1.1. Treffen am 

1.1.1. Anwesende

Moderator*in
Protokollant*in
Anwesende

1.1.2. Agenda & Protokoll


1.2. Treffen am 

1.2.1. Anwesende

Moderator*inJulius Schürrle
Protokollant*inalle (Lächeln)
Anwesende

Julius Schürrle Andreas Bauer Josias Richter  Maximilian Haas  Ben Schwarzenbach, Peter

1.2.2. Agenda & Protokoll

1.2.3. Rundlauf der anwesenden Hochschulen

  • HS Heilbronn: Aufteilung in zentral und Fakultätsbezogen, großteil zentral (Schlüssel 40%-60%)
    • neue interne QSM Verordnung  
      • bis zum 30.9. müssen die fakultäten alle Anträge eingereicht und beschossen haben.
      • sollten die Fakultäten das nicht schaffen gehen alle mittel zurück an den Zentralen QS Ausschuss dieser verausgabt den rest.
    • Problem die Hochschule sagen immer, dass sie mehr Ahnung haben, daher wurde die AStA Haushaltsbeauftragte mit in den Prozess aufgenommen.
      • Sie hat somit auch Einblick auf alles Verausgabungen
  • HS Mannheim: Schwierigkeiten Infos zu bekommen ob alles oder in welcher Höhe verausgabt wurde
    • Beschließen zum Ende des Jahres über Folgejahr
  • Uni Tübingen: AK QSM, es gibt jetzt ein Referat für Studium & Lehre, QSM fällt in dessen Zuständigkeit, Anträge über dezentrale Mittel werden vorgelegt. 
    • Austausch zur neuen VwV
  • TH Ulm: Ähnliche ausgaben in jedem Jahr. Großteil der Mittel für Hiwi-Stellen, keine Vorabbeschlüsse in Fakultätsgremien, Unstimmigkeiten über Verwendung, Uneinigkeit über Hiwi-Stellen, Posten für Lehraufträge gekürzt, um mehr Mittel für Hiwis zur Verfügung zu haben, Signal der VS bzgl. deren Priorität 
    •  Keine Einsicht, was wo ausgegeben wird
  • Uni Ulm: zweimal im Jahr eine Ausschreibung (je zu Beginn der Semester) (an alle Studienkommissionen, Rechenzentrum, Bib, etc. ) diese Stellen stellen Anträge und werden bewertet und vom StuPa beschlossen, Präsidium schaut danach darüber (VwV kontrollieren), regelmäßige Berichte von der Verwaltung liegen vor, Umfragen zur tatsächlichen Verausgabung werden durchgeführt (Werden die MIttel wie vorgeschlagen verausgabt?), Rest gehen grundsätzlich an Bibliothek (i.W. für eBooks), Hiwis im RZ werden finanziert, IO wird unterstützt, Mathe-Trainingscamp
    • Medizinische Fakultäten werden nicht konkret finanziert


Austausch zu Finanzierbarkeit, Verwaltungsrecht, Personal aus QS-Mittel,

  • Hs Heilbronn: Keine Personalstellen werden gefördert (außer Lehraufträge - keine HiWis)
  • Uni Ulm: viele Hiwi-Stellen werden gefördert, auch befristete E-13 Stellen
    • Option 1 WissZeiGesetz für maximal 6 Jahre zur Promotion bzw. nach der Promotion
    • Teilzeitgesetz:
      • Befristung ohne Begründung, max 2 Jahre, darf vorher nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein (in diesem Fall Land BaWü)
      • Projekt, geziehlt definiertes Projekt mit Anfang und Ende, sowie Ziel
  • Längere Verträge finanzierbar? wird an anderen HS/Unis nicht mehr gemacht 

Austausch zu finanzierten Maßnahmen

  • Grundständige Lehre (alles das was Pflichtveranstaltungen sind) sollte eigentlich nicht finanziert werden
  • Erweiterung von Angeboten sind ok
  • Zeitliches Limit für lange grundständigen Sachen
  • Dokumentation Welche Anträge kommen immer wieder
  • Wenn etwas in einer Fakultät beschafft wird soll die Möglichkeit bestehen, dass für alle es nutzen können
  • International Office (Deutschtest, Kurze viele Betreuungssachen, Hiwi Betretung von Incomings in einer Fakultät)
  • Anträge von Studentischen Initiative
    • HS Mannheim: viele Anträge von Studierenden: Formula Student Team, Fakultät für Gestaltung: eigenes studentisches Print-Magazin, etc., Brau-AG, Fahrradreparatursäule, Fahrrad-Reparatur-AG
    • Hs Heilbronn: sehr wenig Anträge von Studierenden
    • TH Ulm ähnlich Abschlussarbeiten etc. )

Ideen zur Anpassung VwV QSM,

  • siehe unten

Verstetigung   

  • Der mittel über 2025 hinweg

Nächster Termin gegen Herbst

1.3. Vorschlagsordnung QSM VS Hochschule Heilbronn


Vorschlagsordnung_Qualitätssicherungsmittel_Studierendenschaft_Hochschule.pdf

1.4. Vorschlag zur Anpassung der VwV QSM

E-Mail

 

Liebe ...,

nach unserer Kenntnis wurden die Studierendenschaften von den Rektoraten wie gebeten eingebunden bei der Ausarbeitung von Vorschlägen. Anbei erhalten Sie die Anregungen des Präsidiums der Landesstudierendenvertretung.

Wir empfehlen die Streichung der Sätze 2 und 3 in 1.2.2 VwV QSM

Ferner nicht finanziert werden dürfen Maßnahmen, die in den Aufgabenbereich der Verfassten Studierendenschaft gemäß § 65 Absatz 2 LHG oder den Aufgabenbereich der Studierendenwerke gemäß § 2 Studierendenwerksgesetz fallen. Hierfür sind die dafür originär vorgesehenen Mittel einzusetzen.

Die Aufgaben der Studierendenschaften gem. § 65 Abs. 2 LHG sind recht weit gefasst und beinhalten u.a. "die Wahrnehmung der [...] fachlichen und fachübergreifenden [...] Belange der Studierenden", "Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen", "die Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft", "die Förderung der Integration ausländischer Studierender". Diese Aufgaben sind nicht scharf abzugrenzen von den zulässigen Maßnahmen, z.B. gem 3.1 VwV QSM

Die zu finanzierenden Maßnahmen ergänzen das von der Hochschule sicher zu stellende und zu finanzierende Angebot. [...] Sofern es der Sicherung der Qualität von Studium und Lehre dient, können, können zudem besondere zielgruppenorientierte Maßnahmen zur Förderung der Diversität, der Chancengleichheit, der Integration ausländischer Studierender sowie weiterer besonderer Zielgruppen  finanziert werden.

(Die fehlerhafte Wortdopplung im aktuell gültigen Wortlaut ist als Hinweis hervorgehoben). Auf die Berücksichtigung von bestehenden Angeboten und die Vermeidung von Doppelstrukturen ist an anderen Stellen der VwV QSM unseres Erachtens bereits hinreichend hingewiesen.

Wir bitten darüber hinaus in 3.1 und 3.2.3.1 VwV QSM Erweiterungen um den Begriffskomplex der Nachhaltigkeit (Priorität 1) sowie der Digitalisierung (Priorität 2) zu implementieren:

Die zu finanzierenden Maßnahmen ergänzen das von der Hochschule sicher zu stellende und zu finanzierende Angebot. Eine individuelle Förderung ist ausgeschlossen. Sofern es der Sicherung der Qualität von Studium und Lehre dient, können, können zudem besondere zielgruppenorientierte Maßnahmen zur Förderung der Diversität, der Chancengleichheit, der Nachhaltigkeit, der Digitalisierung, der Integration ausländischer Studierender sowie weiterer besonderer  Zielgruppen finanziert werden.
Hierzu zählen insbesondere Einführungswochen oder vergleichbare Aktivitäten zum Studienbeginn, aber auch Beratung von besonderen Studierendengruppen, zum Beispiel zu Fragen der Diversität, Inklusion, Integration, Chancengleichheit, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Außerdem ersuchen wir um eine Klarstellung bzgl. Verwendungsnachweis gegenüber der Studierendenschaft, beispielsweise als Ergänzung in 4.4

Das Wissenschaftsministerium wird mit Stichtag 30. April eines Jahres bei den Hochschulen erheben, welche studentischen Qualitätssicherungsmittel verausgabt wurden oder mit einer Rechtsverpflichtung nach Nummer 4.1 belegt sind. Dabei ist auch über die Verwendung der studentischen Qualitätssicherungsmittel zu berichten. Die Studierendenschaft ist ebenfalls detailliert zu unterrichten über die letztlich zugeteilten und verausgabten Mittel. Ihr ist ggf. frühzeitig anzuzeigen, welche Mittel nicht wie vorgeschlagen verausgabt werden konnten, sodass die Studierendenschaft die Möglichkeit wahrnehmen kann, Alternativvorschläge über die Verwendung dieser Mittel einzubringen.

Ggf. eignet sich die Implementierung dieser Regelung auch bereits in 1.3 VwV QSM.

Wir stehen wie gewohnt sehr gerne zwecks Diskussion unserer und weiterer Vorschläge zur Verfügung.

Herzlichen Dank und viele Grüße





  • Keine Stichwörter