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Präambel

Die Landesastenkonferenz hat im Juni 2021 einen Forderungskatalog zu Antidiskriminierung, Gleichstellung und Chancengleichheit an Hochschulen verabschiedet. Der Forderungskatalog ist das Produkt eines breiten Beteiligungsprozesses von Studierenden der Hochschulen in Baden-Württemberg, die sich im Bereich der Gleichstellung einsetzen. Ziel dieses Katalogs ist es, die Forderungen und Projekte, die von engagierten Studierendenvertreter*innen auf Hochschuleben vorangebracht werden, landesweit zu bündeln. Erfolgreich umgesetzte Maßnahmen, aktuelle Projekte und Problematiken sowie Ideen und Forderungen, die an den Hochschulen entstanden sind, werden hier zusammengefasst, um ein umfassendes Bild einer Bildungsinstitution zu zeichnen, an der die Bedürfnisse aller Studierenden berücksichtigt werden.

...

Die Anonymisierung soll nicht auf Kosten der eindeutigen Zuordnung mittels eines zweiten Faktors (Name etc.) und der freiwilligen Angabe von Personenbezogenen Daten passieren.

2. Geschlechterdiskriminierung

Die Zahlen von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung (SGD) sprechen für sich: Mehr als jeder zweiten Frau widerfährt sexuelle Gewalt oder Belästigung (Quelle). Die Hochschulen bilden dabei keine Ausnahme, und das Problem tritt dort sogar potenziell verstärkt auf, da sich Studierende und Mitarbeitende häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Lehrenden und Vorgesetzen befinden. Trotzdem ist das Bewusstsein für die Problematik gering, Delikte werden bagatellisiert und es herrscht ein Tabu über Vorfälle zu sprechen.

Aufklärung von Studierenden über SGD

Mentoringprogramme einrichten

4.4.1.     In allen Studiengängen muss es Mentor*innenprogramme geben, die Studienanfänger*innen beim Studienstart und der Studienorganisation unterstützen.

Mentor*innen, bspw. Studierende des gleichen Fachs aus höheren Semestern, bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch und helfen bei der Studienorganisation, die viele Studierende vor Herausforderungen stellt. Da Studierenden aus Nichtakademiker*innen-Haushalten und internationalen Studierenden häufiger Ansprechpersonen fehlen, helfen Mentoringprogramme dabei, dass alle Studierenden unterstützt werden und ihr Studium erfolgreich meistern können. So wird es zum Beispiel an der Fakultät 9 durch das Programm "Rookie meets Pro" bereits umgesetzt.


2. Geschlechterdiskriminierung

Die Zahlen von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung (SGD) sprechen für sich: Mehr als jeder zweiten Frau widerfährt sexuelle Gewalt oder Belästigung (Quelle). Die Hochschulen bilden dabei keine Ausnahme, und das Problem tritt dort sogar potenziell verstärkt auf, da sich Studierende und Mitarbeitende häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Lehrenden und Vorgesetzen befinden. Trotzdem ist das Bewusstsein für die Problematik gering, Delikte werden bagatellisiert und es herrscht ein Tabu über Vorfälle zu sprechen.

Aufklärung von Studierenden über SGD

2.2.1.1.     Studierende sollen einmal im Jahr ein Angebot erhalten einen Aufklärungs- & Sensibilisierungsworkshop zu SGD besuchen, der von den Hochschulen angeboten wird.

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Namensanpassung / Geschlechtseintrag

2.2.1.     Die Universität Stuttgart soll die individuelle Geschlechtsidentität jeder Person anerkennen und die Gleichstellung aller Geschlechter, also insbesondere auch von trans*, inter* und nonbinary* Personen, durchsetzen.

2.2.2.     In allen Formularen, die das Geschlecht abfragen, muss es mindestens die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "keine Angabe" geben.

Wir begrüßen hierbei die anstehenden Änderungen in C@mpus und wünschen die dauerhafte Umsetzung auch in allen nicht digitalen Formularen, auch den nicht dezentralen.

2.2.3.      Die Universität Stuttgart soll es Studierenden ermöglichen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag gemäß ihrer Identität anzupassen.

Am 10.10.2017 fällte das Bundesverfassungsgericht den Beschluss, dass das Fehlen eines positiven Geschlechtseintrags für Menschen, die sich weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht zuordnen, als Grundrechtsverletzung einstuft. Hierbei bezog sich das Bundesverfassungsgerecht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Dennoch ist unsere Gesellschaft noch sehr stark durchgezogen von cis-normativen Vorstellungen von Geschlecht, sodass viele trans*, inter* und nonbinäre* Menschen mit täglichen Diskriminierungen konfrontiert werden. Gerade die Studienzeit ist eine sehr wichtige Phase für junge Menschen. An den Hochschulen kommt es durch fehlende Sensibilisierung häufig zu Zwangs-Outings und anderen diskriminierenden Fällen. Darüber hinaus ist es oft beinahe unmöglich für Personen ihren eingetragenen Namen und das Geschlecht zu ändern bzw. ist dieses Vorhaben mit großen Hürden verbunden.

2.2.1. Die Uni hält sich an die im Ausweis stehende Geschlechtereinträge und Namen und setzt Änderungen unverzüglich um.

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Wir weisen dabei daraufhin, "dass für die Hochschule grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken dagegen bestehen, bei trans*Studierenden vollumfänglich deren selbst gewählten, (noch) nicht amtlich geänderten Vornamen zu verwenden. ", so das Fazit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.  https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Bildung/Name_Trans_Studierende.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Pronomen

2.2.4.      Die Mitglieder der Hochschulgemeinschaft sollen über den Sinn und Zweck informiert werden, im Schriftverkehr und bei Vorstellung ihre bevorzugten Pronomen anzugeben.

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Rassismus ist eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihres Äußeren, ihrer (vermeintlichen) Kultur, Herkunft, ihres Namens oder Religion abwertet. In Deutschland betrifft das struktureller Rassismus nicht-weiße Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund – jene, die als nicht-deutsch, also vermeintlich nicht wirklich zugehörig angesehen werden. Wenn Menschen nicht nach ihren individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften oder danach, was sie persönlich tun, sondern als Teil einer vermeintlich homogenen Gruppe beurteilt und abgewertet werden, handelt es sich um Rassismus.

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Um Rassismus zu erkennen und dekonstruieren zu können, ist es wichtig, diesen auch zu verstehen. Hierzu gehört auch, dass Studien, Daten und Auswertungen speziell zu Deutschland und Baden-Württemberg vorliegen. Ohne diese sind das Verständnis und die Ableitung von Maßnahmen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft nicht möglich. Schaut man sich allerdings die Forschung zu Rassismus in Deutschland im Vergleich zu Staaten wie den USA, Groß-Britannien dem Vereinigten Königreich oder Frankreich an, ist eine große Lücke zu erkennen. Es braucht aktuelle Studien und Belege.

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  • Erstellung von Studien und Lageberichten zu rassismusspezifischen Themen in Baden-Württemberg und Deutschland mit Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierungen
  • spezifische Themensetzungen
  • Aufarbeitung kolonialistischer Inhalte an den Hochschulen, insbesondere an der Universität Stuttgart
  • Begleitung und Beratung des geplanten Aktionsplans gegen Rassismus der Landesregierung
  • Etablierung renommierter Studien, wie etwa der Leipziger Autoritarismus-Studie

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Einige Studieninhalte basieren noch auf Theorein Theorien aus der Kolonialzeit. Dementsprechend wird hier oft Rassismus reproduziert Diese Theorien reproduzieren Rassismus. Ein Beispiel ist die fälschliche Verwendung des Begriffs "Rasse" in Lehrveranstaltungen. Daher müssen diese Inhalte fachlich überprüft und angepasst werden. Aber auch darüber hinaus finden sich rassistische Narrative in Studieninhalten wieder, die verhindert werden müssen.

→ Hier noch konkreter Beispiele ausarbeiten

3

...

.1.3. Die Aufklärung über Sinti*zze und Rom*nja an Hochschulen soll gefördert werden.

Dei Diskriminierung gegen Sint*ezze und Rom*nja beinhaltet  Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja der Begriff "Antizi*anismus" kritisch diskutiert, da dieser sich auf die diskriminierende Bezeichnung der betreffenden Gruppen stützt. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus. Die Wirkungsweise von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.

Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiz*ganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt. 

3.1.2. Die Universität Stuttgart soll Kooperation mit Betroffenen und Beauftragten suchen und die Sensibilisierung der Hochschulgemeinschaft durch zusätzliche Veranstaltungen mit Sinti*zze und Rom*nja vorantreiben.

3.2.                 Glaubensdiskriminierung (Anmerkung: alles in blau kommt weg und wird in orange zusammengefasst)

Für gläubige Studierenden sind oft das Ausleben ihrer Religion und ihrem Studium nicht voneinander trennbar. Soweit möglich sollte die Universität Stuttgart es ermöglichen den Studierenden beide Aspekte ihres Lebens miteinander vereinbar zu machen. Hierzu gibt es noch Maßnahmen die an der Uni umgestellt werden können, um inklusiver zu werden. Außerdem sind oft Gläubige, insbesondere aus religiösen Minderheiten, Opfer von Diskriminierung. Auch explizit an dieser Stelle fordern wir, dass ein Klima von Toleranz und Offenheit gefördert wird. 

Feiertage respektieren

3.2.1.    Es soll ein Kalender mit Feiertagen des Judentums und anderer Religionen eingerichtet werden. Es soll der interkulturellen Kalender der Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berücksichtigt werden (Frage)

3.2.2.      Um Feiertage anderer Religionen, insbesondere des Judentums zu respektieren, müssen Alternativtermine angeboten werden, wenn eine Klausur an einem Feiertag stattfindet.

Da das Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist, sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine geschaffen werden. Religionsfreiheit sollte an der Universität gegeben sein, und jüdischen Menschen dürfen dadurch nicht benachteiligt werden.


3.2.1 Um Feiertage unterschiedlicher Religionen zu respektieren, sollen Alternativtermine angeboten werden, wenn eine Klausur an einem Feiertag stattfindet

Für diesen Zweck kann der interkultureller Kalender der Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Referenz benutzt werden. In manchen Religionen, insbesondere dem Judentum, gibt es ein dogmatisches Schreibverbot an einem bestimmten Wochentag (Shabbat im Judentum) und den Feiertagen. Der Religionsfreiheit an der Universität sollte auch entsprechen, dass jüdische Menschen nicht in ihrem Studium benachteiligt werden. Weiterhin sollten alle religiösen Studierenden das Recht haben an den Feiertage seiner*ihrer Religion teilzunehmen. Deswegen sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine für Prüfungstermine und weitere Pflichtveranstaltungen mit gleicher Prüfungsmodalität geschaffen werden.

Alternativvorschlag: aufeinander folgende Semester Prüfungen an verschiedenen Wochentage.

Ruheraum 

3.2.2 Es sollen an beide Campi der Universität Ruheräume für Gebete geben

Durch die Errichtung eines Ruheraums sollen Studierende Gebete und weitere religiöse Rituale ungestört verrichten können. Insbesondere Muslime, die fünf Mal am Tag beten, auch während des Tages wünschen sich hier eine Möglichkeit ihr fünf bis maximal zehn Minuten langes Gebet an der Universität verrichten zu können. Selbstverständlich mit der Bedingung keine Personen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen. Muslime beten fünf

Für gläubige Studierenden sind oft das Ausleben ihrer Religion und ihrem Studium nicht voneinander trennbar. Soweit möglich sollte die Uni Stuttgart es ermöglichen den Studierenden beide Aspekte ihres Lebens miteinander vereinbar zu machen. Außerdem sind oft Gläubige, insbesondere aus religiösen Minderheiten, Opfer von Diskriminierung. Auch explizit an dieser Stelle fordern wir, dass ein Klima von Toleranz und Offenheit gefördert wird. Es sollte sich an der Uni keine Person oder Gruppe für Taten einzelner Länder und Repräsentant*innen derer Religionen rechtfertigen müssen. Die meisten Probleme zu der Thematik entstehen sehr oft durch ein falsches Bild der Religion und fehlender Diskussion und Austausch. Eine allgemeine Bitte wäre aus unserer Sicht, auftretende Konflikte, mit einem freundlichen Dialog zu stillen und vorurteiliges Handeln zu meiden.   

Antisemitismus

Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüd*innen, die sich als Hass gegenüber Jüd*innen ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.

Um das Judentum in Deutschlands Hochschulen präsenter zu machen, gibt es Vorschläge, die mit Hilfe der Jüdischen Studierenden Union Deutschland (JSUD) ausgearbeitet wurden.

Feiertage respektieren

3.2.1.     Es soll ein landesweiter Kalender mit Feiertagen des Judentums und anderer Religionen eingerichtet werden.

3.2.2.      Um Feiertage anderer Religionen, insbesondere des Judentums zu respektieren, müssen Alternativtermine angeboten werden, wenn eine Klausur an einem Feiertag stattfindet.

Da das Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist, sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine geschaffen werden. Religionsfreiheit sollte an der Universität gegeben sein, und jüdischen Menschen dürfen dadurch nicht benachteiligt werden.

Beispielsweise setzte die Universität Heidelberg den jährlichen Test für medizinische Studiengänge (TMS) bundesweit an 50 Orten regelmäßig an einem Samstag an – ohne Ersatztermin. Der Test verbesserte die Chance auf einen Studienplatz. Auch der Staatsexamenstermin für Medizinstudiengänge lag schon mehrfach auf Jom Kippur.

Antisemitismus bekämpfen

3.2.3.     Die Hochschulen sollen die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus adaptieren.

Unterstützung von jüdischen Studierenden

3.2.4.     Die Univerität Stuttgart soll mit dem BJSB und der JSUW zusammenarbeiten, um die Bedürfnisse von jüdischen Studierenden zu ermitteln.

3.2.5.     Die Universität Stuttgart soll mehr mit jüdischen Studierenden zusammenarbeiten, um deren Belange zu erfahren.

Mögliche jüdische Institutionen für die Zusammenarbeit könnten das ZWST-Kompetenzzentrum  oder die OFEK-Beratung sein.

4.2. Islamophobie

 Mit bis zu 4,5 Millionen Muslimen in Deutschland, wird das Thema Islamophobie immer wichtiger. Vor allem geprägt durch Vorurteile und Missverständnisse kommt es ohne triftige Gründe zu Konflikten, die man sehr leicht beheben könnte. Wir als die Muslimische Studierendengemeinschaft Stuttgart fixieren uns hierbei auf die Studierenden (an der Universität Stuttgart) und haben Vorschläge, für ein harmonisches Miteinander und für die Vorbeugung solcher Konflikte.

Feiertage und Pflichten respektieren

3.3.1. Vermeidung von Prüfungstermine an Zuckerfest und Opferfest, gegebenenfalls Alternativtermine anbieten

Im Islam sind u.a. zwei große Feiertage bzw. Feste bekannt. Das Zuckerfest und das Opferfest. Unser Anliegen wäre, falls dies möglich ist, jeweils an den ersten Tagen dieser Feiertage auf die muslimischen Studierenden Rücksicht zu nehmen und so gut wie möglich die Klausuren und Examen an diesen spirituellen Tagen zu meiden.

3.3.2. Ruheraum für Gebete an beiden Campi

Muslime beten fünf Mal am Tag. Drei dieser Gebete werden von Mittag bis abends verrichtet. Sehr viele Muslime wünschen sich hier eine Möglichkeit ihr fünf bis maximal zehn Minuten langes Gebet an der Universität verrichten zu können. Vielerorts wird dies falsch aufgefasst und abgelehnt. Für uns ist es wichtig, dass man Muslimen die Möglichkeit gibt, diese Pflichten zu erfüllen. Selbstverständlich mit der Bedingung keine Personen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen.

 

Glaubensdiskriminierung bekämpfen und Aufklärung über Extremismus

3.

...

2.3.

...

Trennen von Politik und Religion

Viele Vorurteile und diskriminierende Taten gegenüber Gläubigen und deren Gruppen und Verbänden entstehen

...

(mir ist diese ein bisschen uneindeutig)

 

Trennen von Kultur, Politik und Religion

3.3.4. Viele Vorurteile und diskriminierende Taten gegenüber Muslimen und deren Gruppen und Verbänden entstehen durch deren Zuordnung zu bestimmten Ländern und Öffentlichkeitspersonen der Politik. Dies sollte klar getrennt werden. Keine muslimische Gruppe oder Person sollte sich  Es sollte sich an der Uni keine Person oder Gruppe für Taten einzelner Länder und Repräsentanten des Islams Repräsentant*innen derer Religionen rechtfertigen müssen. Die meisten Probleme zu der Thematik Islamophobie den Thematiken Antisemitismus, Islamophobie und weitere Diskiriminierungsformen gegen Religionenangehörige entstehen sehr oft durch ein falsches Bild der Religion und fehlender Diskussion und Austausch. Eine allgemeine Bitte wäre aus unserer Sicht, auftretende Konflikte, mit einem freundlichen Dialog zu stillen und vorurteiliges Handeln zu meiden.

 → gilt für anderen Religionen, lieber im Allgemeinaufsatz aufnehmen?

3.3.                 Gadjé-Rassismus

Der Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja der Begriff "Antizi*anismus" kritisch diskutiert, da dieser sich auf die diskriminierende Bezeichnung der betreffenden Gruppen stützt. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus. Die Wirkungsweise von Gadjé-Rassismus liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.

Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiz*ganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt. 

3.3.1. Die Hochschulen sollen sich offiziell gegen Gadjé-Rassismus positionieren.

3.3.2. Die Aufklärung über Sinti*zze und Rom*nja an Hochschulen soll gefördert werden.

3.3.3. Die Hochschulen sollen Kooperation mit Betroffenen und Beauftragten suchen und die Sensibilisierung der Hochschulgemeinschaft durch zusätzliche Veranstaltungen mit Sinti*zze und Rom*nja vorantreiben.

Weitere Informationen sind beim Verband deutscher Sinti*zze und Rom*nja zu finden.

Lina Weber Absatz anpassen

3.4.                 Studierende mit Migrationshintergrund

   

3.2.4. Es sollen Plattformen gebildet bzw. gefördert werden, die sich für einen guten und harmonischen Umgang mit allen Religionen und Menschen einsetzen. Wichtig wäre, beispielsweise bei einer muslimischen Plattform, hierbei auf die Inhalte der Religion zu achten, sodass keine extremen und intoleranten Ansichten zum Sprachrohr für alle Muslime werden.

3.2.4.     Die Universität Stuttgart soll mehr mit religiösen Studierenden zusammenarbeiten, um deren Belange zu erfahren.

Dafür ist Kontakt mit den unterschiedlichen religiösen Hochschulgruppen der Uni hilfreich, um über weitere spezifische Bedürfnisse oder diskriminierende Erfahrungen an der Uni zu erfahren.

Antisemitismus

Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüd*innen, die sich als Hass gegenüber Jüd*innen ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.

Um das Judentum in Deutschlands Hochschulen präsenter zu machen, gibt es Vorschläge, die mit Hilfe der Jüdischen Studierenden Union Deutschland (JSUD) ausgearbeitet wurden.

Feiertage respektieren

3.2.1.     Es soll ein Kalender mit Feiertagen des Judentums und anderer Religionen eingerichtet werden.

3.2.2.      Um Feiertage anderer Religionen, insbesondere des Judentums zu respektieren, müssen Alternativtermine angeboten werden, wenn eine Klausur an einem Feiertag stattfindet.

Da das Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist, sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine geschaffen werden. Religionsfreiheit sollte an der Universität gegeben sein, und jüdischen Menschen dürfen dadurch nicht benachteiligt werden.

Beispielsweise setzte die Universität Heidelberg den jährlichen Test für medizinische Studiengänge (TMS) bundesweit an 50 Orten regelmäßig an einem Samstag an – ohne Ersatztermin. Der Test verbesserte die Chance auf einen Studienplatz. Auch der Staatsexamenstermin für Medizinstudiengänge lag schon mehrfach auf Jom Kippur.

Antisemitismus bekämpfen

3.2.3.     Die Hochschulen sollen die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus adaptieren.

Unterstützung von jüdischen Studierenden


3.2.4.     Die Univerität Stuttgart soll mit dem BJSB und der JSUW zusammenarbeiten, um die Bedürfnisse von jüdischen Studierenden zu ermitteln.

3.2.5.     Die Universität Stuttgart soll mehr mit jüdischen Studierenden zusammenarbeiten, um deren Belange zu erfahren.

Mögliche jüdische Institutionen für die Zusammenarbeit könnten das ZWST-Kompetenzzentrum  oder die OFEK-Beratung sein.


4.2. Islamophobie

 Mit bis zu 4,5 Millionen Muslimen in Deutschland, wird das Thema Islamophobie immer wichtiger. Vor allem geprägt durch Vorurteile und Missverständnisse kommt es ohne triftige Gründe zu Konflikten, die man sehr leicht beheben könnte. Wir als die Muslimische Studierendengemeinschaft Stuttgart fixieren uns hierbei auf die Studierenden (an der Universität Stuttgart) und haben Vorschläge, für ein harmonisches Miteinander und für die Vorbeugung solcher Konflikte.


Feiertage und Pflichten respektieren

3.3.1. Vermeidung von Prüfungstermine an Zuckerfest und Opferfest, gegebenenfalls Alternativtermine anbieten

Im Islam sind u.a. zwei große Feiertage bzw. Feste bekannt. Das Zuckerfest und das Opferfest. Unser Anliegen wäre, falls dies möglich ist, jeweils an den ersten Tagen dieser Feiertage auf die muslimischen Studierenden Rücksicht zu nehmen und so gut wie möglich die Klausuren und Examen an diesen spirituellen Tagen zu meiden.

3.3.2. Ruheraum für Gebete an beiden Campi

Muslime beten fünf Mal am Tag. Drei dieser Gebete werden von Mittag bis abends verrichtet. Sehr viele Muslime wünschen sich hier eine Möglichkeit ihr fünf bis maximal zehn Minuten langes Gebet an der Universität verrichten zu können. Vielerorts wird dies falsch aufgefasst und abgelehnt. Für uns ist es wichtig, dass man Muslimen die Möglichkeit gibt, diese Pflichten zu erfüllen. Selbstverständlich mit der Bedingung keine Personen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen.

 

Aufklärung über Extremismus

3.3.3. Es sollen Plattformen gebildet bzw. gefördert werden, die sich für einen guten und harmonischen Umgang mit allen Religionen und Menschen einsetzen. Wichtig wäre, beispielsweise bei einer muslimischen Plattform, hierbei auf die Inhalte der Religion zu achten, sodass keine extremen und intoleranten Ansichten zum Sprachrohr für alle Muslime werden.

(mir ist diese ein bisschen uneindeutig)

 

Trennen von Kultur, Politik und Religion

3.3.4. Viele Vorurteile und diskriminierende Taten gegenüber Muslimen und deren Gruppen und Verbänden entstehen durch deren Zuordnung zu bestimmten Ländern und Öffentlichkeitspersonen der Politik. Dies sollte klar getrennt werden. Keine muslimische Gruppe oder Person sollte sich für Taten einzelner Länder und Repräsentanten des Islams rechtfertigen müssen.

Die meisten Probleme zu der Thematik Islamophobie entstehen sehr oft durch ein falsches Bild der Religion und fehlender Diskussion und Austausch. Eine allgemeine Bitte wäre aus unserer Sicht, auftretende Konflikte, mit einem freundlichen Dialog zu stillen und vorurteiliges Handeln zu meiden.

 → gilt für anderen Religionen, lieber im Allgemeinaufsatz aufnehmen?


3.3.                 Gadjé-Rassismus

Der Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja der Begriff "Antizi*anismus" kritisch diskutiert, da dieser sich auf die diskriminierende Bezeichnung der betreffenden Gruppen stützt. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus. Die Wirkungsweise von Gadjé-Rassismus liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.

Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiz*ganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt. 

3.3.1. Die Hochschulen sollen sich offiziell gegen Gadjé-Rassismus positionieren.

3.3.2. Die Aufklärung über Sinti*zze und Rom*nja an Hochschulen soll gefördert werden.

3.3.3. Die Hochschulen sollen Kooperation mit Betroffenen und Beauftragten suchen und die Sensibilisierung der Hochschulgemeinschaft durch zusätzliche Veranstaltungen mit Sinti*zze und Rom*nja vorantreiben.

Weitere Informationen sind beim Verband deutscher Sinti*zze und Rom*nja zu finden.

Lina Weber Absatz anpassen


3.4.                 Studierende mit Migrationshintergrund

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer*innen, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler*innen sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.

In Deutschland hat gut jede vierte Person einen Migrationshintergrund – in Westdeutschland galt dies im Jahr 2019 für 29,1 Prozent % und in Ostdeutschland für 8,2 Prozent % der Bevölkerung.


Soziales

Menschen mit Flüchtlingshintergrundmit Migrations- oder Flüchlingshintergrund, die an Hochschulen studieren bzw. studieren wollen, haben oft Schwierigkeiten, auf neue Menschen zuzugehen und somit sich im universitären Leben einzubringen. Ein Grund dafür ist, dass sie die Befürchtung haben, ihre Migrationsgeschichte diesen neuen Menschen erzählen zu müssen und, falls sie diese erzählen, dadurch anders angesehen zu werden. Sie fühlen sich in bestimmten Gruppen, dominiert durch die Mehrheitsgesellschaft, nicht wohl. Darum verbringen sie meist nur mit den Menschen Zeit, die ähnliche Erlebnisse mit ihnen teilen.

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3.4.4.     Budgets für PartofUs-Programme für Migration und Diversität sollen an der Universität Stuttgart etabliert werden.

3.4.5.     Für geflüchtete Menschen sollen Beratungsstellen (insbesondere psychologische und rechtliche Beratungsstellen) etabliert werden.

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Statistiken zeigen jedoch, dass der Anteil internationaler Studierender in Baden-Württemberg unter dem Durchschnitt Deutschlands liegt, was dafürsprichtdafür spricht, dass das große Potenzial des Bundeslandes nicht komplett ausgenutzt wird. Außerdem ist die Abbruchquote internationaler Studierender in Baden-Württemberg sehr hoch: Sie liegt bei 45% im Bachelor und 29%  im Master [2018, Quelle]. Diese Fakten deuten darauf hin, dass die Landesregierung und Hochschulen einen besonderen Wert darauflegen darauf legen müssen, internationale Studierende in verschiedener Hinsicht – rechtlich, finanziell, sozial und psychologisch – zu fördern und ihre Bedingungen während des Studiums zu verbessern. Es soll eine Willkommenskultur an Hochschulen kultiviert und belebt werden. Dieses Handeln soll dem Land die Gelegenheit bieten, auf Dauer von Diversität auf wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, kultureller und auch weiteren Ebenen mehr zu profitieren sowie das Interesse neuer internationaler Studierender zu gewinnen. Ferner soll dies den Student*innen ermöglichen, eine dauerhafte Bindung zum Land aufzubauen, in dem sie ihre Bildung absolviert haben.

...

Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende in Baden-Württemberg nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) Gebühren in Höhe von 1500 1.500 Euro pro Semester zahlen (Quelle). Seit der Einführung gibt es einen Rückgang der Anzahl von internationalen Studienanfänger*innen (21311-0014.xlsxQuelle: Statistisches BundesamtQuelle 1, Quelle 2). Baden-Württemberg ist auch das einzige Bundesland, in dem es einen Rückgang der Nicht-EU-Studierenden im ersten Fachsemester zwischen den Studienjahren 2016/17 und 2019/20 gab. Aus den Daten wird ersichtlich, dass die Gebühren aus Baden-Württemberg ein deutlich weniger attraktives Studienziel für internationale Studierende machen. Durch die Gebühren werden Studierende auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt. Die Gebühren sind in der jetzigen Form zu hoch, und es entsteht dadurch eine deutlich höhere Herausforderung, das Studium zu finanzieren. Die Frage nach der Finanzierung der Studiengebühren sollte bei der Hochschulwahl von internationalen Studierenden kein Argument gegen Baden-Württemberg sein. Durch die Abschaffung würde für das Land wieder die Möglichkeit entstehen, sich als einen weltoffenen und diversitätsorientierten Studienort zu bezeichnen. Dies entspricht auch dem Interesse der Landesregierung, die baden-württembergische Hochschullandschaft weltweit zu positionieren und den internationalen Austausch in diesem Szenario zu verstärken (Quelle MWK Webseite 1 und 2).

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3.5.3 Die Universität Stuttgart soll von der Möglichkeit gebrauch Gebrauch machen, begabte internationale Studierende durch eine entsprechende Satzung von den internationalen Studiengebühren zu befreien.

  • Lina WeberText ausarbeiten

internationalen Studiengebühren zu befreien.

Nach LHGebO § 6 Abs. 4-5 können Hochschulen in in einer Satzung für Internationale Studierende, die sie für besonders begabt erachten, eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Studiengebühr vorsehen. Damit können immerhin 5 % der Studienanfänger*innen die Studiengebühren erlassen werden und Studierenden aus ärmeren Ländern eher ein Studium an der Universität Stuttgart ermöglicht werden.


Basis-Programm

3.5.3.     Die Universität Stuttgart soll ein Basisprogramm für internationale Studierende einführen, das hauptsächlich zur Unterstützung und Integration dienen soll. 

Die Universität Stuttgart soll das Basisprogramm (bestehend unter anderem aus dem "Interkulturelles Mentoring-Programm" und "Buddy-Programm") für internationale Studierende, das zur Unterstützung und Integration dient, langfristig sichern

Soziale Integration und Beteiligung der internationalen Studierenden am universitären Leben sowie der interkulturelle Austausch zwischen allen Studierenden gehören zu den wichtigsten Aspekten von Diversität an Hochschulen. Die Programme, die diese Ziele anstreben, unter anderem internationalen Studierenden auch Beratungs- und Betreuungsdienste anbieten, übernehmen dabei eine wichtige Rolle. An den Hochschulen von Baden-Württemberg besteht ein Bedarf an solchen Programmen. Um Diversität in den Hochschulen strukturell zu verankern, die Abbruchquoten zu senken und neue internationale Studierende zu gewinnen, sollte jede Hochschule ein Basisprogramm für internationale Studierende einführen, welches als Modell für die Gesamtheit essenzieller Programme dienen soll, während es Freiraum für neue Ideen und weitere Projekte bietet. Das Basisprogramm soll aus drei Teilen bestehen, wobei die detaillierten Regelungen den Fachkräften, die durch Hochschulen eingesetzt werden, überlassen werden soll.

Soziale Integration und Beteiligung der internationalen Studierenden am universitären Leben sowie der interkulturelle Austausch zwischen allen Studierenden gehören zu den wichtigsten Aspekten von Diversität an der Universität. . Die Programme, die diese Ziele anstreben und unter anderem internationalen Studierenden auch Beratungs- und Betreuungsdienste anbieten, übernehmen dabei eine wichtige Rolle. An der Uni Stuttgart  gibt es bereits sehr erfolgreiche Mentoring und Betreuungsprogramme. Diese Programme verankern Diversität in den Hochschulen strukturell , senken die Abbruchquoten Abbruchsquoten und tragen zur Gewinnung neue internationale neuer internationaler Studierende bei.

  • Silvana Mirandaan uni Stuttgart anpassen: Basisprogramm an der Uni Stuttgart langristig sichern. 

3.5.4.     Das Buddy-Programm und das Interkulturelles Mentoring-Programm für internationale Studierende soll weiter geführt werden. (WORK IN PROGRESS)

Die internationalen Studienanfänger*innen benötigen in erster Linie am Anfang, beginnend mit ihrer Ankunft, Begleitung und Hilfe bei der Orientierung in ihrer neuen Umgebung. Diese Bedürfnisse werden an der Uni erfolgreich mit dem Interkulturelles Mentoring Programm und dem Buddy Programm abgefangenerfolgreich mit dem Interkulturelles Mentoring Programm und dem Buddy Programm abgefangen. Außerdem fördert der Austausch der Mentor*innen und Mentees ein Klima von Diversität und Interkulturalität innerhalb der Studierendenschaft. Weiterhin ist das Rahmenprogramm vom interkulturellen Mentoring Programm ein gutes Szenario eine gute Möglichkeit für internationale Studienanfänger*innen, um Anschluss zu finden. Außerdem, fördert den Austausch der Mentor*innen und Mentees ein Klima von Diversität und Interkulturalität innerhalb der Studierendenschaft  Die Workshops und Weiterbildungsangebote stärken Teilnehmende in deren Umgang mit kulturellen Unterschieden, interkulturelle Kommunikation und weitere wichtige Aspekte des Studiums und Berufslebens. Eine Ende 2019 durchgeführte umfassende Umfrage des Interkulturellen MentoringprogrammsMentoringprograms, an der 650 Mentees und Mentor*innen teilnahmen, ergab, dass 83,70% der Teilnehmenden das Programm wichtig bzw. sinnvoll fanden (Quelle: beim IZ Umfrage zur Zufriedenheit des IK Mentoring.pdf)Wir halten diese Programme für essentielle Projekte an der Uni Universität und finden es deswegen nicht rechtfertigt, dass für ihre Weiterführung jedes Jahr einen neuen ein neuer Finanzantrag gestellt werden soll. Laut der Internationalisierungsstrategie der Uni, sollen die Programme sogar ausgebaut werden. Deswegen fordern wir, dass ihre Finanzierung langfristig und unbürokratisch für die beteiligten Beschäftigte gesichert wird, indem sie ein fester Haushaltspunkt werden. 


3.5.5.     Die Hochschulen sollen interkulturelle Trainings anbieten  (da dies schonmal existiert werde ich wahrscheinlich einfach oben erwähnen, aber an sich obsolet mit den oberen Forderungen?)

Um die Zusammenarbeit von Mentor*innen und Mentees effektiver zu gestalten, empfehlen sich interkulturelle Trainings. Sie erleichtern das Kennenlernen verschiedener Kulturen sowie den Umgang mit kulturelleren Unterschieden. Insbesondere neu ankommende internationale Studierende profitieren von den genannten Trainings, da sich das als einen kürzeren Weg für sie erweist, sich mit dem lokalen Lebensstil, der Bürokratie und den weiteren sich von Land zu Land unterscheidenden Merkmalen vertraut zu machen. Zudem sorgen sie für Networking. Da ein Ziel des Basis-Programms die Förderung interkultureller und sozialer Kompetenzen ist, was die Diversität und Toleranz im universitären Leben stärkt, sowie der Ausbildung der Individuen in diesem Bereich einen hohen Stellenwert zuschreibt, spielen die Trainings dabei eine wichtige Rolle. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass sie diesem Ziel zufolge auch Mitarbeiter*innen, die in direktem Kontakt mit internationalen Studierenden stehen – wie Beratungspersonal – einschließen sollen.

3.5.6.     Die Finanzierung des Basisprogramms soll Teil der Internationalisierungsstrategie werden. (da dies schonmal existiert werde ich wahrschinlich einfach oben erwähnen)

Die Zentren und Programme, die sich für die oben beschriebenen Ziele einsetzen, sollen unbefristet finanziell gefördert werden. Die Finanzierung der Gestaltung und des Personals muss ein fester Haushaltspunkt sein bzw. soll in die Internationalisierungsstrategie einbezogen werden.

Veranstaltungen und Beratungsangebote, die im Rahmen des Basis-Programms organisiert werden, sollen auf kein finanzielles Hindernis stoßen. Denn sie erleichtern den Studienbeginn und die Eingewöhnungsphase internationaler Studierender, begleiten internationale Studierende während ihres Studiums und helfen ihnen dabei, verschiedene Probleme – von studienbezogenen bis zu aufenthaltsrechtlichen – zu bewältigen. Sie sorgen für die Entstehung neuer sozialer Kontakte durch unterschiedlichste Freizeitangebote, Workshops und Seminare. Es ist wichtig anzumerken, dass diese nicht nur den Austausch unter internationalen Studierenden fördern, sondern alle Studierende und viele Mitarbeiter*innen von Hochschulen mit einbeziehen. Damit sind sie auch dafür relevant, um eine aufgeschlossene interkulturelle Atmosphäre in der Hochschulumgebung zu schaffen. Allen Studierenden soll es möglich gemacht werden, von dieser Atmosphäre auf verschiedenen Ebenen zu profitieren. Außerdem sollen die Mitarbeiter*innen von jeglichen finanziellen und organisatorischen Problemen entlastet werden, damit sie sich engagiert auf die Inhalte und Durchführung des Programmes konzentrieren können.


4.Chancengleichheit

(Bildquelle)

Unterschiedliche Studien zeigen, dass Menschen aus Nichtakademiker*innenhaushalten deutlich seltener einen Hochschulabschluss erwerben. Zwischen Grundschule und Promotion gibt es für jeden Schritt weniger Menschen aus Nichtakademiker*inneninnen-Haushalten, die die nächste Bildungsstufe erreichen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und nicht vollständig geklärt. Nichtakademiker*innen Personen aus nicht-akademischen Haushalten brechen ihr Studium deutlich häufiger aus finanziellen Gründen ab als Personen aus Akademiker*innen-Haushalten. Auch scheint es plausibel, dass Nichtakademiker*innen dass Personen aus nicht-akademischen Haushalten Vorbilder, Informationen und Erfahrungswerte zum Studium fehlen und sie deshalb mehr Unsicherheit bei der Entscheidung für ein Studium als auch während des Studiums haben (Quelle 1, Quelle 2).

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Die finanzielle Situation von vieler Studierenden ist von Natur aus sehr volatil. Ausgaben und Einnahmen verändern sich in schnellem Rhythmus und oft unvorhergesehen. Rücklagen können im Studium nicht gebildet werden. Für Situationen, in denen z. B. der Job wegfällt oder sich die Belastung im Studium kurzfristig ändert, sollen zinsfreie, unbürokratisch verfügbare Überbrückungsdarlehen Studierende finanziell abfedern.

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Vollzeitstudium und gleichzeitige berufliche Betätigung sind ohne Kompromisse nicht möglich. Vollzeitstudium bei krankheitsbedingten Ausfällen ist auch nicht möglich. Für diejenigen, die für ihren Lebensunterhalt auf den Job darauf angewiesen sind, soll es an allen in Studiengägnen Studiengängen die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit geben. Wie die jeweilige Ausgestaltung aussehen soll (zum Beispiel nur eine Verlängerung der Maximalstudiendauer oder auch eine Umstellung des Modulplans) soll den jeweiligen Fakultäten überlassen werden.


4.2.                 Finanzielle Barrieren abbauen

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4.2.2.     Die Teilnahme am Hochschulsport soll flächendeckend gefördert werden, sodass Beiträge unter 30€ pro Semester unabhängig von der Disziplin garantiert werden.

Die Pandemie hat uns noch einmal den Beitrag, den regelmäßiger Sport zum Studium leistet, vor Augen geführt. Ausnahmen können für besonders kostspielige Sportarten, wie z.B. Skifreizeiten, gemacht werden


4.3.                 Chancengleicher Weg zum Studium

Mehr Aufklärung über Studienfinanzierungsmöglichkeiten

4.3.1.     Die

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Universität Stuttgart muss bei ihren Kampagnen zur Gewinnung von Studierenden immer auch das Thema Studienfinanzierung erwähnen und über die Finanzierungsmöglichkeiten aufklären.

Bei Studierenden aus Nichtakademiker*innen-Familien spielen häufig die Bedenken, ob man sich ein Studium leisten kann, eine Rolle. Viele Schüler*innen sind nicht gut über die unterschiedlichen Möglichkeiten informiert, wie man ein Studium finanzieren kann und schrecken deshalb vor einem Studium zurück. Deshalb muss es mehr Informationskampagnen direkt an den Schulen geben, die darüber aufklären, wie man ein Studium finanzieren kann. In bisherigen Studieninformationsprogrammen soll der Punkt Studienfinanzierung verstärkt behandelt werden.

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Eltern informieren sich oft (aufgrund Scham, vermeintlicher Peinlichkeit) nicht von selbst. Ein Info-Tag für Eltern, mit Informationen über das Studium, was damit zusammenhängt, und wie ein studieninteressiertes Kind unterstützt werden kann, ist sinnvoll. Die Hochschulen sollen Universität Stuttgart soll Eltern von Studieninteressierten mehr einbeziehen und Info-Seiten für Eltern, z.B. mit Sammlungen hilfreicher Links und Beratungsstellen, einrichten.


Mehr Unterstützung bei der Studienwahl

4.3.3.     Die Angebote zur Studieninformation und Hilfen bei der Studienwahl sollen ausgebaut werden.

Die Entscheidung für ein Studium und die Wahl eines Studienfachs fallen umso schwerer je weniger akademische Erfahrung in der Familie vorhanden sind. Studieninformationstage, Schnupperstudientage und ähnliche Angebote helfen bei der Bewältigung dieser Aufgaben und sollen deshalb weitergeführt und ausgebaut werden.


4.4.                 Unterstützungsangebote für Studierende aus Nichtakademiker*innen-Haushalten


Mentoringprogramme einrichten

4.4.1.     In allen Studiengängen muss es Mentor*innenprogramme geben, die Studienanfänger*innen beim Studienstart und der Studienorganisation unterstützen.

Mentor*innen, bspw. Studierende des gleichen Fachs aus höheren Semestern, bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch und helfen bei der Studienorganisation, die viele Studierende vor Herausforderungen stellt. Da Nichtakademiker*innen häufiger Ansprechpersonen fehlen, helfen Mentoringprogramme dabei, dass alle Studierenden unterstützt werden und ihr Studium erfolgreich meistern können.

(?, das vielleicht auch als allgemeine Forderung aufnehmen, weil hilft ja auch der integration internationaler Studierender)


5.Studieren in besonderen Lagen

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5.1.1.     Die Durchführbarkeit und Attraktivität des Studierens mit Kind soll deutlich verbessert werden.

Vereinbarkeit von Studium und Familie erhöhen

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Studium und Familie erhöhen

5.1.2.    

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Finden Pflichtveranstaltungen am Wochenende oder nach 18:00Uhr statt, müssen für Eltern mit Kind alternative Lehrkonzepte angeboten werden.

Da studentische Eltern häufig auf Kinderbetreuung angewiesen sind, können sie an späten Veranstaltungen oder am Wochenende nicht teilnehmen. Sollte das in Einzelfällen nicht gewährleistet werden können, müssen alternative Lehrkonzepte für betroffene Studierende angeboten werden, die zu einem gleichwertigen Lernerfolg führen. Für Ausnahmefälle sollte die Universität Betreuungsangebote für Randzeiten schaffen.

5.1.3.     Studierende mit Kind oder Familie sollen bei der Kurswahl bevorzugt werden oder ihnen soll beim Platztausch mit angemeldeten Studierenden geholfen werden.

In den Campus-Management-Systemen soll hinterlegt werden, wenn Wenn Kinder oder andere Angehörige von Studierenden gepflegt beziehungsweise betreut werden. Bei , sollen sie bei der Wahl von Kursen sollen sie bevorzugt werden, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erhöhenund Familie zu erhöhen. Um dabei niemanden bei der oft sowieso schon komplizierten Kurswahl zu benachteiligen, sollen Kurse dafür mit extra Plätzen aufgestockt werden. Falls die Teilnahmezahl durch äußere Umstände limitiert ist, soll durch die Modulverantwortlichen bei bereits angemeldeten Studis die Bereitschaft zum Tausch abgefragt werden.

Unterstützungsangebote ausweiten

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Zwei Drittel der Studierenden mit Einschränkungen sind nicht direkt als Studierende mit Einschränkung für Außenstehende erkennbar. Dies führt dazu, dass nur 29% 29 % der Studierenden mit Beeinträchtigung Hilfeangebote anfragen (Quelle).

Kostenfreie Angebote zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache

5.2.1.     Neben den Fremdsprachen

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sollen am Sprachenzentrum auch Angebote zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache eingeführt werden.


5.3.                 Inklusive Lehre

5.3.1.     Die Universität Stuttgart soll einen barrierefreien Zugang zu allen Bereichen für Studierende und Mitarbeitende gewährleisten.

Trotzdem sich die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, sind an den Hochschulen nicht alle Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich. Studierende zum Beispiel mit Gehbehinderung sind immer noch benachteiligt und können Räume nicht erreiche erreichen. Das muss sich endlich ändern und die internationales international geltendes Behindertenrecht muss endlich an den Hochschulen umgesetzt werden.

 

Mehr Unterstützung durch Hilfsmittel

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Bei verpflichtenden praktischen Studiensemestern und Praktika liegt in nahezu allen Fällen eine Anzahl an Tagen vor, die im jeweiligen Betrieb absolviert werden müssen (ca. 100). Leidet eine Person an einer chronischen Erkrankung und ist dadurch durch teilweise unvorhersehbare Schübe mehrere Tage arbeitsunfähig, kann diese Anzahl nicht erreicht werden. Die Tage müssen in darauffolgenden darauf folgenden Semesterferien nachgeholt werden. Handelt es sich um mehrere nachzuholende Monate oder sind die Studierenden durch finanzielle Verpflichtungen verhindert, zieht sich das Studium dadurch in die Länge. Aus diesem Grund soll die Anzahl der Tage im Praxissemester bei nachweislicher Krankheit flexibel gestaltet werden.


Atteste ohne Krankheitsgrund

5.3.6.     Die Hochschulen sollen Atteste (z. B. zum Prüfungsrücktritt) auch ohne Angabe des Krankheitsgrundes akzeptieren.

Kann an einer Prüfungsleistung nicht teilgenommen werden, muss ein ärztliches Attest vorgewiesen werden. Dieses muss an vielen Hochschulen den Krankheitsgrund beinhalten. Gerade für Studierende mit psychischen Erkrankungen stellt dies eine Hürde dar, da die Hochschule so die Erkrankung erfährt. Aus diesem Grund sollen ärztliche Atteste ohne Angabe der Krankheit von Hochschulen anerkannt werden.


5.4.                 Fairer Nachteilsausgleich

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Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, müssen Studierende ein aktuelles ärztliches/psychologisches Attest vorlegen. Die Frist dafür endet nur ca. 1-3 Monate nach Semesterstart. Insbesondere für Erstsemester-Studierende kann dies eine Hürde sein. Termine bei Fachärzt*innen oder Psychotherapeut*innen haben gerade in Großstädten Wartezeiten von bis zu 6 Monaten. Durch die kurze Frist zur Einreichung ist es für einige Studierende nicht möglich, den Nachweis bis zu dieser Frist einzureichen. Eine Lösung wäre eine Anerkennung der Diagnose aus früheren Attesten zur Bestätigung des Nachteilsausgleichs sowie eine längere Frist zur Nachreichung des aktuellen Attests. 

5.4.3.     Die Hochschulen sollen durch Beratungsstellen Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Fachärzt*innen geben.

Wie in 5.4.2. erwähnt, ist es für viele Studierende schwer, in kurzer Zeit ein aktuelles Attest ihrer Krankheit oder Behinderung zu bekommen. Gerade bei Neuerkrankten gestaltet sich die Suche schwierig, da sie oftmals von einer Stelle zur nächsten geschickt werden, bis sie die richtige Hilfe gefunden haben. Aus diesem Grund sollen Hochschulen die Studierenden beraten und Stellen aufzeigen, an denen sie ein benötigtes Attest oder eine Erstdiagnose schnell bekommen können.

Hier soll noch bemerkt werden, dass der Nachweis einer Notenverschlechterung durch Behinderung/Krankheit Studierende mit angeborenen Behinderungen/Krankheiten per se ausschließen.

[1] Young, Iris Marion: Fünf Formen der Unterdrückung. In: Horn, Christoph u. Scarano, Nico: Philosophie der Gerechtigkeit. Texte von der Antike bis zur Gegenwart. Frankfurt a. M. 2002: Suhrkamp, S. 428‒445,

Änderungsanträge

ÄA1

1.3.6.  Die Universität Stuttgart soll freiwillige Schulungen zu Diskriminierungsformen an der Universität für Lehrpersonal und Studierende anbieten

Öffentlichkeitsarbeit ist der erste Schritt zu mehr Awareness. Begleitend dazu soll es jedoch Schulungsangebote geben, die mehr inhaltliche Tiefe bieten. Insbesondere Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Personalverantwortung und Lehrpersonal tragen eine besondere Verantwortung. Sie sollen deshalb freiwillige Schulungen besuchen, die sie auf Diskriminierungsfälle während ihrer Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus lernen sie in den Schulungen Benachteiligungen während ihrer Tätigkeit zu identifizieren und zu vermeiden Und ihre Lehrveranstaltung diskriminierungssensibel zu gestalten. Für alle anderen Personengruppen soll es ebenfalls die Möglichkeit geben, sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen. An diesen Schulungen sollen auch alle Studierende freiwillig teilnehmen können.

Erklärung 1.3.7. auch hinzufügen dafür Punkt streichen.

Meinungsbild im Meeting war 7 freiwillig, 4 für verpflichtend und 3 für streichen des Absatzes (teilweise mehrere Präferenzen pro Person)

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kann dies eine Hürde sein. Termine bei Fachärzt*innen oder Psychotherapeut*innen haben gerade in Großstädten Wartezeiten von bis zu 6 Monaten. Durch die kurze Frist zur Einreichung ist es für einige Studierende nicht möglich, den Nachweis bis zu dieser Frist einzureichen. Eine Lösung wäre eine Anerkennung der Diagnose aus früheren Attesten zur Bestätigung des Nachteilsausgleichs sowie eine längere Frist zur Nachreichung des aktuellen Attests. 

5.4.3.     Die Hochschulen sollen durch Beratungsstellen Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Fachärzt*innen geben.

Wie in 5.4.2. erwähnt, ist es für viele Studierende schwer, in kurzer Zeit ein aktuelles Attest ihrer Krankheit oder Behinderung zu bekommen. Gerade bei Neuerkrankten gestaltet sich die Suche schwierig, da sie oftmals von einer Stelle zur nächsten geschickt werden, bis sie die richtige Hilfe gefunden haben. Aus diesem Grund sollen Hochschulen die Studierenden beraten und Stellen aufzeigen, an denen sie ein benötigtes Attest oder eine Erstdiagnose schnell bekommen können.

Hier soll noch bemerkt werden, dass der Nachweis einer Notenverschlechterung durch Behinderung/Krankheit Studierende mit angeborenen Behinderungen/Krankheiten per se ausschließen.






Änderungsanträge

ÄA1

1.3.6.  Die Universität Stuttgart soll freiwillige Schulungen zu Diskriminierungsformen an der Universität für Lehrpersonal und Studierende anbieten

Öffentlichkeitsarbeit ist der erste Schritt zu mehr Awareness. Begleitend dazu soll es jedoch Schulungsangebote geben, die mehr inhaltliche Tiefe bieten. Insbesondere Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Personalverantwortung und Lehrpersonal tragen eine besondere Verantwortung. Sie sollen deshalb freiwillige Schulungen besuchen, die sie auf Diskriminierungsfälle während ihrer Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus lernen sie in den Schulungen Benachteiligungen während ihrer Tätigkeit zu identifizieren und zu vermeiden Und ihre Lehrveranstaltung diskriminierungssensibel zu gestalten. Für alle anderen Personengruppen soll es ebenfalls die Möglichkeit geben, sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen. An diesen Schulungen sollen auch alle Studierende freiwillig teilnehmen können.

Erklärung 1.3.7. auch hinzufügen dafür Punkt streichen.

Meinungsbild im Meeting war 7 freiwillig, 4 für verpflichtend und 3 für streichen des Absatzes (teilweise mehrere Präferenzen pro Person)

ÄA XY Zentrale Antidiskriminierungs-Beratungsstelle

ÄA2

2.2.1 bis 2.2.3. ersetzen durch:  2.2.1. Die Uni hält sich an die im Ausweis stehende Geschlechtereinträge und Namen und setzt Änderungen unverzüglich um.

Das heißt insbesondere, dass in allen Formularen, die das Geschlecht abfragen, muss es mindestens die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "keine Angabe" geben. Wir begrüßen hierbei die anstehenden Änderungen in C@mpus und wünschen die dauerhafte Umsetzung auch in allen nicht digitalen Formularen, auch den dezentralen. Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen Namen gar nicht genannt werden müssen. Lehrende sollen dafür sensibiliesiert werden, dass das Aufrufen mit einem Namen der typischerweise der alten Geschlechtsidentität zugeordnet wird zu Zwangsouting führen kann und deshalb vermieden werden sollte.

Meinungsbild im Meeting: 4 dafür, 3 dagegen, 2 enthaltungen