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Präambel

Die Landesastenkonferenz hat im Juni 2021 einen Forderungskatalog zu Antidiskriminierung, Gleichstellung und Chancengleichheit an Hochschulen verabschiedet. Der Forderungskatalog ist das Produkt eines breiten Beteiligungsprozesses von Studierenden der Hochschulen in Baden-Württemberg, die sich im Bereich der Gleichstellung einsetzen. Ziel dieses Katalogs ist es, die Forderungen und Projekte, die von engagierten Studierendenvertreter*innen auf Hochschuleben vorangebracht werden, landesweit zu bündeln. Erfolgreich umgesetzte Maßnahmen, aktuelle Projekte und Problematiken sowie Ideen und Forderungen, die an den Hochschulen entstanden sind, werden hier zusammengefasst, um ein umfassendes Bild einer Bildungsinstitution zu zeichnen, an der die Bedürfnisse aller Studierenden berücksichtigt werden.

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Namensanpassung / Geschlechtseintrag

2.2.1.     Die Universität Stuttgart soll die individuelle Geschlechtsidentität jeder Person anerkennen und die Gleichstellung aller Geschlechter, also insbesondere auch von trans*, inter* und nonbinary* Personen, durchsetzen.

2.2.2.     In allen Formularen, die das Geschlecht abfragen, muss es mindestens die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "keine Angabe" geben.

Wir begrüßen hierbei die anstehenden Änderungen in C@mpus und wünschen die dauerhafte Umsetzung auch in allen nicht digitalen Formularen, auch den nicht dezentralen.

2.2.3.      Die Universität Stuttgart soll es Studierenden ermöglichen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag gemäß ihrer Identität anzupassen.

Am 10.10.2017 fällte das Bundesverfassungsgericht den Beschluss, dass das Fehlen eines positiven Geschlechtseintrags für Menschen, die sich weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht zuordnen, als Grundrechtsverletzung einstuft. Hierbei bezog sich das Bundesverfassungsgerecht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Dennoch ist unsere Gesellschaft noch sehr stark durchgezogen von cis-normativen Vorstellungen von Geschlecht, sodass viele trans*, inter* und nonbinäre* Menschen mit täglichen Diskriminierungen konfrontiert werden. Gerade die Studienzeit ist eine sehr wichtige Phase für junge Menschen. An den Hochschulen kommt es durch fehlende Sensibilisierung häufig zu Zwangs-Outings und anderen diskriminierenden Fällen. Darüber hinaus ist es oft beinahe unmöglich für Personen ihren eingetragenen Namen und das Geschlecht zu ändern bzw. ist dieses Vorhaben mit großen Hürden verbunden.

2.2.1. Die Uni hält sich an die im Ausweis stehende Geschlechtereinträge und Namen und setzt Änderungen unverzüglich um.

Das heißt insbesondere, dass in allen Formularen, die das Geschlecht abfragen, muss es mindestens die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "keine Angabe" geben. Wir begrüßen hierbei die anstehenden Änderungen in C@mpus und wünschen die dauerhafte Umsetzung auch in allen nicht digitalen Formularen, auch den dezentralen. Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen Namen gar nicht genannt werden müssen. Lehrende sollen dafür sensibiliesiert werden, dass das Aufrufen mit einem Namen der typischerweise der alten Geschlechtsidentität zugeordnet wird zu Zwangsouting führen kann und deshalb vermieden werden sollte.

Pronomen

Wir weisen dabei daraufhin, "dass für die Hochschule grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken dagegen bestehen, bei trans*Studierenden vollumfänglich deren selbst gewählten, (noch) nicht amtlich geänderten Vornamen zu verwenden. ", so das Fazit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.  https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Bildung/Name_Trans_Studierende.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Pronomen

2.2.4.2.2.4.      Die Mitglieder der Hochschulgemeinschaft sollen über den Sinn und Zweck informiert werden, im Schriftverkehr und bei Vorstellung ihre bevorzugten Pronomen anzugeben.

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3.1.3. Die Aufklärung über Sinti*zze und Rom*nja an Hochschulen soll gefördert werden.

Der Dei Diskriminierung gegen Sint*ezze und Rom*nja beinhaltet  Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja der Begriff "Antizi*anismus" kritisch diskutiert, da dieser sich auf die diskriminierende Bezeichnung der betreffenden Gruppen stützt. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus. Die Wirkungsweise von Gadjé-Rassismus Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.

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3.4.1.     Die Universität Stuttgart soll geflüchtete Studierende und Studierende mit Flüchtlingsmigrationshintergrund stärker fördern.

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3.4.2.     Die Universität Stuttgart soll mehr Aufklärung zu Themen wie Migration, Flucht und Diaspora betreiben.

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Da studentische Eltern häufig auf Kinderbetreuung angewiesen sind, können sie an späten Veranstaltungen oder am Wochenende nicht teilnehmen. Sollte das in Einzelfällen nicht gewährleistet werden können, müssen alternative Lehrkonzepte für betroffene Studierende angeboten werden, die zu einem gleichwertigen Lernerfolg führen. Für Ausnahmefälle sollte die Universität Betreuungsangebote für Randzeiten schaffen.

5.1.3.     Studierende mit Kind oder Familie sollen bei der Kurswahl bevorzugt werden oder ihnen soll beim Platztausch mit angemeldeten Studierenden geholfen werden.

In den Campus-Management-Systemen soll hinterlegt werden, Wenn Kinder oder andere Angehörige von Studierenden gepflegt beziehungsweise betreut werden, sollen sie bei der Wahl von Kursen bevorzugt werden, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erhöhen.

Unterstützungsangebote ausweiten

Um dabei niemanden bei der oft sowieso schon komplizierten Kurswahl zu benachteiligen, sollen Kurse dafür mit extra Plätzen aufgestockt werden. Falls die Teilnahmezahl durch äußere Umstände limitiert ist, soll durch die Modulverantwortlichen bei bereits angemeldeten Studis die Bereitschaft zum Tausch abgefragt werden.

Unterstützungsangebote ausweiten

5.1.4.     Studierenden mit Kind sollen hochschulnahe Kitaplätze zu Verfügung 5.1.4.     Studierenden mit Kind sollen hochschulnahe Kitaplätze zu Verfügung stehen.

Zwar ist der Kita-Ausbau generell nicht Sache der Hochschulen, jedoch können die Hochschulen beispielsweise über die Studierendenwerke eigene Betreuungsangebote anbieten und so sicherstellen, dass Studierenden (und ggf. auch Mitarbeitenden) Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder in der Nähe der Hochschule zur Verfügung stehen.

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Öffentlichkeitsarbeit ist der erste Schritt zu mehr Awareness. Begleitend dazu soll es jedoch Schulungsangebote geben, die mehr inhaltliche Tiefe bieten. Insbesondere Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Personalverantwortung und Lehrpersonal tragen eine besondere Verantwortung. Sie sollen deshalb freiwillige Schulungen besuchen, die sie auf Diskriminierungsfälle während ihrer Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus lernen sie in den Schulungen Benachteiligungen während ihrer Tätigkeit zu identifizieren und zu vermeiden Und ihre Lehrveranstaltung diskriminierungssensibel zu gestalten. Für alle anderen Personengruppen soll es ebenfalls die Möglichkeit geben, sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen. An diesen Schulungen sollen auch alle Studierende freiwillig teilnehmen können.

Erklärung 1.3.7. auch hinzufügen dafür Punkt streichen.

Meinungsbild im Meeting war 7 freiwillig, 4 für verpflichtend und 3 für streichen des Absatzes (teilweise mehrere Präferenzen pro Person)

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es ebenfalls die Möglichkeit geben, sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen. An diesen Schulungen sollen auch alle Studierende freiwillig teilnehmen können.

Erklärung 1.3.7. auch hinzufügen dafür Punkt streichen.

Meinungsbild im Meeting war 7 freiwillig, 4 für verpflichtend und 3 für streichen des Absatzes (teilweise mehrere Präferenzen pro Person)

ÄA XY Zentrale Antidiskriminierungs-Beratungsstelle

ÄA2

2.2.1 bis 2.2.3. ersetzen durch:  2.2.1. Die Uni hält sich an die im Ausweis stehende Geschlechtereinträge und Namen und setzt Änderungen unverzüglich um.

Das heißt insbesondere, dass in allen Formularen, die das Geschlecht abfragen, muss es mindestens die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "keine Angabe" geben. Wir begrüßen hierbei die anstehenden Änderungen in C@mpus und wünschen die dauerhafte Umsetzung auch in allen nicht digitalen Formularen, auch den dezentralen. Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen Namen gar nicht genannt werden müssen. Lehrende sollen dafür sensibiliesiert werden, dass das Aufrufen mit einem Namen der typischerweise der alten Geschlechtsidentität zugeordnet wird zu Zwangsouting führen kann und deshalb vermieden werden sollte.

Meinungsbild im Meeting: 4 dafür, 3 dagegen, 2 enthaltungen