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1. Geschlechterdiskriminierung

1.1. Sexualisierte Gewalt & Diskriminierung (SGD)

Die Zahlen von SGD sprechen für sich: Ungefähr eine von vier Frauen hat SGD erlebt. [...]

1.1.1. Mitarbeiter*innenschulungen zu SGD

Alle Mitarbeiter*innen an Hochschulen sollen verpflichtend Schulungen zu SDG besuchen.

Das Bewusstsein über SDG ist bei vielen Menschen noch gering (Quelle). Insbesondere Lehrpersonen an öffentlichen Institutionen wie Hochschulen nehmen eine Vorbildsrolle gegenüber den Studierenden ein und tragen somit eine große Verantwortung. Deshalb müssen Mitarbeiter*innen an Hochschulen, insbesondere aber das Lehrpersonal, zu SDG geschult werden. In den Schulungen sollen problematische Verhaltensweisen diskutiert werden und gendersensible Alternativen erlernt werden. Die Schulungen beziehen sich vor allem darauf, wie die eigene Lehre diskriminierungsfrei gestaltet werden kann, aber auch darauf, wie Diskriminierung unter Studierenden aussieht und wie Lehrpersonen darauf reagieren können.

1.1.2. Aufklärung für Studierende über SGD

Studierende sollten verpflichtend einmal im Jahr einen Aufklärungs- & Sensibilierungsworkshop zu SGD besuchen, der von den Hochschulen angeboten wird.

Auch unter den Studierenden ist das Bewusstsein für SGD immer noch zu gering, auch weil das Thema tabuisiert und nicht offen thematisiert wird. Viele Studierende verhalten sich mangels besseren Wissens sexistisch ohne sich der Wirkungen ihrer Handlungen bewusst zu sein. In den USA wurden deshalb flächendeckend an Colleges Aufklärungskurse zu SGD für Erstsemester eingeführt. Ähnlich dazu sollte es an Hochschulen in Baden-Württemberg für alle Studierenden verpflichtende Workshops zu SGD geben, in denen darüber gesprochen wird, was SGD ist, welche Formen und Verhaltensweisen diskriminierend sind und wie man als Betroffene*r/Beobachter*in mit SGD umgehen kann. Wiederkehrende Termin sind wichtig, damit das Thema nicht in Vergessenheit gerät.

1.1.3. SGD als Aufgabe des Qualitätsmanagements

Das Qualitätsmanagement an den Hochschulen muss diskriminierungsfreie Lehre als Qualitätskriterium aufnehmen und erfassen.

Zur Qualität von Lehre und Forschung an Hochschulen gehört auch, dass sie keine Personengruppen diskriminiert. Das Qualitätsmanagement stellt durch unterschiedliche Methoden wie Evaluationen sicher, dass Lehre und Forschung qualitativ hochwertig sind. Im Zuge dessen muss das Qualitätsmanagement auch Diskriminierungsfreiheit als Qualitätskriterium aufnehmen, dieses Kriterium erfassen und darauf hinwirken, dass das Hochschulwesen diskriminierungsfrei abläuft.

1.1.4. Evaluation von Diskriminierung in Lehrveranstaltungen

Bestehende (Veranstaltungs-)Evaluationen sollten abfragen, ob sich Personen in der Veranstaltung diskriminiert gefühlt haben. Bei problematischen Ergebnissen müssen Maßnahmen gegen die Lehrpersonen eingeleitet werden.

Lehrende haben eine Vorbildsrolle inne und befinde sich in einer Machtposition gegenüber Studierenden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Lehrende ihre eigene Lehre diskriminierungsfrei gestalten. Um dies sicherzustellen, muss Studierenden die Möglichkeit gegeben werden sich zur Diskriminierungsfreiheit der Veranstaltung zu äußern. Die Lehrevaluation stellt einen geeigneten Weg dar, da sie anonym ist und von Studierenden nicht erwartet werden kann sich in Lehrveranstaltungen zu äußern und die Lehrenden vor dem gesamten Publikum zu kritisieren. Wichtig ist auch, dass die Ergebnisse der Lehrevaluation weiterverarbeitet werden. Die Freiheit der Lehre ist in jedem Fall zu wahren, sie darf aber nicht dem Diskriminierungsverbot widersprechen. Deshalb müssen Maßnahmen eingeleitet werden, wenn Lehrevaluationen darauf hindeuten, dass es Diskriminierung in Lehrveranstaltungen gab.

1.1.5. Diskriminierungsevaluation unter Studierenden & Mitarbeitenden

Die Hochschulen sollten einmal jährliche eine allgemeine, anonyme Diskriminierungsabfrage starten, bei der Personen von diskriminierenden Erfahrungen berichten können.

Während Lehrevaluationen meist kurz gehalten und standardisiert sind und sich nur auf die Lehre beziehen, muss darüber hinaus eine allgemeine Diskriminierungsfrage durchgeführt werden, bei welcher alle Personen an der Hochschule (Studierende & Mitarbeitende) kontaktiert werden und gebeten werden von ihren Diskriminierungserfahrungen zu berichten. Die Abfrage hilft dabei ein detailliertes Bild über die aktuelle Diskriminierungslage zu erhalten. Außerdem ruft sie das Thema aktiv ins Bewusstsein der Allgemeinheit und bietet die Möglichkeit die Antidiskriminierungsstelle der Hochschule zu bewerben. Die Ergebnisse müssen ausgewertet werden und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

1.1.6. Pseudoanonymisierte Klausuren

1.1.7. Rückzugszimmer ausbauen

An einigen Universitäten des Landes gibt es für Eltern, die ihre Kinder versorgen, spezielle Rückzugsorte sogenannte "Eltern-Kind-Zimmer". Wir fordern, dass dieses Angebot ausgeweitet wird. Zum Einen sollen diese in mehr Gebäuden angeboten werden, um lange Fußwege zu vermeiden, zum Anderen sollen diese auch von in Not geratene Studierenden und Mitarbeitenden genutzt werden dürfen. Da diese Räume häufig durch Verwaltungsangestellte oder beauftragte Personen betreut werden und diese Personen häufig in der Nähe dieser Räume arbeiten, sind sie als Rückzugsort für Studierende und Mitarbeitenden besonders geeignet. Werden diese belästigt, haben Angst oder werden im schlimmsten Fall gestalkt und verfolgt, finden Sie hier einen sicheren Ort der Zuflucht. Es ist leider kein Einzelfall, dass Studierenden an der Universität von vermeintlichen Verehrern nachgestellt werden. Die Verantwortlichen angestellten können als erste Ansprechperson fungieren, an die Zufluchtsuchende sich bei Bedarf wenden können und die die Situation beaufsichtigen können. Zusätzlich ist es wichtig an den Universitäten diese Räume bekannter zu machen, sodass Mitarbeitende und Studierende in der Nähe dieser Räume sich dessen bewusst sind und Zivilcourage zeigen und sich bei Probleme einmischen und helfen.

1.1.8. Kostenfreie Menstruationshygieneprodukte

Menstruationshygieneprodukte stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung für viele Studierende dar. Ohnehin finanziell schwache Studierende stehen am Monatsende regelmäßig vor der Entscheidung, ob das Geld noch für diese Produkte reicht. Studierende, deren Menstruation unerwartet einsetzt sehen sich oft gezwungen die Universität zu verlassen und verpassen wichtige Lerninhalte, nur weil sie keine Hygieneprodukte zur Hand haben. Wir wollen ein Klima der Chancengleichheit schaffen, bei der die Menstruation nicht dem Lernerfolg im Wege steht. Deswegen fordern wir kostenlose Menstruationspflegeprodukte in allen Toiletten der Universitäten Baden-Württembergs. Dabei setzten wir auf ein solidarisches System, bei dem die kostenlose Produkte nur bei Bedarf aus den oben genannten Gründen genutzt werden. Um auf die Bedürfnisse von Trans*Personen einzugehen sollen diese Produkte explizit auch in Männer-Toiletten zur Verfügung stehen, sowie eine geeignete Entsorgungsmöglichkeit in jeder Toilette.

1.2. Geschlechtervielfalt

1.2.1. Namensanpassung

1.2.2. Pronomen

1.2.3. Unisex-Toiletten

Immer mehr Hochschulen bauen ihre Unisex-Toiletten aus, um eine Zeichen gegen Diskriminierung zu setzten. An manchen Universitäten des Landes ist das Angebot jedoch noch nicht oder nur unzureichend vorhanden. Unisex-Toiletten sind besonders für Inter*, Trans* und Nicht-binäre Personen wichtig, damit diese sich nicht zwischen zwei Toiletten entscheiden müssen und Gefahr laufen dort nicht willkommen zu sein. Diese Gefahr ist real und es gab schon derartige Vorkommnisse, bei denen Trans*Personen aufgefordert wurden eine binäre Toilette zu verlassen. Manche Universitäten argumentieren, dass Inter*, Trans* und Nicht-binäre Personen die barrierefreien Toiletten nutzen können. Wir finden das kein ausreichendes Angebot, da die auf diese Weise künstlich geschaffene Assoziation von Be_hinderung und Geschlechtervielfalt zur zusätzlichen Pathologisierung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen führt. Unisextoiletten können darüber hinaus für alle Studierende bereichernd sein. Durch das Angebot von Unisex-Toiletten werden bei Veranstaltungen lange Warteschlagen vermieden und die Gleichberechtigung gefördert. Zusätzlich findet man an Instituten vor allem technischer Universitäten folgende Situation wider: eine Männer-Toilette findet man in jedem Stockwerk, eine Frauen-Toilette nur in jedem dritten Stockwerk. Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, kann eine Unisex-Toilette die geeignete Lösung sein. Gleichzeitig sprechen wir uns dafür aus, dass das Angebot binärer Toiletten erhalten bleiben soll. Dies ist wichtig für Studierende, die einen Rückzugsort suchen oder die wegen religiösen oder persönlichen Gründen einen Ort ohne Personen eines anderen Geschlechts benötigen, zum Beispiel zum Richten eines Kopftuchs.


2. Herkunftsdiskriminierung

2.1. Rassismus

Rassismus ist eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihres Äußeren, ihres Namens, ihrer (vermeintlichen) Kultur, Herkunft oder Religion abwertet. In Deutschland betrifft das nicht-weiße Menschen – jene, die als nicht-deutsch, also vermeintlich nicht wirklich zugehörig angesehen werden. Wenn Menschen nicht nach ihren individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften oder danach, was sie persönlich tun, sondern als Teil einer vermeintlich homogenen Gruppe beurteilt und abgewertet werden, dann ist das Rassismus.

Wir verurteilen jedmögliche Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Ethnie oder Religion und plädieren auf Chancengleichheit für Studierende mit unterschiedlichen Bildungs- und Migrationshintergründen und Bildungschancen unabhängig von der jeweiligen Herkunft. 

2.2. Antisemitismus

Definition: Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.

Um das Judentum in Deutschlands Hochschulen und Universitäten präsenter zu machen, gibt es einige Vorschläge die mit Hilfe der JSUD (Jüdische Studierenden Union Deutschland) ausgearbeitet wurden. JSUD 

Errichten eines Kalenders mit jüdischen Feiertagen (gerne auch allen religiösen Feiertagen)

Das Schaffen einer Stelle für eine beauftragte Ansprechperson für jüdische Studierende idealerweise regional/und für ganz Baden Württemberg.

Adaption der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus und klare Positionierung gegen BDS (keine Finanzierung und keine Räumlichkeiten der Universität.)  Siehe Resolution: https://www.fzs.de/positionen/feminismus-antidiskriminierung/gegen-antisemitismus/ (wurde mittlerweile auch von der HRK angenommen.)

Klausuren und Examen an jüdischen Feiertagen wenn möglich vermeiden. Ideal: Schaffung von Alternativterminen, da Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist.

Natürliche Kooperation und Partnerschaft mit BJSB https://www.bjsb.de und JSUW JSUW entwickeln. Gegegebenenfalls als Beratungsstellen anfragen für jüdische Studierende. 

Generell zum Thema Judentum mit jüdischen Studierenden arbeiten und nicht über Juden berichten bzw. lehren.

2.3. Studierende mit Migrationshintergrund

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.

In Deutschland hat gut jede vierte Person einen Migrationshintergrund – in Westdeutschland galt dies im Jahr 2019 für 29,1 Prozent und in Ostdeutschland für 8,2 Prozent der Bevölkerung.

2.3.1. Soziales

Menschen mit Flüchtlingshintergrund, die an Hochschulen studieren bzw. studieren wollen, haben oft die Schwierigkeit, auf neue Menschen zuzugehen und somit sich im universitären Leben einzubringen. Ein Grund dafür ist, dass sie die Befürchtung in sich tragen, ihre Migrationsgeschichte diesen neuen Menschen erzählen zu müssen und falls sie diese erzählen, anders dadurch angesehen zu werden. Sie fühlen sich in bestimmten Gruppen, dominiert durch die Mehrheitsgesellschaft, nicht wohl. Darum verbringen sie meist nur mit den Menschen Zeit, die ähnliche Erlebnisse wie sie gehabt haben.

Um eine tolerante, diverse Gesellschaft zu erreichen, in der sich alle willkommen fühlen können und in diversen Hinsichten entfalten können sollten vor allem Hochschulen zur Repräsentation genau dieser Mitbürger*Innen beitragen.  


Anbei einige Lösungsansätze:

Förderung von geflüchteten Studierenden und Studierenden mit Flüchtlingsmigrationshintergrund.

Förderung von Aufklärung zu Themen wie Migration, Flucht und Diaspora.

Repräsentation an Hochschulen fördern durch einsetzen von Personen mit Migrationshintergrund in die Universitätsstrukturen. Vorallem für die die Sichtbarkeit genau dieser Studierenden ist es wichtig zu zeigen dass der Hochschulapparat nicht mehr nur die Mehrheitsgesellschaft repräsentiert. 

Budgets für PartofUs-Programme für Migration und Diversität sollten an jeder Hochschule etabliert werden.

Es sollten für geflüchtete Menschen Beratungsstellen (insbesondere psychologische und rechtliche Beratungsstellen) etabliert werden.

Der Zugang zu Sprachprogrammen und Kinderbetreuung sollte vereinfacht werden.

2.3.2. Finanzielles

Studierende mit Migrationshintergrund haben öfter eine schwierigere finanzielle Lage als Studierende ohne Migrationshintergrund und ihre Chancen auf bestimmte Berufe werden durch gesellschaftliche Normen und teils auch Diskriminierung vermindert. BPB Zahlen

Verweis auf 2019: Im Jahr 2019 war das Armutsrisiko von Personen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so hoch wie das von Personen ohne Migrationshintergrund (27,8 gegenüber 11,7 Prozent)

2.4. Internationale Studierende

Internationale Studierende bringen Vielfalt mit sich. Durch die Gestaltung von Hochschulen als Ort von interkulturellem Austausch und Zusammenarbeit entsteht eine Bereicherung der Studien- und Forschungsfeld.  Davon profitieren nicht nur Hochschulen, sondern auch das Land- nämlich die Wirtschaft und Gesellschaft, denn dadurch expandiert der langfristige internationale Netzwerk, und etabliert sich eine Toleranzkultur, die diskriminierenden Merkmalen in der Gesellschaft entgegenwirkt.

Statistiken zeigen jedoch, dass der Anteil internationaler Studierenden in Baden-Württemberg unter dem Durchschnitt Deutschlands liegt [Quelle], was dafür spricht, dass das große Potenzial des Bundeslandes nicht komplett ausgenutzt wird. Viele, die kommen würden, kommen nicht. Außerdem liegt der Abbruchsquote internationaler Studierende in BaWü ziemlich hoch. Etwa ... internationaler Studierenden brechen ihr Studium ab[Quelle!!!].  Diese Fakten deuten daraufhin, dass die Landesregierung und Hochschulen einen besonderen Wert darauf legen müssen, internationale Studierende in verschiedenen Hinsichten -wie rechtlich, finanziell, sozial und psychologisch- zu fördern und ihre Bedingungen während des Studiums zu verbessern. Es soll eine Willkommenskultur an Hochschulen kultiviert und belebt werden. Dieses Handeln sollte dem Land die Gelegenheit bieten, auf Dauer von Diversity auf wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, kultureller und auch weiterer Ebenen mehr zu profitieren sowie Interesse neuer internationalen Studierenden zu gewinnen. Ferner sollte dies den Studierenden es ermöglichen, eine dauerhafte Bindung zum Land aufzubauen, in welchem sie ihre Bildung unter befriedigenden Umständen absolviert haben. 

2.4.1. Finanzielles

1. Studiengebühren 

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Die zurzeit geltenden Studiengebühren für internationale Studierende sollen entweder komplett abgeschafft werden. Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen in Baden-Württemberg nach der LHGebG (link) internationale Studierende Gebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester zahlen (Quelle). Seit der Enführung gibt es eine Erniedriegung der Anzahl von internationalen StudienanfängerIinnen (21311-0014.xlsxQuelle: Statistsches BundesamtQuelle 1, Quelle 2). Baden-Württemberg ist auch das einzige Bundesland, in dem es ein Rückzug der nicht EU-Studierenden im ersten Fachsemester zwischen den Studienjahren 2016/17 und 2019/20 gab. Aus den Daten wird es ersichtlich, dass die Gebühren aus Baden-Württemberg ein deutlich weniger attraktives Studienziel für internationale Studierende machen. Durch die Gebühren werden Studierende auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt. Die Gebühren sind in der jetzigen Form zu hoch und es entsteht dadurch eine deutlich höhere Herausforderung, das Studium zu finanzieren. Die Frage nach der Finanzierung der Studiengebühren sollte nicht bei der Hochschulwahl internationaler Studierende ein Argument gegen Baden-Württemberg sein. Durch die Abschaffung würde für das Land wieder die Möglichkeit, sich als ein weltoffener und diversitätsorientierter Studienort zu chrakterisieren, entstehen. Dies entspricht auch das Interesse der Landesregierung, die baden-württembergische Hochschullandschaft weltweit zu positionieren und der internationale Austausch in diesem Szenario zu verstärken (Quelle MWK Webseite 1 und 2

2.4.2. Förderungsmöglichkeiten

a) Nicht-eingeschränkter Zugang zu Krediten und weiteren finanziellen Hilfen

*pre-Corona, jetzt vergleichen — in Zukunft?

*Kriterien für Krediten und Hilfen abschwächen


b) Arbeitsrecht 

Die bisher geltende Arbeitseinschränkung auf 120 Tagen im Jahr für nicht-EU-Studierende soll behoben werden. Diese Begrenzung bereitet Schwierigkeiten für die selbständige Finanzierung des Studiums. Ein semesterbegleitender Teilzeit-Job im Kombination mit einer zeitintensiveren Beschäftigung in den Semesterferien ist somit ausgeschlossen. Weiterhin würde die Abschaffung dieser Einschränkung den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt leichter und attraktiver für internationale Studierende machen. Die Grenze von 20 Arbeitstunden in der Woche während der Vorlesungszeit würde weiterhin gültig bleiben, womit es versichert ist, dass während des Semesters das Studium als Mittelpunkt steht. 

2.4.2.1. Mentoring-Programme und Integration

1) Basisprogramm

In den Hochschulen von BaWü besteht ein Bedarf an Programme, die sich für die Integration, Betreuung und Beratung von internationalen Studierenden einsetzen [Quelle!- nicht alle hochschulen haben das usw.]. Um Diversity in den Hochschulen strukturell zu verankern, die Abbruchsquoten zu senken und neue internationale Studierende anzuziehen, sollte jede Hochschule ein Basisprogramm für internationale Studierende einführen, welches als Modell für die Gesamtheit essenzieller Programme dienen soll, während es Freiraum für neue Ideen und weitere Projekte bietet. Das Basisprogramm soll aus vier Teilen bestehen, wobei die detaillierten Regelungen den Fachkräften, die durch Hochschulen eingesetzt werden, überlassen werden.

a) Buddy-Programm

*Abholung nach der Ankunft, Orientierung in der Stadt und im Kampus, Wohnsitzanmeldung usw.

*nicht zusammen mit dem Mentoring-Programm, denn dort werden st. gematcht—dadurch wird es sichergestellt, dass nicht Personen zusammenkommen, die keine gemeinsamen Interessen haben


b) Mentoring-Programm

*matching von MentorInnen und Mentees-- individueller Austausch, allgemeine Hilfe (beim Studium und im Leben in der neuen Stadt), Freizeit zusammen gestalten—(nur 1. semester, danach ohne MentorIn aber Veranstaltungen sind weiterhin offen für alle) 

*Workshops, Freizeitsaktivitäten, Ausflüge, Parties, Feiern kultureller Feste usw.


c) Interkulturelle Trainings 

*Training von MentorInnen und Buddies ---interkulturelle und soziale Kompetenzen

*Training von neu angekommenen internationalen Studierenden um sie mit der Kultur, Normalen-Nichtnormalen, Bürokratie u.ä. vertraut zu machen

*Training von MitarbeiterInnen, die im direkten Kontakt mit int.Studierenden stehen ---Beratungspersonal usw.


d) Umfassende Beratung (wird im folgenden Abschnitt ausführlicher behandelt)

*rechtliche, soziale, psychotherapeutische, studienbezogene, sprachliche --auf Englisch


Soziale Integration und Beteiligung der internationalen Studierenden am universitären Leben sowie der interkulturelle Austausch zwischen allen Studierenden gehören zu den wichtigsten Aspekten von Diversity an Hochschulen. Die Programme, welche diese Ziele anstreben, unter anderem internationalen Studierenden auch Beratung-und Betreeungsdienste anbieten, übernehmen dabei eine wichtige Rolle. Studien zeigen, dass ...(solche programme erfolgreich sind und bei den hochschulen, die diese besitzen, abbrechsquoten geringer sind etc.) 

Dies ist nicht überraschend, denn während die Welcome- und Buddy-Programme den Studienbeginn und die Eingewöhnungsphase erleichtern, begleiten die Mentoring-Programme und Beratungsstellen internationale Studierende während ihres Studiums und helfen ihnen dabei, verschiedene Probleme -von studienbezogenen bis zu aufenthaltsrechtlichen- zu bewältigen. Sie sorgen für die Entstehung neuer sozialen Kontakte durch unterschiedlichste Freizeitsangebote, Workshops und Seminare. Es ist wichtig, es anzumerken, dass diese nicht nur den Austausch unter internationalen Studierenden fördern, sondern alle Studierenden und viele MitarbeiterInnen von Hochschulen mit einbeziehen. Damit sind sie auch dafür signifikant, um eine aufgeschlossene interkulturelle Atmosphäre in der Universitätsumgebung zu schaffen. Allen Studierenden sollte es möglich gemacht werden, von dieser Atmosphäre auf verschiedenen Ebenen zu profitieren.  

2) Finanzierung

*die Zentren und Programme, die sich für die oben beschriebenen Ziele einsetzen, unbefristet finanziell fördern— müssen Haushaltspunkt sein bzw. sie sollen in die Internationalisierungsstrategie einbezogen werden

2.4.2.2. Beratung & Unterstützung

Soziale, rechtliche und psychotherapeutische Beratungsmöglichkeiten für Studierende seitens der Hochschulen und Studierendenwerke sollen auch zugänglich und geeignet für internationale Studierende sein. Diese sind in den genannten Institutionen oft nur auf Deutsch angeboten. Desweiteren können internationale Studierende aufgrund von Situationen wie Heimweh, kulturelle Unterschiede sowie Überförderung durch Sprachbarrieren ein höherer Bedarf auf psychotherapeutische Betreuung haben (Quelle). Für eine angemessene Betreuung und Unterstützung von internationalen Studierenden sollen die Beratungsmöglichkeiten a) auch auf Englisch angeboten werden, b) durch Fachpersonal durchgeführt werden, die auch in interkullturellen Aspekten der Beratung geschult sind. 

2.4.2.3. Schulung von Mitarbeiter*innen zu Diversity und Interkulturelles  


3. Chancengleichheit

(Quelle)

Unterschiedliche Studien zeigen, dass Menschen aus Nichtakademiker*innenhaushalten deutlich seltener einen Hochschulabschluss erwerben. Zwischen Grundschule und Promotion gibt es für jeden Schritt weniger Nichtakademiker*innen, die die nächste Bildungsstufe erreichen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und nicht vollständig geklärt. Nichtakademiker*innen brechen ihr Studium deutlich häufiger aus finanziellen Gründen ab als Akademiker*innen. Auch scheint es plausibel, dass Nichtakademiker*innen Vorbilder, Informationen und Erfahrungswerte zum Studium fehlen und sie deshalb mehr Unsicherheit bei der Entscheidung für ein Studium als auch während des Studiums haben (Quelle 1, Quelle 2).

3.1. Finanzielle Chancengleichheit

3.1.1. BAFöG

3.1.2. Teilzeitbefristungsgesetz

3.1.3. Semesterticketzuschuss

3.1.4. Chancengleiche Stipendien

Es sind mehr Stipendien nötig, die weniger priviligierte Studierende fördern. Existierende Stipendien müssen den sozialen Hintergrund berücksichtigen und weniger die reinen Studienleistungen.

Studierende aus Nicht-Akademiker:innen-Familien müssen öfter nebenbei arbeiten und haben deshalb weniger Zeit zum Lernen. Es ist dadurch schwieriger für diese, ständig gute Noten zu schreiben, was aber von den Stipendiengebern vorausgesetzt wird (meist muss man zu den besten 5-10% des Semesters gehören). Arbeiter*innenkinder werden im Gegensatz zu Migrant*innen, Frauen nicht speziell von Begabtenförderwerken gefördert.

3.1.5. Barrierearme Überbrückungskredite

manche Studis sind besonders anfangs benachteiligt, was ihre Ausrüstung angeht (besonders im Online-Studium) (mögl. Lösung: Darlehen zum Studienstart)

3.1.6. Gleicher Zugang zu Auslandssemestern

Auslandssemester Stipendien mit anderen Stipendien kombinierbar machen

3.1.7. Verwaltungskostenbeitrag anrechnen

Der Verwaltungskostenbeitrag wird im BAföG nicht berücksichtigt. Die Ungleichheit könnte duch Erlass oder Rückerstattung behoben werden. (Siehe Uni Saar; Geht auch bei Behinderung/Pflege/Kind.)

3.1.8. Keine kostenpflichtigen Zusatzangebote

Alle Bildungsangebote an staatlichen Hochschulen (auch Sprachkurse/ freiwillige Weiterbildungsangebote) müssen Gebührenfrei zur Verfügung stehen. (Mit Matrialausgabenpunkt zusammenfassen?). Finanzielle Ressourcen sollen sich so wenig wie möglich auf Breite und Qualität der in Anspruch genommenen Lehre auswirken.

3.1.9. Förderung des Hochschulsports

Die Teilnahme am Hochschulsport soll flächendeckend gefördert werden sodass Beiträge unter 30€ pro Semester unabhängig von der Disziplin garantiert werden.

3.1.10. Flexiblere Studienmöglichkeiten & Teilzeitstudium

Es soll an allen Hochschulen in Baden Württemberg die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit geben.

Studium und Arbeiten muss vereinbar sein. Anwesenheitspflichten abschaffen.

3.1.11. Realistische Regelstudienzeiten als Bemessungsgrundlage

Für Stipendien, Bafög müssen realistische Regelstudienzeiten zugrunde gelegt werden

3.2. Ideelle Chancengleichheit

3.2.1. Beratungsangebote ausweiten

Die Hochschulen sollen ihre Beratungsangebote ausbauen und besser zugänglich machen. Insbesondere auf die Bedürfnisse von Nichtakademiker*innen sollte eingegangen werden.

Nichtakademiker*innen brechen doppelt so häufig ihr Studium ab wie Akademiker*innen (Quelle). Gründe dafür sind weniger Unterstützung von den Eltern, weniger Wissen über die Anforderungen des Studiums und generell mehr Unsicherheit über die eigene Eignung für ein Hochschulstudium. Um dem entgegenzuwirken, sollten die Hochschulen mehr Beratungsangebote einrichten, um Studierende zu unterstützen. Inbesondere auf die Bedürfnisse von Nichtakademiker*innen sollten dabei eingegangen werden.

3.2.2. Beratungsratgeber erstellen

Für was gibt es welche Beratung? Wegweiser erstellen

3.2.3. Mentoringprogramme einrichten

In allen Studiengängen muss es Mentor*innenprogramme geben, die Studienanfänger*innen beim Studienstart und der Studienorganisation unterstützen.

Mentor*innen, bspw. Studierende des gleichen Fachs aus höheren Semestern, bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch und helfen bei der Studienorganisation, die viele Studierende vor Herausforderungen stellt. Da Nichtakademiker*innen häufiger Ansprechpersonen fehlen, helfen Mentoringprogramme dabei, dass alle Studierenden unterstützt werden und ihr Studium erfolgreich meistern können.

3.2.4. Mehr Aufklärung über Studienfinanzierungsmöglichkeiten

Die Hochschulen müssen bei ihren Kampagnen zur Gewinnung von Studierenden immer auch das Thema Studienfinanzierung erwähnen und über die Finanzierungsmöglichkeiten aufklären.

Bei Nichtakademiker*innen spielen häufig die Bedenken, ob man sich ein Studium leisten kann, eine Rolle. Viele Schüler*innen sind nicht gut über die unterschiedlichen Möglichkeiten informiert, wie man ein Studium finanzieren kann und schrecken deshalb vor einem Studium zurück. Deshalb muss es mehr Informationskampagnen direkt an den Schulen geben, die darüber aufklären, wie man sich ein Studium finanzieren kann. In bisherigen Studieninformationsprogramme sollte der Punkt Studienfinanzierung verstärkt behandelt werden.

3.2.5. Eltern einbeziehen bei Studieninformation

Die Hochschulen sollten bei ihren Kampagnen zur Gewinnung von Studierenden explizit auch die Eltern ansprechen und sie über die Vorteile eines Studiums aufklären.

Eltern informieren sich meist nicht von selbst (Scham, Peinlichkeit), Infotag für Eltern ist sinnvoll (Informationen über Studium, was damit alles zusammenhängt und wie das Kind unterstützt werden kann), Hochschulen sollten Eltern mehr mit einbeziehen und Infoseiten für Eltern einrichten (z.B. Links, wo man sich überall informieren kann).

3.2.6. Schüler*innen umfassend über das Studieren informieren


3.2.7. Mehr Unterstützung bei der Studienwahl

3.2.8. Studieren mit beruflicher Qualifikation erleichtern

Meister*innen und Leute mit Berufserfahrungen sollen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten

Der Weg zum Studium führt für viele nicht über das Abitur. Insbesondere bei Nichtakademiker*innen ist der Druck einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen hoch, sie entscheiden sich jedoch häufig später doch noch ein Studium antreten zu wollen. Dafür sollen Möglichkeiten geschaffen werden, indem - ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen - Meister*innen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und Studieninteressent*innen mit 3 Jahren Berufserfahrung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten.

3.2.9. Zentrale Anlaufstelle für Nichtakademiker*innen

Sowas wie Arbeiter*innenkind

4. Studieren in besonderen Lagen

4.1. Studieren mit Kind

4.2. Studieren mit Behinderung & chronischer Erkrankung

Zwei Drittel der Studierenden mit Einschränkungen sind nicht direkt als Studierende mit Einschränkung für Außenstehende erkennbar. Dies führt dazu, dass nur 29% der Studierenden mit Beeinträchtigung Hilfeangebote anfragen (Quelle).

4.2.1. Flächendeckende Aufklärung über Einschränkungen

Alle Mitarbeiter*innen und Studierende

Studierende und Lehrende müssen umfassender darüber aufgeklärt werden, was es bedeutet mit Einschränkungen zu studieren. Die Denkweise, dass nur geh-, seh- oder höreingeschränkte Menschen Anspruch auf Unterstützung haben muss durchbrochen werden. Drei Viertel der Einschränkungen sind psychische oder chronisch-somatische Erkrankungen (Quelle). Studierenden muss klar gemacht werden, dass es sehr viele Gründe gibt, die einem den Anspruch auf Unterstützung geben. Lehrenden muss verdeutlicht werden, dass man Studierenden nicht ansehen kann, ob sie Einschränkungen/Erkrankungen haben oder nicht. Das Aufsuchen von Unterstützungangeboten muss verbreitet und entstigmatisiert werden. Zudem sollen Studierende und Lehrende durch verpflichtende Informationsangebote sensibilisiert werden.

4.2.2. Gebärdendolmetscher*innen

Alle Mitarbeiter*innen

Wie viele Leute betrifft das?


Ausbau der Angebote für Studierende mit chronischen Erkrankungen

Abseits der psychotherapeutischen Beratungsstelle gibt es keine Angebote von Seiten der Studierendenwerke, bei denen Studierende mit chronischen Erkrankungen sich informieren und ggf. Hilfe holen können. 


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