zu 65a:
Abs. 3 Kollegialorgan
- unklar, was "sich in parlament. Strkturen organisieren" heißen soll; in FR gibt es ein Mischsystem (Uni FR)
- dass Formulierung evtl. auch Stura-Modell ermöglicht, ist gut; allerdings besteht die Gefahr, dass dagegen geklagt wird; durch Formulierung entsteht eine Unsicherheit (→ was bedeutet "parlament. Struktur?); in Tübingen hat die Rechtsabteilung z.B. keinen richtigen Stura zugelassen; unklar, was Motiv bzw. Nutzen des Paragraphen sein soll; auch Fakultätsräte sind oft so zusammengesetzt; in Ostdt sind Stura-Modelle weit verbreitet; gerade RCDS mag Sturas nicht (Uni HD)
- "Räte" können wohl schon unter parlamentar. laufen, allerdings geht imperatives Mandat wohl nicht; außerdem: uniweite Wahl, nicht fachspezifisch; gedacht als Gängelung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Sturas seitens der CDU ( ?) (Uni FR)
- in S gibt es auch eine Entsendung aus dezentralen Organen, Unterschied liegt wohl nur in der Begrifflichkeit; Vollversammlung wird nicht mehr möglich sein (Uni S)
- "wesentlich demokratisch" zu "demokratisch" ist problematisch, weil Definition nicht klar ist (evtl. dadurch Gefährung von direkterer Entsendung); evtl. Passus, dass Sturas bestehen bleiben können (? ) (Uni HD)
- mit CDU wurde über Passus geredet, Antworten waren nicht sehr aufschlussreich (Präsi)
- 2012 gab es bei der Einführung eine Urabstimmung (zumindest in HD), bei der man sich für einen Rat und kein Parlamentsmodell ausgesprochen hat (Uni HD)
- Freiburg auch, allerdings erst 2013
- Hochschulen, die nur Vollversammlungen haben? viele Musikhochschulen, PH Karlsruhe (? )
- "kleine Hochschulen" → man hatte noch keine Zeit, das zu definieren, will aber bis zur Verabschiedung etwas Konkreteres festlegen; wir können hier wohl Vorschläge unterbreiten (in Hochschulfinanzierungsvereinbarung gibt es dazu schon Festlegungen, diese Schwellen sind aber vsl. nicht geeignet)
- Problem bei Vollversammlungen: zu wenige Studis, die aber wichtige Entscheidungen treffen; evtl. Quorum?
- Bei Musikhochschulen nachfragen, wie es aktuell gehandhabt wird. Uni FR und Uni TÜ sehen VV vor für bestimmte Angelegenheiten bzw. einmal im Jahr (Uni HD)
- in FR gibt es einmal jährlich eine VV, die das höchste beschlussfassende Gremium ist; bei ÄAs muss der Antrag in den StuRa (Uni FR)
Abs. 5 Vereinbarung
- Änderung: wenn HSen für VSen Geld einziehen, können sie dafür Geld fordern
- sollte konkretisiert werden, dass der Einzug der Beiträge nicht unter den Finanzierungsbeitrag fällt (Uni S)
sollte "Räume der Studierendenschaft" konkretisiert werden (→ bei der LAK wurde diskutiert darüber, ob sie nur der Exekutive oder auch der Legislative zur Verfügung gestellt werden sollen)
zu 65b:
- "Verpflichtungsermächtigungen" → z.B. jährliche Mitgliedsbeiträge; wie detailliert soll Aufstellung sein? Antwort der CDU: verwies auf üblicher Haushaltstitelstruktur des Landes; letztendlich blieb es unklar; Antwort der Grünen: in Jahresabschluss stehen verausgabte Summen etc. (Präsi)
- Ausgaben, die sich über das aktuelle Wirtschaftsjahr hinaus erstrecken (finden erst in zwei Jahren statt, Vertrag muss aber heute abgeschlossen werden / jährlich in den kommenden fünf Jahren tausende €)