Die Landesastenkonferenz hat im Juni 2021 einen Forderungskatalog zu Antidiskriminierung, Gleichstellung und Chancengleichheit an Hochschulen verabschiedet. Der Forderungskatalog ist das Produkt eines breiten Beteiligungsprozesses von Studierenden der Hochschulen in Baden-Württemberg, die sich im Bereich der Gleichstellung einsetzen. Ziel dieses Katalogs ist es, die Forderungen und Projekte, die von engagierten Studierendenvertreter*innen auf Hochschuleben vorangebracht werden, landesweit zu bündeln. Erfolgreich umgesetzte Maßnahmen, aktuelle Projekte und Problematiken sowie Ideen und Forderungen, die an den Hochschulen entstanden sind, werden hier zusammengefasst, um ein umfassendes Bild einer Bildungsinstitution zu zeichnen, an der die Bedürfnisse aller Studierenden berücksichtigt werden.
Wir möchten an dieser Stelle die zentralen Forderungen, die für die Universität Stuttgart relevant sind, aufgreifen und konkretisieren. Wir möchten damit die Bestrebungen der Universität Stuttgart für ein vielfältiges und respektvolles Miteinander weiter voran bringen und die Bedarfe der Studierenden dabei in den Vordergrund stellen.
Diversity-Strategie der Universität Stuttgart
Wir begrüßen die Diversitätsstrategie der Universität Stuttgart und die Neugründung des Prorektorats für Wissenschaftlichen Nachwuchs und Diversity. Allerdings weist die Strategie große Lücken in der Umsetzung und beim Erreichen der Studierenden auf.
Als ein Beispiel: Die aktuelle Diversity-Kampagne trägt das Motto „Vielfalt macht Spaß“. Doch Vielfalt macht nicht nur Spaß. Studierende, die zum Beispiel körperlich beeinträchtigt sind und nicht barrierefrei ihren Vorlesungssaal erreichen können, macht Vielfalt keinen Spaß. Studierenden, die auf Grund ihrer Herkunft diskriminiert werden, macht Vielfalt auch keinen Spaß, und so weiter.
Wir sehen also die Gefahr, dass sich zwar einerseits für mehr Diversität eingesetzt wird, andererseits bestehende Diskriminierungen nicht verhindert werden. Viele unserer Forderungen zielen deshalb darauf ab, allen Studierenden ein diskriminierungsfreies Studieren zu ermöglichen und fordern deshalb die Universität dazu auf, unsere Forderungen umzusetzen, und damit die Diversitätsstrategie umzusetzen bzw. dahingehend zu überarbeiten.
Die Wirkmechanismen unterschiedlicher Diskriminierungsformen sind häufig die gleichen. Nach einem Konzept von Young ist Unterdrückung durch ein Konglomerat von Tätigkeitsformen und Bedingungen bestimmt, die Young unter fünf Gesichtspunkten thematisiert, nämlich: 1) Ausbeutung, 2) Marginalisierung, 3) Machtlosigkeit, 4) Kulturimperialismus und 5) Gewalt.[1] Genauso Deshalb helfen viele Maßnahmen auch vielen verschiedenen Statusgruppen mit unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen und Benachteiligungen. Deshalb bündelt der erste Teil zentrale Themen, die allen Studierenden zu Gute kommen können. Zusätzlich gibt es Forderungen, die sich an bestimmte Gruppen richten. Zur Strukturierung dieser zusätzlichen Forderung untergliedern sich dieses weiteren Forderungen in vier übergeordnete Themenbereiche: Geschlechterdiskriminierung (Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SGD), Geschlechtervielfalt (LGBTQIA+)), Herkunftsdiskriminierung (verschiedene Rassismusformen), Chancengleichheit (Studierende aus weniger privilegierten und Nichtakademiker*innenfamilien) und Studieren in besonderen Lebenslagen (Studierende mit Familie, Krankheiten und Behinderungen).
Die Gleichstellungarbeit umfasst viele Themenfelder, die alle unterschiedliche Dynamiken und Probleme haben und individuelle Lösungen benötigen. Trotzdem gibt es wiederkehrende Ansätze, die die Möglichkeit bieten als gebündelte Maßnahmen für mehrere Themenfelder zu wirken.
Beratungsangebote ausbauen
Studierende haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Während viele Studierende ohne besondere Hilfsangebote ihr Studium bestreiten können, müssen manche Herausforderungen meistern, die andere nicht haben. Im besten Fall geht es um zusätzliche Unterstützung für Studierende mit weniger Privilegien, im schlechtesten Fall geht es um persönliche Diskriminierung und physische Gewalt. Beratungsangebote sind die erste Anlaufstelle für Studierende, die Benachteiligung erfahren. Geschulte Berater*innen kennen die Situation der Studierenden und können Tipps geben oder weitere Angebote empfehlen.
Die Universität Stuttgart hat zu einzelnen Themen bereits Beratungsstellen eingerichtet, teilweise sind diese an das Studierendenwerk ausgelagert. Für manche andere Themen gibt es noch keine Beratung oder das Thema geht in der Menge der Aufgaben von Berater*innen unter, wenn diese für zu viele Themen gleichzeitig zuständig sind.
Die Universität Stuttgart sollen zusätzlich zu den bereits bestehenden Angeboten dedizierte Beratungsangebote für folgende Gruppen anbieten:
Soziale, rechtliche und psychotherapeutische Beratungsmöglichkeiten für Studierende seitens der Hochschulen und Studierendenwerke sollen auch zugänglich und geeignet für internationale Studierende sein. Diese werden oft nur auf Deutsch angeboten. Des Weiteren können internationale Studierende aufgrund von Situationen wie Heimweh, kulturellen Unterschieden, Diskriminierung, sowie Überforderung durch Sprachbarrieren einen höheren Bedarf an psychotherapeutische Betreuung haben (Quelle 1, Quelle 2). Die Unterstützung in diesen Bereichen kann eine signifikante Wirkung auf den Studienerfolg und somit auf die Abbruchquoten internationaler Studierender haben. Für eine angemessene Betreuung und Unterstützung internationaler Studierender sollen die Beratungsmöglichkeiten a) auch auf Englisch angeboten werden und b) durch Fachpersonal durchgeführt werden, die auch in interkulturellen Aspekten der Beratung geschult sind.
FINTA*: Frauen, Inter Menschen, Nichtbinäre Menschen, Trans Menschen und Agender Menschen (später als Fußnote)
Ein gut ausgebautes Beratungsangebot kann seine Wirkung nur entfalten, wenn es auch zugänglich ist und Studierende wissen, dass sie Unterstützung bekommen können. Derzeit verhindern zwei Probleme, dass die Beratungsangebote effektiv genutzt werden können: Erstens sind die Beratungsangebote meist schwer auffindbar, weil es keine zentrale Übersichtsseite gibt. Nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (bspw. Studierendenwerk oder Hochschule) sind die Angebote meist über viele Webseiten verstreut, die Studierende nur finden, wenn sie zielgerichtet danach suchen. Zweitens wissen viele Studierende nicht, dass sie Beratungen in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel wissen viele Studierende mit Erkrankungen nicht, dass sie Unterstützung bekommen können. Aber auch Studierende, die eine Behinderung haben, wissen nicht immer, dass es dafür Unterstützungsangebote gibt. Um beide Probleme zu lösen, müssen die Beratungsangebote einfacher zugänglich und der Zugang einheitlich sein.
Wir unterstützen dabei die Bestrebungen der Universität, das anonyme Beschwerdemanagementtools "Evermood " einzurichten und pochen auf eine schnelle Umsetzung.
Beratungsangebote sind wichtig, sie wirken jedoch erst nachdem eine Benachteiligung sich bereits manifestiert hat und bekämpfen die Symptome. Um die Ursachen von Benachteiligung zu bekämpfen und das Auftreten von Diskriminierung von vorneherein zu verhindern, bedarf es struktureller Veränderungen. Nicht die Betroffenen selbst, sondern genau jene, die selbst nicht benachteiligt sind, müssen also Umstände herstellen, die niemanden ausschließen. Um den strukturellen Wandel an den Hochschulen zu ermöglichen, bedarf es der Einbindung möglichst vieler Personen. Die gesamte Breite der Menschen an den Hochschulen muss für existierende Diskriminierungsformen sensibilisiert werden. Da der aktuelle Wissensstand noch zu gering ist, führt dies dazu, dass Diskriminierung bagatellisiert und normalisiert wird. So werden sexistische Witze in vielen Kreisen toleriert, ohne zu beachten, dass diese die Rollenbilder zementieren, die schlussendlich zur Abwertung von Menschen führen.
Breit angelegte Öffentlichkeitskampagnen führen dazu, dass das allgemeine Bewusstsein für Diskriminierung steigt und sich mehr Menschen mit der Thematik auseinandersetzen. Studierende, die nicht selbst von Diskriminierung betroffen sind, bekommen eine Vorstellung davon, was anderen widerfährt und können so selbst aktiv werden und helfen Diskriminierung im Keim zu ersticken. Aber auch für Studierende, die selbst betroffen sind, trägt eine Öffentlichkeitskampagne dazu bei, dass sie die Beratungsangebote der Hochschule kennenlernen und so mit ihrer Diskriminierungserfahrung nicht alleine gelassen werden.
Die Universität Stuttgart hat einen ausführlichen Katalog mit Hinweisen zu diversitätssensibler Lehre gestaltet. Wir teilen genau diese Forderungen. Trotzdem ist die Realität meist eine andere. Wir fordern, dass die Hinweise aus dem Katalog auch konsequent umgesetzt werden. Deshalb benennen wir an dieser Stelle nochmal zentrale Vorschläge aus dem Katalog als Forderungen. Insbesondere in der Online-Lehre sehen wir eine große Chance für viele Studierende.
Online-Vorlesungen, Vorlesungsaufzeichnungen und andere digitale Lehrkonzepte helfen Studierenden mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen und Studierenden mit chronischen Erkrankungen dabei, ihr Studium besser bestreiten zu können und sollen deshalb ausgebaut werden. Auch Studierende, die nicht in ihrer Muttersprache an den Veranstaltungen teilnehmen profitieren davon, sich Vorlesungsaufzeichnungen wiederholt oder mit langsamerer Geschwindigkeit anhören zu können.
Derzeit müssen Studierende meist selbst darauf aufmerksam machen, wenn sie aufgrund ihrer Einschränkungen Lehrangebote nicht nutzen können. Diese Aufgabe soll nicht den Studierenden angelastet werden. Die Lehrenden müssen selbst über die Einschränkungen der Studierenden Bescheid wissen und bei der Planung der Lehre schon einen barrierefreien Zugang ermöglichen
Dazu gehört
Die entsprechende Beratungsstellen sollen ein How-To entwickeln und diesen den Dozierenden an die Hand geben. Dabei sollen auch entsprechende Arbeitsschritte und Hinweise anwenderbezogen erklärt werden.
Skripte und andere Vorlesungsmaterialien sollen insbesondere für Studierenden mit Behinderung oder körperlichen/mentalen Krankheit an die Bedürfnisse angepasst und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Durch wiederkehrende Krankheitsschübe ist es Studierenden mit chronischen Erkrankungen nicht immer möglich, an den Vorlesungen teilzunehmen oder mit der geforderten Aufmerksamkeit dabei zu sein. Studierende mit mentalen Krankheiten und Lernstörungen wird ein Studium durch konstantes Multitasking (zuhören, mitschreiben) erschwert, und mangelnde Konzentration oder Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben wirken sich schlecht auf die Endnote aus. Wenn besagte Studierende direkt in den Skripten mitschreiben können, bleibt mehr Kapazität zur tatsächlichen Wissensaufnahme.
Studierende und Lehrende müssen umfassender darüber aufgeklärt werden, was es bedeutet, mit Einschränkungen zu studieren. Die Denkweise, dass nur geh-, seh- oder höreingeschränkte Menschen Anspruch auf Unterstützung haben, muss durchbrochen werden. Drei Viertel der Einschränkungen sind psychische oder chronisch-somatische Erkrankungen (Quelle). Studierenden muss klar gemacht werden, dass es sehr viele Gründe gibt, die Anspruch auf Nachteilsausgleich geben. Lehrenden muss verdeutlicht werden, dass man Studierenden nicht ansehen kann, ob sie Einschränkungen/Erkrankungen haben oder nicht. Das Aufsuchen von Unterstützungsangeboten muss verbreitet und entstigmatisiert werden. Die Studierende sollen explizit darauf hingewiesen werden, dass sie ein Recht auf eine Begründung des Prüfungsausschuses haben und Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen können.
Studierende, die einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, sind gänzlich von der Entscheidung des Prüfungsausschusses oder einzelner Dozierender abhängig. Wenn Anträge abgelehnt werden, ist dies häufig für Studierende nicht nachvollziehbar. Da kein Dialog zwischen Prüfungsausschuss und Antragsteller*innen stattfindet, können Missverständnisse nicht ausgeschlossen werden und gegen fehlerhafte Bescheide kann nur sehr schwer vorgegangen werden. Ein transparenter Beschluss ermöglicht es, die Entscheidung nachzuvollziehen und bei Fehlern Widerspruch gegen den Beschluss einzureichen. Das Bereitstellen von alten Anträgen hilft Studierenden beim Verfassen von guten Anträgen.
Wenn die Gremien, die Nachteilsausgleiche und Härtefälle genehmigen, regelmäßig Bericht an eine unabhängige Kommission erstatten, können Muster in der Vergabe entdeckt werden. Dies dient der Sicherstellung der Chancengleichheit aller Studierender unabhängig von Semester und Studiengang, sowie auch der Entdeckung von Krankheiten, Behinderungen und Störungen, die insbesondere bei der Vergabe von Nachteilsausgleichen durch das Raster fallen. So kann eine konstante Weiterentwicklung der Regularien, sowie gleiche Chancen für alle Studierenden gewährleistet werden.
Öffentlichkeitsarbeit ist der erste Schritt zu mehr Awareness. Begleitend dazu soll es jedoch Schulungsangebote geben, die mehr inhaltliche Tiefe bieten. Insbesondere Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Personalverantwortung und Lehrpersonal tragen eine besondere Verantwortung. Sie sollen deshalb verpflichtende Schulungen besuchen, die sie auf Diskriminierungsfälle während ihrer Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus lernen sie in den Schulungen Benachteiligungen während ihrer Tätigkeit zu identifizieren und zu vermeiden Und ihre Lehrveranstaltung diskriminierungssensibel zu gestalten. Für alle anderen Personengruppen soll es ebenfalls die Möglichkeit geben, sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen.
Auch Studierende verhalten sich mangels besseren Wissens diskriminierend, ohne sich der Wirkungen ihrer Handlungen bewusst zu sein. Welche Formen und Verhaltensweisen diskriminierend sind und wie man z.B. als Betroffene*r/Beobachter*in mit SGD umgehen kann, kann in solchen Schulungen gelehrt werden und so zu einer diskriminierungsfreien Hochschule beitragen.
Zur Qualität von Lehre und Forschung an Hochschulen gehört auch, dass sie keine Personengruppen diskriminieren. Das Qualitätsmanagement stellt durch unterschiedliche Methoden wie Evaluationen sicher, dass Lehre und Forschung qualitativ hochwertig sind. Im Zuge dessen muss das Qualitätsmanagement auch Diskriminierungsfreiheit als Qualitätskriterium aufnehmen, dieses Kriterium erfassen und darauf hinwirken, dass das Hochschulwesen diskriminierungsfrei abläuft.
Lehrende haben eine Vorbildfunktion inne und befinden sich in einer Machtposition gegenüber Studierenden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Lehrende ihre eigene Lehre diskriminierungsfrei gestalten. Um dies sicherzustellen, muss Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Diskriminierungsfreiheit der Veranstaltung zu äußern. Die Lehrevaluation stellt einen geeigneten Weg dar, da sie anonym ist, und da von Studierenden nicht erwartet werden kann, sich in Lehrveranstaltungen zu äußern und die Lehrenden vor dem gesamten Publikum zu kritisieren. Wichtig ist auch, dass die Ergebnisse der Lehrevaluation weiterverarbeitet werden. Die Freiheit der Lehre ist in jedem Fall zu wahren, sie darf aber nicht über das Diskriminierungsverbot gestellt werden. Deshalb müssen Maßnahmen eingeleitet werden, wenn Lehrevaluationen darauf hindeuten, dass es Diskriminierung in Lehrveranstaltungen gab.
Während Lehrevaluationen meist kurzgehalten und standardisiert sind und sich nur auf die Lehre beziehen, muss darüber hinaus eine allgemeine Diskriminierungsabfrage durchgeführt werden, bei der alle Personen an der Hochschule (Studierende und Mitarbeitende) kontaktiert werden und gebeten werden von ihren Diskriminierungserfahrungen zu berichten. Die Abfrage hilft dabei, ein detailliertes Bild über die aktuelle Diskriminierungslage zu erhalten. Außerdem ruft sie das Thema aktiv ins Bewusstsein der Allgemeinheit und bietet die Möglichkeit, die Antidiskriminierungsstelle der Hochschule zu bewerben. Die Ergebnisse müssen ausgewertet und Gegenmaßnahmen geprüft werden.
Sind Rückschlüsse auf z. B. Geschlecht, Herkunft, Zugehörigkeit zu einer marginalisierten Gruppe, Alter oder andere persönliche Umstände möglich, kann es durch bewusste Diskriminierung oder unbewusste kognitive Verzerrungen nachweislich zu Benachteiligung oder Bevorzugung kommen. Bei Gruppenzuschreibungen sind dies vor allem Stereotype und Favorisierung der Eigengruppe, bei persönlicher Kenntnis des Prüflings aber auch Sympathieeffekte, Halo-Effekt (= Rückschluss von bekannten Eigenschaften auf weitere unbekannte aber ähnlich bewertete Eigenschaften, z. B. "Person A schreibt immer mit → Person A ist schlau") und Confirmation Bias (= Informationen werden so ausgewählt und interpretiert, dass diese die eigenen Erwartungen erfüllen). Besonders bei Fortführung der Lehrtätigkeit nach einer Prüfung ist eine Andersbehandlung durch Kenntnis des Leistungsstandes nicht ausgeschlossen (z. B. Pygmalion- bzw. Golem-Effekt).
Weitere Berichterstattung und Studien zum Thema hier und hier.
Die Anonymisierung soll nicht auf Kosten der eindeutigen Zuordnung mittels eines zweiten Faktors (Name etc.) und der freiwilligen Angabe von Personenbezogenen Daten passieren.
Mentor*innen, bspw. Studierende des gleichen Fachs aus höheren Semestern, bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch und helfen bei der Studienorganisation, die viele Studierende vor Herausforderungen stellt. Da Studierenden aus Nichtakademiker*innen-Haushalten und internationalen Studierenden häufiger Ansprechpersonen fehlen, helfen Mentoringprogramme dabei, dass alle Studierenden unterstützt werden und ihr Studium erfolgreich meistern können. So wird es zum Beispiel an der Fakultät 9 durch das Programm "Rookie meets Pro" bereits umgesetzt.
Die Zahlen von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung (SGD) sprechen für sich: Mehr als jeder zweiten Frau widerfährt sexuelle Gewalt oder Belästigung (Quelle). Die Hochschulen bilden dabei keine Ausnahme, und das Problem tritt dort sogar potenziell verstärkt auf, da sich Studierende und Mitarbeitende häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Lehrenden und Vorgesetzen befinden. Trotzdem ist das Bewusstsein für die Problematik gering, Delikte werden bagatellisiert und es herrscht ein Tabu über Vorfälle zu sprechen.
Auch unter den Studierenden ist das Bewusstsein für SGD immer noch zu gering, auch weil das Thema tabuisiert und nicht offen thematisiert wird. Viele Studierende verhalten sich mangels besseren Wissens sexistisch, ohne sich der Wirkungen ihrer Handlungen bewusst zu sein. In den USA wurden deshalb flächendeckend an Colleges Aufklärungskurse zu SGD für Erstsemester eingeführt. Ähnlich dazu soll es an Hochschulen in Baden-Württemberg für alle Studierenden Workshops zu SGD geben, in denen darüber gesprochen wird, was SGD ist, welche Formen und Verhaltensweisen diskriminierend sind und wie man als Betroffene*r/Beobachter*in mit SGD umgehen kann. Wiederkehrende Termine sind wichtig, damit das Thema nicht in Vergessenheit gerät.
Menstruationshygieneprodukte stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung für viele Studierende dar. Ohnehin finanziell schwache Studierende stehen am Monatsende regelmäßig vor der Entscheidung, ob das Geld noch für diese Produkte reicht. Studierende, deren Menstruation unerwartet einsetzt, sehen sich oft gezwungen, die Hochschule zu verlassen, und verpassen wichtige Lerninhalte, nur weil sie keine Hygieneprodukte zur Hand haben. Wir wollen ein Klima der Chancengleichheit schaffen, bei der die Menstruation nicht dem Lernerfolg im Wege steht. Deshalb fordern wir kostenlose Menstruationspflegeprodukte in allen Toiletten der Hochschulen Baden-Württembergs. Dabei setzen wir auf ein solidarisches System, bei dem die kostenlose Produkte nur bei Bedarf aus den oben genannten Gründen genutzt werden. Um auf die Bedürfnisse von trans* Personen einzugehen, sollen diese Produkte explizit auf allen (auch Männer- und Unisex-) Toiletten zur Verfügung stehen. Es sollen auch geeignete Entsorgungsmöglichkeiten in allen Toiletten vorhanden sein.
An der Universität Stuttgart gibt es für Eltern, die ihre Kinder versorgen, spezielle Rückzugsorte, sogenannte "Eltern-Kind-Zimmer". Wir fordern, dass dieses Angebot ausgeweitet wird. Zum einen sollen diese in mehr Gebäuden angeboten werden, um lange Fußwege zu vermeiden, zum anderen sollen diese auch von in Not geratenen Studierenden und Mitarbeitenden genutzt werden dürfen. Da diese Räume häufig durch Verwaltungsangestellte oder beauftragte Personen betreut werden und diese Personen häufig in der Nähe dieser Räume arbeiten, sind sie als Rückzugsort für Studierende und Mitarbeitenden besonders geeignet. Werden diese belästigt, haben Angst oder werden im schlimmsten Fall gestalkt und verfolgt, finden Sie hier einen sicheren Ort der Zuflucht. Es ist leider kein Einzelfall, dass Studierenden an der Hochschule von vermeintlichen "Verehrer*innen" nachgestellt wird. Die verantwortlichen Angestellten können als erste Ansprechperson fungieren, an die Zufluchtssuchende sich bei Bedarf wenden können und die die Situation beaufsichtigen können. Zusätzlich ist es wichtig, an den Hochschulen diese Räume bekannter zu machen, sodass Mitarbeitende und Studierende in der Nähe dieser Räume sich dessen bewusst sind und Zivilcourage zeigen und sich bei Problemen eingreifen und helfen.
Die Rückzugsräume sollen natürlich nicht zu Lasten anderer Einrichtungen gehen. Auch sollen die Räume so platziert werden, dass sie den Ansprüchen aller Beteiligten (Nutzer*innen und angrenzende Einrichtungen) entsprechen, zum Beispiel der Lautstärke und den Besonderheiten der Umgebung.
Spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 ist klar: Es gibt mehr als zwei Geschlechter, und öffentliche Institutionen haben dafür Sorge zu tragen, dass niemand aufgrund der eigenen Geschlechtsidentität diskriminiert wird. Die Thematik ist dabei längst kein Randphänomen mehr. Deutschlandweit wird der Anteil von Menschen, die sich als queer identifizieren, auf 7,4 % geschätzt (Quelle). Unter Studierenden liegt dieser Anteil höchstwahrscheinlich deutlich höher. Insbesondere inter* und trans* Personen, also Personen, die sich entweder weder als männlich noch als weiblich einordnen lassen (inter*) oder Personen, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen als es bei ihrer Geburt eingetragen wurde (trans*), erfahren schwere Diskriminierung, weil ihnen große Hürden auferlegt werden, um ihre Geschlechtsidentität ausleben zu können.
Wir begrüßen hierbei die anstehenden Änderungen in C@mpus und wünschen die dauerhafte Umsetzung auch in allen nicht digitalen Formularen, auch den nicht dezentralen.
Am 10.10.2017 fällte das Bundesverfassungsgericht den Beschluss, dass das Fehlen eines positiven Geschlechtseintrags für Menschen, die sich weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht zuordnen, als Grundrechtsverletzung einstuft. Hierbei bezog sich das Bundesverfassungsgerecht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Dennoch ist unsere Gesellschaft noch sehr stark durchgezogen von cis-normativen Vorstellungen von Geschlecht, sodass viele trans*, inter* und nonbinäre* Menschen mit täglichen Diskriminierungen konfrontiert werden. Gerade die Studienzeit ist eine sehr wichtige Phase für junge Menschen. An den Hochschulen kommt es durch fehlende Sensibilisierung häufig zu Zwangs-Outings und anderen diskriminierenden Fällen. Darüber hinaus ist es oft beinahe unmöglich für Personen ihren eingetragenen Namen und das Geschlecht zu ändern bzw. ist dieses Vorhaben mit großen Hürden verbunden. Wir weisen dabei daraufhin, "dass für die Hochschule grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken dagegen bestehen, bei trans*Studierenden vollumfänglich deren selbst gewählten, (noch) nicht amtlich geänderten Vornamen zu verwenden. ", so das Fazit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Bildung/Name_Trans_Studierende.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Die Angabe von präferierten Pronomen (z. B. "Max Mustermann (kein Pronomen)" oder "Kim Muster (sie/ihr)") verhindert Falschzuschreibungen, Fremd-Outings und kann Diskriminierung vorbeugen. Außerdem trägt die Nennung von Pronomen dazu bei, das Bewusstsein dafür zu erhöhen, dass Geschlechtsidentitäten individuell verschieden sind. Sie sind nicht auf den ersten Blick erkennbar, und das Geschlecht einer Person sollte nicht ohne Nachfrage angenommen werden.
Unisex-Toiletten sind besonders für inter*, trans* und nicht-binäre Personen wichtig, damit diese sich nicht zwischen Frauen- und Männertoiletten entscheiden müssen und Gefahr laufen dort nicht willkommen zu sein. Diese Gefahr ist real, und es gab schon derartige Vorkommnisse, bei denen trans* Personen aufgefordert wurden eine Toilette zu verlassen. Manche Universitäten argumentieren, dass inter*, trans* und nicht-binäre Personen die barrierefreien Toiletten nutzen können. Wir finden das kein ausreichendes Angebot, da die auf diese Weise künstlich geschaffene Assoziation von Behinderung und Geschlechtervielfalt zur zusätzlichen Pathologisierung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen führt. Unisex-Toiletten können darüber hinaus für alle Studierende bereichernd sein. Durch das Angebot von Unisex-Toiletten werden bei Veranstaltungen lange Warteschlagen vermieden und die Gleichberechtigung gefördert. Zusätzlich findet man in Gebäuden der Universität Stuttgart häufig eine Situation wie diese: Eine Männer-Toilette findet man in jedem Stockwerk, eine Frauen-Toilette nur in jedem dritten Stockwerk. Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, kann eine Unisex-Toilette die geeignete Lösung sein. Gleichzeitig haben wir Verständnis, dass nicht alle eine Unisex-Toilette bevorzugen und fordern daher, dass sowohl Frauen- und Männertoiletten, als auch mindestens eine Unisex-Toilette pro Universitätsgebäude angeboten wird. Die Unisex-Toiletten sollen nicht auf Kosten anderer Einrichtungen entstehen.
Rassismus ist eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihres Äußeren, ihrer (vermeintlichen) Kultur, Herkunft, ihres Namens oder Religion abwertet. In Deutschland betrifft struktureller Rassismus nicht-weiße Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund – jene, die als nicht-deutsch, also vermeintlich nicht wirklich zugehörig angesehen werden. Wenn Menschen nicht nach ihren individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften oder danach, was sie persönlich tun, sondern als Teil einer vermeintlich homogenen Gruppe beurteilt und abgewertet werden, handelt es sich um Rassismus.
Wir verurteilen jedmögliche Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Ethnie oder Religion und plädieren auf Chancengleichheit für Studierende mit unterschiedlichen sozialen, ökonomischen und kulturellen Hintergründen.
Hochschulen sollen durch eine diversitätssensible Gestaltung von Lehre und Studium, Beratung und Betreuung der zunehmenden Diversität der Gesellschaft und der Studierenden Rechnung tragen. Das bedeutet, Bedingungen zu schaffen, in denen sich alle, vom Studium, über Administration bis zur Forschung, optimal entfalten und entwickeln können. Dies impliziert auch, dass Strukturen diskriminierungsfrei sein müssen. Somit sehen wir Diversity als Querschnittsaufgabe.
Das Diversity-Konzept soll auf einem interdependenten Verständnis von Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit, Antidiskriminierung und Förderung von Vielfalt beruhen. Somit sollen
Um Rassismus zu erkennen und dekonstruieren zu können, ist es wichtig, diesen auch zu verstehen. Hierzu gehört auch, dass Studien, Daten und Auswertungen speziell zu Deutschland und Baden-Württemberg vorliegen. Ohne diese sind das Verständnis und die Ableitung von Maßnahmen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft nicht möglich. Schaut man sich allerdings die Forschung zu Rassismus in Deutschland im Vergleich zu Staaten wie den USA, dem Vereinigten Königreich oder Frankreich an, ist eine große Lücke zu erkennen. Es braucht aktuelle Studien und Belege.
Daher setzen wir uns für die Ausweitung von Rassismusforschung an Hochschulen in Baden-Württemberg ein. Diese könnte enthalten:
Zusätzlich soll auf diesem Forschungsfeld die Repräsentation von von Rassismus betroffener Menschen unbedingt erfüllt sein.
Einige Studieninhalte basieren noch auf Theorien aus der Kolonialzeit. Diese Theorien reproduzieren Rassismus. Ein Beispiel ist die fälschliche Verwendung des Begriffs "Rasse" in Lehrveranstaltungen. Daher müssen diese Inhalte fachlich überprüft und angepasst werden. Aber auch darüber hinaus finden sich rassistische Narrative in Studieninhalten wieder, die verhindert werden müssen.
→ Hier noch konkreter Beispiele ausarbeiten
Dei Diskriminierung gegen Sint*ezze und Rom*nja beinhaltet Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja der Begriff "Antizi*anismus" kritisch diskutiert, da dieser sich auf die diskriminierende Bezeichnung der betreffenden Gruppen stützt. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus. Die Wirkungsweise von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.
Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiz*ganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt.
Für gläubige Studierenden sind oft das Ausleben ihrer Religion und ihrem Studium nicht voneinander trennbar. Soweit möglich sollte die Universität Stuttgart es ermöglichen den Studierenden beide Aspekte ihres Lebens miteinander vereinbar zu machen. Hierzu gibt es noch Maßnahmen die an der Uni umgestellt werden können, um inklusiver zu werden. Außerdem sind oft Gläubige, insbesondere aus religiösen Minderheiten, Opfer von Diskriminierung. Auch explizit an dieser Stelle fordern wir, dass ein Klima von Toleranz und Offenheit gefördert wird.
Da das Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist, sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine geschaffen werden. Religionsfreiheit sollte an der Universität gegeben sein, und jüdischen Menschen dürfen dadurch nicht benachteiligt werden.
Für diesen Zweck kann der interkultureller Kalender der Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Referenz benutzt werden. In manchen Religionen, insbesondere dem Judentum, gibt es ein dogmatisches Schreibverbot an einem bestimmten Wochentag (Shabbat im Judentum) und den Feiertagen. Der Religionsfreiheit an der Universität sollte auch entsprechen, dass jüdische Menschen nicht in ihrem Studium benachteiligt werden. Weiterhin sollten alle religiösen Studierenden das Recht haben an den Feiertage seiner*ihrer Religion teilzunehmen. Deswegen sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine für Prüfungstermine und weitere Pflichtveranstaltungen mit gleicher Prüfungsmodalität geschaffen werden.
Alternativvorschlag: aufeinander folgende Semester Prüfungen an verschiedenen Wochentage.
Durch die Errichtung eines Ruheraums sollen Studierende Gebete und weitere religiöse Rituale ungestört verrichten können. Insbesondere Muslime, die fünf Mal am Tag beten, auch während des Tages wünschen sich hier eine Möglichkeit ihr fünf bis maximal zehn Minuten langes Gebet an der Universität verrichten zu können. Selbstverständlich mit der Bedingung keine Personen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen. Muslime beten fünf Mal am Tag. Drei dieser Gebete werden von Mittag bis abends verrichtet. Sehr viele Muslime wünschen sich hier eine Möglichkeit ihr fünf bis maximal zehn Minuten langes Gebet an der Universität verrichten zu können. Vielerorts wird dies falsch aufgefasst und abgelehnt. Für uns ist es wichtig, dass man Muslimen die Möglichkeit gibt, diese Pflichten zu erfüllen. Selbstverständlich mit der Bedingung keine Personen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen.
Viele Vorurteile und diskriminierende Taten gegenüber Gläubigen und deren Gruppen und Verbänden entstehen durch deren Zuordnung zu bestimmten Ländern und Öffentlichkeitspersonen der Politik. Es sollte sich an der Uni keine Person oder Gruppe für Taten einzelner Länder und Repräsentant*innen derer Religionen rechtfertigen müssen. Die meisten Probleme zu den Thematiken Antisemitismus, Islamophobie und weitere Diskiriminierungsformen gegen Religionenangehörige entstehen sehr oft durch ein falsches Bild der Religion und fehlender Diskussion und Austausch. Eine allgemeine Bitte wäre aus unserer Sicht, auftretende Konflikte, mit einem freundlichen Dialog zu stillen und vorurteiliges Handeln zu meiden.
3.2.4. Es sollen Plattformen gebildet bzw. gefördert werden, die sich für einen guten und harmonischen Umgang mit allen Religionen und Menschen einsetzen. Wichtig wäre, beispielsweise bei einer muslimischen Plattform, hierbei auf die Inhalte der Religion zu achten, sodass keine extremen und intoleranten Ansichten zum Sprachrohr für alle Muslime werden.
Dafür ist Kontakt mit den unterschiedlichen religiösen Hochschulgruppen der Uni hilfreich, um über weitere spezifische Bedürfnisse oder diskriminierende Erfahrungen an der Uni zu erfahren.
Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüd*innen, die sich als Hass gegenüber Jüd*innen ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.
Um das Judentum in Deutschlands Hochschulen präsenter zu machen, gibt es Vorschläge, die mit Hilfe der Jüdischen Studierenden Union Deutschland (JSUD) ausgearbeitet wurden.
Da das Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist, sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine geschaffen werden. Religionsfreiheit sollte an der Universität gegeben sein, und jüdischen Menschen dürfen dadurch nicht benachteiligt werden.
Beispielsweise setzte die Universität Heidelberg den jährlichen Test für medizinische Studiengänge (TMS) bundesweit an 50 Orten regelmäßig an einem Samstag an – ohne Ersatztermin. Der Test verbesserte die Chance auf einen Studienplatz. Auch der Staatsexamenstermin für Medizinstudiengänge lag schon mehrfach auf Jom Kippur.
Mögliche jüdische Institutionen für die Zusammenarbeit könnten das ZWST-Kompetenzzentrum oder die OFEK-Beratung sein.
Mit bis zu 4,5 Millionen Muslimen in Deutschland, wird das Thema Islamophobie immer wichtiger. Vor allem geprägt durch Vorurteile und Missverständnisse kommt es ohne triftige Gründe zu Konflikten, die man sehr leicht beheben könnte. Wir als die Muslimische Studierendengemeinschaft Stuttgart fixieren uns hierbei auf die Studierenden (an der Universität Stuttgart) und haben Vorschläge, für ein harmonisches Miteinander und für die Vorbeugung solcher Konflikte.
Feiertage und Pflichten respektieren
3.3.2. Ruheraum für Gebete an beiden Campi
Muslime beten fünf Mal am Tag. Drei dieser Gebete werden von Mittag bis abends verrichtet. Sehr viele Muslime wünschen sich hier eine Möglichkeit ihr fünf bis maximal zehn Minuten langes Gebet an der Universität verrichten zu können. Vielerorts wird dies falsch aufgefasst und abgelehnt. Für uns ist es wichtig, dass man Muslimen die Möglichkeit gibt, diese Pflichten zu erfüllen. Selbstverständlich mit der Bedingung keine Personen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen.
Aufklärung über Extremismus
3.3.3. Es sollen Plattformen gebildet bzw. gefördert werden, die sich für einen guten und harmonischen Umgang mit allen Religionen und Menschen einsetzen. Wichtig wäre, beispielsweise bei einer muslimischen Plattform, hierbei auf die Inhalte der Religion zu achten, sodass keine extremen und intoleranten Ansichten zum Sprachrohr für alle Muslime werden.
(mir ist diese ein bisschen uneindeutig)
Trennen von Kultur, Politik und Religion
3.3.4. Viele Vorurteile und diskriminierende Taten gegenüber Muslimen und deren Gruppen und Verbänden entstehen durch deren Zuordnung zu bestimmten Ländern und Öffentlichkeitspersonen der Politik. Dies sollte klar getrennt werden. Keine muslimische Gruppe oder Person sollte sich für Taten einzelner Länder und Repräsentanten des Islams rechtfertigen müssen.
Die meisten Probleme zu der Thematik Islamophobie entstehen sehr oft durch ein falsches Bild der Religion und fehlender Diskussion und Austausch. Eine allgemeine Bitte wäre aus unserer Sicht, auftretende Konflikte, mit einem freundlichen Dialog zu stillen und vorurteiliges Handeln zu meiden.
→ gilt für anderen Religionen, lieber im Allgemeinaufsatz aufnehmen?
Der Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja der Begriff "Antizi*anismus" kritisch diskutiert, da dieser sich auf die diskriminierende Bezeichnung der betreffenden Gruppen stützt. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus. Die Wirkungsweise von Gadjé-Rassismus liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.
Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiz*ganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt.
Weitere Informationen sind beim Verband deutscher Sinti*zze und Rom*nja zu finden.
Lina Weber Absatz anpassen
Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer*innen, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler*innen sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.
In Deutschland hat gut jede vierte Person einen Migrationshintergrund – in Westdeutschland galt dies im Jahr 2019 für 29,1 % und in Ostdeutschland für 8,2 % der Bevölkerung.
Menschen mit Migrations- oder Flüchlingshintergrund, die an Hochschulen studieren bzw. studieren wollen, haben oft Schwierigkeiten, auf neue Menschen zuzugehen und somit sich im universitären Leben einzubringen. Ein Grund dafür ist, dass sie die Befürchtung haben, ihre Migrationsgeschichte diesen neuen Menschen erzählen zu müssen und, falls sie diese erzählen, dadurch anders angesehen zu werden. Sie fühlen sich in bestimmten Gruppen, dominiert durch die Mehrheitsgesellschaft, nicht wohl. Darum verbringen sie meist nur mit den Menschen Zeit, die ähnliche Erlebnisse mit ihnen teilen.
Um eine tolerante, diverse Gesellschaft zu erreichen, in der sich alle willkommen fühlen können und in diversen Hinsichten entfalten können, sollten vor allem Hochschulen zur Repräsentation genau dieser Mitbürger*innen beitragen.
Repräsentation an Hochschulen fördern durch Einsetzen von Personen mit Migrationshintergrund in die Hochschulstrukturen. Vor allem für die Sichtbarkeit genau dieser Studierenden ist es wichtig zu zeigen, dass der Hochschulapparat nicht nur die Mehrheitsgesellschaft repräsentiert. Zum Erreichen der Forderung kommen zum Beispiel das Gezielte Ansprechen von Studierenden mit Migrationshintergrund beim Aufruf zur Wahl und das Anpassen der Gestaltung der Ämter in Frage.
Internationale Studierende bringen Vielfalt. Durch die Gestaltung von Hochschulen als Ort von interkulturellem Austausch und Zusammenarbeit entsteht eine Bereicherung des Studien- und Forschungslebens. Davon profitieren nicht nur Hochschulen, sondern auch das Land: Denn dadurch expandiert langfristig ein internationales Netzwerk, und es etabliert sich eine Toleranzkultur, die Diskriminierungen in der Gesellschaft entgegenwirkt, wovon auch Wirtschaft und Gesellschaft profitieren.
Statistiken zeigen jedoch, dass der Anteil internationaler Studierender in Baden-Württemberg unter dem Durchschnitt Deutschlands liegt, was dafür spricht, dass das große Potenzial des Bundeslandes nicht komplett ausgenutzt wird. Außerdem ist die Abbruchquote internationaler Studierender in Baden-Württemberg sehr hoch: Sie liegt bei 45% im Bachelor und 29% im Master [2018, Quelle]. Diese Fakten deuten darauf hin, dass die Landesregierung und Hochschulen einen besonderen Wert darauf legen müssen, internationale Studierende in verschiedener Hinsicht – rechtlich, finanziell, sozial und psychologisch – zu fördern und ihre Bedingungen während des Studiums zu verbessern. Es soll eine Willkommenskultur an Hochschulen kultiviert und belebt werden. Dieses Handeln soll dem Land die Gelegenheit bieten, auf Dauer von Diversität auf wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, kultureller und auch weiteren Ebenen mehr zu profitieren sowie das Interesse neuer internationaler Studierender zu gewinnen. Ferner soll dies den Student*innen ermöglichen, eine dauerhafte Bindung zum Land aufzubauen, in dem sie ihre Bildung absolviert haben.
Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende in Baden-Württemberg nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) Gebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester zahlen (Quelle). Seit der Einführung gibt es einen Rückgang der Anzahl von internationalen Studienanfänger*innen (21311-0014.xlsx, Quelle: Statistisches Bundesamt, Quelle 1, Quelle 2). Baden-Württemberg ist auch das einzige Bundesland, in dem es einen Rückgang der Nicht-EU-Studierenden im ersten Fachsemester zwischen den Studienjahren 2016/17 und 2019/20 gab. Aus den Daten wird ersichtlich, dass die Gebühren aus Baden-Württemberg ein deutlich weniger attraktives Studienziel für internationale Studierende machen. Durch die Gebühren werden Studierende auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt. Die Gebühren sind in der jetzigen Form zu hoch, und es entsteht dadurch eine deutlich höhere Herausforderung, das Studium zu finanzieren. Die Frage nach der Finanzierung der Studiengebühren sollte bei der Hochschulwahl von internationalen Studierenden kein Argument gegen Baden-Württemberg sein. Durch die Abschaffung würde für das Land wieder die Möglichkeit entstehen, sich als einen weltoffenen und diversitätsorientierten Studienort zu bezeichnen. Dies entspricht auch dem Interesse der Landesregierung, die baden-württembergische Hochschullandschaft weltweit zu positionieren und den internationalen Austausch in diesem Szenario zu verstärken (Quelle MWK Webseite 1 und 2).
Nach dem LHGebG ist es in bestimmten Fällen möglich, dass internationale Studierende eine befristete Befreiung der Studiengebühren bekommen. Es soll dafür nachgewiesen werden, dass sich die finanzielle Notlage, die die Zahlung der Gebühren verhindert, erst nach Beginn des Studiums ergeben hat. Die Befreiung gilt außerdem nur für ein Semester. Diese Einschränkungen schließen neue (begabte) internationale Studierende aus, für die schon vor Studienbeginn die Höhe der Studiengebühr zu hoch ist. Deswegen soll es zusätzlich zu den geltenden Befreiungsmöglichkeiten eine Erweiterung geben, die es internationalen Studienbewerber*innen ermöglicht, einen solchen Erlass für die gesamte Regelstudienzeit zu beantragen. Dies würde die finanzielle Planungssicherheit der Studierenden erhöhen und somit ein Studium in Baden-Württemberg attraktiver machen.
3.5.3 Die Universität Stuttgart soll von der Möglichkeit Gebrauch machen, begabte internationale Studierende durch eine entsprechende Satzung von den internationalen Studiengebühren zu befreien.
Nach LHGebO § 6 Abs. 4-5 können Hochschulen in in einer Satzung für Internationale Studierende, die sie für besonders begabt erachten, eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Studiengebühr vorsehen. Damit können immerhin 5 % der Studienanfänger*innen die Studiengebühren erlassen werden und Studierenden aus ärmeren Ländern eher ein Studium an der Universität Stuttgart ermöglicht werden.
Soziale Integration und Beteiligung der internationalen Studierenden am universitären Leben sowie der interkulturelle Austausch zwischen allen Studierenden gehören zu den wichtigsten Aspekten von Diversität an Hochschulen. Die Programme, die diese Ziele anstreben, unter anderem internationalen Studierenden auch Beratungs- und Betreuungsdienste anbieten, übernehmen dabei eine wichtige Rolle. An den Hochschulen von Baden-Württemberg besteht ein Bedarf an solchen Programmen. Um Diversität in den Hochschulen strukturell zu verankern, die Abbruchquoten zu senken und neue internationale Studierende zu gewinnen, sollte jede Hochschule ein Basisprogramm für internationale Studierende einführen, welches als Modell für die Gesamtheit essenzieller Programme dienen soll, während es Freiraum für neue Ideen und weitere Projekte bietet. Das Basisprogramm soll aus drei Teilen bestehen, wobei die detaillierten Regelungen den Fachkräften, die durch Hochschulen eingesetzt werden, überlassen werden soll.
Soziale Integration und Beteiligung der internationalen Studierenden am universitären Leben sowie der interkulturelle Austausch zwischen allen Studierenden gehören zu den wichtigsten Aspekten von Diversität an der Universität. Die Programme, die diese Ziele anstreben und unter anderem internationalen Studierenden auch Beratungs- und Betreuungsdienste anbieten, übernehmen dabei eine wichtige Rolle. An der Uni Stuttgart gibt es bereits sehr erfolgreiche Mentoring und Betreuungsprogramme. Diese Programme verankern Diversität in den Hochschulen strukturell , senken die Abbruchsquoten und tragen zur Gewinnung neuer internationaler Studierende bei.
Die internationalen Studienanfänger*innen benötigen in erster Linie am Anfang, beginnend mit ihrer Ankunft, Begleitung und Hilfe bei der Orientierung in ihrer neuen Umgebung. Diese Bedürfnisse werden an der Uni erfolgreich mit dem Interkulturelles Mentoring Programm und dem Buddy Programm abgefangen. Außerdem fördert der Austausch der Mentor*innen und Mentees ein Klima von Diversität und Interkulturalität innerhalb der Studierendenschaft. Weiterhin ist das Rahmenprogramm vom interkulturellen Mentoring Programm eine gute Möglichkeit für internationale Studienanfänger*innen, um Anschluss zu finden. Die Workshops und Weiterbildungsangebote stärken Teilnehmende in deren Umgang mit kulturellen Unterschieden, interkulturelle Kommunikation und weitere wichtige Aspekte des Studiums und Berufslebens. Eine Ende 2019 durchgeführte umfassende Umfrage des Interkulturellen Mentoringprograms, an der 650 Mentees und Mentor*innen teilnahmen, ergab, dass 83,70% der Teilnehmenden das Programm wichtig bzw. sinnvoll fanden ( Umfrage zur Zufriedenheit des IK Mentoring.pdf). Wir halten diese Programme für essentielle Projekte an der Universität und finden es deswegen nicht rechtfertigt, dass für ihre Weiterführung jedes Jahr ein neuer Finanzantrag gestellt werden soll. Laut der Internationalisierungsstrategie der Uni, sollen die Programme sogar ausgebaut werden. Deswegen fordern wir, dass ihre Finanzierung langfristig und unbürokratisch für die beteiligten Beschäftigte gesichert wird, indem sie ein fester Haushaltspunkt werden.
Um die Zusammenarbeit von Mentor*innen und Mentees effektiver zu gestalten, empfehlen sich interkulturelle Trainings. Sie erleichtern das Kennenlernen verschiedener Kulturen sowie den Umgang mit kulturelleren Unterschieden. Insbesondere neu ankommende internationale Studierende profitieren von den genannten Trainings, da sich das als einen kürzeren Weg für sie erweist, sich mit dem lokalen Lebensstil, der Bürokratie und den weiteren sich von Land zu Land unterscheidenden Merkmalen vertraut zu machen. Zudem sorgen sie für Networking. Da ein Ziel des Basis-Programms die Förderung interkultureller und sozialer Kompetenzen ist, was die Diversität und Toleranz im universitären Leben stärkt, sowie der Ausbildung der Individuen in diesem Bereich einen hohen Stellenwert zuschreibt, spielen die Trainings dabei eine wichtige Rolle. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass sie diesem Ziel zufolge auch Mitarbeiter*innen, die in direktem Kontakt mit internationalen Studierenden stehen – wie Beratungspersonal – einschließen sollen.
Die Zentren und Programme, die sich für die oben beschriebenen Ziele einsetzen, sollen unbefristet finanziell gefördert werden. Die Finanzierung der Gestaltung und des Personals muss ein fester Haushaltspunkt sein bzw. soll in die Internationalisierungsstrategie einbezogen werden.
Veranstaltungen und Beratungsangebote, die im Rahmen des Basis-Programms organisiert werden, sollen auf kein finanzielles Hindernis stoßen. Denn sie erleichtern den Studienbeginn und die Eingewöhnungsphase internationaler Studierender, begleiten internationale Studierende während ihres Studiums und helfen ihnen dabei, verschiedene Probleme – von studienbezogenen bis zu aufenthaltsrechtlichen – zu bewältigen. Sie sorgen für die Entstehung neuer sozialer Kontakte durch unterschiedlichste Freizeitangebote, Workshops und Seminare. Es ist wichtig anzumerken, dass diese nicht nur den Austausch unter internationalen Studierenden fördern, sondern alle Studierende und viele Mitarbeiter*innen von Hochschulen mit einbeziehen. Damit sind sie auch dafür relevant, um eine aufgeschlossene interkulturelle Atmosphäre in der Hochschulumgebung zu schaffen. Allen Studierenden soll es möglich gemacht werden, von dieser Atmosphäre auf verschiedenen Ebenen zu profitieren. Außerdem sollen die Mitarbeiter*innen von jeglichen finanziellen und organisatorischen Problemen entlastet werden, damit sie sich engagiert auf die Inhalte und Durchführung des Programmes konzentrieren können.
Unterschiedliche Studien zeigen, dass Menschen aus Nichtakademiker*innenhaushalten deutlich seltener einen Hochschulabschluss erwerben. Zwischen Grundschule und Promotion gibt es für jeden Schritt weniger Menschen aus Nichtakademiker*innen-Haushalten, die die nächste Bildungsstufe erreichen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und nicht vollständig geklärt. Personen aus nicht-akademischen Haushalten brechen ihr Studium deutlich häufiger aus finanziellen Gründen ab als Personen aus Akademiker*innen-Haushalten. Auch scheint es plausibel, dass Personen aus nicht-akademischen Haushalten Vorbilder, Informationen und Erfahrungswerte zum Studium fehlen und sie deshalb mehr Unsicherheit bei der Entscheidung für ein Studium als auch während des Studiums haben (Quelle 1, Quelle 2).
Die finanzielle Situation vieler Studierenden ist von Natur aus sehr volatil. Ausgaben und Einnahmen verändern sich in schnellem Rhythmus und oft unvorhergesehen. Rücklagen können im Studium nicht gebildet werden. Für Situationen, in denen z. B. der Job wegfällt oder sich die Belastung im Studium kurzfristig ändert, sollen zinsfreie, unbürokratisch verfügbare Überbrückungsdarlehen Studierende finanziell abfedern.
Vollzeitstudium und gleichzeitige berufliche Betätigung sind ohne Kompromisse nicht möglich. Vollzeitstudium bei krankheitsbedingten Ausfällen ist auch nicht möglich. Für diejenigen, die darauf angewiesen sind, soll es an allen in Studiengängen die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit geben. Wie die jeweilige Ausgestaltung aussehen soll (zum Beispiel nur eine Verlängerung der Maximalstudiendauer oder auch eine Umstellung des Modulplans) soll den jeweiligen Fakultäten überlassen werden.
Studiengangsabhängig müssen Studierende hohe Summen für Material und Ausrüstung aus eigener Tasche investieren, manche Studis sind besonders zu Beginn des Studiums benachteiligt, was die (vor allem für ein Online-Studium nötige) technische Ausstattung angeht. Bestehende Angebote sind oft nicht ausreichend beworben.
Die Pandemie hat uns noch einmal den Beitrag, den regelmäßiger Sport zum Studium leistet, vor Augen geführt. Ausnahmen können für besonders kostspielige Sportarten, wie z.B. Skifreizeiten, gemacht werden
Bei Studierenden aus Nichtakademiker*innen-Familien spielen häufig die Bedenken, ob man sich ein Studium leisten kann, eine Rolle. Viele Schüler*innen sind nicht gut über die unterschiedlichen Möglichkeiten informiert, wie man ein Studium finanzieren kann und schrecken deshalb vor einem Studium zurück. Deshalb muss es mehr Informationskampagnen direkt an den Schulen geben, die darüber aufklären, wie man ein Studium finanzieren kann. In bisherigen Studieninformationsprogrammen soll der Punkt Studienfinanzierung verstärkt behandelt werden.
Eltern informieren sich oft (aufgrund Scham, vermeintlicher Peinlichkeit) nicht von selbst. Ein Info-Tag für Eltern, mit Informationen über das Studium, was damit zusammenhängt, und wie ein studieninteressiertes Kind unterstützt werden kann, ist sinnvoll. Die Universität Stuttgart soll Eltern von Studieninteressierten mehr einbeziehen und Info-Seiten für Eltern, z.B. mit Sammlungen hilfreicher Links und Beratungsstellen, einrichten.
Die Entscheidung für ein Studium und die Wahl eines Studienfachs fallen umso schwerer je weniger akademische Erfahrung in der Familie vorhanden sind. Studieninformationstage, Schnupperstudientage und ähnliche Angebote helfen bei der Bewältigung dieser Aufgaben und sollen deshalb weitergeführt und ausgebaut werden.
Mentor*innen, bspw. Studierende des gleichen Fachs aus höheren Semestern, bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch und helfen bei der Studienorganisation, die viele Studierende vor Herausforderungen stellt. Da Nichtakademiker*innen häufiger Ansprechpersonen fehlen, helfen Mentoringprogramme dabei, dass alle Studierenden unterstützt werden und ihr Studium erfolgreich meistern können.
(?, das vielleicht auch als allgemeine Forderung aufnehmen, weil hilft ja auch der integration internationaler Studierender)
Das Studium mit Kind beziehungsweise mit pflegebedürftigen Angehörigen ist eine große Herausforderung und eine erhebliche Mehrbelastung. Studium und Familie müssen jedoch miteinander vereinbar sein, deshalb soll das Studium familienfreundlicher gestaltet werden, und Studierende mit Kind und Familie dürfen nicht benachteiligt werden.
Da studentische Eltern häufig auf Kinderbetreuung angewiesen sind, können sie an späten Veranstaltungen oder am Wochenende nicht teilnehmen. Sollte das in Einzelfällen nicht gewährleistet werden können, müssen alternative Lehrkonzepte für betroffene Studierende angeboten werden, die zu einem gleichwertigen Lernerfolg führen. Für Ausnahmefälle sollte die Universität Betreuungsangebote für Randzeiten schaffen.
In den Campus-Management-Systemen soll hinterlegt werden, Wenn Kinder oder andere Angehörige von Studierenden gepflegt beziehungsweise betreut werden, sollen sie bei der Wahl von Kursen bevorzugt werden, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erhöhen. Um dabei niemanden bei der oft sowieso schon komplizierten Kurswahl zu benachteiligen, sollen Kurse dafür mit extra Plätzen aufgestockt werden. Falls die Teilnahmezahl durch äußere Umstände limitiert ist, soll durch die Modulverantwortlichen bei bereits angemeldeten Studis die Bereitschaft zum Tausch abgefragt werden.
Zwar ist der Kita-Ausbau generell nicht Sache der Hochschulen, jedoch können die Hochschulen beispielsweise über die Studierendenwerke eigene Betreuungsangebote anbieten und so sicherstellen, dass Studierenden (und ggf. auch Mitarbeitenden) Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder in der Nähe der Hochschule zur Verfügung stehen.
Zwei Drittel der Studierenden mit Einschränkungen sind nicht direkt als Studierende mit Einschränkung für Außenstehende erkennbar. Dies führt dazu, dass nur 29 % der Studierenden mit Beeinträchtigung Hilfeangebote anfragen (Quelle).
Trotzdem sich die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, sind an den Hochschulen nicht alle Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich. Studierende zum Beispiel mit Gehbehinderung sind immer noch benachteiligt und können Räume nicht erreichen. Das muss sich endlich ändern und international geltendes Behindertenrecht muss endlich an den Hochschulen umgesetzt werden.
Häufig werden Hilfsmittel wie mobile Rampen oder Mikroportanlagen verliehen und von mehreren Studierenden gleichzeitig genutzt. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand für die Studierenden, da die Hilfsmittel auf den*die jeweilige*n Student*in eingestellt und abgeholt und zurückgebracht werden müssen. Außerdem kann es sein, dass die Hilfsmittel nicht zur Verfügung stehen, wenn sie gerade ausgeliehen sind.
Technische Hilfsmittel stehen oft nur begrenzt zur Verfügung und werden nur kurzzeitig verliehen. Die Hochschulen sollen die Studierenden besser unterstützen und die Hilfsmittel, die benötigt werden, in ausreichender Anzahl anschaffen, damit die Studierenden hinreichend unterstützt sind und die Hilfsmittel nicht selbst finanzieren müssen.
Studierende mit chronischen Erkrankungen können krankheitsbedingt nicht immer an Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht teilnehmen. Aus diesem Grund sollen Abwesenheiten bei Vorliegen einer solchen Erkrankung oder durch ärztliches Attest nicht zu einer Wiederholung des Moduls führen, sofern das nicht dringend notwendig ist.
Bei verpflichtenden praktischen Studiensemestern und Praktika liegt in nahezu allen Fällen eine Anzahl an Tagen vor, die im jeweiligen Betrieb absolviert werden müssen (ca. 100). Leidet eine Person an einer chronischen Erkrankung und ist dadurch durch teilweise unvorhersehbare Schübe mehrere Tage arbeitsunfähig, kann diese Anzahl nicht erreicht werden. Die Tage müssen in darauf folgenden Semesterferien nachgeholt werden. Handelt es sich um mehrere nachzuholende Monate oder sind die Studierenden durch finanzielle Verpflichtungen verhindert, zieht sich das Studium dadurch in die Länge. Aus diesem Grund soll die Anzahl der Tage im Praxissemester bei nachweislicher Krankheit flexibel gestaltet werden.
Kann an einer Prüfungsleistung nicht teilgenommen werden, muss ein ärztliches Attest vorgewiesen werden. Dieses muss an vielen Hochschulen den Krankheitsgrund beinhalten. Gerade für Studierende mit psychischen Erkrankungen stellt dies eine Hürde dar, da die Hochschule so die Erkrankung erfährt. Aus diesem Grund sollen ärztliche Atteste ohne Angabe der Krankheit von Hochschulen anerkannt werden.
Studierende mit Behinderung müssen eine erhebliche Mehrbelastung bewältigen, nicht nur weil sie eine Behinderung haben, sondern vor allem, weil der Ausgleich der Behinderung einen erheblichen Organisations- und Bürokratieaufwand nach sich zieht. Es ist ungerecht, den Studierenden die alleinige Beweislast zuzuschreiben. Es sollte genügen, eine Behinderung nachzuweisen, und nicht notwendig sein, als betroffene Person selbst darzulegen, warum man Unterstützung benötigt. Wenn Studierende mit einem ärztlichen Gutachten eine Behinderung nachweisen können, muss die Hochschule auf sie zugehen und mit ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung finden.
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, müssen Studierende ein aktuelles ärztliches/psychologisches Attest vorlegen. Die Frist dafür endet nur ca. 1-3 Monate nach Semesterstart. Insbesondere für Erstsemester-Studierende kann dies eine Hürde sein. Termine bei Fachärzt*innen oder Psychotherapeut*innen haben gerade in Großstädten Wartezeiten von bis zu 6 Monaten. Durch die kurze Frist zur Einreichung ist es für einige Studierende nicht möglich, den Nachweis bis zu dieser Frist einzureichen. Eine Lösung wäre eine Anerkennung der Diagnose aus früheren Attesten zur Bestätigung des Nachteilsausgleichs sowie eine längere Frist zur Nachreichung des aktuellen Attests.
Wie in 5.4.2. erwähnt, ist es für viele Studierende schwer, in kurzer Zeit ein aktuelles Attest ihrer Krankheit oder Behinderung zu bekommen. Gerade bei Neuerkrankten gestaltet sich die Suche schwierig, da sie oftmals von einer Stelle zur nächsten geschickt werden, bis sie die richtige Hilfe gefunden haben. Aus diesem Grund sollen Hochschulen die Studierenden beraten und Stellen aufzeigen, an denen sie ein benötigtes Attest oder eine Erstdiagnose schnell bekommen können.
Hier soll noch bemerkt werden, dass der Nachweis einer Notenverschlechterung durch Behinderung/Krankheit Studierende mit angeborenen Behinderungen/Krankheiten per se ausschließen.
1.3.6. Die Universität Stuttgart soll freiwillige Schulungen zu Diskriminierungsformen an der Universität für Lehrpersonal und Studierende anbieten
Öffentlichkeitsarbeit ist der erste Schritt zu mehr Awareness. Begleitend dazu soll es jedoch Schulungsangebote geben, die mehr inhaltliche Tiefe bieten. Insbesondere Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Personalverantwortung und Lehrpersonal tragen eine besondere Verantwortung. Sie sollen deshalb freiwillige Schulungen besuchen, die sie auf Diskriminierungsfälle während ihrer Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus lernen sie in den Schulungen Benachteiligungen während ihrer Tätigkeit zu identifizieren und zu vermeiden Und ihre Lehrveranstaltung diskriminierungssensibel zu gestalten. Für alle anderen Personengruppen soll es ebenfalls die Möglichkeit geben, sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen. An diesen Schulungen sollen auch alle Studierende freiwillig teilnehmen können.
Erklärung 1.3.7. auch hinzufügen dafür Punkt streichen.
Meinungsbild im Meeting war 7 freiwillig, 4 für verpflichtend und 3 für streichen des Absatzes (teilweise mehrere Präferenzen pro Person)
2.2.1 bis 2.2.3. ersetzen durch: 2.2.1. Die Uni hält sich an die im Ausweis stehende Geschlechtereinträge und Namen und setzt Änderungen unverzüglich um.
Meinungsbild im Meeting: 4 dafür, 3 dagegen, 2 enthaltungen