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1. Geschlechterdiskriminierung

1.1. Sexualisierte Gewalt & Diskriminierung (SGD)

Die Zahlen von SGD sprechen für sich: Ungefähr eine von vier Frauen hat SGD erlebt. [...]

1.1.1. Mitarbeiter*innenschulungen zu SGD

Alle Mitarbeiter*innen an Hochschulen sollen verpflichtend Schulungen zu SDG besuchen.

Das Bewusstsein über SDG ist bei vielen Menschen noch gering (Quelle). Insbesondere Lehrpersonen an öffentlichen Institutionen wie Hochschulen nehmen eine Vorbildsrolle gegenüber den Studierenden ein und tragen somit eine große Verantwortung. Deshalb müssen Mitarbeiter*innen an Hochschulen, insbesondere aber das Lehrpersonal, zu SDG geschult werden. In den Schulungen sollen problematische Verhaltensweisen diskutiert werden und gendersensible Alternativen erlernt werden. Die Schulungen beziehen sich vor allem darauf, wie die eigene Lehre diskriminierungsfrei gestaltet werden kann, aber auch darauf, wie Diskriminierung unter Studierenden aussieht und wie Lehrpersonen darauf reagieren können.

1.1.2. Aufklärung für Studierende über SGD

Studierende sollten verpflichtend einmal im Jahr einen Aufklärungs- & Sensibilierungsworkshop zu SGD besuchen, der von den Hochschulen angeboten wird.

Auch unter den Studierenden ist das Bewusstsein für SGD immer noch zu gering, auch weil das Thema tabuisiert und nicht offen thematisiert wird. Viele Studierende verhalten sich mangels besseren Wissens sexistisch ohne sich der Wirkungen ihrer Handlungen bewusst zu sein. In den USA wurden deshalb flächendeckend an Colleges Aufklärungskurse zu SGD für Erstsemester eingeführt. Ähnlich dazu sollte es an Hochschulen in Baden-Württemberg für alle Studierenden verpflichtende Workshops zu SGD geben, in denen darüber gesprochen wird, was SGD ist, welche Formen und Verhaltensweisen diskriminierend sind und wie man als Betroffene*r/Beobachter*in mit SGD umgehen kann. Wiederkehrende Termin sind wichtig, damit das Thema nicht in Vergessenheit gerät.

1.2. Geschlechtervielfalt

2. Herkunftsdiskriminierung

2.1. Rassismus

2.2. Antisemitismus

2.3. Studieren mit Migrationshintergund

2.4. Internationale Studierende


3. Chancengleichheit

(Quelle)

Unterschiedliche Studien zeigen, dass Menschen aus Nichtakademiker*innenhaushalten deutlich seltener einen Hochschulabschluss erwerben. Zwischen Grundschule und Promotion gibt es für jeden Schritt weniger Nichtakademiker*innen, die die nächste Bildungsstufe erreichen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und nicht vollständig geklärt. Nichtakademiker*innen brechen ihr Studium deutlich häufiger aus finanziellen Gründen ab als Akademiker*innen. Auch scheint es plausibel, dass Nichtakademiker*innen Vorbilder, Informationen und Erfahrungswerte zum Studium fehlen und sie deshalb mehr Unsicherheit bei der Entscheidung für ein Studium als auch während des Studiums haben (Quelle 1, Quelle 2).

3.1. Finanzielle Chancengleichheit

3.1.1. BAFöG

3.1.2. Teilzeitbefristungsgesetz

3.1.3. Semesterticketzuschuss

3.1.4. Chancengleiche Stipendien

Es sind mehr Stipendien nötig, die weniger priviligierte Studierende fördern. Existierende Stipendien müssen den sozialen Hintergrund berücksichtigen und weniger die reinen Studienleistungen.

Studierende aus Nicht-Akademiker:innen-Familien müssen öfter nebenbei arbeiten und haben deshalb weniger Zeit zum Lernen. Es ist dadurch schwieriger für diese, ständig gute Noten zu schreiben, was aber von den Stipendiengebern vorausgesetzt wird (meist muss man zu den besten 5-10% des Semesters gehören). Arbeiter*innenkinder werden im Gegensatz zu Migrant*innen, Frauen nicht speziell von Begabtenförderwerken gefördert.

3.1.5. Barrierearme Überbrückungskredite

manche Studis sind besonders anfangs benachteiligt, was ihre Ausrüstung angeht (besonders im Online-Studium) (mögl. Lösung: Darlehen zum Studienstart)

3.1.6. Gleicher Zugang zu Auslandssemestern


3.1.7. Verwaltungskostenbeitrag anrechnen

Der Verwaltungskostenbeitrag wird im BAföG nicht berücksichtigt. Die Ungleichheit könnte duch Erlass oder Rückerstattung behoben werden. (Siehe Uni Saar; Geht auch bei Behinderung/Pflege/Kind.)

3.1.8. Keine kostenpflichtigen Zusatzangebote

Alle Bildungsangebote an staatlichen Hochschulen (auch Sprachkurse/ freiwillige Weiterbildungsangebote) müssen Gebührenfrei zur Verfügung stehen. (Mit Matrialausgabenpunkt zusammenfassen?). Finanzielle Ressourcen sollen sich so wenig wie möglich auf Breite und Qualität der in Anspruch genommenen Lehre auswirken.

3.1.9. Förderung des Hochschulsports

Die Teilnahme am Hochschulsport soll flächendeckend gefördert werden sodass Beiträge unter 30€ pro Semester unabhängig von der Disziplin garantiert werden.

3.1.10. Flexiblere Studienmöglichkeiten & Teilzeitstudium

Es soll an allen Hochschulen in Baden Württemberg die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit geben.

Studium und Arbeiten muss vereinbar sein. Anwesenheitspflichten abschaffen.

3.2. Ideelle Chancengleichheit

3.2.1. Beratungsangebote ausweiten

Die Hochschulen sollen ihre Beratungsangebote ausbauen und besser zugänglich machen. Insbesondere auf die Bedürfnisse von Nichtakademiker*innen sollte eingegangen werden.

Nichtakademiker*innen brechen doppelt so häufig ihr Studium ab wie Akademiker*innen (Quelle). Gründe dafür sind weniger Unterstützung von den Eltern, weniger Wissen über die Anforderungen des Studiums und generell mehr Unsicherheit über die eigene Eignung für ein Hochschulstudium. Um dem entgegenzuwirken, sollten die Hochschulen mehr Beratungsangebote einrichten, um Studierende zu unterstützen. Inbesondere auf die Bedürfnisse von Nichtakademiker*innen sollten dabei eingegangen werden.

3.2.2. Beratungsratgeber erstellen

Für was gibt es welche Beratung? Wegweiser erstellen

3.2.3. Mentoringprogramme einrichten

In allen Studiengängen muss es Mentor*innenprogramme geben, die Studienanfänger*innen beim Studienstart und der Studienorganisation unterstützen.

Mentor*innen, bspw. Studierende des gleichen Fachs aus höheren Semestern, bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch und helfen bei der Studienorganisation, die viele Studierende vor Herausforderungen stellt. Da Nichtakademiker*innen häufiger Ansprechpersonen fehlen, helfen Mentoringprogramme dabei, dass alle Studierenden unterstützt werden und ihr Studium erfolgreich meistern können.

3.2.4. Mehr Aufklärung über Studienfinanzierungsmöglichkeiten

Die Hochschulen müssen bei ihren Kampagnen zur Gewinnung von Studierenden immer auch das Thema Studienfinanzierung erwähnen und über die Finanzierungsmöglichkeiten aufklären.

Bei Nichtakademiker*innen spielen häufig die Bedenken, ob man sich ein Studium leisten kann, eine Rolle. Viele Schüler*innen sind nicht gut über die unterschiedlichen Möglichkeiten informiert, wie man ein Studium finanzieren kann und schrecken deshalb vor einem Studium zurück. Deshalb muss es mehr Informationskampagnen direkt an den Schulen geben, die darüber aufklären, wie man sich ein Studium finanzieren kann. In bisherigen Studieninformationsprogramme sollte der Punkt Studienfinanzierung verstärkt behandelt werden.

3.2.5. Eltern einbeziehen bei Studieninformation

Die Hochschulen sollten bei ihren Kampagnen zur Gewinnung von Studierenden explizit auch die Eltern ansprechen und sie über die Vorteile eines Studiums aufklären.

Eltern informieren sich meist nicht von selbst (Scham, Peinlichkeit), Infotag für Eltern ist sinnvoll (Informationen über Studium, was damit alles zusammenhängt und wie das Kind unterstützt werden kann), Hochschulen sollten Eltern mehr mit einbeziehen und Infoseiten für Eltern einrichten (z.B. Links, wo man sich überall informieren kann).

3.2.6. Schüler*innen umfassend über das Studieren informieren


3.2.7. Mehr Unterstützung bei der Studienwahl

3.2.8. Studieren mit beruflicher Qualifikation erleichtern

Meister*innen und Leute mit Berufserfahrungen sollen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten

Der Weg zum Studium führt für viele nicht über das Abitur. Insbesondere bei Nichtakademiker*innen ist der Druck einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen hoch, sie entscheiden sich jedoch häufig später doch noch ein Studium antreten zu wollen. Dafür sollen Möglichkeiten geschaffen werden, indem - ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen - Meister*innen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und Studieninteressent*innen mit 3 Jahren Berufserfahrung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten.

4. Studieren in besonderen Lagen

4.1. Studieren mit Kind

4.2. Studieren mit Behinderung & chronischer Erkrankung

Zwei Drittel der Studierenden mit Einschränkungen sind nicht direkt als Studierende mit Einschränkung für Außenstehende erkennbar. Dies führt dazu, dass nur 29% der Studierenden mit Beeinträchtigung Hilfeangebote anfragen (Quelle).

4.2.1. Flächendeckende Aufklärung über Einschränkungen

Alle Mitarbeiter*innen

Studierende und Lehrende müssen umfassender darüber aufgeklärt werden, was es bedeutet mit Einschränkungen zu studieren. Die Denkweise, dass nur geh-, seh- oder höreingeschränkte Menschen Anspruch auf Unterstützung haben muss durchbrochen werden. Drei Viertel der Einschränkungen sind psychische oder chronisch-somatische Erkrankungen (Quelle). Studierenden muss klar gemacht werden, dass es sehr viele Gründe gibt, die einem den Anspruch auf Unterstützung geben. Lehrenden muss verdeutlicht werden, dass man Studierenden nicht ansehen kann, ob sie Einschränkungen/Erkrankungen haben oder nicht. Das Aufsuchen von Unterstützungangeboten muss verbreitet und entstigmatisiert werden.

4.2.2. Gebärdendolmetscher*innen

Alle Mitarbeiter*innen

Wie viele Leute betrifft das?


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