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Schlüssel

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Stichpunkte:

  • Wunsch kommt vsl. von Unis. Können nur schwerlich Studis, die wiederholt auffällig geworden sind, exmatrikulieren (Beispiel: Nachstellen von Frauen in UB)


  • unter Ordnungsverstöße könnten z.B. auch Hörsaalbesetzungen fallen
  • Studierendenvertretungen könnten gehemmt sein Protest zu üben, wenn dieses "Damokles-Schwert" über ihnen schwebt
  • Justizinstanz an den Hochschulen tut sich dadurch auf, ohne dass es eine Gerichtsbarkeit gibt.
  • wenn Exmatrikulation als Mittel im Raum steht, kann es sein, dass Studis ein, zwei Semester nicht immatrikuliert sein können, bis der Fall gerichtlich geklärt ist
  • War schon im April-Entwurf, also wohl schon durch MWK/Grüne implementiert, mit dem Argument der Justizinstanz medienwirksam dagegen vorgehen (Uni HD)
  • sexuelle Nötigung war schon davor strafbar (Info aus Begründung); problematisch auch, WER die Entscheidung treffen soll (Rektorat ohne stud. Beteiligung); Reaktion auf Lucke-Proteste in HH? (Uni HD)
  • auf Bruch des Hausrechts wird in Begründung nicht eingegangen; unklar, was Vorteil dieser Regelung sein soll (Uni HD)
  • (Uni HD)
  • Erfahrungen in NRW sagen allerdings nicht viel über die zukünftige Handhabung aus (Uni HD)
  • Liegt Änderungsvorschlag evtl. an Corona? (Studis, die sich nicht an Regeln halten)?
  • in Zürich wurde eine solche Ordnung neulich geändert: https://www.deutschlandfunk.de/disziplinarordnung-fuer-studierende-arbeitsdienst-und.680.de.html?dram:article_id=479555
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  • Gegenvorschläge:
    • Vorschlag: Veto-Recht der VS? oder gemeinsamer Beschluss mit Rektorat

Die Landesstudierendenvertretung lehnt die Einführung des vorgeschlagenen §62a strikt ab und mahnt diese zurückzunehmen.

Obwohl wir die Wichtigkeit Studentisches Engagement, studentischer Protest und damit die demokratische Teilhabe am Hochschulgeschehen wird durch diese Regelung, die wie ein Damokles-Schwert wirkt, übergebührlich eingeschränkt.