Gesetzentwurf: https://lastuve-bawue.de/wp-content/uploads/2020/09/20200922-CSVG-MR.pdf

Bitte um Stellungnahme: https://lastuve-bawue.de/wp-content/uploads/2020/09/20200922-Anschreiben-Anhoerung-CSVG.pdf


Jan war hier,


Grundsätzlich unterstützen wir die installierung einer Institution zum Schutz gegen Cyberangriffe / im Cyberraum. Die voranschreitende digitalisierung wurd  lange nicht effektiv genug angeganngen und das erstellen der  Cybersicherheitsagentur lässt einen erneuten Fokus auf dieses Thema erkennen. Die Cybersicherheitsagentur beschäftigt sich mit vielen Stellen des Landes und die gegebene freiheit für die Hochschulen durch den Sonderstatus überlässt den Hochschulen handlungsfreiraum (§5 Abs 12). Allerdings sollte von beiden Seiten gemeinsames Interesse bestehen die Hochschueln digital abzusichern.
Baden-Württemberg hat sich als Forschungs und Bildungsstandort etabliert. Diese Werte (Forschungsergebnisse und Fachpersonal) und die Wertschöpfung durch Institionen, die dies ermöglichen, sollten angemessen geschützt werden. Dadurch kann der Standort Baden-Württemberg zukunftfähig aufgestellt werden.

Die Cybersicherheitsagentur hat nach §3 eine große Reichweite an Aufgaben. Jedoch sehen wir im Bereich Cybersicherheit die Notwendigkeit für ein Gemeinsames vorgehen. Dazu empfehlen wir konkret die Aufgaben der Stelle um Kooperation mit anderen Europäischen, Bundes- und Landesbehörden zu  verbessern, spezifisch §3 Abs. 3a).  Der Austausch der verschiedenen Behörden, führt zu einem kollektiven Wissenstand zur Cybersicherheit, was allen beteiligten Stellen zugute kommt und uns aus Fehlern anderer lernen lässt ohne diese zu wiederholen. Zusätzlich ist die Kooperation im Forschungs-/ Bildungsbereich  auch nicht an Landesgrenzen gebunden und muss trotzdem geschützt werden. ( Bsp. eduroam)
Wir begrüßen besonders den Aufbau von Kompetenzen und der Vermittlung des Wissens, durch Schulungen, an dritte.

+Datenschutz und vertraulicher Umgang  auch bei Recovery efforts

Auch Unterstützen wir das Vorgehen, das durch die Behörde gefundene Sicherheitslücken, besonders bei öffentlicher eingesetzter Software von drittanbietern, direkt an diese gemeldet werden.  ( §8 Abs 2 & 3)

Final bleibt zu sagen, dass wir die LAK/LaStuVe das generelle Vorgehen unterstützen und hoffen das die Digitalisierung dadurch stärker vorrangetrieben wird.

Kommentar

  1. Anonym sagt:

    Die Roten stellen sind quasi nochmal eine Abfrage an dich.

    gege Cyberangriffe ist sehr spezifisch / im Cyberraum ist eher weiträumig (was du bessser findest)
    §5 Abs 12 ist ein bisschen Interpretation von mir würde ich gerne wissen ob du das auch so verstehst
    (BSP Eduroam kann man auch rausnehmen,  Ich weiß nicht ob das den Lesern etwas sagt. Ich hatte es mir als Beispiel für transnationale Kooperation gedacht.
    + Datenschutz ... ist halt das gewisse maßnahmen getroffen werden um private Informationen zu schützen und das auch bei der Wiederherstellung von Systemen
    LAK/LASTUVE ich habe den Unterschied noch nicht ganz verstanden, daher wähle du aus welches Besser passt.