Stichpunkte:
- Wunsch kommt vsl. von Unis. Können nur schwerlich Studis, die wiederholt auffällig geworden sind, exmatrikulieren (Beispiel: Nachstellen von Frauen in UB)
- unter Ordnungsverstöße könnten z.B. auch Hörsaalbesetzungen fallen
- Studierendenvertretungen könnten gehemmt sein Protest zu üben, wenn dieses "Damokles-Schwert" über ihnen schwebt
- Justizinstanz an den Hochschulen tut sich dadurch auf, ohne dass es eine Gerichtsbarkeit gibt.
- wenn Exmatrikulation als Mittel im Raum steht, kann es sein, dass Studis ein, zwei Semester nicht immatrikuliert sein können, bis der Fall gerichtlich geklärt ist
- War schon im April-Entwurf, also wohl schon durch MWK/Grüne implementiert, mit dem Argument der Justizinstanz medienwirksam dagegen vorgehen (Uni HD)
- sexuelle Nötigung war schon davor strafbar (Info aus Begründung); problematisch auch, WER die Entscheidung treffen soll (Rektorat ohne stud. Beteiligung); Reaktion auf Lucke-Proteste in HH? (Uni HD)
- auf Bruch des Hausrechts wird in Begründung nicht eingegangen; unklar, was Vorteil dieser Regelung sein soll (Uni HD)
- (Uni HD)
- Erfahrungen in NRW sagen allerdings nicht viel über die zukünftige Handhabung aus (Uni HD)
- Liegt Änderungsvorschlag evtl. an Corona? (Studis, die sich nicht an Regeln halten)?
- in Zürich wurde eine solche Ordnung neulich geändert: https://www.deutschlandfunk.de/disziplinarordnung-fuer-studierende-arbeitsdienst-und.680.de.html?dram:article_id=479555
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- Gegenvorschläge:
- Vorschlag: Veto-Recht der VS? oder gemeinsamer Beschluss mit Rektorat
Die Landesstudierendenvertretung lehnt die Einführung des vorgeschlagenen §62a strikt ab und mahnt diese zurückzunehmen.