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Gesetzentwurf: https://lastuve-bawue.de/wp-content/uploads/2020/09/20200922-CSVG-MR.pdf

Bitte um Stellungnahme: https://lastuve-bawue.de/wp-content/uploads/2020/09/20200922-Anschreiben-Anhoerung-CSVG.pdf


Jan war hier


Grundsätzlich unterstützen wir die installierung einer Institution zum Schutz gegen Cyberangriffe. Die voranschreitende digitalisierung wurd  lange nicht effektiv genug angeganngen und das erstellen der  Cybersicherheitsagentur lässt einen erneuten Fokus auf dieses Thema erkennen. Die Cybersicherheitsagentur beschäftigt sich mit vielen Stellen des Landes und die gegebene freiheit für die Hochschulen durch den Sonderstatus überlässt den Hochschulen handlungsfreiraum (§5 Abs 12). Allerdings sollte von beiden Seiten gemeinsames Interesse bestehen die Hochschueln digital abzusichern.
Baden-Württemberg hat sich als Forschungs und Bildungsstandort etabliert. Diese Werte (Forschungsergebnisse und Fachpersonal) und die Wertschöpfung durch Institionen, die dies ermöglichen, sollten angemessen geschützt werden. Dadurch kann der Standort Baden-Württemberg zukunftfähig aufgestellt werden.

Die Cybersicherheitsagentur hat nach §3 eine weite Reichweite an Aufgaben. Jedoch sehen wir im Thema Cybersicherheit die Notwendigkeit für ein Gemeinsames vorgehen. Dazu empfehlen wir konkret die Aufgaben der Stelle um Kooperation mit anderen Europäischen, Bundes- und Landesbehörden zu  verbessern. Der Austausch der verschiedenen Behörden, führt zu einem kollektiven Wissenstand zur Cybersicherheit, was allen beteiligten Stellen zugute kommt und uns aus Fehlern anderer lernen lässt ohne diese zu wiederholen.
Wir begrüßen besonders den Aufbau von Kompetenzen und der Vermittlung durch Schulungen an dritte.

+ Integrierung von Eduroam

+Datenschutz und vertraulicher Umgang  auch bei Recovery efforts

+ §8 Abs 2 &3 Gefundene Lücken direkt dem Betreiber melden

Final bleibt zu sagen, dass wir die LAK/LaStuVe das generelle Vorgehen unterstützen

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