Hier entsteht das hochschulpolitische Forderungspapier für die Nachhaltigkeitswochen @ Hochschulen BaWü

Finale Version

 
Gestaltete, finale Version (Vorschlag) Korrektur 1 (+ klickbare Links)

Zuständigkeit

 

Das Forderungspapier wird von der AG Forderungspapier geschrieben. Das nächste Meeting findet statt am:
von 19:00 - 21:00 Uhr

BBB-Konferenz: https://hochschule-n-bw.de/meeting-intern

 

Du kannst gerne jederzeit die Inhalte auf dieser Seite kommentieren und Feedback geben. Die AG wird sich dann damit beschäftigen und ggf. einarbeiten.

Wenn du über Inhalte mitentscheiden möchtest, komme am besten beim nächsten Meeting vorbei. 

Überführung in Antrag

 

ACHTUNG: Ab Sonntag,   14:00 Uhr überführt Andreas Bauer das Positionspapier in der hier vorliegenden Fassung in den Antrag zur Behandlung in der LAK. Ab diesem Zeitpunkt bitte keine Änderungen am Dokument durchführen und keine Kommentare mehr einfügen. Falls nach diesem Zeitpunkt Korrekturen oder Ergänzungen notwendig erscheinen, bitte Andreas Bauer direkt kontaktieren bzw. die AG: https://t.me/joinchat/_YN1FfpY7Ak1ZThi


Übersicht:


Einleitung

Warum brauchen wir Veränderungen an unseren Hochschulen?

In Zeiten, in denen globale und lokale Herausforderungen wie die Klimakrise, das voranschreitende Artensterben, soziale Ungleichheiten oder ungleiche Bildungschancen zunehmen, fordern wir ein Umdenken an den Hochschulen in Baden-Württemberg.

Eine Ausrichtung von Lehre, Forschung, Betrieb, Transfer und Governance in den Hochschulen am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist in unseren Augen mehr als notwendig. Hochschulen müssen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, die benötigte gesamtgesellschaftliche Veränderung vorleben und Fachkräfte und Entscheidungsträger*innen von morgen zu "Change-Makern" ausbilden

Das Forderungspapier "Name“ richtet sich an alle Hochschulangehörigen wie die Hochschulleitungen, Dozierenden etc., an die Landesregierung und wissenschaftspolitische Akteur*innen auf Landesebene sowie die Partner*innen der Hochschulen (z. B. Studierendenwerke).

Wer sind wir?

Die nachfolgenden Forderungen wurden von einer Arbeitsgruppe innerhalb des Organisationsteams der "Nachhaltigkeitswochen @ Hochschulen BaWü 2021" verfasst. Hierbei handelt es sich um eine interdisziplinäre Gruppe von Studierenden verschiedener Hochschulen und Hochschularten, welche in einem Zeitraum von rund drei Monaten kollaborativ ihre nachhaltigkeitsbezogene Expertise und ihre hochschulpolitische Erfahrung sowie die Ergebnisse ihrer Recherche in dieses Werk hat einfließen lassen, um so das Format der Nachhaltigkeitswochen abzurunden.

Was ist unser Ziel?

Wir wollen mit diesem Forderungspapier Veränderungen anregen und durch konkrete Vorschläge und Beispiele aufzeigen, wie nachhaltige Strukturen an Hochschulen umgesetzt werden können. Einige Hochschulen nehmen bereits heute eine Vorreiterrolle ein und setzen Teile der von uns geforderten Maßnahmen um. Für uns steht jedoch fest: Strukturen, die einer globalen, nachhaltigen Entwicklung gerecht werden, sowie die ethischen Diskurse darüber müssen zu einer Selbstverständlichkeit an allen Hochschulen werden.

Unsere Forderungen

Dieses Forderungspapier orientiert sich zum Teil an am Forderungskatalog "Klima und Umwelt" der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg [1]. Mit diesem Dokument gehen wir allerdings noch einen Schritt weiter und fordern notwendige Maßnahmen für einen nachhaltigen und sozial verantwortlichen Alltag an Hochschulen in den Handlungsbereichen Governance, Betrieb, Lehre, Forschung sowie Transfer. In einigen Fällen werden Parallelen zu anderen Forderungspapieren zu finden sein; diese sind in der Quellensammlung aufgeführt.

Wie geht es weiter?

Die im Dokument dargelegten Forderungen enthalten z. T. konkrete Handlungen, die eine grobe Orientierung über unsere Mindestansprüche an eine zukunftsfähige Hochschulpolitik geben sollen. Wir betonen jedoch explizit, dass ein darüber hinausgehendes Engagement der Adressat*innen und betroffenen Akteur*innen von uns über alle Maße begrüßt wird.
Zudem dürfen und sollen ( ! ) unsere Forderungen von allen Beteiligten diskutiert werden. Wir sind bereit, mit allen Interessierten zu kommunizieren und gemeinsam realistische und nachhaltige Ideen sowie deren Umsetzung für die Hochschulen von morgen zu erarbeiten. Dabei ist uns selbstverständlich bewusst, dass es sich hierbei um einen demokratischen Prozess handelt, der zweifelsohne ein längerer sein wird. Je früher wir also damit beginnen, konkrete Lösungen zu konzipieren und deren Umsetzungen im Hochschulalltag zu etablieren, desto reibungsloser wird der Weg in eine ökologisch und sozial nachhaltige Zukunft an allen Hochschulen sein.

Mit unseren Visionen stehen wir nicht allein da. Es existieren inzwischen viele Positions- und Forderungspapiere zu Nachhaltigkeit an Hochschulen. Besonders hervorheben möchten wir an dieser Stelle das 2017 veröffentliche Positions- und Forderungspapier "Nachhaltigkeit und Ethik an Hochschulen" [2], verfasst von den studentisch geprägten Vereinen netzwerk n e. V., sneep e. V., Weitblick e. V. und Was bildet ihr uns ein? e. V., welches uns sehr inspiriert hat. Auch wir hoffen mit unserem Engagement weiteren Gruppierungen Mut machen zu können, ihre Stimme zu erheben und aktiv zu werden!


[1] Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (2021): Forderungskatalog Klima und Umwelt. Online verfügbar unter: https://lastuve-bawue.de/lak/arbeitskreise/ak-klima-umwelt/forderungskatalog-klima-und-umwelt/. Zuletzt abgerufen am 22.04.21

[2] sneep, Weitblick, netzwerk n, Was bildet ihr uns ein? (2017): Nachhaltigkeit und Ethik an Hochschulen. Online verfügbar unter: https://www.netzwerk-n.org/wp-content/uploads/2017/12/Positionspapier-ausfuehrliche-Version.pdf. Zuletzt abgerufen am 22.04.21

Abschnitt "Wer sind wir?" neu gefasst von Andreas Bauer

(Haken) Kapitel überführt in LAK-Antrag

Unsere Forderungen

Forderung 1: Bildung für eine nachhaltige Zukunft

6 ECTS Pflicht / 15 ECTS Angebot mit Klimagerechtigkeitsbezug ab dem WS 2021/2022 in allen Studiengängen

Die Klimakrise betrifft jeden Bereich unseres Lebens – entsprechend sollte diese in jedem Studiengang thematisiert und diskutiert werden. Hierfür müssen entsprechende Bildungsangebote bereitgestellt und verpflichtend eingeführt werden, welche zur kritischen Auseinandersetzung mit dem eigenen Fachbereich anregen. Dabei gilt es die Bedeutung und die Auswirkungen der eigenen Fachdisziplin auf die Gesellschaft und die Natur zu reflektieren und zu diskutieren.

Wir fordern, dass Lehrveranstaltungen zu Nachhaltigkeit, Klimagerechtigkeit und Reflexion mit mindestens 6 ECTS innerhalb aller Studiengänge ab dem WS 2021/22 verpflichtend für alle Studierenden eingeführt werden. Dies bezieht sich sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterstudiengänge. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, aus einem Angebot an verschiedenen Lehrveranstaltungen mit einem Umfang von 15 ECTS pro Studiengang weitere Module mit Klimagerechtigkeitsbezug belegen zu können. In diesen 15 ECTS sind die bereits erwähnten 6 ECTS enthalten, welche verpflichtend belegt werden sollen.

Die Mindestvorgabe der 6 ECTS müssen klar und nachweisbar in allen Curricula als verpflichtende Module zur Reflexion verankert sein. Zu den Zielen des Studiums sollte nicht nur die fachliche Ausbildung gehören. Um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden, benötigen wir Kompetenzen zur aktiven Mitgestaltung einer nachhaltigen Gesellschaft, sowie Soft Skills im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit.

Jede Hochschule soll Konzepte entwickeln, wie die Vorgabe der 15 ECTS umgesetzt werden kann; beispielsweise in Form von kompakten Blockveranstaltungen, aber auch modulübergreifend als transdisziplinärer Diskurs oder als Schlüsselqualifikation. Das Angebot sollte interdisziplinär wählbar sein und möglichst perspektivenreich und intersektional behandelt werden; so sind auch Hintergründe der aktuellen Klimaungerechtigkeiten relevante Inhalte. Beispiele hierfür sind u. a. Rassismus, Klassismus, Kolonialismus, Sexismus und viele mehr.
Allen Studierenden sollte die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zu Nachhaltigkeitsthemen, pluraler Ökonomik, sozialer Gerechtigkeit, etc. ermöglicht und mit Credits honoriert werden.

Zuständigkeit: Natalie Kunz

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

(Haken) Kapitel überführt in LAK-Antrag




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Forderung 2: Sozial-ökologische Forschung

Finanzielle Unterstützung und freier Zugang zu Forschung mit Nachhaltigkeitsbezug + Transparenz der Forschungsfinanzierung

Die Hochschulen sollen ihre Forschungsbestrebungen zu den drängenden sozial ökologischen Herausforderungen deutlich ausbauen. Durch Förderung von Forschung mit Nachhaltigkeitsbezug werden Anreize geschaffen, Forschung voranzutreiben, die das Erreichen der 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen unterstützt [1].

Erkenntnisse der Forschung an den Hochschulen müssen außerdem öffentlich und frei zur Verfügung stehen.

Die Hochschulen stehen in der Verantwortung, die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Zukunft voranzutreiben. Sie müssen in ihrer Forschung Lösungskonzepte erarbeiten, die einen nationalen und internationalen Wandel zu einer Netto-Null-Gesellschaft ermöglichen. Des Weiteren müssen sie eine aktive Rolle in der Umsetzung dieser Maßnahmen einnehmen. Dies muss zwingend nicht nur in den Naturwissenschaften, sondern auch in Sozial- und Geisteswissenschaften geschehen.

Wir fordern, dass ökologisch und sozial nachhaltige Forschungsprojekte, welche einen Beitrag zur Lösung der Klimakrise leisten können, mehr gefördert und finanziell priorisiert werden. Zu diesen gehört unter anderem die Erforschung neuartiger Mobilitäts- und Energietechnologien sowie alternativer Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme. Forschungsprojekte sollen des Weiteren interdisziplinär gestaltet werden, damit umsetzbare Lösungen erarbeitet werden können, die darüber hinaus ökologisch und sozial nachhaltig sind. So müssen beispielsweise ethische Folgen von neuen Technologien berücksichtigt werden.

Um Forschung an und mit der Zivilgesellschaft zu betreiben sind Reallabore ein wichtiges Instrument, welches direkt auf Transformationsprozesse abzielt. Dieses sollte weiter ausgebaut und mit mehr finanziellen Mitteln unterstützt werden.

Weiter fordern wir eine transparente Kommunikation bezüglich der Herkunft von Forschungsgeldern und der Verteilung an Projekten auf Lehrstühle.

[1] Engagement Global: 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung. Online verfügbar unter: https://17ziele.de/. Zuletzt abgerufen am 22.04.21

Zuständigkeit: Natalie Kunz @fiona

Lisanne Wolters (Frage) → Eventuell zusammenlegen mit Forderung 13?

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen


Unabhängig von Drittgeldern/Drittmitteln bzw. eher Transparenz und eindeutige Kennzeichnung der "Sponsoren" der Forschungsgelder

Evtl. Forschungssemester von Professor*innen miteinbeziehen

Ergänzung Rahel: Beispiel: Klimaschutz gemeinsam wagen- Reallabor KIT 

Forschungsthemen? + Elektromobilität bzw. allgemeiner (Themen die eine soziale Ungerechtigkeit unterstützen und den Klimawandel weiterhin vorantreiben → wer beurteilt das?)

Forderung 3: Schaffung und Stärkung von Professuren sowie Fortbildung für alle Hochschulangestellten

Jährliche und verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen für alle Hochschulangestellten

Hochschulen spielen als Forschungs- und Bildungseinrichtungen eine entscheidende Rolle für die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft. Die Hochschulen sind in einer entscheidenden Position und können wichtige Impulse für nachhaltige Entwicklung setzen, da sie einerseits neues Wissen generieren und andererseits dieses Wissen und Kompetenzen an die Studierenden vermitteln.

Um nachhaltige Lehrveranstaltungen in allen Studiengängen (siehe Forderung 1) zu ermöglichen, sollen entsprechende Professuren neu entwickelt oder gestärkt werden. Zusätzliche Stellen müssen geschaffen oder bestehende ausgebaut werden, damit neue Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten mit diesem thematischen Fokus angeboten bzw. betreut werden können.

Damit die Rahmenbedingungen für die fächerübergreifende Aufklärung geschaffen und Dozent*innen umfangreich dabei unterstützt werden, fordern wir Fortbildungen für die an der Hochschule tätigen Mitarbeiter*innen und die Hochschulleitung zu Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE).

Das Programm der Fortbildungen muss standardisiert sein und die gegenwärtigen sozial-ökologischen Herausforderungen, wie insbesondere die Klimakrise, im Fokus haben. Zudem muss es vielfältig und themenübergreifend sein, um den Interessen und Kompetenzen möglichst Vieler zu entsprechen. Der Besuch von mindestens einer Fortbildungsveranstaltung im Jahr sollte zudem verpflichtend sein.

Uns ist bewusst, dass entsprechende Fortbildungsveranstaltungen finanziert werden müssen. Jedoch sind wir auch überzeugt, dass zur Erhaltung der Wirtschaftsstärke in Baden-Württemberg und der damit einhergehenden Transformation der Industrie entsprechende Fortbildungsmaßnahmen eine vergleichsweise kleine Investition für die Zukunft darstellen.

Zuständigkeit: Natalie Kunz

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

Forderung 4: Unterstützung des Engagements für Klimagerechtigkeit von Studierenden

Finanzielle Unterstützung und Regelstudienzeit-Verlängerung für Nachhaltigkeitsengagement + keine Repressionen wegen politischer Beteiligung

Wir fordern, dass Studierende bei der selbstständigen Erarbeitung von Lösungsansätzen für die Klimaproblematik unterstützt werden. Das bedeutet konkret, dass Studierenden Räumlichkeiten und finanzielle Hilfen zu diesem Zweck in Anspruch nehmen können. Damit sich alle Studierenden ein solches Engagement auch finanziell "leisten können", muss Klimaschutz-Engagement ein Grund für eine Regelstudienzeit-Verlängerung sein, wodurch der Anspruch auf BAföG ebenfalls verlängert wird.

Ein wichtiger Bestandteil progressiver Bildung ist das Engagement in Gruppierungen mit Themenschwerpunkten zu Nachhaltigkeit und Klima. Studentisches Engagement muss eine größere Wertschätzung erfahren – denn Lernen findet auch außerhalb der Curricula statt!
Die didaktische Methode des "Service Learnings", bei dem wissenschaftliches Wissen und gemeinnütziges Engagement verknüpft wird, sollte an den Hochschulen viel mehr gefördert werden. Bislang gibt es jedoch nur an relativ wenigen Hochschulen entsprechende Angebote. Das Hochschulnetzwerk Bildung durch Verantwortung e.V. setzt sich seit 2009 für die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements von Studierenden und Hochschulen ein und will als Kompetenz- und Austauschplattform die weitere Verbreitung von "Service Learning" befördern [1].
Des Weiteren sollte studentisches Nachhaltigkeitsengagement durch das Land Baden-Württemberg finanziell unterstützt werden. Dies kann in Form von kontinuierlich bereitgestellten staatlichen Mitteln oder Stiftungsmitteln erfolgen, auf welche sich Studierendeninitiativen für die zeitnahe Umsetzung von Projekten bewerben können (z. B. im Rahmen eines (B)NE-Fördertopfs für Projekte von Studierenden und Studierendeninitiativen). Auch Mittel der studentischen Selbstverwaltung sollten unter komplett autonomer und demokratischer Vergabe für (B)NE-Projekte beantragt werden können [2].

Mit der Teilnahme an Demonstrationen mit dem Ziel, Klimagerechtigkeit zu fördern, nehmen die Studierenden ihre Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahr. Politisches Engagement durch die Teilnahme an oder sogar der Organisation von Demonstrationen ist eine Form der demokratischen Beteiligung. Daher fordern wir, dass Repressionen aufgrund der Teilnahme an Demonstrationen mit dem Ziel der Förderung von Klimagerechtigkeit z. B. in Form von schlechten Benotungen oder Ähnlichem zu unterlassen sind. Wir fordern die Anerkennung der demokratischen und persönlichen Entwicklung und Bildung, die mit der Beteiligung an Demonstrationen einhergeht.

Des Weiteren fordern wir eine gleichberechtigte Beteiligung von Studierenden in allen Gremien der Hochschule, die sich mit Aspekten der Nachhaltigkeit in Lehre, Forschung oder Betrieb befassen; in diesem Sinne fordern wir Partizipation und Mitspracherecht von Studierenden auf Augenhöhe u. a. bei der Erarbeitung, Bewertung und Implementierung von Nachhaltigkeitsstrategien an den Hochschulen.

[1] Hochschulnetzwerk Bildung durch Verantwortung e.V. Online verfügbar unter: https://www.bildung-durch-verantwortung.de/. Zuletzt abgerufen am 23.04.21

[2] netzwerk n e.V (2017): Positions- und Forderungspapier. S.15 f. Online verfügbar unter: https://www.netzwerk-n.org/wp-content/uploads/2017/12/Positionspapier-ausfuehrliche-Version.pdf. Zuletzt abgerufen am 23.04.21

Zuständigkeit: Natalie Kunz

Betrifft: Landregierung + Hochschulen


Forderung 5: Klimafreundliche Energieversorgung

Emissionen durch zeitgemäße Energieversorgung senken

Der Bau und Betrieb von Hochschulliegenschaften verursacht einen Großteil der Treibhausgasemissionen innerhalb der Landesverwaltung. Im Sinne einer zielorientierten Bearbeitung dieses Problems muss der Zuständigkeitskonflikt zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen als Nutzer*innen auf der einen Seite, sowie dem Finanzministerium und dem Landesbetrieb Vermögen und Bau als Errichter*innen bzw. Betreiber*innen auf der anderen Seite aufgelöst werden.

Bei den Neubaustandards der Gebäude muss die Landesbauordnung insoweit angepasst werden, dass die Lebenszyklusemissionen je Nutzer*in minimiert werden. Der Anteil grauer Energie, also die benötigte Energie für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung, muss dabei auch berücksichtigt werden, auch im Falle des Rückbaus. Insbesondere niedrige Energiestandards, idealerweise Plus-Energie-Haus-Standard, als auch alternative, klimafreundliche Baumaterialien wie z. B. Holz sind zu berücksichtigen.

Im Bereich des Energieverbrauchs gibt es eine Abstufung von Zielen nach ihrer Priorität. Das erste Ziel ist Suffizienz (die Reduktion des Energiebedarfs). Danach muss in der folgenden Reihenfolge auf die Ziele Effizienz (Reduktion von Energieverlusten), Eigenproduktion (Ausschöpfung des Potentials für die Eigenproduktion sogenannter erneuerbarer Energien) und zuletzt auf den Einkauf erneuerbarer Energie gesetzt werden. Im Hinblick auf die Gewinnung von erneuerbaren Energien kommen der Installation und Nutzung von Solar- und Photovoltaik-Anlagen eine besondere Bedeutung zu. Über die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes hinaus (Photovoltaik-Pflicht für Neubauten ab 2022) muss dies auch für bestehende Liegenschaften gelten. Bei der eingekauften erneuerbaren Energie muss darauf geachtet werden, dass die Vergütung dieser den Neuanlagenbau innerhalb Deutschlands finanziert und somit die Energiewende vorantreibt. Der Einsatz fossiler Brennstoffe muss schnellstmöglich gänzlich vermieden werden.

Zuständigkeit: Andreas Bauer

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

(Haken) Kapitel überführt in LAK-Antrag

Forderung 6: Nachhaltige Verpflegung muss Standard werden

Mindestens ein veganes, preiswertes Gericht pro Tag + Transparenz über THG-Emissionen + kostenloses Trinkwasser + Minimierung von Lebensmittelverschwendung

Die Verpflegung in den Mensen und Cafeterien darf sich nicht länger ausschließlich an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausrichten! Stattdessen fordern wir einen wissenschaftsbasierten Umgang mit dem Verpflegungsangebot an Hochschulen anhand moderner Ernährungsleitlinien auf Grundlage der aktuellen Ernährungs-, Umwelt- und Klimawissenschaft. Beispielsweise könnte die Planetary Health Diet [1] als Grundlage für das Verpflegungsangebot genutzt werden, welche die Aspekte Gesundheit und Nachhaltigkeit berücksichtigt und im Vergleich zu den aktuellen Ernährungsgewohnheiten nicht zwangsläufig teurer sein muss [2].

Damit einher geht die Forderung nach täglich mindestens einem preiswerten, gesunden und klimafreundlichen Gericht ohne tierische Bestandteile.

Eine Kennzeichnung der Treibhausgasemissionen sollte zur Transparenz für alle Gerichte verpflichtend eingeführt werden, wie es auch bereits bei den Nährwertangaben der Fall ist.

An den Hochschulen sollte fairer Handel, insbesondere bei der Verpflegung, zum Standard werden. Dass dies geht, zeigen die bereits existierenden Fairtrade-Universities [3].

An den Hochschulen sollte Trinkwasser jederzeit kostenlos erhältlich sein, bspw. durch öffentlich zugängliche Wasserspender.

Lebensmittelreste bspw. in Mensen sollten, wenn sie nicht mehr verkaufbar, aber noch genießbar sind, kostenlos weitergegeben werden.

Mehrwegsysteme für den To-Go-Verzehr von Speisen und Getränken sollten ermöglicht werden, bspw. durch ein Pfand-Pool-System.

[1] Willet et al. (2019): Food. Planet. Health. Healthy Diets From Sustainable Food Systems. Summary Report of the EAT-Lancet commission. Online verfügbar unter: https://eatforum.org/content/uploads/2019/07/EAT-Lancet_Commission_Summary_Report.pdf. Zuletzt abgerufen am 07.03.21

[2] Goulding et al. (2019): The affordability of a healthy and sustainable diet: an Australian case study. Online verfügbar unter: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7528590/. Zuletzt abgerufen am 07.03.21

[3] TransFair. Online verfügbar unter: https://www.fairtrade-universities.de/ Zuletzt abgerufen am 24.04.21

Zuständigkeit: David Kopp

Betrifft: Landesregierung + Studierendenwerke




Forderung 7: Ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategien an Hochschulen

Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, Verankerung von Nachhaltigkeit im Hochschul-Leitbild bis Ende WS 21/22 + Schaffung einer Monitoring-Stelle + Veröffentlichung jährlicher Nachhaltigkeitsberichte

Um Nachhaltigkeitsstrategien an Hochschulen zu etablieren, fordern wir ein Verankerung von Nachhaltigkeit im Leitbild der Hochschulen. Damit diese eigenverantwortlich in alltägliche Handlungen umgesetzt werden kann, muss die Verantwortung aller Hochschulangehörigen für eine nachhaltige Entwicklung zu einem sozialen und ökologischen Bildungsort miteinbezogen werden. Hierfür sind die Erfordernisse gemäß § 7 Absatz 1 Landeshochschulgesetz (LHG) neu [1] in Verbindung mit § 2 Absatz 5 Satz 3 LHG neu [2] sowie Kapitel II Nummer 2 Absatz 2 Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFVII) [3] nicht hinreichend.

Wir sehen die Hochschulen aufgrund ihres Vorbildcharakters in der Pflicht, dazu beizutragen, dass der Zielwert zum Klimaschutz von 1,5° C eingehalten werden kann, und somit die Hochschule klimaneutral zu gestalten. Die für die Hochschulen gemäß HoFVII selbst zu steckenden Ziele müssen kompatibel mit dem XDC-Modell mit dem Zielwert von 1,5° C sein [4]. Die Verantwortung hierfür sehen wir in erster Instanz bei den Hochschulakteur*innen selbst (Rektorat, Verwaltung, Lehrkörper, Studierende). Als sich selbst verwaltende Institutionen haben Hochschulen Handlungsmacht, Handlungsspielraum und Eigeninteressen (beispielsweise bezüglich effizienter Ressourcennutzung), diese sollten im Sinne der Nachhaltigkeit gestaltet werden. Um dies zu erreichen sollten alle Hochschulen in Baden-Württemberg im WS 2021/22, falls noch nicht vorhanden, eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und diese veröffentlichen. Bei der Erarbeitung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Leitbildes und der Nachhaltigkeitsstrategie sollen alle Hochschulangehörigen in Form eines partizipativen Erarbeitungsprozesses miteingebunden werden.

Zur Evaluierung der Strategie soll ein unabhängiges Gremium eingerichtet werden, welches beispielsweise in Form eines Senatsausschusses für Nachhaltigkeit mit studentischen Mitgliedern umgesetzt werden kann (Monitoring).

sollen an allen Hochschulen Stellen für Nachhaltigkeitsbeauftragte geschaffen werden. Monitoringden Gesamtressourcenverbrauch und die Emissionen der Hochschulen, evaluieren die selbst gesetzten Nachhaltigkeitsziele und entwickeln somit weitere Ziele. Diese kümmern sich um das
Um Nachhaltigkeit strukturell zu verankern,

Zur Erreichung der Klimaneutralität sollen die Hochschulen und Studierendenwerke vom Land Baden-Württemberg ausreichend finanziert werden. Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht die Grundfinanzierung der Institutionen gefährden oder mit Mehrbelastungen für Studierende einhergehen.

Des Weiteren fordern wir die Verpflichtung aller Hochschulen zu einer jährlichen transparenten und nachvollziehbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung, um ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Klimaschutz zu evaluieren, zu verbessern und damit auf Dauer Kosten, Ressourcen (und Emissionen) einzusparen. Dabei müssen alle Hochschulen mindestens die EMAS-Kriterien einhalten [5].

Die Aktivitäten zu mehr Nachhaltigkeit an Hochschulen können am sinnvollsten in einem "Green Office" gebündelt werden – einer offiziellen Einrichtung an der Hochschule, in der Studierende und Mitarbeitende eingebunden sind und zusammenarbeiten [6]. Die Forderung nach Green Offices an Hochschulen wurde auch bereits im Forderungskatalog des AK Klima und Umwelt der Landesstudierendenvertretung [7] aufgestellt, dem wir hiermit Nachdruck verleihen möchten.

[1] "Dabei orientieren sich die Hochschulen an ihren in § 2 festgelegten Aufgaben und an den im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Land und Hochschulen festgelegten Zielen.“ (§ 7 Absatz 1 LHG neu)

[2] "Die Hochschulen tragen zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Dazu fördern sie im Rahmen ihrer Aufgaben unter anderem Innovation, Nachhaltigkeit und Tierschutz. Sie fördern durch Wissens-, Gestaltungs- und Tech­nologietransfer die Umsetzung und Nutzung der Ergebnisse der Forschung und Entwicklung in die Praxis sowie den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.“ (§ 2 Absatz 5 Satz 3 LHG neu)

[3] "Die Hochschulen erstellen im jeweils nächsten Struktur- und Entwicklungsplan ein eigenes Klimaschutzkapi­tel, in dem realisier- und messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr, dargelegt werden. Die Ziele und Maßnahmen werden der hochschulöffentlichen Debatte zugänglich gemacht. Die Hochschulen erarbeiten gemeinsam mit dem Wissen­schaftsministerium ein Monitoring, um die Fortschritte bei der CO2-Reduktion verdeutlichen zu können. (Kapitel II Nummer 2 Absatz 2 HoFVII)

[4] right. based on science (2020): Capturing the Climate Factor Linking Temperature Alignment and Financial Performance through the X-Degree Compatibility (XDC) Model. Online verfügbar unter: https://uploads-ssl.webflow.com/5ddbd8f4d31f0fb0ad6f12fd/5f99aecef133db41b07e5934_Whitepaper_right_FINAL.pdf. Zuletzt abgerufen am 22.04.21

[5] EMAS: Eco Management and Audit Scheme. Online verfügbar unter: https://www.emas.de/emas-anwenden. Zuletzt abgerufen am 22.04.21

[6] Green Office Movement. Online Verfügbar unter https://www.greenofficemovement.org/de/. Zuletzt abgerufen am 22.04.21

[7] Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (2021): Forderungskatalog Klima und Umwelt. Online verfügbar unter https://lastuve-bawue.de/lak/arbeitskreise/ak-klima-umwelt/forderungskatalog-klima-und-umwelt/. Zuletzt abgerufen am 22.04.21

Zuständigkeit: Natalie Kunz

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen


Thema wer überprüft die Maßnahmen?

→ konkrete Forderung von Senat der Nachhaltigkeit?

Forderung 8: Nachhaltigkeit ernst nehmen – Suffizienz verankern

Schaffung von Räumen zur Reflexion und Bildung über suffiziente Handlungsweisen

Nachhaltigkeit ernst zu nehmen bedeutet nicht nur innovative (Effizienz) sowie umweltverträgliche (Konsistenz) Technologien zu entwickeln, sondern auch eine freiwillige Verhaltensänderung anzustreben, welche auf einen sparsamen Lebensstil abzielt (Suffizienz). Um die großen sozial-ökologischen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigt es neben neuen Technologien auch die Reflexion des eigenen Verhaltens und Einflusses, wodurch ein nachhaltiges Wirken geschaffen werden kann. 

Ohne Suffizienz ist ein erfülltes und nachhaltiges, menschliches Leben auf einem Planeten mit endlichen Ressourcen nicht zu erreichen. Erst durch die Suffizienz stellen sich die Fragen nach dem "Warum" und "Ob" bezüglich unseres Ressourcenverbrauchs, werden Handlungen eines jeden Individuums und einer jeden Organisation reflektiert und bewertet. Die Hochschulen tragen gerade in diesem Punkt die Verantwortung, Verhaltensweisen vorzuleben, die sich in Einklang mit endlichen Ressourcen und der Aufrechterhaltung einer lebenswerten Umwelt bringen lassen.

Wir fordern deshalb, Suffizenz als essentiellen Faktor für Nachhaltigkeit an Hochschulen zu verankern, Reflektion über Konsumverhalten zu ermöglichen und Räume zur Entfaltung suffizienter Handlungsweisen zu schaffen.

i: Strategien zur Umsetzung von Nachhaltiger Entwicklung – Effizienz, Konsistenz und Suffizienz kurz erklärt

Effizenz – Dematerialisierung
Schwerpunkt: Technische Innovation
Ziel: "Mehr aus Weniger"
Kurz gesagt: Ressourcenersparnis durch effizientere Produktion
Vorteil: Sowohl ökologisch als auch ökonomisch lohnbringend
Kritikpunkt: Großer Technikoptimismus
Gefahr: Bumerangeffekt

Bedürfnisse sollen mit einem besseren Verhältnis von Input zu Output, d. h. mit verhältnismäßig geringerem investierten Arbeits-, Material- und Energieaufwand gedeckt werden. Meist wird versucht, diese Verbesserung mithilfe von technischen Innovationen zu erreichen.

Konsistenz – Naturverträglichkeit
Schwerpunkt: Umweltfreundliche Technologien
Ziel: Kreislaufwirtschaft
Kurz gesagt: "Cradle to Cradle", von der Wiege zur Wiege, nicht von der Wiege zur Bahre
Vorteil: Keine Abfälle mehr
Kritikpunkt: Echte Kreislaufwirtschaft nahezu unmöglich

Analog zum Kreislauf der Natur wird versucht, durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren. "Abfälle" bilden also die Rohstoffe für neue Produkte.

Suffizienz-Strategie – Selbstbegrenzung
Schwerpunkt: Freiwillige Verhaltensänderung
Ziel: Sparsamerer Lebensstil
Kurz gesagt: Genügsamkeit, freiwillige Veränderung umweltrelevanter Verhaltensmuster zur Senkung des Ressourcen- und Umweltverbrauchs
Vorteil: Kurzfristig umsetzbar, benötigt meist keine technischen Voraussetzungen
Kritik: Wird häufig als rückschrittlich oder unattraktiv empfunden
Gefahr: Übertragen der Verantwortung auf den*die Einzelne*n, auch wenn diese*r nicht zu Veränderung bereit ist

Das Verhalten soll sparsamer werden und darauf ausgerichtet sein, die notwendigen Bedürfnisse zu decken. Diese Veränderung der Verhaltensmuster soll auf der Einsicht beruhen, dass Ressourcen- und Umweltverbrauch gesenkt werden müssen. Dieser sparsame Lebensstil soll dabei aber keinen Verzicht darstellen.

Weitere Infos in:

Kropp, Ariane (2019): Grundlagen der Nachhaltigen Entwicklung. Handlungsmöglichkeiten und Strategien zur Umsetzung. S 17-22. Online verfügbar unter: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-23072-2_7. Zuletzt aufgerufen am 14.12.20.

Ansätze, Projekte und Strukturen erprobter, etablierter und gelingender Suffizienz an Hochschulen lassen sich in der Good Practice-Sammlung vom netzwerk n "Suffizienz an Hochschulen im ländlichen Raum" finden:

https://www.netzwerk-n.org/angebote/good-practice-sammlung/suffizienz/

Zuständigkeit: David Kopp

Betrifft: Hochschulen

Forderung 9: Vorleben von Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitstransfer als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen

Der Aufgabenbereich einer Hochschule endet längst nicht mehr bei Lehre und Forschung. Vielmehr müssen sich Hochschulen auch den gesellschaftlichen Herausforderungen stellen und ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Hochschulen sollten auch den Transfer als "Third Mission" begreifen und damit ihre zwei Kernaufgaben der Lehre und der Forschung um den Transfer erweitern. [1]

Wissensaustausch oder jegliche andere Form von Kooperation zwischen Hochschulen und externen Akteur*innen, ob aus Politik oder Wirtschaft, kann als Nachhaltigkeitstransfer verstanden werden. 

Wir fordern an den Hochschulen in Baden-Württemberg einen verstärkten Transfer mit dem Ziel, Erkenntnisse zur nachhaltigen Entwicklung in die Gesellschaft zu tragen und zugleich den Diskurs mit den "betroffenen" Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Um diesen Nachhaltigkeitstransfer zu leisten, fordern wir die Hochschulen dazu auf, sich mutig zu Fragestellungen in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung zu positionieren und verstärkt transdisziplinäre Nachhaltigkeitsaktivitäten auf den Weg zu bringen. Somit soll insbesondere der Klimakrise und den damit einhergehenden Implikationen die Aufmerksamkeit geschenkt werden, die diese Krise einfordert. Nur durch einen breit angelegten Nachhaltigkeitstransfer können die Hochschulen ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft leisten und durch nachhaltige Handlungsweisen zum Vorbild werden. [2]

Deutschlandweit gibt es verschiedenste Beispiele, wie Nachhaltigkeitstransfer funktionieren kann. Das folgende Beispiel steht exemplarisch für viele weitere Hochschulen, die Nachhaltigkeitstransfer als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bereits wahrnehmen:

"Die World Citizen School (WCS) in Tübingen vereint weltbürgerschaftlich engagierte Studierende, Zukunftsmacher*innen und Young Professionals. Über 300 engagierte Weltgestalter*innen bilden sich selbst, lernen von- und miteinander, schließen Kooperationen oder starten gemeinsam innovative (Bildungs-)Projekte in und außerhalb der Universität. Durch Workshops, Netzwerkarbeit, E-Learning und prozessbegleitendes Coaching werden ethische Gestaltungs-, Führungs- und Kooperationskompetenzen gefördert." [3]


[1] Roessler, Duong und Hachmeister (2015): Welche Missionen haben Hochschulen?: Third Mission als Leistung der Fachhochschulen für die und mit der Gesellschaft. Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH.

[2] Schmitt, C.T.; Stecker, C.; Rüth, C. (2018): Transfer für nachhaltige Entwicklung an Hochschulen (Beta-Version). BMBF-Projekt "Nachhaltigkeit an Hochschulen: entwickeln – vernetzen – berichten (HOCHN)". Online verfügbar unter https://www.hochn.uni-hamburg.de/2-handlungsfelder/06-transfer.html#leitfaden. Zuletzt abgerufen am 22.04.21

[3] netzwerk n e.V.: Transfer. Online verfügbar unter: https://www.netzwerk-n.org/angebote/good-practice-sammlung/transfer/. Zuletzt abgerufen am 22.04.21

Zuständigkeit: Rahel Meier (Frage)

Betrifft: Hochschulen

Forderung 10: Mobilität nachhaltig gestalten

Klimaschonendes und inklusives Mobilitätsnetz zugunsten aller Hochschulangehörigen


Mobilität muss preiswert sein. Das heißt, dass sie für alle ermöglicht wird, indem sie mit geringen Kosten für Hochschulangehörige einher geht. Insbesondere dem ÖPNV kommt dabei eine tragende Rolle zu, denn er steht auch jenen Studierenden und Lehrenden offen, die kein Auto zur Verfügung haben. Aus diesem Grund sollten die Hochschulstandorte gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein

Mobilität soll allen offen stehen. Des Weiteren sollte die Mobilität allen Verkehrsteilnehmer*innen gerecht werden. Gerade auf die Bedürfnisse von Minderjährigen (etwa bei offenen Tagen an Hochschulen, Absolvent*innen eines Schüler*innen-Studiums oder jungen Studierenden), Gasthörer*innen fortgeschrittenen Alters, Studierenden mit Kind, hör- und sehbeeinträchtigten Personen und von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, muss besonders geachtet werden.
Es soll sichergestellt werden, dass Kinder, die in von den Hochschulen angebotenen Wohnmöglichkeiten leben, ihre Grundschule zu Fuß erreichen können. Systeme zur Unterstützung beeinträchtigter Menschen können dabei helfen, ihnen selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen. Wir fordern, dass der Zugang zu Portalen, die der Planung des eigenen Mobilitätsverhaltens dienen, auch in ihren Fähigkeiten eingeschränkten Menschen offen stehen muss (Barrierefreiheit). Sich über die unterschiedlichen Formen von Mobilität zu informieren, muss für alle einfach möglich sein, auch für Menschen, die keinen Internetanschluss haben. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang die vom Land ange
strebte Einrichtung von sogenannten Mobilitätszentralen, die ein "flächendeckendes, übersichtliches und nahtlos nutzbares Mobilitätsangebot" gewährleisten sollen und in diesem Zusammenhang durch "individuelle Beratung verstärkt nachhaltige und klimaschonende Beförderungsangebote" [1] in den Vordergrund rücken sollen.


Damit Mobilität auch in Zukunft tragfähig bleibt, aber dennoch auf diese Gruppen eingehen kann, unterstützen wir auch den Einsatz von sogenannten Bürgerbussen.

Die Mobilität von morgen sichert die Daseinsvorsorge auch im ländlichen Raum und wirkt räumlichen Disparitäten entgegen, indem der Zugang zu Bildung (an Hochschulen) für alle – inklusive der jungen Bevölkerungsgruppen auf dem Land – gewährleistet wird. Die Erarbeitung von Lösungen für junge Menschen, die sich dazu entschließen, nicht zu studieren, weil sie zu weit vom nächsten Hochschulstandort entfernt sind, oder die ohne einen PKW nicht zu einem sinnvollen Studium in der Lage wären, ist von großer Notwendigkeit!

Mobilität soll den Studierenden und Lehrenden klimaneutrales Pendeln ermöglichen. Die Wege auf dem Campus und in den Innenstädten der Hochschulstandorte sollen darauf ausgerichtet sein, dass sie von den Studierenden zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Wir befürworten den weiteren Ausbau von Rad(schnell)wegnetzen und unterstützen, dass in den Innenstädten Radwege ausgebaut werden. Wir fordern die Regionen dazu auf, die unterschiedlichen Verkehrsnetze besser miteinander zu verknüpfen, um allen Studierenden ein einfaches Pendeln zu ermöglichen. Auch zu angrenzenden Bundesländern sollte die Bereitstellung eines gut getakteten ÖPNV-Angebots gewährleistet werden.

Wir fordern die Hochschulen zudem auf, Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern in diebstahlsicheren und vor Witterung geschützen Bereichen zur Verfügung zu stellen.

Wir fordern das Land und die Hochschulen dazu auf, dass die Gewährleistung der Mobilität an den Hochschulstandorten und zum Erreichen von Bildungseinrichtungen mit der geringsten möglichen Flächen(neu)versiegelung einhergeht. Des Weiteren sind die mit der Mobilität verbundenen Emissionsprobleme nicht zu vergessen; hier müssen geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung etabliert werden.

Wir unterstützen, dass die Beschaffung von Gütern, die an den Hochschulen für die Lehre unerlässlich sind, von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraßen verlagert wird.

Jede*r Einzelne ist dazu aufgefordert, sein Mobilitätsverhalten zu überdenken und nach Möglichkeit auf klimafreundlichere Alternativen auszuweichen.

[1] Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (2008): Innovationsoffensive Öffentliche Mobilität. Online verfügbar unter: https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/200805_Innovationsoffensive_%C3%96ffentliche_Mobilit%C3%A4t_V1.0.pdf. Zuletzt aufgerufen am 25.04.21

Zuständigkeit Mobilität: Tamara Buehler

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen


Hauptforderung?

Kommentar Natalie:

  • eingrenzung und zusammenfassung auf Forderung (Vorschlag blau markiert)
  • Vorschlag: Reisen als extra Forderung

Kommentar Lisanne: Habe in Natalies Vorschlag noch ein paar Formulierungen angepasst, finde ihn aber soweit gut.



Forderung 11: Klimaneutrale Dienstreisen und Exkursionen

Studierenden, Lehrenden und Forschenden soll ein klimaneutrales Reisen ermöglicht werden. Wir fordern die Hochschulen dazu auf, klimaneutrales Reisen für alle Hochschulangehörigen zu unterstützen. Flüge innerhalb Deutschlands und Kurzstreckenflüge sollen vermieden werden. Dazu sollten Dienstreisen, welche mit den ÖPNV getätigt werden, finanziell von den Hochschulen unterstützt werden.

Wenn lange Dienstreisen unumgänglich sind, sollen die verursachten Emissionen als letztes Mittel durch geeignete Maßnahmen, die mindestens dem "Gold Standard" [1] entsprechen, kompensiert werden.

Des Weiteren fordern wir dazu auf, dass Exkursionen mit dem ÖPNV bzw. dem Schienenpersonenverkehr durchgeführt werden.

Als eine inspirierende und sinnvolle Richtlinie für das Zurücklegen längerer Strecken dient beispielsweise die Initiative #unter1000, die in Kooperation mit Scientists for Future bekannt wurde und von vielen Wissenschaftler*innen unterstützt wird [2].

[1] Weiterführende Informationen: Umweltbundesamt (2019): Kompensation von Treibhausgasemissionen. Online verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/kompensation-von-treibhausgasemissionen. Zuletzt aufgerufen am 23.04.21

[2] Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg: Innovationsoffensive Öffentliche Mobilität. Online verfügbar unter: https://www.unter1000.de/. Zuletzt aufgerufen am 23.04.21

Zuständigkeit: Tamara Buehler

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

Forderung 12: Förderung lokaler Kreisläufe

Strukturelle Verankerung eines nachhaltigen Beschaffungswesens an Hochschulen

Hochschulen und ihre Geldgeber*innen wie z. B. die Landesregierung Baden-Württemberg müssen sich ihrer Verantwortung durch ihren hohen Materialbedarf bewusst sein und durch ein sozial- und umweltverträgliches Beschaffungswesen nachhaltige Produktionsweisen einfordern und unterstützen. Hochschulen können beispielsweise die wahren Kosten eines Beschaffungsgegenstands in ihren Beschaffungsentscheidungen berücksichtigen, wenn sie bei der Angebotswertung das Prinzip der Lebenszykluskosten anwenden. Zusätzlich sollen die Hochschulen bei der Anschaffung von Materialien auf ökologische Nachhaltigkeit achten.

Um einen klimaschonenden Materialverbrauch zu erreichen soll ein Zero-Waste-Campus angestrebt werden. Neben der Abfallreduktion muss das Recycling gefördert und einfach zugänglich gemacht werden. Dazu soll vor allem der Müll in allen Bereichen ausreichend – je nach den anfallenden "Müll"-Arten – getrennt werden.

Zusätzlich sollen lokale Kreisläufe gefördert werden, indem die Hochschulen sich an lokalen Wirtschafts- und Stoffkreisläufen innerhalb des Campus und darüber hinaus beteiligen, beziehungsweise neue schaffen. Zur Stärkung regionaler Strukturen sind besonders kurze Wege von der Erzeugung bis zur Nutzung nötig. Somit können Umweltbelastungen, die durch den Transport auftreten, reduziert werden. Regionale Wirtschaftskreisläufe können durch gemeinsame Strategien von Produktion, Handel und Verbrauch in der Region aufgebaut werden. Damit gehen sowohl eine Senkung des Energieverbrauchs, die Schonung von natürlichen Ressourcen und die Milderung von negativen Auswirkungen auf sensible Ökosysteme einher. Die Förderung naturverträglich erzeugter, regionaler Produkte bedeutet zudem eine Stärkung der Vielfalt regionsspezifischer Produkten und Spezialitäten, die eine Abgrenzung von anonymen Massenkonsumgütern bietet. Mit der Vielfalt von Produkten und Produktionsweisen können spezifische Kulturlandschaften, regionaltypische Flora und Fauna und Artenvielfalt erhalten werden. [1]


[1] Naturschutzbund Deutschland e.V. (2006): Landwirtschaft 2015. Online verfügbar unter: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/agrarreform/6.pdf Zuletzt aufgerufen am 25.04.21

Forderung 13: Campus als Begegnungsort begreifen

Motivation zu Austauschmöglichkeiten auf Augenhöhe zwischen Hochschulangehörigen, zwischen der Hochschule und Einrichtungen öffentlicher Bildung sowie Mitgliedern aller gesellschaftlichen Cluster

Die Funktion des Hochschul-Campus als Ort für Begegnung und Austausch zwischen verschiedenen Identitäten soll ausgeweitet und gestärkt werden. Dazu zählt das gesamte Spektrum an Fachbereichen, Nationalitäten, Gesellschafts- und Einkommensgruppen und Meinungsbildern. Die Chancen auf eine zeitgemäße, empirische und neutrale Aus- und Weiterbildung sollen für alle Teilnehmer*innen des Lebens auf dem Campus gleich groß sein.

Eine umfassende Inklusion mit Möglichkeit zur Partizipation ist essentiell für eine gesellschaftliche, ökologisch und sozial nachhaltige Demokratie. Die potentiell größte Zufriedenheit und vielversprechendste Zukunft aller gesellschaftlichen Akteure kann nur durch die Kommunikation untereinander erreicht werden. Damit einher geht die Vergrößerung der Chance auf Konsens- und Kompromissfindung bei konfliktbehafteten Themen.

Um besagte Situation überhaupt möglich zu machen, bedarf es als konkrete Maßnahme zum einen der Schaffung ansprechender Aufenthaltsmöglichkeiten zur Ermöglichung von Begegnung und Kommunikation, sowie sozialer Fürsorge für alle Individuen des Hochschullebens (und darüber hinaus). Eine als positiv wahrgenommene Umgebung ist zudem förderlich für die eigene Stimmung und Produktivität. Die gemeinsame Gestaltung einladender Aufenthaltsmöglichkeiten und interdisziplinärer Nutzungsräume stärken weiterhin die soziale und fachliche Interaktion, durch die hochschulübergreifende Zusammenarbeit begünstigt wird.

Des Weiteren sollte durch vermehrte Einbeziehung von Gruppen und Einrichtungen öffentlicher Bildung die intergesellschaftliche Zusammenarbeit gefördert werden. Dies dient der individuellen und gesellschaftlichen Horizonterweiterung und kann zur Reflexion anregen. Dies würde u. a. auch Fachidiotie und Vorurteilen bzgl. des Elitarismus entgegenwirken.
Zudem ist der Campus lediglich als EIN einziger Akteur von vielen im gesamtgesellschaftlichen Gefüge zu verstehen, der gerade in Hinblick auf die Möglichkeiten zur Begegnung verschiedener Akteur*innen und Gruppen eine Vorbildfunktion für andere einnehmen kann: z. B. Nutzung von Infrastruktur und Räumlichkeiten städtischer Institutionen, Vereine etc. bei Gastveranstaltungen und Projekten der Hochschule[1] und umgekehrt[2] zur Erweckung und Förderung individueller Interessen, Talente und innovativen Denkens.

Im 21. Jahrhundert ist der Campus als Begegnungsort auch als ein digitaler zu verstehen, für den die Hochschule offene und allgemein verfügbare Infrastruktur zum Kommunizieren, Arbeiten und Vernetzen für alle Individuen innerhalb des Hochschul-Netzwerks gewährleisten muss.

Durch diese vielfältige Kommunikation und Interaktion können alle Beteiligten Soft Skills erwerben. Dazu gehören z. B. das Diskutieren, die Übernahme von Verantwortung oder die Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Person und der eigenen Handlungen, auch in Bezug auf die Umwelt.

Essentiell für das Funktionieren eines progressiven und inklusiven Begegnungsorts ist die Pflege einer verzeihenden Fehlerkultur und der Respekt vor dem Individuum. Durch Toleranz gegenüber dem Scheitern im noch "geschützten" Kosmos des Hochschul-Campus wird die Entwicklung eines nachhaltigen Selbst- und Fremdvertrauens gefördert, das nach Beendigung des Studiums zur positiven Entfaltung der Studierenden in ihren jeweiligen Branchen führt. Im Kontrast dazu stehen Mitarbeiter*innen und Studierende, die durch Angst vor Fehltritten kaum Vertrauen in ihr eigenes Denken und Handeln haben und innovative Ideen eher verwerfen, anstatt bestehende Systeme zu hinterfragen.
Dem teils vorherrschenden "Akademiker-Absolutismus" muss stets kritisch begegnet werden. Zur Vorbeugung elitärer, veralteter oder voreingenommener Denkweisen sollten Organe zur Beratung, Überprüfung und Vermittlung zwischen Akteur*innen oder Gruppen mit verschiedenen Interessen definiert und eingesetzt werden.


[1] z. B. Kooperation mit der HfG – Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd (2020): Ausstellung "Transhuman – Von der Prothetik zum Cyborg". Online verfügbar unter: https://museumulm.de/ausstellung/transhuman-von-der-prothetik-zum-cyborg/. Zuletzt abgerufen am 23.04.21

[2] z. B. Kinderuniversitäten in Deutschland, online verfügbar unter: https://www.studentenkind.de/kinderuni.php. Zuletzt abgerufen am 25.04.2021

Lisanne Wolters


Absprache, welche Aspekte unter Forderung 2 und / oder 9 fallen (Frage) Rahel Meier Natalie Kunz

Forderung 14: Campus als lebendige Labore verstehen

Förderung einer interdisziplinären, progressiven, toleranten Lehr- und Lernkultur durch Bereitstellung entsprechender Räume, Kompetenzen und Netzwerke

Ein Zweck der Hochschule ist es, verschiedene Kompetenzen zusammenzubringen. Neben den in Forderung 12 geforderten Kriterien für konstruktive Kommunikation und Interaktion sind zudem folgende Punkte für die Schaffung von Voraussetzungen für einen hohen Output an Innovation zur Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens sowie der Umwelt notwendig:

Die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Co-Working ermöglicht Zusammenarbeit und Kommunikation. Synonym dafür können Begriffe wie "Ideenschmieden" oder "Labore" verwendet werden, die Perspektivwechsel ermöglichen und als reale Inspirationsquellen verstanden werden können.
Mit innovativen Entwicklungen ist v.a. dort zu rechnen, wo Vielfalt, Toleranz und die Lust am Lernen gefördert und gefordert werden. Beispiele dafür gibt es bereits an vielen Orten: für progressive Start-Ups konzipierte Co-Working-Spaces und Innovationhubs[1]. Die Einbindung bzw. Bereitstellung solcher Strukturen an Hochschulen würde diesen Potentialen eine sichere Basis verleihen – auch unter finanziellen Aspekten bei z. B. größeren Anschaffungen.

Vernetzung zu und Schaffung von zukunftsrelevanten Arbeitsplätzen, bzw. Bereitstellung von Potentialen für nachhaltige Start-Ups fördern den Fortschritt in der nachhaltigen Entwicklung, aber ebenso eine nachhaltige Ökonomie.

Eine wissenshungrige, junge Bevölkerung ist Veränderungen gegenüber in der Regel recht offen eingestellt, da sie noch keinen allzu hohen Anspruch an den "status quo" stellt. Hier spielen Anregungen und Möglichkeiten zum Experimentieren und Ausprobieren eine wesentliche Rolle, die mit der in Forderung 13 bereits erwähnten Etablierung einer verzeihenden Fehlerkultur einhergehen.
Die Hochschule ist einer der besten Orte, um aus Fehlern zu lernen und Erfahrungen zu sammeln. Somit steigen die Chancen einer besseren Risikoabschätzung später im Berufsleben, wodurch größere Schäden aller Art vermieden werden können.

Am Campus gewonnene Fähigkeiten und Erkenntnisse sollen bestenfalls in die Gesellschaft transferiert werden. Wissenschaft wird also gesellschaftstauglich gemacht. Eine transparente, partizipative Bildungsarbeit und Forschung sind für den Transfer zuträglich, wenn nicht eher notwendig. Dies beinhaltet beispielsweise den kostenfreien Zugriff auf wissenschaftliche Paper, Peer-reviewing außerhalb des Hochschul-Dunstkreises oder die Förderung der Nutzung quelloffener, allgemein verfügbarer Software.

Beispiele

An der Schweizer Université de Lausanne (UNIL) hat eine studentische Initiative LaMoViDa ("Laboratoire des modes de vie durables et alternatifs" zu dt.: Labor für nachhaltige und alternative Lebensweise) in Zusammenarbeit mit Architektur Studierenden der angrenzenden Technischen Hochschule (EPFL) ein eigenes Ecovillage[2] auf dem Campus der UNIL entwickelt. Dort sollen nicht nur Wohnmöglichkeiten für Studierende und Forschende entstehen, sondern auch Nahrungsmittel mit permakulturellen Prinzipien angebaut werden, welche im eigenen Einkaufsmarkt verkauft werden können. Außerdem soll es eine Bastler-Werkstatt geben und ausreichend Fläche und Möglichkeiten, eigene Forschungsideen zu verfolgen mit ökologischem und sozio-ökologischem Schwerpunkt.


[1] z.B.
- MotionLab Berlin. Online verfügbar unter: https://motionlab.berlin/de/. Zuletzt abgerufen am 02.04.21
- Münchener WerkBox3 . Online verfügbar unter: https://www.werkbox3.de/. Zuletzt abgerufen am 25.04.21
- Verschwörhaus Ulm. Online verfügbar unter: https://verschwoerhaus.de/. Zuletzt abgerufen am 25.04.21
- Verstehbahnhof in Brandenburg. Oline verfügbar unter: https://www.verstehbahnhof.de/index.html. Zuletzt abgerufen am 25.04.21
- CADUS Response Makerspace. Online verfügbar unter: https://www.cadus.org/de/makerspace. Zuletzt abgerufen am 25.04.21

[2] LaMoViDA: Laboratoire des modes de vie durables et alternatifs. Online verfügbar unter: https://www.asso-unil.ch/lamovida/2018/11/projet-architectural/. Zuletzt abgerufen am 25.04.21

Forderung 15: "Sharing is caring!" – Gemeinschaftliche Ressourcen nutzen und fördern

Teilen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kleidung sowie Gebrauchtgegenständen am Campus – Teilen von Wissen, Arbeitsmaterial, Medien sowie Speicherplatz im Digitalen.

Eine Vielzahl unserer Forderungen implizieren bereits die Notwendigkeit und den Nutzen gemeinschaftlichen Denkens, Planens und Handelns. Mit dieser zugrunde liegenden Annahme des "common living" ist es naheliegend, auch Ressourcen des täglichen Lebens gemeinschaftlich zu nutzen und bereitzustellen. Hierzu gehören zum einen funktionelle Räumlichkeiten sowie Großanschaffungen in Form von Geräten, Fahrzeugen und speziellen Materialien.
Neben Co-Working-Spaces, Gemeinschaftsküchen und -gärten sind an dieser Stelle offene Werkstätten und Labore mit dazugehörigem Lagerraum zu Forschungs-, Arbeits- und freizeitlichen Zwecken zu nennen, deren Nutzung für alle Akteur*innen des Hochschullebens möglich und ungefährlich bzw. betreut ist:

Durch die gemeinsame Nutzung werden Ressourcen geschont, da nun nicht mehr einzelne Personen eher selten genutzte Geräte, Materialien und größere Gegenstände mehrfach kaufen müssen, woraufhin diese im Anschluss massenhaft privat gelagert und vergessen werden.
Bei größeren Anschaffungen kann in einer Gemeinschaft oder einer Institution wie der Hochschule auf eine bessere Qualität geachtet werden, was oftmals bei Privatkäufen nicht möglich ist, sofern die benötigte Anschaffung für eine einzelne Person überhaupt zumutbar wäre, zumal Wartungen und Reparaturen gemeinsam ebenfalls besser finanziell oder durch das Vorhandensein von Kompetenzen fachkundig ermöglicht werden können.
Ebenso ist der Preis für Verbrauchsartikel i. d. R. bei Großbestellungen niedriger und spart zudem durch eine einzige Lieferung anstatt vieler einzelner für die gleiche Menge an Materialien Transportwege des Lieferanten und somit Emissionen ein.
Auch werden private Räume nicht in Mitleidenschaft gezogen, bzw. nicht nur provisorisch, sondern fachgerecht für spezielle Tätigkeiten, wie z. B. Schweißen, Löten, Drucken oder chemisches Experimentieren, eingerichtet.
Auch der Raum, der Abstellplatz und damit eine nicht nutzbare Fläche ist, kann durch gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten, wie Werkstätten und Lagerräume, in den Wohnungen der Hochschul-Akteur*innen eingespart werden.
Das Vorhandensein verschiedener fachlicher Kompetenzen fördert zudem den Ausbau der Fähigkeiten der*des Einzelnen und kann als Basis für ein Netzwerk des praktischen Wissens dienen.

Ganz ähnlich sieht es für geteilte Mittel zur Fortbewegung aus; z. B. ist die Bereitstellung von Bike- und Carsharing (Lasten- und Fahrräder, Elektro-PKWs, Transporter ...) an allen Hochschulen sinnvoll, ebenso die Integration von Wartungs- und Reparaturmöglichkeiten für Fahrräder und rudimentäre PKW-Reparaturen in die Werkstätten!

Ein weiterer Aspekt, der im Hochschulumfeld gefördert werden soll, ist das Teilen und Tauschen von Lebensmitteln; übrig gebliebene, noch bedenkenlos genießbare Mahlzeiten aus der Hochschulgastronomie und unbedenklich nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum verzehrbare, abgepackte Lebensmittel sollten über Initiativen wie den foodsharing e. V.[1] oder Too good to go[2] verteilt und damit vor der sinnfreien Entsorgung bewahrt werden. Durch die Einrichtung eines Fairteilers[3] auf dem Campus können auch privat Lebensmittel geteilt und getauscht werden.
Engagement zur Organisation von Tauschbörsen und Flohmärkten für Kleidung und gebrauchte Gegenstände des regelmäßigen Bedarfs[4] soll durch die Hochschule gefördert werden. So wird zum einen der Wegwerfgesellschaft entgegengewirkt, zum anderen der lokale Austausch und Verkauf ohne den Umweg über den Zwischenhandel oder das Internet gestärkt.

Auch die digitale Hochschule soll in Hinblick auf das Teilen von Inhalten weiter ausgebaut werden. Die Digitalisierung der Bibliotheken an den Hochschulen ist in den vergangenen Jahren bereits der erste Schritt gewesen; nun gilt es, diese weiter voran zu treiben. Das beeinhaltet das Hinzufügen und Aktualisieren neuer Inhalte; nicht nur in Form von eBooks, bzw. ePaper und sonstigen digitalisierten Printmedien. Zusätzlich sollen Mediatheken mit Audio- und Videoinhalten, Archive und Datenbanken für studienrelevante Dokumente und Medien, sowie digitale Speichermöglichkeiten zum Teilen und Austausch von eigens erstellten Arbeitsdokumenten[5] unter Studierenden und Mitarbeiter*innen eingerichtet werden.


[1] Foodsharing e. V. Online verfügbar unter: https://foodsharing.de/. Zulestzt abgerufen am 23.04.21

[2] Too good to go-App in Deutschland. Online verfügbar unter: https://toogoodtogo.de/de. Zuletzt abgerufen am 23.04.21

[3] Foodsharing e. V. : Definition des Fairteilers. Online verfügbar unter: https://wiki.foodsharing.de/Fairteiler_und_Abgabestellen. Zuletzt abgerufen am 23.04.21

[4] z. B. Heimtextilien, Kochutensilien, Werkzeuge, Möbel, Bücher, ...

[5] z. B. Übungsaufgaben, Zusammenfassungen, Präsentationshilfen, Glossare, Lehrtafeln, ...

Zuständigkeit: alle

Lisanne Wolters

Forderung 16: Digitalisierung & Nachhaltigkeit zusammendenken

Chancen und Risiken des digitalen Wandelns erforschen, begreifen und ihn gestalten

Die Digitalisierung wird unsere Gesellschaft in vielen Bereichen tiefgreifend verändern. Für den sozial-ökologischen Wandel bietet die Digitalisierung viele Chancen, geht allerdings auch mit einigen Risiken einher. Wir sehen deshalb die Hochschulen in der Verantwortung, sich in Forschung und Lehre tiefgreifend mit der Rolle von Digitalisierung in einer nachhaltigen Welt zu beschäftigen und sich in ihrer eigenen Digitalisierungsstrategie an Leitprinzipien zur Nachhaltigkeit zu orientieren.

Wir schließen uns den Forderungen vom netzwerk n e. V. an, die zu Beginn der COVID-19-Pandemie sechs Forderungen zur digitalen, nachhaltigen Hochschultransformation aufgestellt haben [1]:

  1. Digitalisierung an Hochschulen demokratisch und transparent gestalten
  2. Chancen und Risiken des digitalen Wandels erforschen, begreifen und ihn gestalten
  3. Digitale Mündigkeit ermöglichen
  4. Vernetzte Bereitstellung von Wissen, um Bildung mithilfe von Digitalisierung zu verbessern
  5. Nachhaltige Beschaffung fordern und fördern
  6. IT-Sicherheit und Datenschutz an Hochschulen

Besonders hervorheben möchten wir die Umsetzung von konsequentem Datenschutz, den transparenten Umgang mit Daten sowie die Nutzung freier Software in Forschung und Lehre. Wir schließen uns der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg an, die im März 2021 eine entsprechende Stellungnahme zu Datenschutz an Hochschulen veröffentlicht hat [2].


[1] netzwerk n e. V. (2020). Bildung, Bits & Bäume – digitale, nachhaltige Hochschultransformation. Online verfügbar unter https://www.netzwerk-n.org/2020-52/. Zuletzt abgerufen am 20.04.2021

[2] Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (2021): Stellungnahme zu Datenschutz an Hochschulen. Online verfügbar unter https://lastuve-bawue.de/stellungnahme-zu-datenschutz-an-hochschulen/. Zuletzt abgerufen am 20.04.21

Abschlussplädoyer

Andreas Bauer



Motto: gemeinsam. digital. nachhaltig.

Irgendwas positives

  • Andreas Bauer Stil der Fußnoten vereinheitlichen, Punkte statt Kommata, Online groß...


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