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Hier entsteht das hochschulpolitische Forderungspapier für die Nachhaltigkeitswochen @ Hochschulen BaWü...

Zuständigkeit

 

Das Forderungspapier wird von der AG Forderungspapier geschrieben, das nächste Meeting findet statt am:
von 19:00 - 21:00 Uhr

BBB-Konferenz: https://hochschule-n-bw.de/meeting-intern

 

Du kannst gerne jederzeit die Inhalte auf dieser Seite kommentieren und Feedback geben. Die AG wird sich dann damit beschäftigen und ggf. einarbeiten.

Wenn du über Inhalte mitentscheiden möchtest, komme am besten beim nächsten Meeting vorbei. 


Übersicht:


Einleitung

Notizen:



Forderung 1: Bildung für eine nachhaltige Zukunft

30 ECTS -  Klimagerechtigkeitsbezug ab dem WS 2021/2022

Die Themen Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit müssen mindestens 30 ECTS jedes Studienganges ab dem WS 2021/22 umfassen. Dies bezieht sich sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterstudiengänge. Jede Universität und Hochschule soll dabei aushandeln, wie die Vorgabe der 30 ECTS umgesetzt werden kann. Dies kann auch Modulübergreifend in Form eines transdisziplinarem Diskurs erfolgen. 

Zu den Zielen des Studiums sollte nicht nur die fachliche Ausbildung gehören. Um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden, werden Kompetenzen zur aktiven Mitgestaltung einer nachhaltigen Gesellschaft und zur interdisziplinären Zusammenarbeit benötigt. Hierfür müssen entsprechende Bildungsangebote flächendeckend bereitgestellt und in alle Curricula auch als verpflichtende Module integriert werden. Darüber hinaus sollten Räume geschaffen werden, um die Bedeutung und die Auswirkungen der eigenen Fachdisziplin auf die Gesellschaft und die Natur zu reflektieren und zu diskutieren.

Die Klimakrise betrifft jeden Bereich unseres Lebens, es ist also in jedem Fachbereich eine Thematisierung möglich und nötig. Das kann in Form von kompakten Blockveranstaltungen geschehen oder einer klaren und nachweisbaren Verankerung im Modulplan. Außerdem muss die Behandlung des Themas interdisziplinär und von möglichst vielen Perspektiven geschehen. Dies beinhaltet zudem, Hintergründe und Verschränkungen mit anderen Ungerechtigkeiten wie Rassismus, Klassismus, Kolonialismus und Sexismus zu betrachten.

Zuständigkeit: Natalie Kunz

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

Forderung 2: Sozial-ökologische Forschung

Durch Förderung von Forschung mit Nachhaltigkeitsbezug werden Anreize geschaffen, Forschung voranzutreiben, die das Erreichen der 17 UN-Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung[7] unterstützt. Die Erkenntnisse müssen öffentlich und frei zur Verfügung stehen.

Um Forschung an und mit der Zivilgesellschaft zu betreiben sind Reallabore ein wichtiges Instrument, welches direkt auf Transformationsprozesse abzielt. Dieses sollte weiter ausgebaut und mit mehr finanziellen Mitteln unterstützt werden.


Zuständigkeit: Natalie Kunz (Frage)

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

(Forderung 3: Schaffung/Stärkung von Professuren) + Fortbildung für Leitungs- und Lehrkräfte

Um nachhaltige Lehrveranstaltungen in allen Studiengängen (siehe Forderung 1) zu ermöglichen, sollen entsprechende Professuren neu geschaffen oder gestärkt werden. Weitere Stellen müssen geschaffen werden, damit neue Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten mit diesem thematischen Fokus angeboten bzw. betreut werden können.

Damit die Rahmenbedingungen für die fächerübergreifende Aufklärung geschaffen und Lehrkräfte umfangreich dabei unterstützt werden, fordern wir Fortbildungen über die Klimakrise und Nachhaltigkeit für Lehrkräfte und in der Erziehung tätigen Personen des Landes Berlin.

Das Programm der Fortbildungen muss standardisiert sein und auf dem klimawissenschaftlichen Konsens beruhen. Zudem muss es vielfältig und themenübergreifend gestaltet sein, um die Interessen von möglichst Vielen anzusprechen. Der Besuch von mindestens zwei Veranstaltungen im Jahr muss verpflichtend sein. Schul- und Kindertagesstättenleitende sind aufgrund ihrer größeren Verantwortung und ihres stärkeren Einflusses dazu verpflichtet, zusätzlich zweimal im Jahr an umfangreicheren Weiterbildungen zum Thema teilzunehmen.

Zuständigkeit: Natalie Kunz (Frage)

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

(Forderung 4: Finanzielle Unterstützung des Engagements für Klimagerechtigkeit von Studierenden)

Wir fordern, dass Studierende bei der selbstständigen Erarbeitung von Lösungsansätzen gegen die Klimakrise unterstützt werden. Das bedeutet, dass Studierende und Auszubildenden Räumlichkeiten und finanzielle Hilfe zur Verfügung gestellt werden. Damit sich alle Studierenden ein solches Engagement leisten können, muss das Engagement Grund für eine BAföG-Verlängerung sein.

Studentisches Engagement nach dem Konzept Bildung für Nachhaltige Entwicklung soll vom Land unterstützt werden, denn Lernen findet auch außerhalb der Curricula statt. Ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Bildung ist themenbezogenes Engagement in Nachhaltigkeitsgruppen. Neben den Hochschulen soll auch das Land dieses Engagement fördern.

evtl. Punkt Pepression ergänzen: (Studis betroffen?)

Keine Repressionen wegen politischer Beteiligung

Mit der Teilnahme an einer Fridays for Future-Demonstration nehmen die Schüler:innen ihre Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit war. Politisches Engagement durch die Teilnahme an Demonstrationen (oder der Organisation dieser) ist eine Form der demokratischen Beteiligung, und für junge Menschen oft eine der wenigen Möglichkeiten, ihrer Meinung und ihrem Protest Gehör zu verschaffen. Daher fordern wir, die Repressionen aufgrund der Teilnahme an Fridays for Future-Demonstrationen in Form von schlechten Benotungen, Nichtversetzungen, Schulversäumnisanzeigen oder Ähnlichem sofort zu beenden. Wir fordern die Anerkennung der demokratischen und persönlichen Bildung, die mit der Beteiligung an Demonstrationen einhergeht. Exkursionen zu den globalen Klimastreiks sollen im Lehrprogramm jeder Schule verankert werden. Denn es gehört zum Bildungsauftrag jeder Schule, den Schüler:innen Wege aufzuzeigen, wie sie ihr Umfeld mitgestalten können.


Zuständigkeit: Natalie Kunz

Betrifft: Landregierung + Hochschulen

Forderung 3: Verantwortung übernehmen


Klimaneutralität bis xyz

Zuständigkeit: (Frage)

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

Klimafreundliche Energieversorgung

Die im Hochschulbau und im Betrieb dieser Liegenschaften aufgewendete Energie verursacht mitunter den größten Emissionsposten im Hochschulbereich. Allerdings gibt es im Bereich der Gebäude und Liegenschaften Zuständigkeitskonflikte, die eine Bearbeitung des Problems aus einem Guss schwierig gestalten. So gehören die meisten Hochschulgebäude dem Finanzministerium und werden dort vom Landesbetrieb Vermögen und Bau verwaltet. Die Hochschulen unter der Rechtsaufsicht des Wissenschaftsministeriums sind hier lediglich Nutzerinnen und haben somit begrenzten Einfluss auf die Bausubstanz selbst, entrichten teilweise jedoch die Betriebskosten aus dem eigenen Haushalt. Somit ist es schwierig Investitionen in Bau und Betrieb, die etwa auf die Einsparung von Energie ausgelegt sind, zu refinanzieren. Hier braucht es eine engere Zusammenarbeit dieser beiden Ministerien und neue Finanzierungskonzepte für Sanierungsmaßnahmen.

Bei den Neubaustandards der Gebäude muss die Landesbauordnung insoweit angepasst werden, dass die relevante Metrik, nämlich Lebenszyklusemissionen pro Nutzer*in inklusive Malus bei grauer Energie im Falle des Rückbaus minimiert wird. Hierbei sind insbesondere niedrige Energiestandards, idealerweise Plus-Energie-Haus-Standard, als auch alternative Baumaterialien zu berücksichtigen.

Im Bereich des Energieverbrauchs gibt es eine Abstufung von Zielen nach ihrer Priorität. Das erste Ziel ist Suffizienz (die Reduktion des Energiebedarfs). Danach muss in der folgenden Reihenfolge auf die Ziele Effizienz (Reduktion von Energieverlusten), Eigenproduktion (Ausschöpfung des Potentials für die Eigenproduktion erneuerbarer Energien) und zuletzt auf den Einkauf erneuerbarer Energie gesetzt werden. Bei der eingekauften erneuerbaren Energie muss darauf geachtet werden, dass die Vergütung dieser den Neuanlagenbau innerhalb Deutschlands finanziert und somit die Energiewende vorantreibt.


Zuständigkeit: Andreas Bauer

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

Pflicht einer Nachhaktigkeitsstrategie an Universitäten und Hochschulen

Wir sehen die Universitäten und Hochschulen in der Pflicht, dazu beizutragen, dass Berlin bis spätestens 2030 klimaneutral ist.

Neben der Forschung zu Klimagerechtigkeit, sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungstechnologien bedeutet das auch, dass die Strukturen, Tätigkeiten und Gebäude schnellstmöglichst klimaneutral werden. Da die Hochschulen und Universitäten Vorbildcharakter haben, müssen sie sich das Ziel setzen, bis deutlich vor 2030 klimaneutral zu sein. Die Nachhaltigkeitsstrategie muss ausreichend finanziert werden und unter Einbeziehung aller Statusgruppen erfolgen.

Die Erarbeitung muss im Wintersemester 20/21 beginnen, um die Strategie bis zum Sommersemester 2022 eingeführt zu haben. Zudem muss sie nach der Einführung regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Der klare Fahrplan für eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie in allen Handlungsfeldern der Berliner Hochschulen (Governance, Betrieb, Forschung, Lehre, Transfer/Kommunikation) muss sich in der anstehenden Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) sowie in den Hochschulverträgen abbilden.


Nachhaltige Verpflegung

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Zuständigkeit: David Kopp

Betrifft: Landesregierung + Studierendenwerke

Ökologisches Reisen

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Zuständigkeit: Tamara Buehler

Betrifft: Landesregierung + Hochschulen

Forderung 4: Zukunft vorleben

Hochschulen als Living Lab...

Zuständigkeit: Rahel Meier (Frage)

Betrifft: Hochschulen

Vorleben von Nachhaltigkeit

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Suffizienz / Nachhaltiger Ressourcenverbrauch

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Förderung lokaler Kreisläufe

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Grüner Campus

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