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Namensanpassung / Geschlechtseintrag

2.2.1.     Die Universität Stuttgart soll die individuelle Geschlechtsidentität jeder Person anerkennen und die Gleichstellung aller Geschlechter, also insbesondere auch von trans*, inter* und nonbinary* Personen, durchsetzen.

2.2.2.     In allen Formularen, die das Geschlecht abfragen, muss es mindestens die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "keine Angabe" geben.

Wir begrüßen hierbei die anstehenden Änderungen in C@mpus und wünschen die dauerhafte Umsetzung auch in allen nicht digitalen Formularen, auch den nicht dezentralen.

2.2.3.      Die  Die Universität Stuttgart soll es Studierenden ermöglichen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag gemäß ihrer Identität anzupassen.

Am 10.10.2017 fällte das Bundesverfassungsgericht den Beschluss, dass das Fehlen eines positiven Geschlechtseintrags für Menschen, die sich weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht zuordnen, als Grundrechtsverletzung einstuft. Hierbei bezog sich das Bundesverfassungsgerecht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Dennoch ist unsere Gesellschaft noch sehr stark durchgezogen von cis-normativen Vorstellungen von Geschlecht, sodass viele trans*, inter* und nonbinäre* Menschen mit täglichen Diskriminierungen konfrontiert werden. Gerade die Studienzeit ist eine sehr wichtige Phase für junge Menschen. An den Hochschulen kommt es durch fehlende Sensibilisierung häufig zu Zwangs-Outings und anderen diskriminierenden Fällen. Darüber hinaus ist es oft beinahe unmöglich für Personen ihren eingetragenen Namen und das Geschlecht zu ändern bzw. ist dieses Vorhaben mit großen Hürden verbunden.


2.2.1. Die Uni hält sich an die im Ausweis stehende Geschlechtereinträge und Namen und setzt Änderungen unverzüglich um.

Das heißt insbesondere, dass in allen Formularen, die das Geschlecht abfragen, muss es mindestens die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "keine Angabe" geben. Wir begrüßen hierbei die anstehenden Änderungen in C@mpus und wünschen die dauerhafte Umsetzung auch in allen nicht digitalen Formularen, auch den dezentralen. Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen Namen gar nicht genannt werden müssen. Lehrende sollen dafür sensibiliesiert werden, dass das Aufrufen mit einem Namen der typischerweise der alten Geschlechtsidentität zugeordnet wird zu Zwangsouting führen kann und deshalb vermieden werden sollte.

Pronomen

2.2.4.      Die Mitglieder der Hochschulgemeinschaft

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sollen über den Sinn und Zweck informiert werden, im Schriftverkehr und bei Vorstellung ihre bevorzugten Pronomen anzugeben.

Die Angabe von präferierten Pronomen (z. B. "Max Mustermann (kein Pronomen)" oder "Kim Feli Muster (sie/ihr)") verhindert Falschzuschreibungen, Fremd-Outings und kann Diskriminierung vorzubeugenvorbeugen. Außerdem trägt die Nennung von Pronomen dazu bei, das Bewusstsein dafür zu erhöhen, dass Geschlechtsidentitäten individuell verschieden sind. Sie sind nicht auf den ersten Blick erkennbar, und das Geschlecht einer Person sollte nicht ohne Nachfrage angenommen werden.

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Unisex-Toiletten sind besonders für inter*, trans* und nicht-binäre Personen wichtig, damit diese sich nicht zwischen Frauen- und Männertoiletten entscheiden müssen und Gefahr laufen dort nicht willkommen zu sein. Diese Gefahr ist real, und es gab schon derartige Vorkommnisse, bei denen trans* Personen aufgefordert wurden eine Toilette zu verlassen. Manche Universitäten argumentieren, dass inter*, trans* und nicht-binäre Personen die barrierefreien Toiletten nutzen können. Wir finden das kein ausreichendes Angebot, da die auf diese Weise künstlich geschaffene Assoziation von Behinderung und Geschlechtervielfalt zur zusätzlichen Pathologisierung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen führt. Unisex-Toiletten können darüber hinaus für alle Studierende bereichernd sein. Durch das Angebot von Unisex-Toiletten werden bei Veranstaltungen lange Warteschlagen vermieden und die Gleichberechtigung gefördert. Zusätzlich findet man in Gebäuden der Universität Stuttgart häufig eine Situation wie diese: Eine Männer-Toilette findet man in jedem Stockwerk, eine Frauen-Toilette nur in jedem dritten Stockwerk. Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, kann eine Unisex-Toilette die geeignete Lösung sein. Gleichzeitig haben wir Verständnis, dass nicht alle eine Unisex-Toilette bevorzugen und fordern daher, dass sowohl Frauen- und Männertoiletten, als auch mindestens eine Unisex-Toilette pro Universitätsgebäude angeboten wird. Die Unisex-Toiletten sollen nicht auf Kosten anderer Einrichtungen entstehen.



3.Herkunftsdiskriminierung

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