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Der Haushaltsplan wird vom Vorstand entworfen und von der LAK beschlossen. 2 Lesungen in LAK-Sitzungen notwendig (= in der 2. Sitzung kann es beschlossen werden). Gegenseitige Deckungsfähigkeit wie bei Studischaften-HHP übernehmen!! Haushaltsjahr 01. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres. Der Haushaltsplan soll bis Ende September des Vorjahres der LAK vorliegen, 



§ 1 Beitragszweck

Der Beitrag dient ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben der LaStuVe (laut LHG?).

§ 2 Beitragspflicht

Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.

§ 3 Beitragshöhe

Der Beitrag beträgt 450 Euro. Für Mitglieder mit weniger als 1.000 Mitgliedsstudierenden und für Mitglieder ohne Studierendenbeiträge im Sinne des LHG §65a Absatz 5 beträgt der Beitrag 0 Euro. Stichtag hierfür ist der 1.10. des Vorjahres. Die Einführung oder Abschaffung des Studierendenbeitrags eines Mitglieds ist dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Ausnahmen

Einzelne Studierendenschaften können darüber hinaus von der Beitragszahlung befreit werden. Hierüber beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.

§ 5 Fälligkeit

Über die Beitragshöhe ergeht ein Bescheid. Der Beitrag ist jährlich jeweils zum 31.01. jeden Jahres in voller Höhe zu entrichten.