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Hier entsteht das hochschulpolitische Forderungspapier für die Nachhaltigkeitswochen @ Hochschulen BaWü

Zuständigkeit

 

Das Forderungspapier wird von der AG Forderungspapier geschrieben. Das nächste Meeting findet statt am:
von 19:00 - 21:00 Uhr

BBB-Konferenz: https://hochschule-n-bw.de/meeting-intern

 

Du kannst gerne jederzeit die Inhalte auf dieser Seite kommentieren und Feedback geben. Die AG wird sich dann damit beschäftigen und ggf. einarbeiten.

Wenn du über Inhalte mitentscheiden möchtest, komme am besten beim nächsten Meeting vorbei. 


Übersicht:


Einleitung

Notizen:

Warum brauchen wir Veränderungen an unseren Hochschulen?

In Zeiten, in denen globale und lokale Herausforderungen, wie der Klimawandel, das voranschreitende Artensterben, soziale Ungleichheiten oder ungleiche Bildungschancen zunehmen, fordern wir ein Umdenken an den Hochschulen in Baden-Württemberg.

Eine Ausrichtung von Lehre, Forschung, Betrieb, Transfer und Governance in den Hochschulen am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist in unseren Augen mehr als notwendig. Hochschulen müssen ihrer Vorbilderfunktion gerecht werden, die benötige gesamtgesellschaftliche Veränderung vorleben und Fachkräfte und Entscheidungsträger:innen von morgen zu "Change-Makern" ausbilden

Das Forderungspapier „Name“ richtet sich an alle Hochschulangehörigen, insbesondere an die Hochschulleitungen, aber auch Partner*innen der Hochschulen (z.B. Studierendenwerke), sowie an die bildungspolitischen Akteur*innen auf Landesebene.

Wer sind wir?

Die folgenden Forderungen wurden von einer Arbeitsgruppe des Organisationsteams der "Nachhaltigkeitswochen @ Hochschulen BaWü 2021" verfasst. Unsere Forderungen werden von folgenden Akteur*innen unterstützt:

..., ..., ...


Was ist unser Ziel?

Wir wollen mit diesem Forderungspapier Veränderungen anregen und durch konkrete Vorschläge und Beispiele aufzeigen, wie nachhaltige Strukturen an Hochschulen umgesetzt werden können. Einige Hochschulen nehmen bereits heute eine Vorreiterrolle ein und setzen Teile der von uns geforderten Maßnahmen bereits um. Für uns steht jedoch fest: Strukturen, die einer globalen nachhaltigen Entwicklung gerecht werden, sowie die ethischen Diskurse darüber, müssen zu einer Selbstverständlichkeit an allen Hochschulen werden.

Unsere Forderungen

Unser Forderungskatalog orientiert sich zum Teil an den Forderungen des Arbeitskreises "Klima und Umwelt" der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg. Wir versuchen jedoch weitergehend notwendige Maßnahmen für einen nachhaltigen und sozial verantwortlichen Alltag an Hochschulen in den Handlungsbereichen Governance, Betrieb, Lehre und Forschung aufzuzeigen. In einigen Fällen werden Parallelen zu anderen Forderungspapieren zu finden sein; diese werden wir in der Quellensammlung separat verknüpfen.

Wie geht es weiter?

Die im Dokument dargelegten Forderungen enthalten z.T. konkrete Handlungen, die eine grobe Orientierung über unsere Mindestansprüche an eine zukunftsfähige Hochschulpolitik geben sollen. Wir betonen jedoch explizit, dass ein darüber hinausgehendes Engagement der Adressat*innen und betroffenen Akteur*innen von uns über alle Maße begrüßt würde.
Zudem dürfen und sollen ( ! ) unsere Forderungen von allen Beteiligten diskutiert werden. Wir sind bereit, mit allen Interessierten zu kommunizieren und gemeinsam realistische und nachhaltige Ideen und deren Umsetzung für die Hochschulen von morgen zu erarbeiten. Dabei ist uns selbstverständlich klar, dass es sich hierbei um einen demokratischen Prozess handelt, der zweifelsohne ein längerer sein wird. Je früher wir also damit beginnen, konkrete Lösungen zu konzipieren und deren Umsetzungen im Hochschulalltag zu etablieren, desto reibungsloser wird der Weg in eine umwelt-, menschen- und wissenschaftsfreundliche Zukunft an allen Hochschulen sein.

Mit unseren Visionen stehen wir in Baden-Württemberg nicht alleine da. Ein weiteres Forderungspapier, das durch studentische Initiativen der Universität Hamburg herausgegeben wurde, hat uns sehr inspiriert. Auch wir hoffen mit unserem Engagement weiteren Gruppierungen Mut machen zu können, ihre Stimmen zu erheben.


Unsere Forderungen

Bildung für eine nachhaltige Zukunft

6 ECTS Pflicht / 15 ECTS Angebot mit Klimagerechtigkeitsbezug ab dem WS 2021/2022 in allen Studiengängen

Die Klimakrise betrifft jeden Bereich unseres Lebens - es ist also in jedem Fachbereich eine Thematisierung möglich und notwendig. Hierfür müssen entsprechende Bildungsangebote flächendeckend bereitgestellt und verpflichtend eingeführt werden, welche zur kritischen Auseinandersetzung mit dem eigenen Fachbereich anregen: die Bedeutung und die Auswirkungen der eigenen Fachdisziplin auf die Gesellschaft und die Natur gilt es zu reflektieren und zu diskutieren.

Die Themen Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit müssen mit mindestens 6 ECTS innerhalb aller Studiengänge ab dem WS 2021/22 honoriert werden. Dies bezieht sich sowohl auf Bachelor-, als auch auf Masterstudiengänge. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, aus einem Angebot an verschiedenen Lehrveranstaltungen mit einem Umfang von 15 ECTS pro Studiengang weitere Module mit Klimagerechtigkeitsbezug belegen zu können. In diesen 15 ECTS sind die bereits erwähnten 6 ECTS enthalten, welche als Pflicht belegt werden müssen.

Jede Hochschule soll Konzepte entwickeln, wie die Vorgabe der 15 ECTS umgesetzt werden kann; beispielsweise in Form von kompakten Blockveranstaltungen, aber auch modulübergreifend als transdisziplinärer Diskurs oder als Schlüsselqualifikation.

Die Mindestvorgabe der 6 ECTS müssen klar und nachweisbar in allen Curricula als verpflichtende Module zur Reflexion verankert sein. Zu den Zielen des Studiums sollte nicht nur die fachliche Ausbildung gehören. Um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden, benötigen wir Kompetenzen zur aktiven Mitgestaltung einer nachhaltigen Gesellschaft, sowie Soft Skills im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit.

Des Weiteren sollte der Inhalt des Angebotes von Veranstaltungen mit 15 ECTS Entlohnung interdisziplinär wählbar sein und möglichst perspektivenreich behandelt werden; so sind auch Hintergründe der aktuellen Klimaungerechtigkeiten relevante Inhalte. Beispiele hierfür sind u.a. Rassismus, Klassismus, Kolonialismus, Sexismus und viele mehr.
So werden freiwillige Teilnahmen an Lehrveranstaltungen zu Nachhaltigkeitsthemen, pluraler Ökonomik, sozialer Gerechtigkeit, etc. für alle Studierenden ermöglicht und gefördert.

Zuständigkeit: Natalie Kunz

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen




.

Sozial-ökologische Forschung

Finanzielle Unterstützung und freier Zugang zu Forschung mit Nachhaltigkeitsbezug + Transparenz der Forschungsfinanzierung

Die Hochschulen sollten Nachhaltigkeit in ihre Forschungsausrichtungen aufnehmen, um dem Thema eine strategische Bedeutung in der Ausrichtung der Forschungsaktivitäten einzuräumen. Durch Förderung von Forschung mit Nachhaltigkeitsbezug werden Anreize geschaffen, Forschung voranzutreiben, die das Erreichen der 17 UN-Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung[7] unterstützt. Erkenntnisse der Forschung an den Hochschulen müssen öffentlich und frei zur Verfügung stehen.

Die Hochschulen stehen in der Verantwortung, die Entwicklung hin zu einer nachhalti-gen Zukunft voranzutreiben. Sie müssen in ihrer Forschung Löungskonzepte erarbeiten, die einen nationalen und internationalen Wandel zu einer Netto-Null-Gesellschaft ermöglichen. Des Weiteren müssen sie eine aktive Rolle in der Umsetzung dieser Massnahmen einnehmen. Dies muss zwingend nicht nur in technologischen, sondern auch ingesellschaftlichen Bereichen geschehen.

Wir fordern, dass Forschungen im Bereich der fossilen Energien nicht weiter durchgeführt werden dürfen. Dem hingegen sollen ökologisch und sozial nachhaltige Forschungsprojekte, welche einen Beitrag zur Lösung der Klimakrise leisten können, gefördert und finanziell priorisiert werden. Zu diesen gehört unter anderem die Erforschung neuartiger Mobilitäts- und Energietechnologien sowie alternativer Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme.

Forschungsprojekte sollen des Weiteren interdisziplinär gestaltet werden, damit umsetzbare, sowie ökologisch und sozial nachhaltige Lösungen erarbeitet werden können. So müssen beispielsweise ethische Folgen von neuen Technologien berücksichtigt werden.

Um Forschung an und mit der Zivilgesellschaft zu betreiben sind Reallabore ein wichtiges Instrument, welches direkt auf Transformationsprozesse abzielt. Dieses sollte weiter ausgebaut und mit mehr finanziellen Mitteln unterstützt werden.

Weiter forder wir eine trasparente Kommunikation bezüglich der Herkunft von Forschungsgeldern und der Verteilung an Projekten auf Lehrstühle. Verursachen Geldgebende massive Treibhausgasemissionen, so dürfen diese finanziellen Mittel nur in Projekte investiert werden, die dem Wandel hin zu einer Netto-Null-Gesellschaft dienen (selektive Geldannahme). Es ist dabei irrelevant, ob die Treibhausgasemissionen direkt oder indirekt, zum Beispiel durch Investitionsverhalten, entstehen.

Zuständigkeit: Natalie Kunz @fiona

Lisanne Wolters (Frage) → Eventuell zusammenlegen mit Forderung 13?

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen


Unabhängig von Drittgeldern/Drittmitteln bzw. eher Transparenz und eindeutige Kennzeichnung der "Sponsoren" der Forschungsgelder

Evtl. Forschungssemester von Professor*innen miteinbeziehen

Ergänzung Rahel: Beispiel: Klimaschutz gemeinsam wagen- Reallabor KIT 

Forschungsthemen? + Elektromobilität bzw. allgemeiner (Themen die eine soziale Ungerechtigkeit unterstützen und den Klimawandel weiterhin vorantreiben → wer beurteilt das?)

Schaffung und Stärkung von Professuren, sowie Fortbildung für alle Hochschulangestellten

Jährliche und verpflichtende Fortbildung-Veranstaltungen für alle Hoschulangestellten

Hochschulen spielen als Forschungs- und Bildungseinrichtungen eine entscheidende Rolle für die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft. Durch neues Wissen einerseits und durch Vermittlung dieses Wissens und der Kompetenzen an Studierende andererseits sind die Hochschulen in einer entscheidenden Position und können wichtige Impulse für nachhaltige Entwicklung setzen.

Um nachhaltige Lehrveranstaltungen in allen Studiengängen (siehe Forderung 1) zu ermöglichen, sollen entsprechende Professuren neu entwickelt oder gestärkt werden. Zusätzliche Stellen müssen geschaffen oder bestehende ausgebaut werden, damit neue Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten mit diesem thematischen Fokus angeboten bzw. betreut werden können.

Damit die Rahmenbedingungen für die fächerübergreifende Aufklärung geschaffen und Dozent*innen umfangreich dabei unterstützt werden, fordern wir Fortbildungen über die Klimakrise und Nachhaltigkeit für Lehrende und an der der Hochschule tätigen Mitarbeiter*innen sowie der Hochschulleitung.

Das Programm der Fortbildungen muss standardisiert sein und die gegenwärtige, gesellschaftliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Klimakriseim Fokus haben. Zudem muss es vielfältig und themenübergreifend gestaltet sein, um den Interessen und Kompetenzen möglichst vieler zu entsprechen. Der Besuch von mindestens einer Fortbildungs-Veranstaltungen im Jahr sollte zudem verpflichtend sein. Die Finanzierung der Fortbildung sollte im Interesse des Gemeinswohles über die Landesregierung Baden-Württemberg laufen, als eine nachhaltige Maßnahme zur Einhaltung des 1,5° Zieles.

Zuständigkeit: Natalie Kunz (Frage)

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

Unterstützung des Engagements für Klimagerechtigkeit von Studierenden

Keine Repressionen wegen politischer Beteiligung und Regelstudienzeit-Verlängerung für Nachhaltigkeitsengagement

Wir fordern, dass Studierende bei der selbstständigen Erarbeitung von Lösungsansätzen für die Klimaproblematik unterstützt werden. Das bedeutet konkret, dass Studierenden Räumlichkeiten und finanzielle Hilfen zu diesem Zweck in Anspruch nehmen können. Damit sich alle Studierenden ein solches Engagement auch finanziell "leisten können", muss Klimaschutz-Engagement ein Grund für eine Regelstudienzeit-Verlängerung sein, wodurch der Anspruch auf BAföG ebenfalls verlängert wird.

Ein wichtiger Bestandteil progressiver Bildung ist das themenbezogene Engagement in Gruppierungen mit Themenschwerpunkten zu Nachhaltigkeit und Klima. Deshalb soll studentisches Engagement, das der Bildung für nachhaltige Entwicklung dient, durch das Land Baden-Württemberg finanziell unterstützt werden - denn Lernen findet auch außerhalb der Curricula statt. Dies kann in Form von kontinuierlich bereitgestellte staaltlichen und/oder Stiftungs-Mittel erfolgen, auf welche sich Studierendeninitiativen für die zeitnahe Umsetzung von Projekten bewerben können (z.B. im Rahmen eines (B)NE-Fördertopfs für Projekte von Studierenden und Studierendeninitiativen). Auch Mittel der studentischen Selbstverwaltung sollten unter komplett autonomer und demokratischer Vergabe für (B)NE-Projekte beantragt werden können.

Mit der Teilnahme an Demonstrationen mit dem Ziel, Klimagerechtigkeit zu fördern, nehmen die Studierenden ihre Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahr. Politisches Engagement durch die Teilnahme an oder sogar der Organisation von Demonstrationen ist eine Form der demokratischen Beteiligung. Daher fordern wir, dass Repressionen aufgrund der Teilnahme an Demonstrationen mit dem Ziel der Förderung von Klimagerechtigkeit z.B. in Form von schlechten Benotungen oder Ähnlichem zu unterlassen sind. Wir fordern die Anerkennung der demokratischen und persönlichen Entwicklung und Bildung, die mit der Beteiligung an Demonstrationen einhergeht.

Des weiteren fordern wir eine gleichberechtigte Beteiligung von Studierenden in allen Gremien der Hochschule, die sich mit Aspekten der Nachhaltigkeit in Lehre, Forschung oder Betrieb befassen; in diesem Sinne fordern wir Partizipation und Mitspracherecht von Studierenden auf Augenhöhe u.a. bei der Erarbeitung, Bewertung und Implementierung von Nachhaltigkeitsstrategien an den Hochschulen.

Zuständigkeit: Natalie Kunz

Betrifft: Landregierung + Hochschulen


Klimafreundliche Energieversorgung

Emissionen durch zeitgemäße Energieversorgung senken

(Vorschlag: Energieverbrauch (Bedarf und Verluste) muss maximal reduziert und wenn nicht durch Eigenproduktion möglich auf Basis von erneuerbaren Energien zugekauft werden)


Entwurf Revision

 

Der Bau und Betrieb von Hochschulliegenschaften verursacht einen Großteil der Treibhausgasemissionen innerhalb der Landesverwaltung. Im Sinne einer zielorientierten Bearbeitung dieses Problems ist der Zuständigkeitskonflikt zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen als Nutzer*innen auf der einen Seite sowie dem Finanzministerium und dem Landesbetrieb Vermögen und Bau als Errichter*innen bzw. Betreiber*innen aufgelöst werden.


Die im Hochschulbau und im Betrieb dieser Liegenschaften aufgewendete Energie verursacht mitunter den größten Emissionsposten im Hochschulbereich. Allerdings gibt es im Bereich der Gebäude und Liegenschaften Zuständigkeitskonflikte, die eine Bearbeitung des Problems aus einem Guss schwierig gestalten. So gehören die meisten Hochschulgebäude dem Finanzministerium und werden dort vom Landesbetrieb Vermögen und Bau verwaltet. Die Hochschulen unter der Rechtsaufsicht des Wissenschaftsministeriums sind hier lediglich Nutzerinnen und haben somit begrenzten Einfluss auf die Bausubstanz selbst, entrichten teilweise jedoch die Betriebskosten aus dem eigenen Haushalt. Somit ist es schwierig Investitionen in Bau und Betrieb, die etwa auf die Einsparung von Energie ausgelegt sind, zu refinanzieren. Hier braucht es eine engere Zusammenarbeit dieser beiden Ministerien und neue Finanzierungskonzepte für Sanierungsmaßnahmen.

Bei den Neubaustandards der Gebäude muss die Landesbauordnung insoweit angepasst werden, dass die relevante Metrik, nämlich Lebenszyklusemissionen pro Nutzer*in, inklusive Malus bei grauer Energie, im Falle des Rückbaus minimiert werden. Hierbei sind insbesondere niedrige Energiestandards, idealerweise Plus-Energie-Haus-Standard, als auch alternative Baumaterialien zu berücksichtigen.

Im Bereich des Energieverbrauchs gibt es eine Abstufung von Zielen nach ihrer Priorität. Das erste Ziel ist Suffizienz (die Reduktion des Energiebedarfs). Danach muss in der folgenden Reihenfolge auf die Ziele Effizienz (Reduktion von Energieverlusten), Eigenproduktion (Ausschöpfung des Potentials für die Eigenproduktion erneuerbarer Energien) und zuletzt auf den Einkauf erneuerbarer Energie gesetzt werden. Bei der eingekauften, erneuerbaren Energie muss darauf geachtet werden, dass die Vergütung dieser den Neuanlagenbau innerhalb Deutschlands finanziert und somit die Energiewende vorantreibt.


Zuständigkeit: Andreas Bauer

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

To Do

  • Andreas Bauer  Schreibstil anpassen an restliche Forderungen bzw. Harmonisierung aller Forderungen
  • Andreas Bauer  Ergänzung von Solar- und Photovoltaik, Unabhängigkeit/Vermeidung von fossilen Brennstoffen
  • Andreas Bauer Sprachniveau anpassen, Anzahl Fachbegriffe reduzieren

Kommentar Natalie:

  1. Absatz: eventuell hier weniger auf das Problem eingehen sondern mehr auf die Lösung bzw. was wollen wir fordern? → Enge Zusammenarbeit der Ministerien an einem neuen Konzept
  2. Absatz: erster Satz auch in einfacher Sprache formulierbar?
  3. reicht eventuell der Block plus Ergänzung engere Zusammenarbeit aus 1. Absatz? + Neubaustandards kurz aus 2. Absatz?


Nachhaltige Verpflegung muss Standard werden

Planetary Health Diet als Grundlage nutzen für ein nachhaltiges Verpflegungsangebot

(Vorschlag: Mindestens 1 veganes, preiswertes Gericht pro Tag, kostenloses Trinkwasser und Minimierung von Lebensmittelverschwendung)

Die Verpflegung in den Mensen und Cafeterien sollte sich an modernen Ernährungsleitlinien auf Grundlage der aktuellen Ernährungs-, Umwelt- und Klimawissenschaft orientieren. Beispielsweise könnte die Planetary Health Diet [42] als Grundlage für das Verpflegungsangebot in den Hochschulen genutzt werden, welche die Aspekte Gesundheit und Nachhaltigkeit berücksichtigt und im Vergleich zu den aktuellen Ernährungsgewohnheiten sogar kostengünstiger sein kann [43].

Mindestens ein preiswertes, gesundes und klimafreundliches Gericht ohne tierische Bestandteile sollte jederzeit angeboten werden!

Eine Kennzeichnung der Treibhausgasemissionen sollte zur Transparenz für alle Gerichte verpflichtend eingeführt werden, wie es auch bereits bei den Nährwertangaben der Fall ist.

An den Hochschulen sollte fairer Handel, insbesondere bei der Verpflegung, zum Standard werden. Dass dies geht, zeigen die bereits existierenden Fairtrade-Universities [44].

An den Hochschulen sollte Trinkwasser jederzeit kostenlos erhältlich sein, bspw. durch öffentlich zugängliche Wasserspender.

Lebensmittelreste bspw. in Mensen sollten, wenn sie nicht mehr verkaufbar aber noch genießbar sind, kostenlos weitergegeben werden.

Mehrwegsysteme für den To-Go-Verzehr von Speisen und Getränken sollten ermöglicht werden, bspw. durch ein Pfand-Pool-System.


[42] Willet et al. (Feb. 2019). Food. Planet. Health. Healthy Diets From Sustainable Food Systems. Summary Report of the EAT-Lancet commission. https://eatforum.org/content/uploads/2019/07/EAT-Lancet_Commission_Summary_Report.pdf (aufgerufen am 07.03.2021).

[43] Goulding et al. (Sep. 2019). The affordability of a healthy and sustainable diet: an Australian case study. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7528590/ (aufgerufen am 07.03.2021).

[44] https://www.fairtrade-universities.de/

Zuständigkeit: David Kopp

Betrifft: Landesregierung + Studierendenwerke


Kommentar Natalie:

  1. Absatz Ist zu stand raus (Eingrenzung auf was wollen wir)
  2. Mehrwegsysteme zu Thema Kreislaufwirtschaft?


Ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategien an Hochschulen

Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, Verankerung von Nachhaltigkeit im Hochschul-Leitbild bis Ende WS 21/22 + Schaffung einer Monitoring-Stelle + Veröffentlichung jährlicher Nachhaltigkeitsberichte

Um Nachhaltigkeitsstrategien an Hochschulen zu etablieren, fordern wir ein klares Bekenntnis zu Nachhaltigkeit im Leitbild der Hochschulen, welches die Verantwortung aller Hochschulangehörigen für eine nachhaltige Entwicklung einbezieht, damit diese eigenverantwortlich in alltägliche Handlungen umgesetzt werden kann. Hierfür sind die Erfordernisse gemäß § 7 Absatz 1 Landeshochschulgesetz (LHG) neu[1] in Verbindung mit § 2 Absatz 5 Satz 3 LHG neu[2] sowie Kapitel II Nummer 2 Absatz 2 Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFVII)[3] nicht hinreichend.

Wir sehen die Hochschulen aufgrund ihres Vorbildcharakters in der Pflicht, dazu beizutragen, dass der Zielwert von 1,5° eingehalten werden kann und somit die Hochschule klimaneutral zu gestalten. Die für die Hochschulen gemäß HoFVII selbst zu steckenden Ziele müssen kompatibel mit dem XDC-Modell und Zielwert 1,5° C sein[4]. Die Verantwortung hierfür sehen wir in erster Instanz bei den Hochschulakteur*innen selbst (Rektorat, Verwaltung, Lehrkörper, Studierende). Als sich selbst verwaltende Institutionen haben Hochschulen Handlungsmacht, Handlungsspielraum und Eigeninteressen (beispielsweise bezüglich effizienter Ressourcennutzung), diese sollten im Sinne der Nachhaltigkeit gestaltet werden. Um dies zu erreichen sollten alle Hochschulen in Baden-Württemberg im WS 2021/22, falls noch nicht vorhanden, eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und diese veröffentlichen. Bei der Erarbeitung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Leitbildes und der Nachhaltigkeitsstrategie sollen alle Hochschulangehörigen in Form eines partizipativen Erarbeitungsprozesses mit eingebunden werden.

Zur Überprüfung der Strategie soll eine unabhängige Stelle geschaffen werden, welche in Form eines Nachhaltigkeits Senats - bestehend aus Studierenden - umgesetzt werden kann.

Um Nachhaltigkeit strukturell zu verankern, sollen an allen Hochschulen Stellen für Nachhaltigkeitsbeauftragte geschaffen werden. Der Gesamtressourcenverbrauch und die Emissionen der Hochschulen werden durch diese Stellen erfasst und die selbst gesetzte Nachhaltigkeitsziele evaluiert und somit weitere Ziele entwickelt.

Zur Erreichung der Klimaneutralität sollen die Hochschulen und Studierendenwerke vom Land BaWü ausreichend finanziert werden. Dies soll verhindern, dass durch die Umsetzung der Maßnahmen die Institutionen selbst, also deren Grundfinanzierung, sowie die Studierenden Mehrbelastungen erfahren.

Des Weiteren fordern wir die Verpflichtung aller Hochschulen einer jährlichen transparenten und nachvollziehbaren Nachhaltigkeitsberichteerstattung, um ihren Beitrag zum Klimaschutz zu evaluieren, zu verbessern und damit auf Dauer Kosten, Ressourcen (und Emissionen) einzusparen. Diese Berichte sollen durch geeignete Umweltmanagementsysteme integriert werden – alle Hochschulen müssen mindestens die EMAS-Kriterien einhalten[6].


[1] „Dabei orientieren sich die Hochschulen an ihren in § 2 festgelegten Aufgaben und an den im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Land und Hochschulen festgelegten Zielen.“ (§ 7 Absatz 1 LHG neu)

[2] „Die Hochschulen tragen zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Dazu fördern sie im Rahmen ihrer Aufgaben unter anderem Innovation, Nachhaltigkeit und Tierschutz. Sie fördern durch Wissens-, Gestaltungs- und Tech­nologietransfer die Umsetzung und Nutzung der Ergebnisse der Forschung und Entwicklung in die Praxis sowie den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.“ (§ 2 Absatz 5 Satz 3 LHG neu)

[3] „Die Hochschulen erstellen im jeweils nächsten Struktur- und Entwicklungsplan ein eigenes Klimaschutzkapi­tel, in dem realisier- und messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr, dargelegt werden. Die Ziele und Maßnahmen werden der hochschulöffentlichen Debatte zugänglich gemacht. Die Hochschulen erarbeiten gemeinsam mit dem Wissen­schaftsministerium ein Monitoring, um die Fortschritte bei der CO2-Reduktion verdeutlichen zu können. (Kapitel II Nummer 2 Absatz 2 HoFVII)

[4] right. based on science: Capturing the °Climate Factor Linking Temperature Alignment and Financial Performance through the X-Degree Compatibility (XDC) Model; https://uploads-ssl.webflow.com/5ddbd8f4d31f0fb0ad6f12fd/5f99aecef133db41b07e5934_Whitepaper_right_FINAL.pdf

[6] EMAS: Eco Management and Audit Scheme; https://www.emas.de/emas-anwenden

Zuständigkeit: Natalie Kunz

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen


Thema wer überprüft die Maßnahmen?

→ konkrete Forderung von Senat der Nachhaltigkeit?

+ Forderung Green Office?

Zusätzlich soll jede Hochschule ein Green Office etablieren und dafür Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Das “Green Office”-Modell[5] ist ein bewährtes Konzept, um Nachhaltigkeit ganzheitlich in den Strukturen von Hochschulen zu verankern und einen gemeinsamen Raum zur Vernetzung von Akteur*innen und zur Koordination von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu schaffen. Es soll nicht die Aufgaben der Nachhaltigkeitsbeauftragten und des Senatsausschusses (siehe Abschnitt Senatsausschuss Nachhaltigkeit) übernehmen (wie Strategieentwicklung), sondern ein Modell sein, um Projekte konkret umzusetzen. Das Green Office soll aus Vollzeitmitarbeiter*innen und studentischen Hilfskräfte zusammengesetzt und ans Rektorat bzw. das Präsidium angegliedert sein. Die Einbeziehung der Studierenden ist essenziell, um Nachhaltigkeit ganzheitlich voranzubringen. Die Hochschulen sollen Mittel bereitstellen, um Nachhaltigkeitsprojekte des Green Office zu finanzieren.

Nachhaltigkeit ernst nehmen - Suffizienz verankern

(Vorschlag: Räume zur Reflexion und Bildung suffizienter Handlungsweisen müssen ermöglicht und geschaffen werden ODER Suffizenz in Hochschul-Philosophie verankern und Räume zur Reflexion ermöglichen)

Nachhaltigkeit ernst zu nehmen bedeutet nicht nur technische und innovative (Effizienz) sowie umweltverträgliche (Konsistenz) Technologien zu entwickeln, sondern auch eine freiwillige Verhaltensänderung, welche auf einen sparsamen Lebensstil abzielt, anzustreben (Suffizienz). Um die großen sozial-ökologischen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigt es neben neuen Technologien auch die Reflexion des eigenen Verhaltens und Einflusses, wodurch ein nachhaltiges Wirken geschaffen werden kann. 

Ohne Suffizienz ist ein erfülltes und nachhaltiges, menschliches Leben auf einem Planeten mit endlichen Ressourcen nicht zu erreichen. Erst durch die Suffizienz stellen sich die Fragen nach dem "Warum" und "Ob" bezüglich unseres Ressourcenverbrauchs, werden Handlungen eines jeden Individuums und einer jeden Organisation reflektiert und bewertet. Die Hochschulen tragen gerade in diesem Punkt eine große Verantwortung Verhaltensweisen vorzuleben, die sich in Einklang mit den irdischen Limitationen und der Aufrechterhaltung einer lebenswerten Umwelt bringen lassen.

Wir fordern deshalb, diese Suffizenz als essentiellen Faktor für Nachhaltigkeit an Hochschulen zu verankern, Reflektion über Konsumverhalten zu ermöglichen und Räume zur Entfaltung suffizienter Handlungsweisen zu schaffen.

i: Strategien zur Umsetzung von Nachhaltiger Entwicklung - Effizienz, Konsistenz und Suffizienz kurz erklärt

Effizenz - Dematerialisierung
Schwerpunkt: Technische Innovation
Ziel: "Mehr aus Weniger"
Kurz gesagt: Ressourcenersparnis durch effizientere Produktion
Vorteil: Sowohl ökologisch als auch ökonomisch lohnend
Kritikpunkt: großer Technikoptimismus
Gefahr: Bumerangeffekt

Bedürfnisse sollen mit einem besseren Verhältnis von Input zu Output, d. h. mit einem besseren Verhältnis von investiertem Arbeits-, Material, Energieaufwand etc., gedeckt werden. Meist wird versucht, diese Verbesserung mithilfe von technischen Innovationen zu erreichen.

Konsistenz - Naturverträglichkeit
Schwerpunkt: Umweltfreundliche Technologien
Ziel: Kreislaufwirtschaft
Kurz gesagt: "Cradle to Cradle", von der Wiege zur Wiege, nicht von der Wiege zur Bahre
Vorteil: Es gäbe keine Abfälle mehr
Kritikpunkt: echte Kreislaufwirtschaft nahezu unmöglich

Analog zum Kreislauf der Natur wird versucht, durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren. "Abfälle" bilden also die Rohstoffe für neue Produkte.

Suffizienz-Strategie - Selbstbegrenzung
Schwerpunkt: Freiwillige Verhaltensänderung
Ziel: sparsamerer Lebensstil
Kurz gesagt: Genügsamkeit, freiwillige Veränderung umweltrelevanter Verhaltensmuster zur Senkung des Ressourcen- und Umweltverbrauchs
Vorteil: kurzfristig umsetzbar, benötigt meist keine technischen Voraussetzungen
Kritik: wird häufig als rückschrittlich oder unattraktiv empfunden
Gefahr: Übertragen der Verantwortung auf den Einzelnen, auch wenn dieser nicht zu Veränderung bereit ist

Das Verhalten soll sparsamer werden und darauf ausgerichtet sein, die notwendigen Bedürfnisse zu decken. Diese Veränderung der Verhaltensmuster soll auf der Einsicht beruhen, dass der Ressourcen- und Umweltverbrauch gesenkt werden müssen. Dieser sparsame Lebensstil soll dabei aber keinen Verzicht darstellen.

Weitere Infos in: Kropp, Ariane: Grundlagen der Nachhaltigen Entwicklung. Handlungsmöglichkeiten und Strategien zur Umsetzung. Springer Gabler, Wiesbaden 2019. Seiten 17-22.
Online verfügbar unter https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-23072-2_7 (zuletzt aufgerufen am 14.12.2020)

Ansätze, Projekte und Strukturen erprobter, etablierter und gelingender Suffizienz an Hochschulen lassen sich in der Good Practice-Sammlung vom netzwerk n "Suffizienz an Hochschulen im ländlichen Raum" finden:

https://www.netzwerk-n.org/angebote/good-practice-sammlung/suffizienz/

Zuständigkeit: David Kopp

Betrifft: Hochschulen

Vorleben von Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitstransfer als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen

Der Aufgabenbereich einer Hochschule endet längst nicht mehr mit der Lehre und Forschung. Vielmehr müssen sich Hochschulen mittlerweile auch den gesellschaftlichen Herausforderungen stellen und ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Zunehmend werden Hochschulen dazu aufgefordert, Transfer als „Third Mission“ zu begreifen und damit ihren zwei Kernaufgaben der Lehre und der Forschung um den Transfer zu erweitern.(1) 

Wissensaustausch oder jegliche andere Form von Kooperation zwischen Hochschulen und externen Akteur*innen, ob aus Politik oder Wirtschaft, kann als Nachhaltigkeitstransfer verstanden werden. 

Wir fordern einen Transfer von Hochschulen in Baden-Württemberg für nachhaltige Entwicklung. Um diesen Nachhaltigkeitstransfer zu leisten fordern wir klare Positionierungen und Aktivitäten von Hochschulen, die für Nachhaltigkeit erforderlich sind. Somit soll der Klimakrise und den damit zusammenhängenden Themenbereichen die Aufmerksamkeit geschenkt werden, die diese Krise einfordert. Durch einen solchen Nachhaltigkeitstransfer können Hochschulen ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft leisten und durch nachhaltige Handlungsweisen zum Vorbild werden. (2)

Deutschlandweit gibt es verschiedenste Beispiele, wie Nachhaltigkeitstransfer funktionieren kann. Die beiden folgenden Beispiele stehen exemplarisch für viele weitere Hochschulen, die Nachhaltigkeitstransfer als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bereits begriffen haben. 

  • "Die World Citizen School (WCS) in Tübingen vereint weltbürgerschaftlich engagierte Studierende, Zukunftsmacher*innen und Young Professionals. Über 300 engagierte Weltgestalter*innen bilden sich selbst, lernen von- und miteinander, schließen Kooperationen oder starten gemeinsam innovative (Bildungs-)Projekte in und außerhalb der Universität. Durch Workshops, Netzwerkarbeit, E-Learning und prozessbegleitendes Coaching werden ethische Gestaltungs-, Führungs- und Kooperationskompetenzen gefördert."(3) 
  • "Eingebettet in den bundesweiten Wettbewerb Zukunftsstadt 2030+ (gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung) verfolgt die Hansestadt Lüneburg in insgesamt drei Arbeitsphasen und in enger Zusammenarbeit mit Universität und Stadtgesellschaft das Ziel, Lüneburg auf möglichst vielen Ebenen nachhaltiger zu gestalten. Hierzu wurden in der ersten Projektphase gemeinsam mit über 750 Erstsemester-Studierenden Visionen für Lüneburg im Jahr 2030 und darüber hinaus entwickelt. Nun entstehen in mehreren Workshops auf dieser Basis konkrete Maßnahmen, die dann in der dritten Phase umgesetzt werden sollen."(3)

(1) Roessler, Duong und Hachmeister(2015): Welche Missionen haben Hochschulen?: Third Mission als Leistung der Fachhochschulen für die und mit der Gesellschaft. Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH.

(2) https://www.hochn.uni-hamburg.de/2-handlungsfelder/06-transfer.html#leitfaden

(3) https://www.netzwerk-n.org/angebote/good-practice-sammlung/transfer/


Zuständigkeit: Rahel Meier (Frage)

Betrifft: Hochschulen

Mobilität nachhaltig gestalten

Vorschlag: Alle Hochschulen müssen gut mit den ÖPNV erreichbar sein
(Vorschlag Lisanne: Forderung nach einem klimaschonenden Mobilitätsnetz zugunsten aller Akteur*innen an Hochschulen unabhängig von Beeinträchtigung, Alter oder Wohnort)

Nachhaltigkeit in der Mobilität zu erreichen, ist wohl eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Mobil zu sein, das bedeutet nicht nur, an andere Orte zu gelangen, sondern es heißt auch: mit anderen in Kontakt treten, Wissen vermitteln, Ideen austauschen, Daseinsvorsorge sichern und den Zugang zu medizinischen Infrastrukturen gewährleisten. Vor allem aber heißt es: menschliche Nähe ermöglichen.

Deutschlands Weg hin zu einer nachhaltigeren Mobilität ist noch lang. Wäre dieser Weg die Strecke von der Zeppelin Universität zur DHBW Mannheim, ständen wir wahrscheinlich am Autobahnkreuz Hegau mit einem stotterndem Diesel im Stau und wüssten nicht mehr wo lang, auch wenn die Richtung eigentlich klar ist. Auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen, würde beinahe doppelt so lange brauchen und außerdem sieht sich Baden-Württemberg noch immer als Land der Autofahrer*innen – warum also sollte man?


Ideen, wie die Mobilität von morgen aussehen soll, gibt es viele. Doch welche Ziele wollen wir mit ihr erreichen?

Mobilität soll allen offen stehen und sie soll den Studierenden und Lehrenden klimaneutrales Pendeln ermöglichen. Wir fordern das Land und die Hochschulen dazu auf, dass die Gewährleistung der Mobilität an den Hochschulstandorten und zum Erreichen von Bildungseinrichtungen mit der geringsten möglichen Flächen(neu)versiegelung einhergeht. Die Planung und Umsetzung der Mobilität befasst sich nicht nur mit den pendelnden Hochschulangehörigen oder den Reisenden, sondern auch mit den Belangen der Anwohner*innen, etwa in den Studentenwohnheimen. Die Mobilität von morgen sichert die Daseinsvorsorge auch im ländlichen Raum, insbesondere den Zugang zu Bildung.

Welche Gestalt soll die Moblität von morgen annehmen?

Mobilität soll allen offenstehen.

Die Mobilität von morgen ist günstig und dadurch für alle zugänglich. Sie wirkt räumlichen Disparitäten entgegen, da sie allen den Zugang zu Bildung gewährt. Insbesondere dem ÖPNV kommt dabei eine tragende Rolle zu, denn er steht auch jenen Studierenden und Lehrenden offen, die kein Auto zur Verfügung haben. Wichtig ist hierfür, dass die Hochschulstandorte gut mit dem ÖPNV erreichbar sind.

Mobilität soll die Hochschulangehörigen dazu anhalten, nachhaltiger mobil zu sein.

Die Wege auf dem Campus und in den Innenstädten der Hochschulstandorte sollen darauf ausgerichtet sein, dass sie von den Studierenden zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Wir befürworten den weiteren Ausbau von Rad(schnellweg)netzen und unterstützen, dass in den Innenstädten Radwege ausgebaut werden. Die Mobilität von morgen ist mit autofreien Innenstädten verbunden. Die Einführung von teureren Parkplätzen in den Innenstädten hat sich als effektives Mittel bewährt, um Besucher dazu anzuhalten, den ÖPNV zu nutzen. Durch die Ausweitung der autofreien Zonen können Hochschulangehörige dazu motiviert werden, auf dem Weg an die Hochschule und in ihrer Freizeit (etwa bei Treffen mit Bekannten oder bei Besuchen zuhause) den ÖPNV zu nutzen.

Die Umsetzung von Mobilität soll die Belange aller berücksichtigen.

Es werden effektive Maßnahmen zur Minderung der Lärmemissionen und –imissionen an den Hochschulstandorten ergriffen. Wirksame Maßnahmen dazu sind nicht nur die Errichtung von Lärmschutzwänden (so etwa an der Uni Stuttgart hin zur angrenzenden Autobahn), sondern auch die Einführung von Tempolimits in den Städten (und auf den Autobahnen). Diese können außerdem dazu beitragen, dass die Nutzung des ÖPNV für die Studierenden attraktiver wird, wenn der zeitliche Unterschied bei der Nutzung zwischen dem motorisiertem Individualverkehr und Bus und Bahn geringer ausfällt, insbesondere wenn Fahrbahnen nur für Busse offenstehen, und beschleunigen dadurch den Umstieg eines weiteren Teils der Bevölkerung auf den ÖPNV.

Sharing-Angebote sollen, gerade im ländlichen Raum, stärker unterstützt werden, den sie ermöglichen Studierenden einen kostengünstigen und umweltfreundlicheren Zugang zu Mobilität und gewährleisten nicht nur die Anbindung da das Schienennetz, sondern auch nutzerfreundliche Mobilität an den Hochschulstandorten und in der Freizeit. Wir fordern die Städte und Gemeinden dazu auf, hier aktiv zu werden, denn Portale von öffentlicher Stelle stärken das Vertrauen in die Angebote.

Wir fordern das Land und die Hochschulen auf, mit der Mobilität verbundene Emissionsprobleme nicht einfach zu verlagern, sondern die Emissionen durch geeignete Maßnahmen zu mindern.

Wir unterstützen, dass die Beschaffung von Gütern, die an den Hochschulen für die Lehre unerlässlich sind, von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraßen verlagert wird.

Die Mobilität von morgen wird allen Verkehrsteilnehmern gerecht. Gerade auf die Bedürfnisse von Minderjähriger (etwa an Offenen Tagen der Hochschule, solchen, die ein Schüler*innenstudium absolvieren oder einfach jungen Studierenden), Gasthörern fortgeschrittenen Alters, Studiereden mit Kind (Kinderwagen), Tauben und Blinden und von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, muss besonders geachtet werden. Es soll sichergestellt werden, dass Kinder von Hochschulangehörigen / die in von den Hochschulen angebotenen Wohnmöglichkeiten leben, ihre Grundschule zu Fuß erreichen können. Unterstützende Systeme für Behinderte können helfen, ihnen den Zugang zu Mobilität zu erreichen. Damit Mobilität auch in Zukunft tragfähig bleibt, aber dennoch auf diese Gruppen eingehen kann, unterstützen wir auch den Einsatz von sogenannten Bürgerbussen.

Mobilität muss darauf ausgerichtet sein, auch Einwohnern im ländlichen Raum den Zugang zu Hochschulen zu ermöglichen. So kann verhindert werden, dass sich junge Menschen dazu entschließen nicht zu studieren, weil sie zu weit vom nächsten Hochschulstandort entfernt sind.

Wir fordern die Regionen dazu auf, die unterschiedlichen Verkehrsnetze besser miteinander zu verknüpfen, um allen Studierenden ein einfaches Pendeln zu ermöglichen. Auch zu angrenzenden Bundesländern sollte die Bereitstellung eines gut getakteten ÖPNV-Angebots gewährleistet werden.

Wir fordern die Hochschulen dazu auf, auf ihrem Campus dafür zu sorgen, dass ausreichend Möglichkeiten zu Verfügung stehen, um Fahrräder diebstahlsicher und vor der Witterung geschützt abzustellen. Wir unterstützen, dass Studierende Fahrradwerkstätten auf ihrem Campus einrichten.

Wir fordern jeden Einzelnen dazu auf, sein Mobilitätsverhalten zu überdenken und nach Möglichkeit auf klimafreundlichere Alternativen auszuweichen

Vorschlag Zusammenfassung:

Mobilität sollte preiswert sein. Das heißt, dass sie durch geringe Kosten für alle möglich ist. Insbesondere dem ÖPNV kommt dabei eine tragende Rolle zu, denn er steht auch jenen Studierenden und Lehrenden offen, die kein Auto zur Verfügung haben. Aus diesem Grund sollten die Hochschulstandorte gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein.

Mobilität soll allen offen stehen. Des Weiteren sollte die Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer*innen gerecht werden. Gerade auf die Bedürfnisse Minderjähriger (etwa an Offenen Tagen der Hochschulen, Absolvent*innen eines Schülerstudium oder jungen Studierenden), Gasthörer fortgeschrittenen Alters, Studierende mit Kind (Kinderwagen), hör- und sehbeeinträchtigte Personen und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, muss besonders geachtet werden.
Es soll sichergestellt werden, dass Kinder von Hochschulangehörigen / die in von den Hochschulen angebotenen Wohnmöglichkeiten leben, ihre Grundschule zu Fuß erreichen können. Systeme zur Unterstützung beeinträchtigter Menschen können dabei helfen, ihnen selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen. Wir fordern, dass der Zugang zu Portalen, die dieser Planung dienen, auch in ihren Fähigkeiten eingeschränkten Menschen offen stehen muss (Barrierefreiheit). Sich über Mobilität zu informieren muss einen einfachen Vergleich erlauben, der auch Menschen offen steht, die keinen Internetanschluss haben. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang die vom Land angestrebte Einrichtung von sogenannten Mobilitätszentralen, die ein „flächendeckendes, übersichtliches und nahtlos nutzbares Mobilitätsangebot“ gewährleisten sollen und in diesem Zusammenhang durch „individuelle Beratung verstärkt nachhaltige und klimaschonende Beförderungsangebote“ (ebd.) in den Vordergrund rücken sollen.


Damit Mobilität auch in Zukunft tragfähig bleibt, aber dennoch auf diese Gruppen eingehen kann, unterstützen wir auch den Einsatz von sogenannten Bürgerbussen.

Die Mobilität von morgen sichert die Daseinsvorsorge auch im ländlichen Raum und wirkt räumlichen Disparitäten entgegen, indem der Zugang zu Bildung (an Hochschulen) allen - inklusive der jungen Bevölkerungsgruppen auf dem Land - gewährt werden kann. Die Erarbeitung von Lösungen für junge Menschen, die sich dazu entschließen nicht zu studieren, weil sie zu weit vom nächsten Hochschulstandort entfernt sind oder die ohne einen PKW nicht in der Lage wären, ein sinnvolles Studium zu begehen, ist von großer Notwendigkeit! Ebenfalls ließe sich so vermutlich die Bevölkerungswanderung der 18 bis 25 Jährigen hin zu Hochschulstandorten verringern.

Mobilität soll (den Studierenden und Lehrenden) klimaneutrales Pendeln ermöglichen. Die Wege auf dem Campus und in den Innenstädten der Hochschulstandorte sind darauf ausgerichtet, dass sie von den Studierenden zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Wir befürworten den weiteren Ausbau von Rad(schnell)wegnetzen und unterstützen, dass in den Innenstädten Radwege ausgebaut werden. Wir fordern die Regionen dazu auf, die unterschiedlichen Verkehrsnetze besser miteinander zu verknüpfen, um allen Studierenden ein einfaches Pendeln zu ermöglichen. Auch zu angrenzenden Bundesländern sollte die Bereitstellung eines gut getakteten ÖPNV-Angebots gewährleistet werden.

Wir fordern die Hochschulen zudem auf, Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern in diebstahlsicheren und vor Witterung geschützen Bereichen zur Verfügung zu stellen. Wir unterstützen, dass Studierende Fahrradwerkstätten auf ihrem Campus einrichten.

Sharing-Angebote sollen stärker unterstützt werden - gerade im ländlichen Raum. Sie ermöglichen Studierenden einen kostengünstigen und umweltfreundlicheren Zugang zu Mobilität und gewährleisten nicht nur die Anbindung, sondern auch nutzerfreundliche und individuelle Mobilität an den Hochschulstandorten und in der Freizeit. Wir fordern die Städte und Gemeinden dazu auf, hier aktiv zu werden! Vermutlich würden Portale in öffentlicher Hand ggf. auch das Vertrauen in Sharing-Angebote stärken.

Wir fordern das Land und die Hochschulen dazu auf, dass die Gewährleistung der Mobilität an den Hochschulstandorten und zum Erreichen von Bildungseinrichtungen mit der geringsten möglichen Flächen(neu)versiegelung einhergehen soll. Des Weiteren sind die, mit der Mobilität verbundenen Emissionsprobleme nicht zu vergessen; hier müssen geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung etabliert werden.

Wir unterstützen, dass die Beschaffung von Gütern, die an den Hochschulen für die Lehre unerlässlich sind, von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraßen verlagert wird.

Wir fordern jeden Einzelnen dazu auf, sein Mobilitätsverhalten zu überdenken und nach Möglichkeit auf klimafreundlichere Alternativen auszuweichen → zu Thema reflektion?

Zuständigkeit Mobilität: Tamara Buehler

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen


Hauptforderung?

Vorschlag von David:

Vorbildfunktion ernst nehmen - Mobilität an Hochschulen zukunftsfähig gestalten

Kommentar Natalie:

  • eingrenzung und zusammenfassung auf Forderung (Vorschlag blau markiert)
  • Vorschlag: Reisen als extra Forderung

Kommentar Lisanne: Habe in Natalies Vorschlag noch ein paar Formulierungen angepasst, finde ihn aber soweit gut.



Klimaneutrale Dienstreisen und Exkursionen

Vorschlag: Vermeidung von Kurzstreckenflügen und Exkursionen mit ÖPNV

Studierenden und Lehrenden soll ein klimaneutrales Reisen ermöglicht werden. Wir fordern die Hochschulen dazu auf, klimaneutrales Reisen der Beschäftigten zu unterstützen. Flüge innerhalb Deutschlands und Kurzstreckenflüge sollen vermieden werden. Dazu sollten Dienstreisen, welche mit den ÖPNV getätigt werden, finanziell von den Hochschulen unterstützt werden.

Wenn lange Dienstreisen unumgänglich sind, sollen die verursachten Emissionen durch geeignete Maßnahmen (Projekte in Deutschland) kompensiert werden.

Des Weiteren fordern wir dazu auf, dass Exkursionen mit dem ÖPNV durchgeführt werden.


Zuständigkeit: Tamara Buehler

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

Förderung lokaler Kreisläufe

Strukturelle Verankerung eines nachhaltigen Beschaffungswesens an Hochschulen

Hochschulen und ihre Geldgeber wie z.B. die Landesregierung BaWü müssen sich Ihrer Verantwortung bewusst sein und durch ein sozial- und umweltverträgliches Beschaffungswesen nachhaltige Produktionsweisen einfordern und unterstützen. Hochschulen können beispielsweise die wahren Kosten eines Beschaffungsgegenstands in ihren Beschaffungsentscheidungen berücksichtigen, wenn sie bei der Angebotswertung das Prinzip der Lebenszykluskosten anwenden.

Um einen klimaschonenden Materialverbrauch zu erreichen soll ein Zero-Waste-Campus angestrebt werden. Neben der Abfallreduktion muss das Recycling gefördert und einfach zugänglich gemacht werden. Dazu soll vor allem der Müll in allen Bereichen ausreichend je nach den anfallenden Fraktionen getrennt werden. Beim Anschaffen von Material achten die Hochschulen auf ökologische Nachhaltigkeit.

Zusätzlich sollen lokale Kreisläufe gefördert werden. Die Hochschulen schaffen, beziehungsweise beteiligen sich, an lokalen Wirtschafts-und Stoffkreisläufen innerhalb des Campus und darüber hinaus. 


Die Stärkung regionaler Wirtschaftsstrukturen bedeutet vor allem eines: Kurze Wege von der Erzeugung bis zum Verbrauch. Damit können der Transportaufwand und die damit verbundenen verkehrsbedingten Umweltbelastungen reduziert werden. Durch Bündnisse und gemeinsame Strategien von Produktion, Handel und Verbrauch in der Region können regionale Wirtschaftskreisläufe erhalten oder aufgebaut werden. Damit wird der Energieverbrauch gesenkt, unsere natürlichen Ressourcen werden geschont und negative Auswirkungen auf empfindliche Ökosysteme gemildert.

Die Förderung naturverträglich erzeugter, regionaler Produkte bedeutet zudem eine Stärkung der Vielfalt regionsspezifischer Produkten und Spezialitäten, die eine Abgrenzung von anonymen Massenkonsumgütern bietet. Mit der Vielfalt von Produkten und Produktionsweisen können spezifische Kulturlandschaften, regionaltypische Flora und Fauna und Artenvielfalt erhalten werden.

Durch regionale Märkte wird auch die heimische Wirtschaft gefördert. Produktion, Wertschöpfung und Arbeitsplätze bleiben in der Region. Insbesondere für den Bereich Ernährung und Landwirtschaft gilt, dass bei steigendem internationalem Wettbewerb, stetig sinkenden Preisen und einer auf Intensivierung und Spezialisierung ausgerichteten Agrarpolitik kleine und mittelständische Betriebe oft nicht mehr rentabel arbeiten können. Durch regionale Märkte kann die Marktstellung vor allem bäuerlicher und dezentral verarbeiten- der Betriebe in der Region erhalten, gestärkt und aufgebaut werden. Auch Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk können durch das Angebot einheimischer Waren und regionaler Spezialitäten neue Marktsegmente öffnen. Regionale Besonderheiten und Spezialitäten werden zudem auch für Naherholungs- und Fremdenverkehrsregionen immer wichtiger, um sich von gleichförmigen, austauschbaren Massenprodukten abzusetzen und die Besonderheiten des eigenen Gebietes herauszuheben.

Eine stärkere Identifikation mit der eigenen Region und ein Imagegewinn für die Menschen in der Region stärkt das soziale Gefüge und entspricht dem Bedürfnis nach einer sozialen Heimat und intensiveren zwischenmenschlichen Kontakten. Dabei muss regionale Identifikation kein Widerspruch zu politischer und kultureller Offenheit sein. Nicht Lokalpatriotismus ist gefragt, sondern ein „weltbürgerlich geöffneter Lokalismus” (HIRSCH 1995). Die alte Devise „global denken - lokal handeln” kommt hier auf besondere Weise zum Tragen.

Kleinräumliche, überschaubare Wirtschaftsstrukturen eröffnen den Verbraucher*innen die Möglichkeit, sowohl durch Mitgestaltung als auch durch ihr Konsumverhalten direkt Einfluss auf ihre eigene unmittelbare Umgebung zu nehmen. Die Folgen des eigenen Tuns werden konkret erfahrbar, bewusstes, verantwortungsvolles Handeln wird unterstützt.

https://www.nabu.de/landwirtschaft/regionalvermarktung.pdf

Hinweis: http://cirthink.mu.edu.tr/en

Natalie Kunz Rahel Meier (Frage)

Uni als Teil einer regionalen Kreislaufwirtschaft

Nur in Bezug auf Lebensmittel? 





foodsharing, to good to go o.ä., Schnippelpartys, weiterverarbeitete Lebensmittel teilen, 


Campus als Begegnungsort begreifen

Motivation zu Austauschmöglichkeiten auf Augenhöhe zwischen hochschulischen Akteur*innen, zwischen der Hochschule und Einrichtungen öffentlicher Bildung, sowie Mitgliedern aller gesellschaftlichen Cluster

Die Funktion des Hochschul-Campus soll hingehend der Möglichkeit zu der Begegnung mit und dem Austausch zwischen ganz verschiedenen Identitäten ausgeweitet und gestärkt werden. Darunter sind jeweils die gesamten Spektren an Fachbereichen, Nationalitäten, Gesellschafts- und Einkommensgruppen und Meinungsbildern zu verstehen. Die Chancen auf eine zeitgemäße, empirische und neutrale Aus- und Weiterbildung sollen für alle Teilnehmer*innen des Lebens auf dem Campus gleich groß sein.


Eine umfassende Inklusion mit Möglichkeit zur Partizipation sind essentiell für eine gesellschaftliche, ökologisch- und sozial-nachhaltige Demokratie. Die potentiell größte Zufriedenheit und vielversprechendste Zukunft aller gesellschaftlichen Akteure kann nur durch die Kommunikation untereinander erreicht werden. Damit einher geht die Vergrößerung der Chance auf Konsens- und Kompromissfindung in konfliktbehafteten Themen.

Um besagte Situation überhaupt möglich zu machen, bedarf es konkreter Maßnahmen.

Schaffung ansprechender Aufenthaltsmöglichkeiten zur Ermöglichung von Begegnung und Kommunikation, sowie sozialer Fürsorge für alle Individuen des hochschulischen Lebens (und darüber hinaus). Eine als positiv wahrgenommene Umgebung ist unter Anderem förderlich für die eigene Stimmung und Produktivität. Einladende Aufenthaltsmöglichkeiten stärken weiterhin die Ambition auf soziale und fachliche Interaktion, durch die interuniversitäre hochschulübergreifende Zusammenarbeit begünstigt wird. Dabei durch Kooperationen, gemeinsame Forschung und Projekte. Auch durch die gemeinsame Gestaltung von weitestgehend interdisziplinären Nutzungsräumen können die Umsetzung von Kooperationen, fachübergreifender Forschung und Projekten möglich machen und beschleunigen.

Des weiteren sollte vermehrt durch Miteinbeziehung von Gruppen und Einrichtungen öffentlicher Bildung die intergesellschaftliche Zusammenarbeit zur "Erweiterung des Horizonts" und Anregung zur Reflexion gefördert werden. Dies würde u.a. auch der Prävention von Vorurteilen bzgl. des Elitarismus und Vermeidung von Fachidiotie dienen.
Zudem ist der Campus lediglich als EIN einziger Akteur von vielen im gesamtgesellschaftlichen Gefüge zu verstehen, der gerade in Hinblick auf die Möglichkeiten zur Begegnung verschiedener Akteur*innen und Gruppen eine Vorbildfunktion für andere einnehmen kann: z.B. Nutzung von Infrastruktur und Räumlichkeiten städtischer Institutionen, Vereinen, etc. bei Gastveranstaltungen und Projekten der Uni (z.B. Transhuman-Ausstellung, Hochschulflohmarkt, ...) und umgekehrt (z.B. Kinderuni) zur Erweckung und Förderung individueller Interessen, Talenten und innovativen Denkens.

(z.B. hochschulische Programme in Museen, Wanderausstellungen, Volkshochschulen, alternative Schultypen, etc.)

Im 21. Jahrhundert ist der Campus als Begegnungsort auch als ein digitaler zu verstehen, für den die Hochschule offene und allgemein verfügbare Infrastruktur zum Kommunizieren, Arbeiten und Vernetzen für alle Individuen innerhalb des hochschulischen Netzwerks gewährleisten muss.

Durch diese vielfältige Kommunikation und Interaktion können von allen Beteiligten Softskills ausgebaut werden. (Diskutieren, Verantwortung übernehmen, Selbstvertrauen, Reflexion, Engagement, Wissbegier, Autonomie, ...)

Essentiell für das Funktionieren eines progressiven und inklusiven Begegnungsorts ist die Pflege einer verzeihenden Fehlerkultur und der Respekt vor dem Individuum. Durch Toleranz gegenüber dem Scheitern im noch "geschützten" Kosmos des Hochschul-Campus wird die Entwicklung eines nachhaltigen Selbst- und Fremdvertrauens gefördert, dass nach Beendigung des Studiums zur positiven Entfaltung der Studierenden in ihren jeweiligen Branchen führt. Im Kontrast dazu stehen Mitarbeiter*innen und Studierende, die durch Angst vor Fehltritten kaum Zuversicht in ihr eigenes Denken und Handeln haben und innovative Ideen eher verwerfen anstatt bestehende Systeme damit zu hinterfragen.
Dem teils vorherrschenden Absolutismus, der von in der Hierarchie höher stehenden durch u.a. durch Altersunterschiede, ethnische Zugehörigkeit oder Gewöhnung an spezielle Vorgehensweisen gerechtfertigt wird, muss stets kritisch begegnet werden. Zur Vorbeugung elitärer, veralteter oder voreingenommener Denkweisen sollten Organe zur Beratung, Überprüfung und Vermittlung zwischen Akteur*innen oder Gruppen mit verschiedenen Interessen definiert und eingesetzt werden.

Lisanne Wolters


Absprache, welche Aspekte unter Forderung 2 und / oder 9 fallen (Frage) Rahel Meier Natalie Kunz

Campus als lebendige Labore verstehen

Förderung einer interdisziplinären, progressiven, toleranten Lehr- und Lernkultur durch Bereitstellung entsprechender Räume, Kompetenzen und Netzwerke

Ein Zweck der Hochschule ist es, verschiedene Kompetenzen zusammen zu bringen. Neben den in Forderung 12 geforderten Kriterien für konstruktive Kommunikation und Interaktion sind zudem folgende Punkte für die Schaffung von Voraussetzungen für einen hohen Output an Innovation zur Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens sowie der Umwelt notwendig.

Bereitstellung von Räumlichkeiten für Co-Working zur Ermöglichung von Zusammenarbeit und Kommunikation. Synonym dafür können Begriffe wie "Ideenschmieden" oder "Labore" verwendet werden, die Perspektivwechsel ermöglichen und als reale Inspirationsquellen verstanden werden können. Raum, Geräte, Maschinen, Medien, Wissen, Werkzeuge u.v.m. sollten gemeinsam geteilt und genutzt werden!
Des weiteren ist mit innovativen Entwicklungen v.a. dort zu rechnen, wo Vielfalt, Toleranz und die Lust am Lernen/Wissbegier gefördert und gefordert werden!
Beispiele dafür gibt es bereits an vielen Orten: für progressive Start-Ups konzipierte Co-Working-Spaces und Innovationhubs, wie z.B. die Motion Labs in Berlin, Maker Factories, das__habitat in Augsburg, sowie offene Werkstätten, Hackspaces und FabLabs, beispielsweise die Münchener werkbox, das Ulmer Verschwoerhaus, der Berliner CADUS Response Makerspace, ... Die Einbindung, bzw. Bereitstellung solcher Strukturen an Hochschulen würde diesen Potentialen eine sichere Basis verleihen - auch unter finanziellen Aspekten bei z.B. größeren Anschaffungen.

Vernetzung zu und Schaffung von zukunftsrelevanten Arbeitsplätzen, bzw. Bereitstellung von Potentialen für nachhaltige Start-Ups
fördern den Fortschritt in der nachhaltigen Entwicklung, aber ebenso eine nachhaltige Ökonomie.

Eine wissenshungrige, junge Bevölkerung ist Veränderungen gegenüber in der Regel recht offen eingestellt, da sie noch keinen allzu hohen Anspruch an den "status quo" stellt. Hier spielen Anregungen und Möglichkeiten zum Experimentieren und Ausprobieren eine wesentliche Rolle, die mit der in Forderung 12 bereits erwähnten Etablierung einer verzeihenden Fehlerkultur einher gehen.
Die Hochschule ist einer der besten Ort, um aus Fehlern zu lernen und Erfahrungen zu sammeln. Somit steigen die Chancen einer besseren Risikoabschätzung später im Berufsleben, wodurch größere Schäden aller Art vermieden werden können.

Am Campus gewonnene Fähigkeiten und Erkenntnisse sollen bestenfalls in die Gesellschaft transferiert werden. Wissenschaft wird also gesellschaftstauglich gemacht. Eine transparente, partizipative Bildungsarbeit und Forschung sind für den Transfer zuträglich, wenn nicht eher notwendig. Dies beinhaltet beispielsweise den kostenfreien Zugriff auf wissenschaftliche Paper, Peer-reviewing außerhalb des hochschulischen Dunstkreises oder die Förderung der Nutzung quelloffener, allgemein verfügbarer Software, ...

Beispiele

An der Schweizer Université de Lausanne (UNIL) hat eine studentische Initiative LaMoViDa ("Laboratoire des modes de vie durables et alternatifs" zu dt.: Labor für nachhaltige und alternative Lebensweise) in Zusammenarbeit mit Architektur Studierenden der angrenzenden Technischen Hochschule (EPFL) ein eigenes Ecovillage auf dem Campus der UNIL entwickelt. Dort sollen nicht nur Wohnmöglichkeiten für Studierende und Forschende entstehen, sondern auch Nahrungsmittel mit permakulturellen Prinzipien angebaut werden, welche im eigenen Einkaufsmarkt verkauft werden können. Außerdem soll es eine Bastler-Werkstatt geben und ausreichend Fläche und Möglichkeiten, eigene Forschungsideen zu verfolgen mit ökologischem und sozio-ökologischem Schwerpunkt. https://www.asso-unil.ch/lamovida/2018/11/projet-architectural/ 

"Sharing is caring!" - Gemeinschaftliche Ressourcen nutzen und fördern

Teilen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kleidung, sowie Gebrauchtgegenständen am Campus - Teilen von Wissen, Arbeitsmaterial, Medien sowie Speicherplatz im Digitalen.

Eine Vielzahl unserer Forderungen implizieren bereits die Notwendigkeit und den Nutzen gemeinschaftlichen Denkens, Planens und Handelns. Mit dieser zugrunde liegenden Annahme des "common living" ist es naheliegend, auch Ressourcen des täglichen Lebens gemeinschaftlich zu nutzen und bereitzustellen.

Hierzu gehören zum einen funktionelle Räumlichkeiten, sowie Großanschaffungen in Form von Geräten, Fahrzeugen und speziellen Materialien.

Neben Co-Working-Spaces, Gemeinschaftsküchen und -gärten sind an dieser Stelle offene Werkstätten/Labore mit dazugehörigem Lagerraum zu Forschungs-, Arbeits- und freizeitlichen Zwecken zu nennen, deren Nutzung für alle Akteur*innen des hochschulischen Lebens möglich und ungefährlich, bzw. betreut ist. Die positiven sozialen Aspekte und Vorteile für Lehre und Forschung an einer Hochschule wurden bereits in den vorherigen Forderungen ausführlich beschrieben. Darüber hinaus bieten diese Räume und deren Ausstattung weitere Vorteile.

Durch die gemeinsame Nutzung werden Ressourcen geschont, da von einzelnen Personen eher selten genutzte Geräte, Materialien und größere Gegenstände nicht mehrfach gekauft werden müssen und im Anschluss massenhaft privat gelagert und vergessen werden.
Bei größeren Anschaffungen kann in einer Gemeinschaft oder einer Institution wie der Hochschule auf eine bessere Qualität geachtet werden, was oftmals bei Privatkäufen durch einzelne nicht möglich ist, sofern die benötigte Anschaffung für eine einzelne Person überhaupt zumutbar wäre. Zumal Wartungen und Reparaturen gemeinsam ebenfalls entweder besser finanziell oder durch das Vorhandensein von Kompetenzen fachmännisch ermöglicht werden können.
Ebenso ist der Preis für Verbrauchsartikel i.d.R. bei Großbestellungen billiger und spart zudem durch eine einzige Lieferung anstatt vieler einzelner für die gleiche Menge an Materialien Transportwege des Lieferanten und somit Emissionen ein.
Auch werden private Räume nicht in Mitleidenschaft gezogen, bzw. nicht nur provisorisch sondern fachgerecht für spezielle Tätigkeiten , wie z.B. schweißen, löten, drucken oder chemisches experimentieren, eingerichtet.
Auch der Raum, der Abstellplatz und damit eine nicht nutzbare Fläche ist, kann durch gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten, wie Werkstätten und Lagerräume, in den Wohnungen der hochschulischen Akteur*innen eingespart werden.
Das Vorhandensein verschiedener fachlicher Kompetenzen fördert zudem den Ausbau der Fähigkeiten der, bzw. des einzelnen und kann als Basis für ein Netzwerk des praktischen Wissens dienen.

Ganz ähnlich sieht es für geteilte Mittel zur Fortbewegung aus; z.B. ist die Bereitstellung von Bike- und Carsharing mit Fahrzeugen für verschiedene Zwecke (z.B. Lastenräder für Transporte und Kurierfahrten, Fahrräder für Gäste und Elektroautos für Ausflüge, ...) an allen Hochschulen sinnvoll, ebenso wie die Integration von Wartungs- und Reparaturmöglichkeiten (für die mechanischen Fahrzeuge) in die Werkstätten sinnvoll!

Ein weiterer Aspekt, der im hochschulischen Umfeld gefördert werden soll, ist das Teilen und Tauschen von bestimmten Dingen. Hierzu zählen beispielsweise Lebensmittel; übergebliebene, noch bedenkenlos genießbare Mahlzeiten aus der Hochschulgastronomie und unbedenklich nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum verzehrbare, abgepackte Lebensmittel, z.B. für Snackautomaten, sollten entweder über Initiativen wie den foodsharing e.V. oder Too good too go verteilt und damit vor der sinnfreien Entsorgung bewahrt werden. Durch die Einrichtung eines Fairteilers auf dem Campus können auch privat Lebensmittel geteilt und getauscht werden.
Engagement zu der Organisation von Tauschbörsen und Flohmärkte für Kleidung und gebrauchte Gegenstände des regelmäßigen Bedarfs (wie z.B. Heimtextilien, Kochutensilien oder Werkzeuge) der Studierenden und Mitarbeitenden an der Hochschule, aber auch für veraltete und aussortierte Gegenstände aus Lehre und Forschung aus dem Fundus der Hochschulen soll durch die Hoschule gefördert werden. So wird zum einen der Wegwerfgesellschaft entgegengewirkt, zum anderen der lokale Austausch und Verkauf ohne den Umweg über Zwischenhändler oder Internet und die damit einhergehenden bürokratischen und logistischen Aufwände gestärkt.

Auch die digitale Hochschule soll in Hinblick auf das Teilen von Inhalten weiter ausgebaut werden. Die Digitalisierung der Bibliotheken an den Hochschulen ist in den vergangenen Jahren bereits der erste Schritt gewesen; nun gilt es diese weiter voran zu treiben. Das beeinhaltet das Hinzufügen und Aktualisieren neuer Inhalte; nicht nur in Form von Büchern (eBooks), Magazinen (ePaper) und sonstigen digitalisierten Printmedien. Zusätzlich sollen Mediatheken mit Audio- und Videoinhalten, Archive und Datenbanken für studienrelevante Dokumente und Medien, sowie digitale Speichermöglichkeiten zum Teilen und Austausch von eigens erstellten Arbeitsdokumenten (z.B. Übungsaufgaben, Zusammenfassungen, Päsentationshilfen, Glossare, Lehrtafeln, u.v.m) unter Studierenden und Mitarbeiter*innen sind für eine zukunftsfähige Hochschule notwendig.

Zuständigkeit: alle

Lisanne Wolters

Digitalisierung & Nachhaltigkeit zusammendenken

Chancen und Risiken des digitalen Wandelns erforschen, begreifen und ihn gestalten

Die Digitalisierung wird unsere Gesellschaft in vielen Bereichen tiefgreifend verändern. Für den sozial-ökologischen Wandel bietet die Digitalisierung viele Chancen, kommt allerdings auch mit einigen Risiken daher. Wir sehen deshalb die Hochschulen in der Verantwortung, sich in Forschung und Lehre tiefgreifend mit der Rolle von Digitalisierung in einer nachhaltigen Welt zu beschäftigen und in ihrer eigenen Digitalisierungsstrategie an Leitprinzipien zur Nachhaltigkeit zu orientieren.

Wir schließen uns den Forderungen vom netzwerk n e.V. an, die zu Beginn der COVID-19-Pandemie sechs Forderungen zur digitalen, nachhaltigen Hochschultransformation aufgestellt haben [netzwerk n]:

  1. Digitalisierung an Hochschulen demokratisch und transparent gestalten
  2. Chancen und Risiken des digitalen Wandels erforschen, begreifen und ihn gestalten
  3. Digitale Mündigkeit ermöglichen
  4. Vernetzte Bereitstellung von Wissen, um Bildung Mithilfe von Digitalisierung zu verbessern
  5. Nachhaltige Beschaffung fordern und fördern
  6. IT-Sicherheit und Datenschutz an Hochschulen

Besonders hervorheben möchten wir die Umsetzung von konsequentem Datenschutz, den transparenten Umgang mit Daten sowie die Nutzung freier Software in Forschung und Lehre. Wir schließen uns der Stellungnahme der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg an, die im März 2021 eine entsprechende Stellungnahme zu Datenschutz an Hochschulen veröffentlicht hat [LaStuVe].


[netzwerk n] netzwerk n e.V. (2020). Bildung, Bits & Bäume – digitale, nachhaltige Hochschultransformation. Online verfügbar unter https://www.netzwerk-n.org/2020-52/. Zuletzt abgerufen am 20.04.2021

[LaStuVe] Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (2021). Stellungnahme zu Datenschutz an Hochschulen. Online verfügbar unter https://lastuve-bawue.de/stellungnahme-zu-datenschutz-an-hochschulen/. Zuletzt abgerufen am 20.04.2021

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Abschlussplädoyer

gemeinsam. digital. nachhaltig.


Hochschulen bilden die Führungspersönlichkeiten, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Lehrkräfte von morgen aus. Über wissenschaftliches Fachwissen und die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt hinaus regen die Hochschulen zur Persönlichkeitsbildung an und fördern idealerweise gesellschaftliches Engagement. In diesem Sinne sind insbesondere Studierende die „change agents“ der Gesellschaft von morgen. Damit können sie die Grundlagen für eine verbesserte Akzeptanz des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung in der Gesellschaft legen. Durch die Reflexion von Werten und die Vermittlung von Kompetenzen und Kenntnissen können sie die erforderlichen Wandlungsprozesse vorantreiben.

Hochschulrektorenkonferenz. https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/HRK_MV_Empfehlung_Nachhaltigkeit_06112018.pdf. (06.11.2018)


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