet und entstigmatisiert werden. Die Studierende sollen explizit darauf hingewiesen werden, dass sie ein Recht auf eine Begründung des Prüfungsausschuses haben und Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen können.

1.3.2.     Die Universität soll in ihrem Öffentlichkeitsauftritt klar darstellen, wann Studierende für Nachteilsausgleiche berechtigt sind, und Beratungsstellen bewerben. (ehemals 5.2.2)

 

1.3.3.     Die Hochschule soll als Teil der Studieninformation unter anderem im Rahmen der Einführungsveranstaltungen alle Studierenden über das Thema Nachteilsausgleiche informieren. (ehemals 5.2.3)

 

1.3.4.     Die Universität soll Anträge auf Nachteilsausgleich und Härtefälle transparent bearbeiten, indem sie ihre Bescheide begründet und vergangene Bescheide archiviert und zugänglich macht. (ehemals 5.4.4) 

Studierende, die einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, sind gänzlich von der Entscheidung des Prüfungsausschusses oder einzelner Dozierender abhängig. Wenn Anträge abgelehnt werden, ist dies häufig für Studierende nicht nachvollziehbar. Da kein Dialog zwischen Prüfungsausschuss und Antragsteller*innen stattfindet, können Missverständnisse nicht ausgeschlossen werden und gegen fehlerhafte Bescheide kann nur sehr schwer vorgegangen werden. Ein transparenter Beschluss ermöglicht es, die Entscheidung nachzuvollziehen und bei Fehlern Widerspruch gegen den Beschluss einzureichen. Das Bereitstellen von alten Anträgen hilft Studierenden beim Verfassen von guten Anträgen.

1.3.5.     Durch eine neutrale Kommission soll die Vergabe von Nachteilsausgleichen sowie die Annahme von Härtefallanträgen regelmäßig kontrolliert werden. 

Wenn die Gremien, die Nachteilsausgleiche und Härtefälle genehmigen, regelmäßig Bericht an eine unabhängige Kommission erstatten, können Muster in der Vergabe entdeckt werden. Dies dient der Sicherstellung der Chancengleichheit aller Studierender unabhängig von Semester und Studiengang, sowie auch der Entdeckung von Krankheiten, Behinderungen und Störungen, die insbesondere bei der Vergabe von Nachteilsausgleichen durch das Raster fallen. So kann eine konstante Weiterentwicklung der Regularien, sowie gleiche Chancen für alle Studierenden gewährleistet werden.


Kompetenz steigern durch Schulungen

1.3.6.      Die Universität Stuttgart soll Lehrpersonal zu Schulungen zu Diskriminierungsformen an der Universität verpflichten

Öffentlichkeitsarbeit ist der erste Schritt zu mehr Awareness. Begleitend dazu soll es jedoch Schulungsangebote geben, die mehr inhaltliche Tiefe bieten. Insbesondere Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Personalverantwortung und Lehrpersonal tragen eine besondere Verantwortung. Sie sollen deshalb verpflichtende Schulungen besuchen, die sie auf Diskriminierungsfälle während ihrer Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus lernen sie in den Schulungen Benachteiligungen während ihrer Tätigkeit zu identifizieren und zu vermeiden Und ihre Lehrveranstaltung diskriminierungssensibel zu gestalten. Für alle anderen Personengruppen soll es ebenfalls die Möglichkeit geben, sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen.

1.3.7.     Studierende sollen einmal im Jahr ein Angebot zu Schulungen zu Antidiskriminierung erhalten

Auch Studierende verhalten sich mangels besseren Wissens diskriminierend, ohne sich der Wirkungen ihrer Handlungen bewusst zu sein. Welche Formen und Verhaltensweisen diskriminierend sind und wie man z.B. als Betroffene*r/Beobachter*in mit SGD umgehen kann, kann in solchen Schulungen gelehrt werden und so zu einer diskriminierungsfreien Hochschule beitragen.

1.4.                 Evaluation von Diskriminierung

1.4.1.     Das Qualitätsmanagement an den Hochschulen muss diskriminierungsfreie Lehre als Qualitätskriterium aufnehmen und erfassen. (ehemals 2.2.1)

Zur Qualität von Lehre und Forschung an Hochschulen gehört auch, dass sie keine Personengruppen diskriminieren. Das Qualitätsmanagement stellt durch unterschiedliche Methoden wie Evaluationen sicher, dass Lehre und Forschung qualitativ hochwertig sind. Im Zuge dessen muss das Qualitätsmanagement auch Diskriminierungsfreiheit als Qualitätskriterium aufnehmen, dieses Kriterium erfassen und darauf hinwirken, dass das Hochschulwesen diskriminierungsfrei abläuft.

Evaluation von Diskriminierung in Lehrveranstaltungen

1.4.2.      Bestehende (Veranstaltungs-)Evaluationen sollen abfragen, ob sich Personen in der Veranstaltung diskriminiert gefühlt haben. Bei problematischen Ergebnissen müssen Maßnahmen gegen die Lehrpersonen geprüft werden. (2.2.2)

Lehrende haben eine Vorbildfunktion inne und befinden sich in einer Machtposition gegenüber Studierenden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Lehrende ihre eigene Lehre diskriminierungsfrei gestalten. Um dies sicherzustellen, muss Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Diskriminierungsfreiheit der Veranstaltung zu äußern. Die Lehrevaluation stellt einen geeigneten Weg dar, da sie anonym ist, und da von Studierenden nicht erwartet werden kann, sich in Lehrveranstaltungen zu äußern und die Lehrenden vor dem gesamten Publikum zu kritisieren. Wichtig ist auch, dass die Ergebnisse der Lehrevaluation weiterverarbeitet werden. Die Freiheit der Lehre ist in jedem Fall zu wahren, sie darf aber nicht über das Diskriminierungsverbot gestellt werden. Deshalb müssen Maßnahmen eingeleitet werden, wenn Lehrevaluationen darauf hindeuten, dass es Diskriminierung in Lehrveranstaltungen gab.


Diskriminierungsevaluation unter Studierenden & Mitarbeitenden

1.4.3.     Die Universität Stuttgart soll im Rahmen der Studierendenbefragungen eine allgemeine, anonyme Diskriminierungsabfrage starten, bei der Personen von diskriminierenden Erfahrungen berichten können. (2.2.3)

Während Lehrevaluationen meist kurzgehalten und standardisiert sind und sich nur auf die Lehre beziehen, muss darüber hinaus eine allgemeine Diskriminierungsabfrage durchgeführt werden, bei der alle Personen an der Hochschule (Studierende und Mitarbeitende) kontaktiert werden und gebeten werden von ihren Diskriminierungserfahrungen zu berichten. Die Abfrage hilft dabei, ein detailliertes Bild über die aktuelle Diskriminierungslage zu erhalten. Außerdem ruft sie das Thema aktiv ins Bewusstsein der Allgemeinheit und bietet die Möglichkeit, die Antidiskriminierungsstelle der Hochschule zu bewerben. Die Ergebnisse müssen ausgewertet und Gegenmaßnahmen geprüft werden.


1.5. Angebote und Hilfe schaffen

Anonymisierung von Klausuren

1.5.1.     Klausuren sollen anonym sein, indem die zu prüfende Person ausschließlich ihre Matrikelnummer angibt und keine Rückschlüsse auf den Prüfling durch Lehr- und Prüfpersonal sowohl bei der Bewertung, als auch bei der Noteneintragung gezogen werden können.

Sind Rückschlüsse auf z. B. Geschlecht, Herkunft, Zugehörigkeit zu einer marginalisierten Gruppe, Alter oder andere persönliche Umstände möglich, kann es durch bewusste Diskriminierung oder unbewusste kognitive Verzerrungen nachweislich zu Benachteiligung oder Bevorzugung kommen. Bei Gruppenzuschreibungen sind dies vor allem Stereotype und Favorisierung der Eigengruppe, bei persönlicher Kenntnis des Prüflings aber auch Sympathieeffekte, Halo-Effekt (= Rückschluss von bekannten Eigenschaften auf weitere unbekannte aber ähnlich bewertete Eigenschaften, z. B. "Person A schreibt immer mit → Person A ist schlau") und Confirmation Bias (= Informationen werden so ausgewählt und interpretiert, dass diese die eigenen Erwartungen erfüllen). Besonders bei Fortführung der Lehrtätigkeit nach einer Prüfung ist eine Andersbehandlung durch Kenntnis des Leistungsstandes nicht ausgeschlossen (z. B. Pygmalion- bzw. Golem-Effekt). 

Weitere Berichterstattung und Studien zum Thema hier und hier.

Die Anonymisierung soll nicht auf Kosten der eindeutigen Zuordnung mittels eines zweiten Faktors (Name etc.) und der freiwilligen Angabe von Personenbezogenen Daten passieren.

Mentoringprogramme einrichten

4.4.1.     In allen Studiengängen muss es Mentor*innenprogramme geben, die Studienanfänger*innen beim Studienstart und der Studienorganisation unterstützen.

Mentor*innen, bspw. Studierende des gleichen Fachs aus höheren Semestern, bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch und helfen bei der Studienorganisation, die viele Studierende vor Herausforderungen stellt. Da Studierenden aus Nichtakademiker*innen-Haushalten und internationalen Studierenden häufiger Ansprechpersonen fehlen, helfen Mentoringprogramme dabei, dass alle Studierenden unterstützt werden und ihr Studium erfolgreich meistern können. So wird es zum Beispiel an der Fakultät 9 durch das Programm "Rookie meets Pro" bereits umgesetzt.


2. Geschlechterdiskriminierung

Die Zahlen von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung (SGD) sprechen für sich: Mehr als jeder zweiten Frau widerfährt sexuelle Gewalt oder Belästigung (Quelle). Die Hochschulen bilden dabei keine Ausnahme, und das Problem tritt dort sogar potenziell verstärkt auf, da sich Studierende und Mitarbeitende häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Lehrenden und Vorgesetzen befinden. Trotzdem ist das Bewusstsein für die Problematik gering, Delikte werden bagatellisiert und es herrscht ein Tabu über Vorfälle zu sprechen.

Aufklärung von Studierenden über SGD

2.1.1.     Studierende sollen einmal im Jahr ein Angebot erhalten einen Aufklärungs- & Sensibilisierungsworkshop zu SGD besuchen, der von den Hochschulen angeboten wird.

Auch unter den Studierenden ist das Bewusstsein für SGD immer noch zu gering, auch weil das Thema tabuisiert und nicht offen thematisiert wird. Viele Studierende verhalten sich mangels besseren Wissens sexistisch, ohne sich der Wirkungen ihrer Handlungen bewusst zu sein. In den USA wurden deshalb flächendeckend an Colleges Aufklärungskurse zu SGD für Erstsemester eingeführt. Ähnlich dazu soll es an Hochschulen in Baden-Württemberg für alle Studierenden Workshops zu SGD geben, in denen darüber gesprochen wird, was SGD ist, welche Formen und Verhaltensweisen diskriminierend sind und wie man als Betroffene*r/Beobachter*in mit SGD umgehen kann. Wiederkehrende Termine sind wichtig, damit das Thema nicht in Vergessenheit gerät.


Kostenfreie Menstruationshygieneprodukte

2.1.2.     Auf den Toiletten der Hochschulen sollen kostenlose Menstruationshygieneprodukte zu Verfügung stehen

Menstruationshygieneprodukte stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung für viele Studierende dar. Ohnehin finanziell schwache Studierende stehen am Monatsende regelmäßig vor der Entscheidung, ob das Geld noch für diese Produkte reicht. Studierende, deren Menstruation unerwartet einsetzt, sehen sich oft gezwungen, die Hochschule zu verlassen, und verpassen wichtige Lerninhalte, nur weil sie keine Hygieneprodukte zur Hand haben. Wir wollen ein Klima der Chancengleichheit schaffen, bei der die Menstruation nicht dem Lernerfolg im Wege steht. Deshalb fordern wir kostenlose Menstruationspflegeprodukte in allen Toiletten der Hochschulen Baden-Württembergs. Dabei setzen wir auf ein solidarisches System, bei dem die kostenlose Produkte nur bei Bedarf aus den oben genannten Gründen genutzt werden. Um auf die Bedürfnisse von trans* Personen einzugehen, sollen diese Produkte explizit auf allen (auch Männer- und Unisex-) Toiletten zur Verfügung stehen. Es sollen auch geeignete Entsorgungsmöglichkeiten in allen Toiletten vorhanden sein.


Rückzugszimmer ausbauen

2.1.3.      Das Angebot von Rückzugszimmern, wie beispielsweise Eltern-Kind-Zimmern, soll ausgebaut werden.

An der Universität Stuttgart gibt es für Eltern, die ihre Kinder versorgen, spezielle Rückzugsorte, sogenannte "Eltern-Kind-Zimmer". Wir fordern, dass dieses Angebot ausgeweitet wird. Zum einen sollen diese in mehr Gebäuden angeboten werden, um lange Fußwege zu vermeiden, zum anderen sollen diese auch von in Not geratenen Studierenden und Mitarbeitenden genutzt werden dürfen. Da diese Räume häufig durch Verwaltungsangestellte oder beauftragte Personen betreut werden und diese Personen häufig in der Nähe dieser Räume arbeiten, sind sie als Rückzugsort für Studierende und Mitarbeitenden besonders geeignet. Werden diese belästigt, haben Angst oder werden im schlimmsten Fall gestalkt und verfolgt, finden Sie hier einen sicheren Ort der Zuflucht. Es ist leider kein Einzelfall, dass Studierenden an der Hochschule von vermeintlichen "Verehrer*innen" nachgestellt wird. Die verantwortlichen Angestellten können als erste Ansprechperson fungieren, an die Zufluchtssuchende sich bei Bedarf wenden können und die die Situation beaufsichtigen können. Zusätzlich ist es wichtig, an den Hochschulen diese Räume bekannter zu machen, sodass Mitarbeitende und Studierende in der Nähe dieser Räume sich dessen bewusst sind und Zivilcourage zeigen und sich bei Problemen eingreifen und helfen.

Die Rückzugsräume sollen natürlich nicht zu Lasten anderer Einrichtungen gehen. Auch sollen die Räume so platziert werden, dass sie den Ansprüchen aller Beteiligten (Nutzer*innen und angrenzende Einrichtungen) entsprechen, zum Beispiel der Lautstärke und den Besonderheiten der Umgebung.


2.2.                 Hochschule für alle Geschlechter

Spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 ist klar: Es gibt mehr als zwei Geschlechter, und öffentliche Institutionen haben dafür Sorge zu tragen, dass niemand aufgrund der eigenen Geschlechtsidentität diskriminiert wird. Die Thematik ist dabei längst kein Randphänomen mehr. Deutschlandweit wird der Anteil von Menschen, die sich als queer identifizieren, auf 7,4 % geschätzt (Quelle). Unter Studierenden liegt dieser Anteil höchstwahrscheinlich deutlich höher. Insbesondere inter* und trans* Personen, also Personen, die sich entweder weder als männlich noch als weiblich einordnen lassen (inter*) oder Personen, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen als es bei ihrer Geburt eingetragen wurde (trans*), erfahren schwere Diskriminierung, weil ihnen große Hürden auferlegt werden, um ihre Geschlechtsidentität ausleben zu können.

Namensanpassung / Geschlechtseintrag

2.2.1.     Die Universität Stuttgart soll die individuelle Geschlechtsidentität jeder Person anerkennen und die Gleichstellung aller Geschlechter, also insbesondere auch von trans*, inter* und nonbinary* Personen, durchsetzen.

2.2.2.     In allen Formularen, die das Geschlecht abfragen, muss es mindestens die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "keine Angabe" geben.

Wir begrüßen hierbei die anstehenden Änderungen in C@mpus und wünschen die dauerhafte Umsetzung auch in allen nicht digitalen Formularen, auch den nicht dezentralen.

2.2.3.      Die Universität Stuttgart soll es Studierenden ermöglichen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag gemäß ihrer Identität anzupassen.

Am 10.10.2017 fällte das Bundesverfassungsgericht den Beschluss, dass das Fehlen eines positiven Geschlechtseintrags für Menschen, die sich weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht zuordnen, als Grundrechtsverletzung einstuft. Hierbei bezog sich das Bundesverfassungsgerecht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Dennoch ist unsere Gesellschaft noch sehr stark durchgezogen von cis-normativen Vorstellungen von Geschlecht, sodass viele trans*, inter* und nonbinäre* Menschen mit täglichen Diskriminierungen konfrontiert werden. Gerade die Studienzeit ist eine sehr wichtige Phase für junge Menschen. An den Hochschulen kommt es durch fehlende Sensibilisierung häufig zu Zwangs-Outings und anderen diskriminierenden Fällen. Darüber hinaus ist es oft beinahe unmöglich für Personen ihren eingetragenen Namen und das Geschlecht zu ändern bzw. ist dieses Vorhaben mit großen Hürden verbunden. Wir weisen dabei daraufhin, "dass für die Hochschule grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken dagegen bestehen, bei trans*Studierenden vollumfänglich deren selbst gewählten, (noch) nicht amtlich geänderten Vornamen zu verwenden. ", so das Fazit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.  https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Bildung/Name_Trans_Studierende.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Pronomen

2.2.4.      Die Mitglieder der Hochschulgemeinschaft sollen über den Sinn und Zweck informiert werden, im Schriftverkehr und bei Vorstellung ihre bevorzugten Pronomen anzugeben.

Die Angabe von präferierten Pronomen (z. B. "Max Mustermann (kein Pronomen)" oder "Kim Muster (sie/ihr)") verhindert Falschzuschreibungen, Fremd-Outings und kann Diskriminierung vorbeugen. Außerdem trägt die Nennung von Pronomen dazu bei, das Bewusstsein dafür zu erhöhen, dass Geschlechtsidentitäten individuell verschieden sind. Sie sind nicht auf den ersten Blick erkennbar, und das Geschlecht einer Person sollte nicht ohne Nachfrage angenommen werden.


Unisex-Toiletten

2.2.5.     Die Universität Stuttgart soll flächendeckend, aber nicht ausschließlich Unisex-Toiletten einrichten.

Unisex-Toiletten sind besonders für inter*, trans* und nicht-binäre Personen wichtig, damit diese sich nicht zwischen Frauen- und Männertoiletten entscheiden müssen und Gefahr laufen dort nicht willkommen zu sein. Diese Gefahr ist real, und es gab schon derartige Vorkommnisse, bei denen trans* Personen aufgefordert wurden eine Toilette zu verlassen. Manche Universitäten argumentieren, dass inter*, trans* und nicht-binäre Personen die barrierefreien Toiletten nutzen können. Wir finden das kein ausreichendes Angebot, da die auf diese Weise künstlich geschaffene Assoziation von Behinderung und Geschlechtervielfalt zur zusätzlichen Pathologisierung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen führt. Unisex-Toiletten können darüber hinaus für alle Studierende bereichernd sein. Durch das Angebot von Unisex-Toiletten werden bei Veranstaltungen lange Warteschlagen vermieden und die Gleichberechtigung gefördert. Zusätzlich findet man in Gebäuden der Universität Stuttgart häufig eine Situation wie diese: Eine Männer-Toilette findet man in jedem Stockwerk, eine Frauen-Toilette nur in jedem dritten Stockwerk. Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, kann eine Unisex-Toilette die geeignete Lösung sein. Gleichzeitig haben wir Verständnis, dass nicht alle eine Unisex-Toilette bevorzugen und fordern daher, dass sowohl Frauen- und Männertoiletten, als auch mindestens eine Unisex-Toilette pro Universitätsgebäude angeboten wird. Die Unisex-Toiletten sollen nicht auf Kosten anderer Einrichtungen entstehen.



3.Herkunftsdiskriminierung

3.1.                 Rassismus

Rassismus ist eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihres Äußeren, ihrer (vermeintlichen) Kultur, Herkunft, ihres Namens oder Religion abwertet. In Deutschland betrifft struktureller Rassismus nicht-weiße Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund – jene, die als nicht-deutsch, also vermeintlich nicht wirklich zugehörig angesehen werden. Wenn Menschen nicht nach ihren individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften oder danach, was sie persönlich tun, sondern als Teil einer vermeintlich homogenen Gruppe beurteilt und abgewertet werden, handelt es sich um Rassismus.

Wir verurteilen jedmögliche Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Ethnie oder Religion und plädieren auf Chancengleichheit für Studierende mit unterschiedlichen sozialen, ökonomischen und kulturellen Hintergründen. 

Hochschulen sollen durch eine diversitätssensible Gestaltung von Lehre und Studium, Beratung und Betreuung der zunehmenden Diversität der Gesellschaft und der Studierenden Rechnung tragen. Das bedeutet, Bedingungen zu schaffen, in denen sich alle, vom Studium, über Administration bis zur Forschung, optimal entfalten und entwickeln können. Dies impliziert auch, dass Strukturen diskriminierungsfrei sein müssen. Somit sehen wir Diversity als Querschnittsaufgabe.

Das Diversity-Konzept soll auf einem interdependenten Verständnis von Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit, Antidiskriminierung und Förderung von Vielfalt beruhen. Somit sollen

  • soziale, ökonomische und kulturelle Hintergründe von Bildungschancen entkoppelt werden
  • strukturelle Barrieren identifiziert und abgebaut werden
  • Schulungen zur Sensibilisierung zur Thematik verpflichtend gemacht werden
  • gezielte Empowerment-Maßnahmen geschaffen werden
  • Mitglieder in ihrer Diversität auf allen Organisationsebenen sichtbar sein

Forschung zu Rassismus an Hochschulen in Baden-Württemberg ausweiten und etablieren

3.1.1.     Die Universität Stuttgart soll mehr Forschung zu Rassismus betreiben, um die existierende Wissenslücke zu schließen.

Um Rassismus zu erkennen und dekonstruieren zu können, ist es wichtig, diesen auch zu verstehen. Hierzu gehört auch, dass Studien, Daten und Auswertungen speziell zu Deutschland und Baden-Württemberg vorliegen. Ohne diese sind das Verständnis und die Ableitung von Maßnahmen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft nicht möglich. Schaut man sich allerdings die Forschung zu Rassismus in Deutschland im Vergleich zu Staaten wie den USA, dem Vereinigten Königreich oder Frankreich an, ist eine große Lücke zu erkennen. Es braucht aktuelle Studien und Belege.

Daher setzen wir uns für die Ausweitung von Rassismusforschung an Hochschulen in Baden-Württemberg ein. Diese könnte enthalten:

  • Erstellung von Studien und Lageberichten zu rassismusspezifischen Themen in Baden-Württemberg und Deutschland mit Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierungen
  • spezifische Themensetzungen
  • Aufarbeitung kolonialistischer Inhalte an den Hochschulen, insbesondere an der Universität Stuttgart
  • Begleitung und Beratung des geplanten Aktionsplans gegen Rassismus der Landesregierung
  • Etablierung renommierter Studien, wie etwa der Leipziger Autoritarismus-Studie

Zusätzlich soll auf diesem Forschungsfeld die Repräsentation von von Rassismus betroffener Menschen unbedingt erfüllt sein.

3.1.2.     Die Universität Stuttgart soll ihre Lehrinhalte auf rassistische Narrative überprüfen

Einige Studieninhalte basieren noch auf Theorien aus der Kolonialzeit. Diese Theorien reproduzieren Rassismus. Ein Beispiel ist die fälschliche Verwendung des Begriffs "Rasse" in Lehrveranstaltungen. Daher müssen diese Inhalte fachlich überprüft und angepasst werden. Aber auch darüber hinaus finden sich rassistische Narrative in Studieninhalten wieder, die verhindert werden müssen.

→ Hier noch konkreter Beispiele ausarbeiten

3.1.3. Die Aufklärung über Sinti*zze und Rom*nja an Hochschulen soll gefördert werden.

Dei Diskriminierung gegen Sint*ezze und Rom*nja beinhaltet  Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja der Begriff "Antizi*anismus" kritisch diskutiert, da dieser sich auf die diskriminierende Bezeichnung der betreffenden Gruppen stützt. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus. Die Wirkungsweise von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.

Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiz*ganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt. 

3.1.2. Die Universität Stuttgart soll Kooperation mit Betroffenen und Beauftragten suchen und die Sensibilisierung der Hochschulgemeinschaft durch zusätzliche Veranstaltungen mit Sinti*zze und Rom*nja vorantreiben.

3.2.                 Glaubensdiskriminierung (Anmerkung: alles in blau kommt weg und wird in orange zusammengefasst)

Für gläubige Studierenden sind oft das Ausleben ihrer Religion und ihrem Studium nicht voneinander trennbar. Soweit möglich sollte die Universität Stuttgart es ermöglichen den Studierenden beide Aspekte ihres Lebens miteinander vereinbar zu machen. Hierzu gibt es noch Maßnahmen die an der Uni umgestellt werden können, um inklusiver zu werden. Außerdem sind oft Gläubige, insbesondere aus religiösen Minderheiten, Opfer von Diskriminierung. Auch explizit an dieser Stelle fordern wir, dass ein Klima von Toleranz und Offenheit gefördert wird. 

Feiertage respektieren

3.2.1.    Es soll ein Kalender mit Feiertagen des Judentums und anderer Religionen eingerichtet werden. Es soll der interkulturellen Kalender der Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berücksichtigt werden (Frage)

3.2.2.      Um Feiertage anderer Religionen, insbesondere des Judentums zu respektieren, müssen Alternativtermine angeboten werden, wenn eine Klausur an einem Feiertag stattfindet.

Da das Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist, sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine geschaffen werden. Religionsfreiheit sollte an der Universität gegeben sein, und jüdischen Menschen dürfen dadurch nicht benachteiligt werden.


3.2.1 Um Feiertage unterschiedlicher Religionen zu respektieren, sollen Alternativtermine angeboten werden, wenn eine Klausur an einem Feiertag stattfindet

Für diesen Zweck kann der interkultureller Kalender der Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Referenz benutzt werden. In manchen Religionen, insbesondere dem Judentum, gibt es ein dogmatisches Schreibverbot an einem bestimmten Wochentag (Shabbat im Judentum) und den Feiertagen. Der Religionsfreiheit an der Universität sollte auch entsprechen, dass jüdische Menschen nicht in ihrem Studium benachteiligt werden. Weiterhin sollten alle religiösen Studierenden das Recht haben an den Feiertage seiner*ihrer Religion teilzunehmen. Deswegen sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine für Prüfungstermine und weitere Pflichtveranstaltungen mit gleicher Prüfungsmodalität geschaffen werden.

Alternativvorschlag: aufeinander folgende Semester Prüfungen an verschiedenen Wochentage.

Ruheraum 

3.2.2 Es sollen an beide Campi der Universität Ruheräume für Gebete geben

Durch die Errichtung eines Ruheraums sollen Studierende Gebete und weitere religiöse Rituale ungestört verrichten können. Insbesondere Muslime, die fünf Mal am Tag beten, auch während des Tages wünschen sich hier eine Möglichkeit ihr fünf bis maximal zehn Minuten langes Gebet an der Universität verrichten zu können. Selbstverständlich mit der Bedingung keine Personen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen. Muslime beten fünf Mal am Tag. Drei dieser Gebete werden von Mittag bis abends verrichtet. Sehr viele Muslime wünschen sich hier eine Möglichkeit ihr fünf bis maximal zehn Minuten langes Gebet an der Universität verrichten zu können. Vielerorts wird dies falsch aufgefasst und abgelehnt. Für uns ist es wichtig, dass man Muslimen die Möglichkeit gibt, diese Pflichten zu erfüllen. Selbstverständlich mit der Bedingung keine Personen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen.

 

Glaubensdiskriminierung bekämpfen und Aufklärung über Extremismus

3.2.3. Trennen von Politik und Religion

Viele Vorurteile und diskriminierende Taten gegenüber Gläubigen und deren Gruppen und Verbänden entstehen durch deren Zuordnung zu bestimmten Ländern und Öffentlichkeitspersonen der Politik. Es sollte sich an der Uni keine Person oder Gruppe für Taten einzelner Länder und Repräsentant*innen derer Religionen rechtfertigen müssen. Die meisten Probleme zu den Thematiken Antisemitismus, Islamophobie und weitere Diskiriminierungsformen gegen Religionenangehörige entstehen sehr oft durch ein falsches Bild der Religion und fehlender Diskussion und Austausch. Eine allgemeine Bitte wäre aus unserer Sicht, auftretende Konflikte, mit einem freundlichen Dialog zu stillen und vorurteiliges Handeln zu meiden.   

3.2.4. Es sollen Plattformen gebildet bzw. gefördert werden, die sich für einen guten und harmonischen Umgang mit allen Religionen und Menschen einsetzen. Wichtig wäre, beispielsweise bei einer muslimischen Plattform, hierbei auf die Inhalte der Religion zu achten, sodass keine extremen und intoleranten Ansichten zum Sprachrohr für alle Muslime werden.

3.2.4.     Die Universität Stuttgart soll mehr mit religiösen Studierenden zusammenarbeiten, um deren Belange zu erfahren.

Dafür ist Kontakt mit den unterschiedlichen religiösen Hochschulgruppen der Uni hilfreich, um über weitere spezifische Bedürfnisse oder diskriminierende Erfahrungen an der Uni zu erfahren.

Antisemitismus

Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüd*innen, die sich als Hass gegenüber Jüd*innen ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.

Um das Judentum in Deutschlands Hochschulen präsenter zu machen, gibt es Vorschläge, die mit Hilfe der Jüdischen Studierenden Union Deutschland (JSUD) ausgearbeitet wurden.

Feiertage respektieren

3.2.1.     Es soll ein Kalender mit Feiertagen des Judentums und anderer Religionen eingerichtet werden.

3.2.2.      Um Feiertage anderer Religionen, insbesondere des Judentums zu respektieren, müssen Alternativtermine angeboten werden, wenn eine Klausur an einem Feiertag stattfindet.

Da das Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist, sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine geschaffen werden. Religionsfreiheit sollte an der Universität gegeben sein, und jüdischen Menschen dürfen dadurch nicht benachteiligt werden.

Beispielsweise setzte die Universität Heidelberg den jährlichen Test für medizinische Studiengänge (TMS) bundesweit an 50 Orten regelmäßig an einem Samstag an – ohne Ersatztermin. Der Test verbesserte die Chance auf einen Studienplatz. Auch der Staatsexamenstermin für Medizinstudiengänge lag schon mehrfach auf Jom Kippur.

Antisemitismus bekämpfen

3.2.3.     Die Hochschulen sollen die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus adaptieren.

Unterstützung von jüdischen Studierenden


3.2.4.     Die Univerität Stuttgart soll mit dem BJSB und der JSUW zusammenarbeiten, um die Bedürfnisse von jüdischen Studierenden zu ermitteln.

3.2.5.     Die Universität Stuttgart soll mehr mit jüdischen Studierenden zusammenarbeiten, um deren Belange zu erfahren.

Mögliche jüdische Institutionen für die Zusammenarbeit könnten das ZWST-Kompetenzzentrum  oder die OFEK-Beratung sein.


4.2. Islamophobie

 Mit bis zu 4,5 Millionen Muslimen in Deutschland, wird das Thema Islamophobie immer wichtiger. Vor allem geprägt durch Vorurteile und Missverständnisse kommt es ohne triftige Gründe zu Konflikten, die man sehr leicht beheben könnte. Wir als die Muslimische Studierendengemeinschaft Stuttgart fixieren uns hierbei auf die Studierenden (an der Universität Stuttgart) und haben Vorschläge, für ein harmonisches Miteinander und für die Vorbeugung solcher Konflikte.


Feiertage und Pflichten respektieren

3.3.1. Vermeidung von Prüfungstermine an Zuckerfest und Opferfest, gegebenenfalls Alternativtermine anbieten

Im Islam sind u.a. zwei große Feiertage bzw. Feste bekannt. Das Zuckerfest und das Opferfest. Unser Anliegen wäre, falls dies möglich ist, jeweils an den ersten Tagen dieser Feiertage auf die muslimischen Studierenden Rücksicht zu nehmen und so gut wie möglich die Klausuren und Examen an diesen spirituellen Tagen zu meiden.

3.3.2. Ruheraum für Gebete an beiden Campi

Muslime beten fünf Mal am Tag. Drei dieser Gebete werden von Mittag bis abends verrichtet. Sehr viele Muslime wünschen sich hier eine Möglichkeit ihr fünf bis maximal zehn Minuten langes Gebet an der Universität verrichten zu können. Vielerorts wird dies falsch aufgefasst und abgelehnt. Für uns ist es wichtig, dass man Muslimen die Möglichkeit gibt, diese Pflichten zu erfüllen. Selbstverständlich mit der Bedingung keine Personen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen.

 

Aufklärung über Extremismus

3.3.3. Es sollen Plattformen gebildet bzw. gefördert werden, die sich für einen guten und harmonischen Umgang mit allen Religionen und Menschen einsetzen. Wichtig wäre, beispielsweise bei einer muslimischen Plattform, hierbei auf die Inhalte der Religion zu achten, sodass keine extremen und intoleranten Ansichten zum Sprachrohr für alle Muslime werden.

(mir ist diese ein bisschen uneindeutig)

 

Trennen von Kultur, Politik und Religion

3.3.4. Viele Vorurteile und diskriminierende Taten gegenüber Muslimen und deren Gruppen und Verbänden entstehen durch deren Zuordnung zu bestimmten Ländern und Öffentlichkeitspersonen der Politik. Dies sollte klar getrennt werden. Keine muslimische Gruppe oder Person sollte sich für Taten einzelner Länder und Repräsentanten des Islams rechtfertigen müssen.

Die meisten Probleme zu der Thematik Islamophobie entstehen sehr oft durch ein falsches Bild der Religion und fehlender Diskussion und Austausch. Eine allgemeine Bitte wäre aus unserer Sicht, auftretende Konflikte, mit einem freundlichen Dialog zu stillen und vorurteiliges Handeln zu meiden.

 → gilt für anderen Religionen, lieber im Allgemeinaufsatz aufnehmen?


3.3.                 Gadjé-Rassismus

Der Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja der Begriff "Antizi*anismus" kritisch diskutiert, da dieser sich auf die diskriminierende Bezeichnung der betreffenden Gruppen stützt. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus. Die Wirkungsweise von Gadjé-Rassismus liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.

Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiz*ganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt. 

3.3.1. Die Hochschulen sollen sich offiziell gegen Gadjé-Rassismus positionieren.

3.3.2. Die Aufklärung über Sinti*zze und Rom*nja an Hochschulen soll gefördert werden.

3.3.3. Die Hochschulen sollen Kooperation mit Betroffenen und Beauftragten suchen und die Sensibilisierung der Hochschulgemeinschaft durch zusätzliche Veranstaltungen mit Sinti*zze und Rom*nja vorantreiben.

Weitere Informationen sind beim Verband deutscher Sinti*zze und Rom*nja zu finden.

Lina Weber Absatz anpassen


3.4.                 Studierende mit Migrationshintergrund

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer*innen, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler*innen sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.

In Deutschland hat gut jede vierte Person einen Migrationshintergrund – in Westdeutschland galt dies im Jahr 2019 für 29,1 % und in Ostdeutschland für 8,2 % der Bevölkerung.


Soziales

Menschen mit Migrations- oder Flüchlingshintergrund, die an Hochschulen studieren bzw. studieren wollen, haben oft Schwierigkeiten, auf neue Menschen zuzugehen und somit sich im universitären Leben einzubringen. Ein Grund dafür ist, dass sie die Befürchtung haben, ihre Migrationsgeschichte diesen neuen Menschen erzählen zu müssen und, falls sie diese erzählen, dadurch anders angesehen zu werden. Sie fühlen sich in bestimmten Gruppen, dominiert durch die Mehrheitsgesellschaft, nicht wohl. Darum verbringen sie meist nur mit den Menschen Zeit, die ähnliche Erlebnisse mit ihnen teilen.

Um eine tolerante, diverse Gesellschaft zu erreichen, in der sich alle willkommen fühlen können und in diversen Hinsichten entfalten können, sollten vor allem Hochschulen zur Repräsentation genau dieser Mitbürger*innen beitragen.  

3.4.1.     Die Universität Stuttgart soll geflüchtete Studierende und Studierende mit Flüchtlingsmigrationshintergrund stärker fördern.

3.4.2.     Die Universität Stuttgart soll mehr Aufklärung zu Themen wie Migration, Flucht und Diaspora betreiben.

3.4.3.     Menschen mit Migrationshintergrund sollen in Ämtern der Hochschulen repräsentiert sein. Menschen mit Migrationshintergrund sollen explizit ermuntert werden, für Ämter an der Universität zu kandidieren 

Repräsentation an Hochschulen fördern durch Einsetzen von Personen mit Migrationshintergrund in die Hochschulstrukturen. Vor allem für die Sichtbarkeit genau dieser Studierenden ist es wichtig zu zeigen, dass der Hochschulapparat nicht nur die Mehrheitsgesellschaft repräsentiert. Zum Erreichen der Forderung kommen zum Beispiel das Gezielte Ansprechen von Studierenden mit Migrationshintergrund beim Aufruf zur Wahl und das Anpassen der Gestaltung der Ämter in Frage.

3.4.4.     Budgets für PartofUs-Programme für Migration und Diversität sollen an der Universität Stuttgart etabliert werden.

3.4.5.     Für geflüchtete Menschen sollen Beratungsstellen (insbesondere psychologische und rechtliche Beratungsstellen) etabliert werden.

3.4.5.     Der Zugang zu Sprachprogrammen und Kinderbetreuung soll vereinfacht werden.




3.5.                 Internationale Studierende

Internationale Studierende bringen Vielfalt. Durch die Gestaltung von Hochschulen als Ort von interkulturellem Austausch und Zusammenarbeit entsteht eine Bereicherung des Studien- und Forschungslebens. Davon profitieren nicht nur Hochschulen, sondern auch das Land: Denn dadurch expandiert langfristig ein internationales Netzwerk, und es etabliert sich eine Toleranzkultur, die Diskriminierungen in der Gesellschaft entgegenwirkt, wovon auch Wirtschaft und Gesellschaft profitieren.

Statistiken zeigen jedoch, dass der Anteil internationaler Studierender in Baden-Württemberg unter dem Durchschnitt Deutschlands liegt, was dafür spricht, dass das große Potenzial des Bundeslandes nicht komplett ausgenutzt wird. Außerdem ist die Abbruchquote internationaler Studierender in Baden-Württemberg sehr hoch: Sie liegt bei 45% im Bachelor und 29%  im Master [2018, Quelle]. Diese Fakten deuten darauf hin, dass die Landesregierung und Hochschulen einen besonderen Wert darauf legen müssen, internationale Studierende in verschiedener Hinsicht – rechtlich, finanziell, sozial und psychologisch – zu fördern und ihre Bedingungen während des Studiums zu verbessern. Es soll eine Willkommenskultur an Hochschulen kultiviert und belebt werden. Dieses Handeln soll dem Land die Gelegenheit bieten, auf Dauer von Diversität auf wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, kultureller und auch weiteren Ebenen mehr zu profitieren sowie das Interesse neuer internationaler Studierender zu gewinnen. Ferner soll dies den Student*innen ermöglichen, eine dauerhafte Bindung zum Land aufzubauen, in dem sie ihre Bildung absolviert haben.


Studiengebühren

3.5.1.     Die Studiengebühren für internationale Studierende sollen abgeschafft werden. Die Uni Stuttgart soll sich dafür einsetzen, dass Studiengebühren für internationale Studierende  abgeschafft werden.

Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende in Baden-Württemberg nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) Gebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester zahlen (Quelle). Seit der Einführung gibt es einen Rückgang der Anzahl von internationalen Studienanfänger*innen (21311-0014.xlsxQuelle: Statistisches BundesamtQuelle 1, Quelle 2). Baden-Württemberg ist auch das einzige Bundesland, in dem es einen Rückgang der Nicht-EU-Studierenden im ersten Fachsemester zwischen den Studienjahren 2016/17 und 2019/20 gab. Aus den Daten wird ersichtlich, dass die Gebühren aus Baden-Württemberg ein deutlich weniger attraktives Studienziel für internationale Studierende machen. Durch die Gebühren werden Studierende auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt. Die Gebühren sind in der jetzigen Form zu hoch, und es entsteht dadurch eine deutlich höhere Herausforderung, das Studium zu finanzieren. Die Frage nach der Finanzierung der Studiengebühren sollte bei der Hochschulwahl von internationalen Studierenden kein Argument gegen Baden-Württemberg sein. Durch die Abschaffung würde für das Land wieder die Möglichkeit entstehen, sich als einen weltoffenen und diversitätsorientierten Studienort zu bezeichnen. Dies entspricht auch dem Interesse der Landesregierung, die baden-württembergische Hochschullandschaft weltweit zu positionieren und den internationalen Austausch in diesem Szenario zu verstärken (Quelle MWK Webseite 1 und 2).

3.5.2.     Solange Studiengebühren für internationale Studierende bestehen bleiben, soll eine Befreiung der Studiengebühren für die gesamte Regelstudienzeit in der Bewerbungsphase soll möglich sein. 

Nach dem LHGebG ist es in bestimmten Fällen möglich, dass internationale Studierende eine befristete Befreiung der Studiengebühren bekommen. Es soll dafür nachgewiesen werden, dass sich die finanzielle Notlage, die die Zahlung der Gebühren verhindert, erst nach Beginn des Studiums ergeben hat. Die Befreiung gilt außerdem nur für ein Semester. Diese Einschränkungen schließen neue (begabte) internationale Studierende aus, für die schon vor Studienbeginn die Höhe der Studiengebühr zu hoch ist. Deswegen soll es zusätzlich zu den geltenden Befreiungsmöglichkeiten eine Erweiterung geben, die es internationalen Studienbewerber*innen ermöglicht, einen solchen Erlass für die gesamte Regelstudienzeit zu beantragen. Dies würde die finanzielle Planungssicherheit der Studierenden erhöhen und somit ein Studium in Baden-Württemberg attraktiver machen. 


3.5.3 Die Universität Stuttgart soll von der Möglichkeit Gebrauch machen, begabte internationale Studierende durch eine entsprechende Satzung von den internationalen Studiengebühren zu befreien.

Nach LHGebO § 6 Abs. 4-5 können Hochschulen in in einer Satzung für Internationale Studierende, die sie für besonders begabt erachten, eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Studiengebühr vorsehen. Damit können immerhin 5 % der Studienanfänger*innen die Studiengebühren erlassen werden und Studierenden aus ärmeren Ländern eher ein Studium an der Universität Stuttgart ermöglicht werden.


Basis-Programm

3.5.3.     Die Universität Stuttgart soll ein Basisprogramm für internationale Studierende einführen, das hauptsächlich zur Unterstützung und Integration dienen soll. 

Die Universität Stuttgart soll das Basisprogramm (bestehend unter anderem aus dem "Interkulturelles Mentoring-Programm" und "Buddy-Programm") für internationale Studierende, das zur Unterstützung und Integration dient, langfristig sichern

Soziale Integration und Beteiligung der internationalen Studierenden am universitären Leben sowie der interkulturelle Austausch zwischen allen Studierenden gehören zu den wichtigsten Aspekten von Diversität an Hochschulen. Die Programme, die diese Ziele anstreben, unter anderem internationalen Studierenden auch Beratungs- und Betreuungsdienste anbieten, übernehmen dabei eine wichtige Rolle. An den Hochschulen von Baden-Württemberg besteht ein Bedarf an solchen Programmen. Um Diversität in den Hochschulen strukturell zu verankern, die Abbruchquoten zu senken und neue internationale Studierende zu gewinnen, sollte jede Hochschule ein Basisprogramm für internationale Studierende einführen, welches als Modell für die Gesamtheit essenzieller Programme dienen soll, während es Freiraum für neue Ideen und weitere Projekte bietet. Das Basisprogramm soll aus drei Teilen bestehen, wobei die detaillierten Regelungen den Fachkräften, die durch Hochschulen eingesetzt werden, überlassen werden soll.

Soziale Integration und Beteiligung der internationalen Studierenden am universitären Leben sowie der interkulturelle Austausch zwischen allen Studierenden gehören zu den wichtigsten Aspekten von Diversität an der Universität. Die Programme, die diese Ziele anstreben und unter anderem internationalen Studierenden auch Beratungs- und Betreuungsdienste anbieten, übernehmen dabei eine wichtige Rolle. An der Uni Stuttgart  gibt es bereits sehr erfolgreiche Mentoring und Betreuungsprogramme. Diese Programme verankern Diversität in den Hochschulen strukturell , senken die Abbruchsquoten und tragen zur Gewinnung neuer internationaler Studierende bei.

Die internationalen Studienanfänger*innen benötigen in erster Linie am Anfang, beginnend mit ihrer Ankunft, Begleitung und Hilfe bei der Orientierung in ihrer neuen Umgebung. Diese Bedürfnisse werden an der Uni erfolgreich mit dem Interkulturelles Mentoring Programm und dem Buddy Programm abgefangen. Außerdem fördert der Austausch der Mentor*innen und Mentees ein Klima von Diversität und Interkulturalität innerhalb der Studierendenschaft. Weiterhin ist das Rahmenprogramm vom interkulturellen Mentoring Programm eine gute Möglichkeit für internationale Studienanfänger*innen, um Anschluss zu finden.  Die Workshops und Weiterbildungsangebote stärken Teilnehmende in deren Umgang mit kulturellen Unterschieden, interkulturelle Kommunikation und weitere wichtige Aspekte des Studiums und Berufslebens. Eine Ende 2019 durchgeführte umfassende Umfrage des Interkulturellen Mentoringprograms, an der 650 Mentees und Mentor*innen teilnahmen, ergab, dass 83,70% der Teilnehmenden das Programm wichtig bzw. sinnvoll fanden ( Umfrage zur Zufriedenheit des IK Mentoring.pdf)Wir halten diese Programme für essentielle Projekte an der Universität und finden es deswegen nicht rechtfertigt, dass für ihre Weiterführung jedes Jahr ein neuer Finanzantrag gestellt werden soll. Laut der Internationalisierungsstrategie der Uni, sollen die Programme sogar ausgebaut werden. Deswegen fordern wir, dass ihre Finanzierung langfristig und unbürokratisch für die beteiligten Beschäftigte gesichert wird, indem sie ein fester Haushaltspunkt werden.


3.5.5.     Die Hochschulen sollen interkulturelle Trainings anbieten  (da dies schonmal existiert werde ich wahrscheinlich einfach oben erwähnen, aber an sich obsolet mit den oberen Forderungen?)

Um die Zusammenarbeit von Mentor*innen und Mentees effektiver zu gestalten, empfehlen sich interkulturelle Trainings. Sie erleichtern das Kennenlernen verschiedener Kulturen sowie den Umgang mit kulturelleren Unterschieden. Insbesondere neu ankommende internationale Studierende profitieren von den genannten Trainings, da sich das als einen kürzeren Weg für sie erweist, sich mit dem lokalen Lebensstil, der Bürokratie und den weiteren sich von Land zu Land unterscheidenden Merkmalen vertraut zu machen. Zudem sorgen sie für Networking. Da ein Ziel des Basis-Programms die Förderung interkultureller und sozialer Kompetenzen ist, was die Diversität und Toleranz im universitären Leben stärkt, sowie der Ausbildung der Individuen in diesem Bereich einen hohen Stellenwert zuschreibt, spielen die Trainings dabei eine wichtige Rolle. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass sie diesem Ziel zufolge auch Mitarbeiter*innen, die in direktem Kontakt mit internationalen Studierenden stehen – wie Beratungspersonal – einschließen sollen.

3.5.6.     Die Finanzierung des Basisprogramms soll Teil der Internationalisierungsstrategie werden. (da dies schonmal existiert werde ich wahrschinlich einfach oben erwähnen)

Die Zentren und Programme, die sich für die oben beschriebenen Ziele einsetzen, sollen unbefristet finanziell gefördert werden. Die Finanzierung der Gestaltung und des Personals muss ein fester Haushaltspunkt sein bzw. soll in die Internationalisierungsstrategie einbezogen werden.

Veranstaltungen und Beratungsangebote, die im Rahmen des Basis-Programms organisiert werden, sollen auf kein finanzielles Hindernis stoßen. Denn sie erleichtern den Studienbeginn und die Eingewöhnungsphase internationaler Studierender, begleiten internationale Studierende während ihres Studiums und helfen ihnen dabei, verschiedene Probleme – von studienbezogenen bis zu aufenthaltsrechtlichen – zu bewältigen. Sie sorgen für die Entstehung neuer sozialer Kontakte durch unterschiedlichste Freizeitangebote, Workshops und Seminare. Es ist wichtig anzumerken, dass diese nicht nur den Austausch unter internationalen Studierenden fördern, sondern alle Studierende und viele Mitarbeiter*innen von Hochschulen mit einbeziehen. Damit sind sie auch dafür relevant, um eine aufgeschlossene interkulturelle Atmosphäre in der Hochschulumgebung zu schaffen. Allen Studierenden soll es möglich gemacht werden, von dieser Atmosphäre auf verschiedenen Ebenen zu profitieren. Außerdem sollen die Mitarbeiter*innen von jeglichen finanziellen und organisatorischen Problemen entlastet werden, damit sie sich engagiert auf die Inhalte und Durchführung des Programmes konzentrieren können.


4.Chancengleichheit

(Bildquelle)

Unterschiedliche Studien zeigen, dass Menschen aus Nichtakademiker*innenhaushalten deutlich seltener einen Hochschulabschluss erwerben. Zwischen Grundschule und Promotion gibt es für jeden Schritt weniger Menschen aus Nichtakademiker*innen-Haushalten, die die nächste Bildungsstufe erreichen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und nicht vollständig geklärt. Personen aus nicht-akademischen Haushalten brechen ihr Studium deutlich häufiger aus finanziellen Gründen ab als Personen aus Akademiker*innen-Haushalten. Auch scheint es plausibel, dass Personen aus nicht-akademischen Haushalten Vorbilder, Informationen und Erfahrungswerte zum Studium fehlen und sie deshalb mehr Unsicherheit bei der Entscheidung für ein Studium als auch während des Studiums haben (Quelle 1, Quelle 2).


Barrierearme Überbrückungskredite

4.1.1.     Die Hochschulen sollen die Bereitstellung von zinsfreien, unbürokratisch verfügbaren Überbrückungsdarlehen erwirken.

Die finanzielle Situation vieler Studierenden ist von Natur aus sehr volatil. Ausgaben und Einnahmen verändern sich in schnellem Rhythmus und oft unvorhergesehen. Rücklagen können im Studium nicht gebildet werden. Für Situationen, in denen z. B. der Job wegfällt oder sich die Belastung im Studium kurzfristig ändert, sollen zinsfreie, unbürokratisch verfügbare Überbrückungsdarlehen Studierende finanziell abfedern.

Flexiblere Studienmöglichkeiten & Teilzeitstudium

4.1.2.     In allen Studiengängen soll es die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit geben.

Vollzeitstudium und gleichzeitige berufliche Betätigung sind ohne Kompromisse nicht möglich. Vollzeitstudium bei krankheitsbedingten Ausfällen ist auch nicht möglich. Für diejenigen, die darauf angewiesen sind, soll es an allen in Studiengängen die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit geben. Wie die jeweilige Ausgestaltung aussehen soll (zum Beispiel nur eine Verlängerung der Maximalstudiendauer oder auch eine Umstellung des Modulplans) soll den jeweiligen Fakultäten überlassen werden.


4.2.                 Finanzielle Barrieren abbauen

Keine versteckten Zusatzkosten beim Studieneinstieg

4.2.1.     Für das Studium unentbehrliche Ausrüstung (z. B.: Literatur, Zeichenmaterialien, IT etc.) sollen Studierenden von den Hochschulen zugänglich gemacht werden. Es soll die Möglichkeit geben, Investitionen beim Studieneinstieg mit einem zinsfreien Darlehen zu decken.

Studiengangsabhängig müssen Studierende hohe Summen für Material und Ausrüstung aus eigener Tasche investieren, manche Studis sind besonders zu Beginn des Studiums benachteiligt, was die (vor allem für ein Online-Studium nötige) technische Ausstattung angeht. Bestehende Angebote sind oft nicht ausreichend beworben.


Förderung des Hochschulsports

4.2.2.     Die Teilnahme am Hochschulsport soll flächendeckend gefördert werden, sodass Beiträge unter 30€ pro Semester unabhängig von der Disziplin garantiert werden.

Die Pandemie hat uns noch einmal den Beitrag, den regelmäßiger Sport zum Studium leistet, vor Augen geführt. Ausnahmen können für besonders kostspielige Sportarten, wie z.B. Skifreizeiten, gemacht werden


4.3.                 Chancengleicher Weg zum Studium

Mehr Aufklärung über Studienfinanzierungsmöglichkeiten

4.3.1.     Die Universität Stuttgart muss bei ihren Kampagnen zur Gewinnung von Studierenden immer auch das Thema Studienfinanzierung erwähnen und über die Finanzierungsmöglichkeiten aufklären.

Bei Studierenden aus Nichtakademiker*innen-Familien spielen häufig die Bedenken, ob man sich ein Studium leisten kann, eine Rolle. Viele Schüler*innen sind nicht gut über die unterschiedlichen Möglichkeiten informiert, wie man ein Studium finanzieren kann und schrecken deshalb vor einem Studium zurück. Deshalb muss es mehr Informationskampagnen direkt an den Schulen geben, die darüber aufklären, wie man ein Studium finanzieren kann. In bisherigen Studieninformationsprogrammen soll der Punkt Studienfinanzierung verstärkt behandelt werden.


Eltern einbeziehen bei Studieninformation

4.3.2.     Die Universität Stuttgart soll bei ihren Kampagnen zur Gewinnung von Studierenden explizit auch die Eltern ansprechen und sie über das Studium aufklären.

Eltern informieren sich oft (aufgrund Scham, vermeintlicher Peinlichkeit) nicht von selbst. Ein Info-Tag für Eltern, mit Informationen über das Studium, was damit zusammenhängt, und wie ein studieninteressiertes Kind unterstützt werden kann, ist sinnvoll. Die Universität Stuttgart soll Eltern von Studieninteressierten mehr einbeziehen und Info-Seiten für Eltern, z.B. mit Sammlungen hilfreicher Links und Beratungsstellen, einrichten.


Mehr Unterstützung bei der Studienwahl

4.3.3.     Die Angebote zur Studieninformation und Hilfen bei der Studienwahl sollen ausgebaut werden.

Die Entscheidung für ein Studium und die Wahl eines Studienfachs fallen umso schwerer je weniger akademische Erfahrung in der Familie vorhanden sind. Studieninformationstage, Schnupperstudientage und ähnliche Angebote helfen bei der Bewältigung dieser Aufgaben und sollen deshalb weitergeführt und ausgebaut werden.


4.4.                 Unterstützungsangebote für Studierende aus Nichtakademiker*innen-Haushalten


Mentoringprogramme einrichten

4.4.1.     In allen Studiengängen muss es Mentor*innenprogramme geben, die Studienanfänger*innen beim Studienstart und der Studienorganisation unterstützen.

Mentor*innen, bspw. Studierende des gleichen Fachs aus höheren Semestern, bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch und helfen bei der Studienorganisation, die viele Studierende vor Herausforderungen stellt. Da Nichtakademiker*innen häufiger Ansprechpersonen fehlen, helfen Mentoringprogramme dabei, dass alle Studierenden unterstützt werden und ihr Studium erfolgreich meistern können.

(?, das vielleicht auch als allgemeine Forderung aufnehmen, weil hilft ja auch der integration internationaler Studierender)


5.Studieren in besonderen Lagen

5.1.                 Studieren mit Kind oder Familie

Studierenden mit Kind ein gleichberechtigtes Studium ermöglichen

Das Studium mit Kind beziehungsweise mit pflegebedürftigen Angehörigen ist eine große Herausforderung und eine erhebliche Mehrbelastung. Studium und Familie müssen jedoch miteinander vereinbar sein, deshalb soll das Studium familienfreundlicher gestaltet werden, und Studierende mit Kind und Familie dürfen nicht benachteiligt werden.

5.1.1.     Die Durchführbarkeit und Attraktivität des Studierens mit Kind soll deutlich verbessert werden.

Vereinbarkeit von Studium und Familie erhöhen

5.1.2.     Finden Pflichtveranstaltungen am Wochenende oder nach 18:00Uhr statt, müssen für Eltern mit Kind alternative Lehrkonzepte angeboten werden.

Da studentische Eltern häufig auf Kinderbetreuung angewiesen sind, können sie an späten Veranstaltungen oder am Wochenende nicht teilnehmen. Sollte das in Einzelfällen nicht gewährleistet werden können, müssen alternative Lehrkonzepte für betroffene Studierende angeboten werden, die zu einem gleichwertigen Lernerfolg führen. Für Ausnahmefälle sollte die Universität Betreuungsangebote für Randzeiten schaffen.

5.1.3.     Studierende mit Kind oder Familie sollen bei der Kurswahl bevorzugt werden oder ihnen soll beim Platztausch mit angemeldeten Studierenden geholfen werden.

In den Campus-Management-Systemen soll hinterlegt werden, Wenn Kinder oder andere Angehörige von Studierenden gepflegt beziehungsweise betreut werden, sollen sie bei der Wahl von Kursen bevorzugt werden, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erhöhen. Um dabei niemanden bei der oft sowieso schon komplizierten Kurswahl zu benachteiligen, sollen Kurse dafür mit extra Plätzen aufgestockt werden. Falls die Teilnahmezahl durch äußere Umstände limitiert ist, soll durch die Modulverantwortlichen bei bereits angemeldeten Studis die Bereitschaft zum Tausch abgefragt werden.

Unterstützungsangebote ausweiten

5.1.4.     Studierenden mit Kind sollen hochschulnahe Kitaplätze zu Verfügung stehen.

Zwar ist der Kita-Ausbau generell nicht Sache der Hochschulen, jedoch können die Hochschulen beispielsweise über die Studierendenwerke eigene Betreuungsangebote anbieten und so sicherstellen, dass Studierenden (und ggf. auch Mitarbeitenden) Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder in der Nähe der Hochschule zur Verfügung stehen.

5.2.                 Aufklärung und Entstigmatisierung von Behinderungen und chronischer Erkrankung

Zwei Drittel der Studierenden mit Einschränkungen sind nicht direkt als Studierende mit Einschränkung für Außenstehende erkennbar. Dies führt dazu, dass nur 29 % der Studierenden mit Beeinträchtigung Hilfeangebote anfragen (Quelle).

Kostenfreie Angebote zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache

5.2.1.     Neben den Fremdsprachen sollen am Sprachenzentrum auch Angebote zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache eingeführt werden.


5.3.                 Inklusive Lehre

5.3.1.     Die Universität Stuttgart soll einen barrierefreien Zugang zu allen Bereichen für Studierende und Mitarbeitende gewährleisten.

Trotzdem sich die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, sind an den Hochschulen nicht alle Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich. Studierende zum Beispiel mit Gehbehinderung sind immer noch benachteiligt und können Räume nicht erreichen. Das muss sich endlich ändern und international geltendes Behindertenrecht muss endlich an den Hochschulen umgesetzt werden.

 

Mehr Unterstützung durch Hilfsmittel

5.3.2.     Technische Hilfsmittel für Studierende sollen dauerhaft ausgeliehen werden können und nicht alternierend genutzt werden.

Häufig werden Hilfsmittel wie mobile Rampen oder Mikroportanlagen verliehen und von mehreren Studierenden gleichzeitig genutzt. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand für die Studierenden, da die Hilfsmittel auf den*die jeweilige*n Student*in eingestellt und abgeholt und zurückgebracht werden müssen. Außerdem kann es sein, dass die Hilfsmittel nicht zur Verfügung stehen, wenn sie gerade ausgeliehen sind.

5.3.3.     Die Universität soll mehr technische Hilfsmittel anschaffen, um die Studierenden zu entlasten.

Technische Hilfsmittel stehen oft nur begrenzt zur Verfügung und werden nur kurzzeitig verliehen. Die Hochschulen sollen die Studierenden besser unterstützen und die Hilfsmittel, die benötigt werden, in ausreichender Anzahl anschaffen, damit die Studierenden hinreichend unterstützt sind und die Hilfsmittel nicht selbst finanzieren müssen.


Alternativen zu Anwesenheitspflichten bieten

5.3.4.     Die Hochschulen sollen Fehlstunden bei Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht für Studierende mit chronischen Erkrankungen ermöglichen.

Studierende mit chronischen Erkrankungen können krankheitsbedingt nicht immer an Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht teilnehmen. Aus diesem Grund sollen Abwesenheiten bei Vorliegen einer solchen Erkrankung oder durch ärztliches Attest nicht zu einer Wiederholung des Moduls führen, sofern das nicht dringend notwendig ist

5.3.5.     Die Hochschulen sollen Ausnahmen bei der vorgegebenen Tageszahl von Praxissemestern durch Krankheit zulassen.

Bei verpflichtenden praktischen Studiensemestern und Praktika liegt in nahezu allen Fällen eine Anzahl an Tagen vor, die im jeweiligen Betrieb absolviert werden müssen (ca. 100). Leidet eine Person an einer chronischen Erkrankung und ist dadurch durch teilweise unvorhersehbare Schübe mehrere Tage arbeitsunfähig, kann diese Anzahl nicht erreicht werden. Die Tage müssen in darauf folgenden Semesterferien nachgeholt werden. Handelt es sich um mehrere nachzuholende Monate oder sind die Studierenden durch finanzielle Verpflichtungen verhindert, zieht sich das Studium dadurch in die Länge. Aus diesem Grund soll die Anzahl der Tage im Praxissemester bei nachweislicher Krankheit flexibel gestaltet werden.


Atteste ohne Krankheitsgrund

5.3.6.     Die Hochschulen sollen Atteste (z. B. zum Prüfungsrücktritt) auch ohne Angabe des Krankheitsgrundes akzeptieren.

Kann an einer Prüfungsleistung nicht teilgenommen werden, muss ein ärztliches Attest vorgewiesen werden. Dieses muss an vielen Hochschulen den Krankheitsgrund beinhalten. Gerade für Studierende mit psychischen Erkrankungen stellt dies eine Hürde dar, da die Hochschule so die Erkrankung erfährt. Aus diesem Grund sollen ärztliche Atteste ohne Angabe der Krankheit von Hochschulen anerkannt werden.


5.4.                 Fairer Nachteilsausgleich

Vereinfachung von Nachweisen

5.4.1.     Beim Nachweis von Beeinträchtigungen soll die fachärztliche Begründung ausreichend sein und auf eine Begründung, warum die Beeinträchtigung eine Konsequenz für das Studium hat, möglichst verzichtet werden.

Studierende mit Behinderung müssen eine erhebliche Mehrbelastung bewältigen, nicht nur weil sie eine Behinderung haben, sondern vor allem, weil der Ausgleich der Behinderung einen erheblichen Organisations- und Bürokratieaufwand nach sich zieht. Es ist ungerecht, den Studierenden die alleinige Beweislast zuzuschreiben. Es sollte genügen, eine Behinderung nachzuweisen, und nicht notwendig sein, als betroffene Person selbst darzulegen, warum man Unterstützung benötigt. Wenn Studierende mit einem ärztlichen Gutachten eine Behinderung nachweisen können, muss die Hochschule auf sie zugehen und mit ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung finden.

5.4.2.     Frühere medizinische/psychologische Atteste sollen vorläufig anerkannt werden, sodass die Frist zur Vorlage aktueller Atteste bis kurz vor der Prüfungsleistung ausgeweitet werden kann.

Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, müssen Studierende ein aktuelles ärztliches/psychologisches Attest vorlegen. Die Frist dafür endet nur ca. 1-3 Monate nach Semesterstart. Insbesondere für Erstsemester-Studierende kann dies eine Hürde sein. Termine bei Fachärzt*innen oder Psychotherapeut*innen haben gerade in Großstädten Wartezeiten von bis zu 6 Monaten. Durch die kurze Frist zur Einreichung ist es für einige Studierende nicht möglich, den Nachweis bis zu dieser Frist einzureichen. Eine Lösung wäre eine Anerkennung der Diagnose aus früheren Attesten zur Bestätigung des Nachteilsausgleichs sowie eine längere Frist zur Nachreichung des aktuellen Attests. 

5.4.3.     Die Hochschulen sollen durch Beratungsstellen Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Fachärzt*innen geben.

Wie in 5.4.2. erwähnt, ist es für viele Studierende schwer, in kurzer Zeit ein aktuelles Attest ihrer Krankheit oder Behinderung zu bekommen. Gerade bei Neuerkrankten gestaltet sich die Suche schwierig, da sie oftmals von einer Stelle zur nächsten geschickt werden, bis sie die richtige Hilfe gefunden haben. Aus diesem Grund sollen Hochschulen die Studierenden beraten und Stellen aufzeigen, an denen sie ein benötigtes Attest oder eine Erstdiagnose schnell bekommen können.

Hier soll noch bemerkt werden, dass der Nachweis einer Notenverschlechterung durch Behinderung/Krankheit Studierende mit angeborenen Behinderungen/Krankheiten per se ausschließen.






Änderungsanträge

ÄA1

1.3.6.  Die Universität Stuttgart soll freiwillige Schulungen zu Diskriminierungsformen an der Universität für Lehrpersonal und Studierende anbieten

Öffentlichkeitsarbeit ist der erste Schritt zu mehr Awareness. Begleitend dazu soll es jedoch Schulungsangebote geben, die mehr inhaltliche Tiefe bieten. Insbesondere Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Personalverantwortung und Lehrpersonal tragen eine besondere Verantwortung. Sie sollen deshalb freiwillige Schulungen besuchen, die sie auf Diskriminierungsfälle während ihrer Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus lernen sie in den Schulungen Benachteiligungen während ihrer Tätigkeit zu identifizieren und zu vermeiden Und ihre Lehrveranstaltung diskriminierungssensibel zu gestalten. Für alle anderen Personengruppen soll es ebenfalls die Möglichkeit geben, sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen. An diesen Schulungen sollen auch alle Studierende freiwillig teilnehmen können.

Erklärung 1.3.7. auch hinzufügen dafür Punkt streichen.

Meinungsbild im Meeting war 7 freiwillig, 4 für verpflichtend und 3 für streichen des Absatzes (teilweise mehrere Präferenzen pro Person)

ÄA XY Zentrale Antidiskriminierungs-Beratungsstelle

ÄA2

2.2.1 bis 2.2.3. ersetzen durch:  2.2.1. Die Uni hält sich an die im Ausweis stehende Geschlechtereinträge und Namen und setzt Änderungen unverzüglich um.

Das heißt insbesondere, dass in allen Formularen, die das Geschlecht abfragen, muss es mindestens die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "keine Angabe" geben. Wir begrüßen hierbei die anstehenden Änderungen in C@mpus und wünschen die dauerhafte Umsetzung auch in allen nicht digitalen Formularen, auch den dezentralen. Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen Namen gar nicht genannt werden müssen. Lehrende sollen dafür sensibiliesiert werden, dass das Aufrufen mit einem Namen der typischerweise der alten Geschlechtsidentität zugeordnet wird zu Zwangsouting führen kann und deshalb vermieden werden sollte.

Meinungsbild im Meeting: 4 dafür, 3 dagegen, 2 enthaltungen


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