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How-To

Referenz-Forderungskatalog vom AK Klima und Umwelt: https://lastuve-bawue.de/lak/arbeitskreise/ak-klima-umwelt/forderungskatalog-klima-und-umwelt/

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Inhaltsverzeichnis

Forderungen

1. Präambel


2. Allgemeine Gleichstellungsarbeit

Die Gleichstellungarbeit umfasst viele Themenfelder, die alle unterschiedliche Dynamiken und Probleme haben und individuelle Lösungen benötigen. Trotzdem gibt es auch Ähnlichkeiten und damit die Möglichkeit gebündelte Maßnahmen zu ergreifen, die für mehrere Themenfelder wirken.


2.1. Beratungsangebote ausbauen



2.2. Beratungswegweiser


2.3. Awareness steigern durch Öffentlichkeitsarbeit


2.4. Kompetenz steigern durch Schulungen


3. Geschlechterdiskriminierung


3.1. Sexualisierte Gewalt & Diskriminierung (SGD)

Die Zahlen von SGD sprechen für sich: Ungefähr eine von vier Frauen hat SGD erlebt. [...]


3.1.1. Pseudoanonymisierung von Klausuren

3.1.1.1. Klausuren sind in der Weise zu anonymisieren, dass die zu prüfende Person ausschließlich ihre Matrikelnummer angibt.

Erklärungstext mit Quellen hinzufügen, warum nicht pseudonymisierte Klausuren gebiast ausgewertet werden

3.1.2. Genderneutrale Sprache

Amal?

3.1.3. Mitarbeiter*innenschulungen zu SGD

3.1.3.1. Alle Mitarbeiter*innen an Hochschulen sollen verpflichtend Schulungen zu SDG besuchen.

Das Bewusstsein über SDG ist bei vielen Menschen noch gering (Quelle). Insbesondere Lehrpersonen an öffentlichen Institutionen wie Hochschulen nehmen eine Vorbildsrolle gegenüber den Studierenden ein und tragen somit eine große Verantwortung. Deshalb müssen Mitarbeiter*innen an Hochschulen, insbesondere aber das Lehrpersonal, zu SDG geschult werden. In den Schulungen sollen problematische Verhaltensweisen diskutiert werden und gendersensible Alternativen erlernt werden. Die Schulungen beziehen sich vor allem darauf, wie die eigene Lehre diskriminierungsfrei gestaltet werden kann, aber auch darauf, wie Diskriminierung unter Studierenden aussieht und wie Lehrpersonen darauf reagieren können.


3.1.4. Aufklärung für Studierende über SGD

3.1.4.1. Studierende sollten verpflichtend einmal im Jahr einen Aufklärungs- & Sensibilierungsworkshop zu SGD besuchen, der von den Hochschulen angeboten wird.

Auch unter den Studierenden ist das Bewusstsein für SGD immer noch zu gering, auch weil das Thema tabuisiert und nicht offen thematisiert wird. Viele Studierende verhalten sich mangels besseren Wissens sexistisch ohne sich der Wirkungen ihrer Handlungen bewusst zu sein. In den USA wurden deshalb flächendeckend an Colleges Aufklärungskurse zu SGD für Erstsemester eingeführt. Ähnlich dazu sollte es an Hochschulen in Baden-Württemberg für alle Studierenden verpflichtende Workshops zu SGD geben, in denen darüber gesprochen wird, was SGD ist, welche Formen und Verhaltensweisen diskriminierend sind und wie man als Betroffene*r/Beobachter*in mit SGD umgehen kann. Wiederkehrende Termin sind wichtig, damit das Thema nicht in Vergessenheit gerät.


3.1.5. SGD als Aufgabe des Qualitätsmanagements

3.1.5.1. Das Qualitätsmanagement an den Hochschulen muss diskriminierungsfreie Lehre als Qualitätskriterium aufnehmen und erfassen.

Zur Qualität von Lehre und Forschung an Hochschulen gehört auch, dass sie keine Personengruppen diskriminiert. Das Qualitätsmanagement stellt durch unterschiedliche Methoden wie Evaluationen sicher, dass Lehre und Forschung qualitativ hochwertig sind. Im Zuge dessen muss das Qualitätsmanagement auch Diskriminierungsfreiheit als Qualitätskriterium aufnehmen, dieses Kriterium erfassen und darauf hinwirken, dass das Hochschulwesen diskriminierungsfrei abläuft.


3.1.6. Evaluation von Diskriminierung in Lehrveranstaltungen

3.1.6.1. Bestehende (Veranstaltungs-)Evaluationen sollten abfragen, ob sich Personen in der Veranstaltung diskriminiert gefühlt haben. Bei problematischen Ergebnissen müssen Maßnahmen gegen die Lehrpersonen eingeleitet werden.

Lehrende haben eine Vorbildsrolle inne und befinde sich in einer Machtposition gegenüber Studierenden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Lehrende ihre eigene Lehre diskriminierungsfrei gestalten. Um dies sicherzustellen, muss Studierenden die Möglichkeit gegeben werden sich zur Diskriminierungsfreiheit der Veranstaltung zu äußern. Die Lehrevaluation stellt einen geeigneten Weg dar, da sie anonym ist und von Studierenden nicht erwartet werden kann sich in Lehrveranstaltungen zu äußern und die Lehrenden vor dem gesamten Publikum zu kritisieren. Wichtig ist auch, dass die Ergebnisse der Lehrevaluation weiterverarbeitet werden. Die Freiheit der Lehre ist in jedem Fall zu wahren, sie darf aber nicht dem Diskriminierungsverbot widersprechen. Deshalb müssen Maßnahmen eingeleitet werden, wenn Lehrevaluationen darauf hindeuten, dass es Diskriminierung in Lehrveranstaltungen gab.


3.1.7. Diskriminierungsevaluation unter Studierenden & Mitarbeitenden

3.1.7.1. Die Hochschulen sollten einmal jährliche eine allgemeine, anonyme Diskriminierungsabfrage starten, bei der Personen von diskriminierenden Erfahrungen berichten können.

Während Lehrevaluationen meist kurz gehalten und standardisiert sind und sich nur auf die Lehre beziehen, muss darüber hinaus eine allgemeine Diskriminierungsfrage durchgeführt werden, bei welcher alle Personen an der Hochschule (Studierende & Mitarbeitende) kontaktiert werden und gebeten werden von ihren Diskriminierungserfahrungen zu berichten. Die Abfrage hilft dabei ein detailliertes Bild über die aktuelle Diskriminierungslage zu erhalten. Außerdem ruft sie das Thema aktiv ins Bewusstsein der Allgemeinheit und bietet die Möglichkeit die Antidiskriminierungsstelle der Hochschule zu bewerben. Die Ergebnisse müssen ausgewertet werden und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.


3.1.8. Rückzugszimmer ausbauen

3.1.8.1. Das Angebot von Rückzugszimmern, wie beispielsweise Eltern-Kind-Zimmern, sollte ausgebaut werden.

An einigen Universitäten des Landes gibt es für Eltern, die ihre Kinder versorgen, spezielle Rückzugsorte sogenannte "Eltern-Kind-Zimmer". Wir fordern, dass dieses Angebot ausgeweitet wird. Zum Einen sollen diese in mehr Gebäuden angeboten werden, um lange Fußwege zu vermeiden, zum Anderen sollen diese auch von in Not geratene Studierenden und Mitarbeitenden genutzt werden dürfen. Da diese Räume häufig durch Verwaltungsangestellte oder beauftragte Personen betreut werden und diese Personen häufig in der Nähe dieser Räume arbeiten, sind sie als Rückzugsort für Studierende und Mitarbeitenden besonders geeignet. Werden diese belästigt, haben Angst oder werden im schlimmsten Fall gestalkt und verfolgt, finden Sie hier einen sicheren Ort der Zuflucht. Es ist leider kein Einzelfall, dass Studierenden an der Universität von vermeintlichen Verehrern nachgestellt werden. Die Verantwortlichen angestellten können als erste Ansprechperson fungieren, an die Zufluchtsuchende sich bei Bedarf wenden können und die die Situation beaufsichtigen können. Zusätzlich ist es wichtig an den Universitäten diese Räume bekannter zu machen, sodass Mitarbeitende und Studierende in der Nähe dieser Räume sich dessen bewusst sind und Zivilcourage zeigen und sich bei Probleme einmischen und helfen.


3.1.9. Kostenfreie Menstruationshygieneprodukte

3.1.9.1. Die Hochschulen sollen auf den Toiletten kostenlose Menstruationshygieneprodukte zu Verfügung stellen

Menstruationshygieneprodukte stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung für viele Studierende dar. Ohnehin finanziell schwache Studierende stehen am Monatsende regelmäßig vor der Entscheidung, ob das Geld noch für diese Produkte reicht. Studierende, deren Menstruation unerwartet einsetzt sehen sich oft gezwungen die Universität zu verlassen und verpassen wichtige Lerninhalte, nur weil sie keine Hygieneprodukte zur Hand haben. Wir wollen ein Klima der Chancengleichheit schaffen, bei der die Menstruation nicht dem Lernerfolg im Wege steht. Deswegen fordern wir kostenlose Menstruationspflegeprodukte in allen Toiletten der Universitäten Baden-Württembergs. Dabei setzten wir auf ein solidarisches System, bei dem die kostenlose Produkte nur bei Bedarf aus den oben genannten Gründen genutzt werden. Um auf die Bedürfnisse von Trans*Personen einzugehen sollen diese Produkte explizit auch in Männer-Toiletten zur Verfügung stehen, sowie eine geeignete Entsorgungsmöglichkeit in jeder Toilette.


3.2. Geschlechtervielfalt

Bei einer Zeit-Studie gaben 3.3% der Befragten an, „entweder ein anderes Geschlecht zu haben als bei ihrer Geburt zugewiesen oder sich schlicht nicht als weiblich oder männlich zu definieren"  (Tania Witte: Andersrum ist auch nicht besser: Willkommen im Mainstream. In: Zeit Online. 15. Juni 2017). 


3.2.1. Namensanpassung


3.2.2. Geschlechtseintrag


3.2.3. Pronomen


3.2.4. Unisex-Toiletten

3.2.4.1. Die Hochschulens sollen flächendeckend aber nicht ausschließlich Unisex-Toiletten einrichten.

Immer mehr Hochschulen bauen ihre Unisex-Toiletten aus, um eine Zeichen gegen Diskriminierung zu setzten. An manchen Universitäten des Landes ist das Angebot jedoch noch nicht oder nur unzureichend vorhanden. Unisex-Toiletten sind besonders für Inter*, Trans* und Nicht-binäre Personen wichtig, damit diese sich nicht zwischen zwei Toiletten entscheiden müssen und Gefahr laufen dort nicht willkommen zu sein. Diese Gefahr ist real und es gab schon derartige Vorkommnisse, bei denen Trans*Personen aufgefordert wurden eine binäre Toilette zu verlassen. Manche Universitäten argumentieren, dass Inter*, Trans* und Nicht-binäre Personen die barrierefreien Toiletten nutzen können. Wir finden das kein ausreichendes Angebot, da die auf diese Weise künstlich geschaffene Assoziation von Be_hinderung und Geschlechtervielfalt zur zusätzlichen Pathologisierung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen führt. Unisextoiletten können darüber hinaus für alle Studierende bereichernd sein. Durch das Angebot von Unisex-Toiletten werden bei Veranstaltungen lange Warteschlagen vermieden und die Gleichberechtigung gefördert. Zusätzlich findet man an Instituten vor allem technischer Universitäten folgende Situation wider: eine Männer-Toilette findet man in jedem Stockwerk, eine Frauen-Toilette nur in jedem dritten Stockwerk. Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, kann eine Unisex-Toilette die geeignete Lösung sein. Gleichzeitig sprechen wir uns dafür aus, dass das Angebot binärer Toiletten erhalten bleiben soll. Dies ist wichtig für Studierende, die einen Rückzugsort suchen oder die wegen religiösen oder persönlichen Gründen einen Ort ohne Personen eines anderen Geschlechts benötigen, zum Beispiel zum Richten eines Kopftuchs.


4. Herkunftsdiskriminierung

4.1. Rassismus

Rassismus ist eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihres Äußeren, ihres Namens, ihrer (vermeintlichen) Kultur, Herkunft oder Religion abwertet. In Deutschland betrifft das nicht-weiße Menschen – jene, die als nicht-deutsch, also vermeintlich nicht wirklich zugehörig angesehen werden. Wenn Menschen nicht nach ihren individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften oder danach, was sie persönlich tun, sondern als Teil einer vermeintlich homogenen Gruppe beurteilt und abgewertet werden, dann ist das Rassismus.

Wir verurteilen jedmögliche Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Ethnie oder Religion und plädieren auf Chancengleichheit für Studierende mit unterschiedlichen Bildungs- und Migrationshintergründen und Bildungschancen unabhängig von der jeweiligen Herkunft. 

4.1.1.1. Diversitätsskonzepte

4.1.1.2. Beratungs- und Beschwerdestellen für BBIPoC


4.2. Antisemitismus

Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.

Um das Judentum in Deutschlands Hochschulen und Universitäten präsenter zu machen, gibt es einige Vorschläge die mit Hilfe der JSUD (Jüdische Studierenden Union Deutschland) ausgearbeitet wurden.

4.2.1.1. Errichten eines Kalenders mit Feiertagen des Judentums, Islam, Christentums und anderen Religionen

4.2.1.2. Einrichtung einer Ansprechperson für jüdische Studierende pro Region oder für ganz Baden-Württemberg.

4.2.1.3. Adaption der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus

4.2.1.4. Positionierung gegen den BDS

Keine Finanzierung und keine Räumlichkeiten der Hochschulen für den BDS. Siehe Resolution: https://www.fzs.de/positionen/feminismus-antidiskriminierung/gegen-antisemitismus/ Diese wurde mittlerweile auch von der HRK angenommen.

4.2.1.5. Keine Klausuren und Examen an jüdischen Feiertagen

Ideal: Schaffung von Alternativterminen, da Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist.

4.2.1.6. Kooperation und Partnerschaft mit BJSB und JSUW entwickeln

Gegegebenenfalls als Beratungsstellen anfragen für jüdische Studierende. 

4.2.1.7. Zusammenarbeit mit jüdischen Studierenden, um deren Belange zu erfahren


4.3. Gadjé-Rassismus/"Antiziganismus" 

Der Begriff "Antiziganismus" bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Antiziganismus ist ein Parallelbegriff zu Antisemitismus. Die Wirkungsweise von Antiziganismus liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.

Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiziganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt. 

4.3.1.1. Offizielle Positionierung gegen Gadjé-Rassismus

4.3.1.2. Aufklärung über Sinti*zze und Rom*nja an Universitäten fördern

4.3.1.3. Kooperation mit Betroffenen und Beauftragten

4.3.1.4. Sensibilisierung der Studierendenschaft und Lehrschaft durch zusätzliche Veranstaltungen mit Sinti*zze und Rom*nja.

https://www.sinti-roma.com 

-hab mal mehrfach das Z-Wort zensiert
-Inwiefern ist Gadjé Rassismus ein Parallelbegriff zu Antisemitismus, und was macht das relevant in diesem Kontext?
-Könnten wir uns auch im Text vom Begriff Antiziganismus distanzieren? In de Überschrift hab ich das schonmal gemacht. Vielleicht mit Satz:  "Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja dieser Begriff auch kritisch diskutiert, da dieser „Ziganismus“ im Wort enthält. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus."
Larah

4.4. Studierende mit Migrationshintergrund

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.

In Deutschland hat gut jede vierte Person einen Migrationshintergrund – in Westdeutschland galt dies im Jahr 2019 für 29,1 Prozent und in Ostdeutschland für 8,2 Prozent der Bevölkerung.


4.4.1. Soziales

Menschen mit Flüchtlingshintergrund, die an Hochschulen studieren bzw. studieren wollen, haben oft die Schwierigkeit, auf neue Menschen zuzugehen und somit sich im universitären Leben einzubringen. Ein Grund dafür ist, dass sie die Befürchtung in sich tragen, ihre Migrationsgeschichte diesen neuen Menschen erzählen zu müssen und falls sie diese erzählen, anders dadurch angesehen zu werden. Sie fühlen sich in bestimmten Gruppen, dominiert durch die Mehrheitsgesellschaft, nicht wohl. Darum verbringen sie meist nur mit den Menschen Zeit, die ähnliche Erlebnisse wie sie gehabt haben.

Um eine tolerante, diverse Gesellschaft zu erreichen, in der sich alle willkommen fühlen können und in diversen Hinsichten entfalten können sollten vor allem Hochschulen zur Repräsentation genau dieser Mitbürger*Innen beitragen.  

4.4.1.1. Förderung von geflüchteten Studierenden und Studierenden mit Flüchtlingsmigrationshintergrund

4.4.1.2. Förderung von Aufklärung zu Themen wie Migration, Flucht und Diaspora

4.4.1.3. Repräsentation von Menschem mit Migrationshintergrund in Ämtern der Hochschulen

Repräsentation an Hochschulen fördern durch einsetzen von Personen mit Migrationshintergrund in die Hochschulstrukturen. Vorallem für die die Sichtbarkeit genau dieser Studierenden ist es wichtig zu zeigen dass der Hochschulapparat nicht mehr nur die Mehrheitsgesellschaft repräsentiert. 

4.4.1.4. Budgets für PartofUs-Programme für Migration und Diversität sollten an jeder Hochschule etabliert werden.

4.4.1.5. Es sollten für geflüchtete Menschen Beratungsstellen (insbesondere psychologische und rechtliche Beratungsstellen) etabliert werden.

4.4.1.6. Der Zugang zu Sprachprogrammen und Kinderbetreuung sollte vereinfacht werden.


4.4.2. Finanzielles

Studierende mit Migrationshintergrund haben öfter eine schwierigere finanzielle Lage als Studierende ohne Migrationshintergrund und ihre Chancen auf bestimmte Berufe werden durch gesellschaftliche Normen und teils auch Diskriminierung vermindert. BPB Zahlen

Verweis auf 2019: Im Jahr 2019 war das Armutsrisiko von Personen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so hoch wie das von Personen ohne Migrationshintergrund (27,8 gegenüber 11,7 Prozent)


4.5. Internationale Studierende

Internationale Studierende bringen Vielfalt mit sich. Durch die Gestaltung von Hochschulen als Ort von interkulturellem Austausch und Zusammenarbeit entsteht eine Bereicherung der Studien- und Forschungsfeld.  Davon profitieren nicht nur Hochschulen, sondern auch das Land- nämlich die Wirtschaft und Gesellschaft, denn dadurch expandiert der langfristige internationale Netzwerk, und etabliert sich eine Toleranzkultur, die diskriminierenden Merkmalen in der Gesellschaft entgegenwirkt.

Statistiken zeigen jedoch, dass der Anteil internationaler Studierenden in Baden-Württemberg unter dem Durchschnitt Deutschlands liegt [Quelle fehlt], was dafür spricht, dass das große Potenzial des Bundeslandes nicht komplett ausgenutzt wird. Viele, die kommen würden, kommen nicht. Außerdem liegt der Abbruchsquote internationaler Studierende in BaWü ziemlich hoch. Etwa ... internationaler Studierenden brechen ihr Studium ab \\Quelle fehlt.  Diese Fakten deuten daraufhin, dass die Landesregierung und Hochschulen einen besonderen Wert darauf legen müssen, internationale Studierende in verschiedenen Hinsichten -wie rechtlich, finanziell, sozial und psychologisch- zu fördern und ihre Bedingungen während des Studiums zu verbessern. Es soll eine Willkommenskultur an Hochschulen kultiviert und belebt werden. Dieses Handeln sollte dem Land die Gelegenheit bieten, auf Dauer von Diversity auf wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, kultureller und auch weiterer Ebenen mehr zu profitieren sowie Interesse neuer internationalen Studierenden zu gewinnen. Ferner sollte dies den Studierenden es ermöglichen, eine dauerhafte Bindung zum Land aufzubauen, in welchem sie ihre Bildung unter befriedigenden Umständen absolviert haben. 


4.5.1. Finanzielles

4.5.1.1. Die Studiengebühren für internationale Studierende sollen abgeschafft werden.

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Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen in Baden-Württemberg nach der LHGebG (link) internationale Studierende Gebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester zahlen (Quelle). Seit der Enführung gibt es eine Erniedriegung der Anzahl von internationalen StudienanfängerIinnen (21311-0014.xlsxQuelle: Statistsches BundesamtQuelle 1, Quelle 2). Baden-Württemberg ist auch das einzige Bundesland, in dem es ein Rückzug der nicht EU-Studierenden im ersten Fachsemester zwischen den Studienjahren 2016/17 und 2019/20 gab. Aus den Daten wird es ersichtlich, dass die Gebühren aus Baden-Württemberg ein deutlich weniger attraktives Studienziel für internationale Studierende machen. Durch die Gebühren werden Studierende auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt. Die Gebühren sind in der jetzigen Form zu hoch und es entsteht dadurch eine deutlich höhere Herausforderung, das Studium zu finanzieren. Die Frage nach der Finanzierung der Studiengebühren sollte nicht bei der Hochschulwahl internationaler Studierende ein Argument gegen Baden-Württemberg sein. Durch die Abschaffung würde für das Land wieder die Möglichkeit, sich als ein weltoffener und diversitätsorientierter Studienort zu chrakterisieren, entstehen. Dies entspricht auch das Interesse der Landesregierung, die baden-württembergische Hochschullandschaft weltweit zu positionieren und der internationale Austausch in diesem Szenario zu verstärken (Quelle MWK Webseite 1 und 2

Sollten die Studiengebühren nicht behoben werden können, ist es weiterhin notwendig, dass diese möglichst kein Hindernis für internationale Studierende sind. Folgende Maßnahmen wären notwendig:


4.5.1.1.1. Eine Befreiung der Studiengebühren für die gesamte Regestudienzeit in der Bewerbungsphse soll möglich sein 

Nach LHGebG ist es in bestimmte Fälle möglich, dass internationale Studierende eine befristete Befreiung der Studiengebühren bekommen. Es soll dafür nachweisbar sein, dass die finanzielle Notlage, die die Zahlung der Gebühren hindert, sich erst nach Beginn des Studium ergeben hat. Die Befreiung gilt außerdem nur für ein Semester. Diese Einschränkungen schließen neue (begabte) internationale Studierende aus, für den es schon vor Studienbeginn die Höhe der Studiengebühr zu hoch ist. Deswegen zusätzlich zu den geltenden Befreiungsmöglichkeiten soll es eine Erweiterung geben, die es intenationale StudienbewerberInnen ermöglicht einen solchen Erlass für die gesamte Regelstudienzeit zu beantragen. Dies würde die finanzielle Planungssicherheit der Studierende erhöhen und somit ein Studium in Baden-Württemberg attraktiver machen. 



4.5.2. Förderungsmöglichkeiten

4.5.2.1. Es soll ein Landesprogramm für Förderung von internationalen Vollstudierende aufgestellt werden.

Durch ein solches Stipendien Programm sollen begabte internationale Studierende den Unterhalt während des Studiums in Baden-Württemberg finanzieren können. Dies wird die Attraktivität des Studienortes Baden-Württemberg erhöhen und talentierte ausländische Studierende anlocken.


4.5.3. Mentoring-Programme und Integration: 

4.5.3.1. Hochschulen sollen ein Basisprogramm für internationale Studierende einführen, die zur Unterstützung und Integration dienen soll. Diese Programme sollen unbefristet finanziert werden.

4.5.3.1.1. Basisprogramm

In den Hochschulen von BaWü besteht ein Bedarf an Programme, die sich für die Integration, Betreuung und Beratung von internationalen Studierenden einsetzen. Um Diversity in den Hochschulen strukturell zu verankern, die Abbruchsquoten zu senken und neue internationale Studierende anzuziehen, sollte jede Hochschule ein Basisprogramm für internationale Studierende einführen, welches als Modell für die Gesamtheit essenzieller Programme dienen soll, während es Freiraum für neue Ideen und weitere Projekte bietet. Das Basisprogramm soll aus vier Teilen bestehen, wobei die detaillierten Regelungen den Fachkräften, die durch Hochschulen eingesetzt werden, überlassen werden.


1) Bestandteile Basisprogramm:

a) Buddy-Programm: Unterstützung internationale StudienanfängerInnen in den ersten Schritten bei Ankunft in Deutschland seitens freiwillige Studierende in höheren Semestern. Aspekte die damit abgedeckt sind, sind:

  • Abholung beim Flughafen/Bahnhof
  • Orientierung in der Stadt und im Campus
  • Wohnsitzanmeldung und weitere bürokratische Angelegenheiten


b) Mentoring-Programm: Studi-zu-Studi Mentoring-Beziehung über die Dauer des ersten Semesters. MentorInnen und Mentees werden "gematched" nach Persönlichkeit und Interessen. Dieses Programm ermöglicht individueller Austausch und allgemeine Hilfe beim Studium und Leben für die Mentees und bietet Raum für eine gemeinsame Freizeitgestaltung. Zusätzlich soll das Programm Rahmenaktivitäten anbieten (Workshops, Freizeitsaktivitäten, Ausflüge, Parties, Feiern kultureller Feste usw.), die die Vernetzung aller Teilnehmende verstärkt. Die interkultureller Austausch der Studierendenschaft wird durch diesem Scenario zum Alltag. Ein passendes Modell ist das Interkulturelle Mentoring Programm der Universität Stuttgart, (Daten zur Ergebnisse, Quelle)


c) Interkulturelle Trainings 

  • Training von MentorInnen und Buddies ---interkulturelle und soziale Kompetenzen
  • Training von neu angekommenen internationalen Studierenden um sie mit der Kultur, Normalen-Nichtnormalen, Bürokratie u.ä. vertraut zu machen
  • Training von MitarbeiterInnen, die im direkten Kontakt mit int.Studierenden stehen ---Beratungspersonal usw.


d) Umfassende Beratung (wird im folgenden Abschnitt ausführlicher behandelt)

rechtliche, soziale, psychotherapeutische, studienbezogene, sprachliche --auf Englisch


Soziale Integration und Beteiligung der internationalen Studierenden am universitären Leben sowie der interkulturelle Austausch zwischen allen Studierenden gehören zu den wichtigsten Aspekten von Diversity an Hochschulen. Die Programme, welche diese Ziele anstreben, unter anderem internationalen Studierenden auch Beratung-und Betreeungsdienste anbieten, übernehmen dabei eine wichtige Rolle. Daten aus erfolgreiche Programme zeigen dass... 

Dies ist nicht überraschend, denn während die Welcome- und Buddy-Programme den Studienbeginn und die Eingewöhnungsphase erleichtern, begleiten die Mentoring-Programme und Beratungsstellen internationale Studierende während ihres Studiums und helfen ihnen dabei, verschiedene Probleme -von studienbezogenen bis zu aufenthaltsrechtlichen- zu bewältigen. Sie sorgen für die Entstehung neuer sozialen Kontakte durch unterschiedlichste Freizeitsangebote, Workshops und Seminare. Es ist wichtig, es anzumerken, dass diese nicht nur den Austausch unter internationalen Studierenden fördern, sondern alle Studierenden und viele MitarbeiterInnen von Hochschulen mit einbeziehen. Damit sind sie auch dafür signifikant, um eine aufgeschlossene interkulturelle Atmosphäre in der Universitätsumgebung zu schaffen. Allen Studierenden sollte es möglich gemacht werden, von dieser Atmosphäre auf verschiedenen Ebenen zu profitieren.  

4.5.3.1.2. Finanzierung

Die Zentren und Programme, die sich für die oben beschriebenen Ziele einsetzen, unbefristet finanziell fördern. Die Finanzierung der Gestaltung und Personal müssen einen festen Haushaltspunkt sein bzw. sie sollen in die Internationalisierungsstrategie einbezogen werden


4.5.4. Beratung & Unterstützung

4.5.4.1. Die Beratungsmöglichkeiten an Hochschulen und Studierendenwerke sollen zugänglich für internationale Studierende sein

Soziale, rechtliche und psychotherapeutische Beratungsmöglichkeiten für Studierende seitens der Hochschulen und Studierendenwerke sollen auch zugänglich und geeignet für internationale Studierende sein. Diese sind in den genannten Institutionen oft nur auf Deutsch angeboten. Des Weiteren können internationale Studierende aufgrund von Situationen wie Heimweh, kulturelle Unterschiede sowie Überförderung durch Sprachbarrieren ein höherer Bedarf auf psychotherapeutische Betreuung haben (Quelle). Für eine angemessene Betreuung und Unterstützung von internationalen Studierenden sollen die Beratungsmöglichkeiten a) auch auf Englisch angeboten werden, b) durch Fachpersonal durchgeführt werden, die auch in interkulturellen Aspekten der Beratung geschult sind.


4.5.4.2. Schulung von Mitarbeiter*innen zu Diversity und Interkulturelles  


5. Chancengleichheit

(Quelle)

Unterschiedliche Studien zeigen, dass Menschen aus Nichtakademiker*innenhaushalten deutlich seltener einen Hochschulabschluss erwerben. Zwischen Grundschule und Promotion gibt es für jeden Schritt weniger Nichtakademiker*innen, die die nächste Bildungsstufe erreichen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und nicht vollständig geklärt. Nichtakademiker*innen brechen ihr Studium deutlich häufiger aus finanziellen Gründen ab als Akademiker*innen. Auch scheint es plausibel, dass Nichtakademiker*innen Vorbilder, Informationen und Erfahrungswerte zum Studium fehlen und sie deshalb mehr Unsicherheit bei der Entscheidung für ein Studium als auch während des Studiums haben (Quelle 1, Quelle 2).


5.1. Finanzielle Chancengleichheit


5.1.1. Elternunabhängiges BAFöG

Die Aktuelle Gesetzeslage besagt, dass Anspruch auf elternunabhängiges BAFöG erst bei einer Zweitausbildung besteht oder ohne Ausbildung mindestens fünf Jahre Erwerbstätigkeit vorliegen muss. Nach der Erstausbildung muss der Antragsteller mindestens drei Jahre erwerbstätig sein, d. h. bei einem Studium unmittelbar nach z. B. einer Berufsausbildung besteht kein Anspruch auf elternunabhängiges BAFöG.
Dadurch ist man bei Beginn des Studiums mindestens 23  Jahre alt und kann damit erst mit mindestens 27 mit dem Beruf anfangen. Ein früherer Eintritt ins Berufsleben würde dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegen wirken.

5.1.1.1. Wir fordern elternunabhängige BAFöG ab dem dritten Jahr der Erwerbstätigkeit ohne Ausbildung bzw. unmittelbar nach der Berufsausbildung

5.1.1.2. Das Einkommen einer Ausbildung darf den BAFöG-Anspruch nicht verhindern

Der Zusatz „Dies gilt nur, wenn man in diesem Fall sich selbst unterhalten kann“ soll gelöscht werden, da das Einkommen während einer Berufsausbildung in keinem Fall ausreichend ist um sich selbst zu unterhalte.

5.1.1.3. Wir fordern, dass Eltern, die Ihre Kinder während der Ausbildung unterstützen müssen, in jedem Fall und unabhängig vom Alter einen Anspruch auf Kindergeld haben.

5.1.1.4. Herabsetzung des Mindestalters von elternunabhängigem BAFöG auf 25 Jahre

Eine weitere aktuelle Vorrausetzung ist, dass man, wenn die vorhin genannten Bestimmungen nicht zutreffen, ein Mindestalter von 30 Jahren haben muss um elternunabhängig gefördert zu werden.  Wir fordern, dass man das Alter auf 25 Jahre heruntersetzt, da Eltern ab diesem Zeitpunkt kein Kindergeld mehr bekommen und damit auch nicht mehr verpflichtet sind Ihre Kinder finanziell zu unterstützen. Eltern sollten davon ausgehen können, dass ihre Kinder ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr von ihnen abhängig sind.


5.1.2. Elternabhängiges BAFöG

Zur Berechnungsgrundlage des BAFöG zählen weder die monatlichen Mieten noch die Hypothekendarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum. Hier entstehen für Eltern oft hohe Kosten.

5.1.2.1. Wir fordern, dass diese zur Berechnungsgrundlage ohne Ausnahmen geltend gemacht werden können.


5.1.3. Bezahlbares Wohnen

Aktuell hat man nur dann ein Anrecht auf Wohngeld, wenn man „dem Grunde nach“ kein Anrecht auf BAFöG hat.

5.1.3.1. Recht auf Wohngeld neben BAFöG

Wir fordern, dass es zusätzlich zum BAFöG ein Anrecht auf Wohngeld gibt, dessen Höhe sich nach den Mietpreisen in den Hochschulkommunen richtet, da die Wohnsituation in Städten verschieden ist und somit nicht im allgemeinen BAföG-Antrag berücksichtigt werden kann. 

5.1.3.2. Zuschuss für Mieten von Studierenden

Außerdem fordern wir, dass Vermieter die an Studierende vermieten einen Zuschuss  erhalten, so dass die Miete für Studierende bezahlbar ist. Ein Beispiel hierfür ist die Stadt Freiburg, die bereits ein solches Konzept nachverfolgt.


5.1.4. Teilzeitbefristungsgesetz

Führt dazu, dass Werkstudent:innen nach 2 Jahren nicht weiterarbeiten können


5.1.5. Semesterticketzuschuss

Zuschuss für Studierende, die sich das Semesterticket nicht leisten können


5.1.6. Chancengleiche Stipendien

5.1.6.1. Es sind mehr Stipendien nötig, die weniger priviligierte Studierende fördern. Existierende Stipendien müssen den sozialen Hintergrund stärker berücksichtigen und weniger die reinen Studienleistungen.

Studierende aus Nicht-Akademiker:innen-Familien müssen öfter nebenbei arbeiten und haben deshalb weniger Zeit zum Lernen. Es ist dadurch schwieriger für diese, ständig gute Noten zu schreiben, was aber von den Stipendiengebern vorausgesetzt wird (meist muss man zu den besten 5-10% des Semesters gehören). Arbeiter*innenkinder werden im Gegensatz zu Migrant*innen, Frauen nicht speziell von Begabtenförderwerken gefördert.


5.1.7. Barrierearme Überbrückungskredite

manche Studis sind besonders anfangs benachteiligt, was ihre Ausrüstung angeht (besonders im Online-Studium) (mögl. Lösung: Darlehen zum Studienstart)


5.1.8. Gleicher Zugang zu Auslandssemestern

Auslandssemester Stipendien mit anderen Stipendien kombinierbar machen.


5.1.9. Verwaltungskostenbeitrag erlassen

5.1.9.1. Der Verwaltungskostenbeitrag soll BAföG-Empfänger:innen erlassen werden.

Der Verwaltungskostenbeitrag ist eine der notwendigen regelmäßigen Ausgaben, die im BAföG nicht berücksichtigt werden. Eine Regelung zu Erlass bzw. Rückerstattung wie an der Universität des Saarlandes soll die so entstehende Ungleichheit beheben.


5.1.10. Keine kostenpflichtigen Zusatzangebote

5.1.10.1. Alle Bildungsangebote an staatlichen Hochschulen (auch Sprachkurse/ freiwillige Weiterbildungsangebote) müssen gebührenfrei zur Verfügung stehen.

Finanzielle Ressourcen sollen sich so wenig wie möglich auf Breite und Qualität der in Anspruch genommenen Lehre auswirken.


5.1.11. Keine versteckten Zusatzkosten

5.1.11.1. Für das Studium unentbehrliche Ausrüstung (z.B.: Literatur, Zeichenmaterialien, IT...) sollen Studierenden von den Hochschulen zugänglich gemacht werden. Es soll die Möglichkeit geben Investitionen beim Studieneinstieg mit einem zinsfreien Darlehen zu decken.

Studiengangsabhängig müssen Studierende hohe Summen für Material und Ausrüstung aus eigener Tasche investieren, manche Studis sind besonders zu Beginn des Studiums benachteiligt, was die (vor allem für ein online-Studium nötige) technische Ausstattung angeht. Bestehende Angebote sind oft nicht ausreichend beworben.


5.1.12. Förderung des Hochschulsports

5.1.12.1. Die Teilnahme am Hochschulsport soll flächendeckend gefördert werden sodass Beiträge unter 30€ pro Semester unabhängig von der Disziplin garantiert werden.

Die Pandemie hat uns noch einmal den Beitrag, den regelmäßiger Sport zum Studium leistet, vor Augen geführt.


5.1.13. Flexiblere Studienmöglichkeiten & Teilzeitstudium

5.1.13.1. Es soll an allen Hochschulen in Baden Württemberg die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit geben.

Vollzeitstudium und gleichzeitige berufliche Betätigung sind ohne Kompromisse nicht möglich. Für diejenigen, die für ihren Lebensunterhalt auf den Job angewiesen sind, soll es an allen Hochschulen (oder Hochschulstandorten) in Baden-Württemberg die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit geben.


5.1.14. Realistische Regelstudienzeiten als Bemessungsgrundlage

5.1.14.1. Wir fordern eine Reevaluation der Regelstudienzeit oder eine Anpassung der Finanzierungsmöglichkeiten an die Realität.

Die durchschnittliche Studiendauer steht in keinem Verhältnis zur Regelstudienzeit. Weil aber Finanzierungsmöglichkeiten wie das BAföG oder Stipendien sich an der Regelstudienzeit orientieren, sind BAföG-Empfänger:innen und Stipndiat:innen dadurch ungleich benachteiligt.


5.2. Ideelle Chancengleichheit


5.2.1. Beratungsangebote ausweiten

5.2.1.1. Die Hochschulen sollen ihre Beratungsangebote ausbauen und besser zugänglich machen. Insbesondere auf die Bedürfnisse von Nichtakademiker*innen sollte eingegangen werden.

Nichtakademiker*innen brechen doppelt so häufig ihr Studium ab wie Akademiker*innen (Quelle). Gründe dafür sind weniger Unterstützung von den Eltern, weniger Wissen über die Anforderungen des Studiums und generell mehr Unsicherheit über die eigene Eignung für ein Hochschulstudium. Um dem entgegenzuwirken, sollten die Hochschulen mehr Beratungsangebote einrichten, um Studierende zu unterstützen. Inbesondere auf die Bedürfnisse von Nichtakademiker*innen sollten dabei eingegangen werden.


5.2.2. Beratungsratgeber erstellen

Für was gibt es welche Beratung? Wegweiser erstellen


5.2.3. Mentoringprogramme einrichten

5.2.3.1. In allen Studiengängen muss es Mentor*innenprogramme geben, die Studienanfänger*innen beim Studienstart und der Studienorganisation unterstützen.

Mentor*innen, bspw. Studierende des gleichen Fachs aus höheren Semestern, bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch und helfen bei der Studienorganisation, die viele Studierende vor Herausforderungen stellt. Da Nichtakademiker*innen häufiger Ansprechpersonen fehlen, helfen Mentoringprogramme dabei, dass alle Studierenden unterstützt werden und ihr Studium erfolgreich meistern können.


5.2.4. Mehr Aufklärung über Studienfinanzierungsmöglichkeiten

5.2.4.1. Die Hochschulen müssen bei ihren Kampagnen zur Gewinnung von Studierenden immer auch das Thema Studienfinanzierung erwähnen und über die Finanzierungsmöglichkeiten aufklären.

Bei Nichtakademiker*innen spielen häufig die Bedenken, ob man sich ein Studium leisten kann, eine Rolle. Viele Schüler*innen sind nicht gut über die unterschiedlichen Möglichkeiten informiert, wie man ein Studium finanzieren kann und schrecken deshalb vor einem Studium zurück. Deshalb muss es mehr Informationskampagnen direkt an den Schulen geben, die darüber aufklären, wie man sich ein Studium finanzieren kann. In bisherigen Studieninformationsprogramme sollte der Punkt Studienfinanzierung verstärkt behandelt werden.


5.2.5. Eltern einbeziehen bei Studieninformation

5.2.5.1. Die Hochschulen sollten bei ihren Kampagnen zur Gewinnung von Studierenden explizit auch die Eltern ansprechen und sie über die Vorteile eines Studiums aufklären.

Eltern informieren sich meist nicht von selbst (Scham, Peinlichkeit), Infotag für Eltern ist sinnvoll (Informationen über Studium, was damit alles zusammenhängt und wie das Kind unterstützt werden kann), Hochschulen sollten Eltern mehr mit einbeziehen und Infoseiten für Eltern einrichten (z.B. Links, wo man sich überall informieren kann).


5.2.6. Schüler*innen umfassend über das Studieren informieren


5.2.7. Mehr Unterstützung bei der Studienwahl


5.2.8. Studieren mit beruflicher Qualifikation erleichtern

5.2.8.1. Meister*innen und Leute mit Berufserfahrungen sollen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten

Der Weg zum Studium führt für viele nicht über das Abitur. Insbesondere bei Nichtakademiker*innen ist der Druck einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen hoch, sie entscheiden sich jedoch häufig später doch noch ein Studium antreten zu wollen. Dafür sollen Möglichkeiten geschaffen werden, indem - ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen - Meister*innen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und Studieninteressent*innen mit 3 Jahren Berufserfahrung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten.


5.2.9. Zentrale Anlaufstelle für Nichtakademiker*innen

Sowas wie Arbeiter*innenkind


6. Studieren in besonderen Lagen


6.1. Studieren mit Kind oder Familie

Das Studium mit Kind beziehungsweise mit pflegebedürftigen Angehörigen kann zu einer großen Herausforderung werden. Wir wollen ein familienfreundliches Studium.

Studierenden mit Kind ein gleichberechtigtes Studium ermöglichen

Studium und Familie muss miteinander vereinbar sein. Studierende mit Kind stehen vor einer Herausforderung, wenn sie für ihr Kind da sein und gleichzeitig studieren wollen. Studierende mit Kind dürfen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden.

6.1.1.1. flexibel gestaltbares Studium

6.1.1.2. Möglichkeit eines Teilzeitstudiums in allen Studiengängen (siehe 4.1.12. Flexiblere Studienmöglichkeiten & Teilzeitstudium)

6.1.1.3. Attraktivität und Durchführbarkeit des Studierens mit Kind muss deutlich verbessert werden

6.1.1.4. Gemeinsames Einreichen von BAFöG- und Sozialhilfe-Anträgen

Finanzierungssicherheit: Eine zusätzliche Hürde bei der Finanzierung des Lebensunterhaltes ergibt sich daraus, dass Studierende mit Kind für den eigenen Lebensunterhalt BAFöG und für den des Kindes Sozialhilfe beantragen müssen: Möglichkeit den Antrag auf Sozialhilfe für das Kind gemeinsam mit dem BAFöG-Antrag beim BAFöG-Amt einzureichen, welches dann die weiteren Verwaltungsvorgänge für beide Anträge koordiniert

6.1.1.5. Veranstaltungen, die zum Pflichtteil des Studiums gehören, nicht nur zu Zeiten angeboten werden, die studentischen Eltern schon von vornherein ausschließen, beispielsweise nach 18 Uhr oder am Wochenende

6.1.1.6. Ausbau der E-Learning Angebote überall dort, wo sie sinnvoll eingesetzt werden können, sowie eine starke Erweiterung der online verfügbaren Lehrmaterialen

6.1.1.7. Nachfragegerechter Ausbau von Kitaplätzen, die hochschulnah, beispielsweise durch die Studierendenwerke, welche hierfür finanziell abgesichert werden müssen, zur Verfügung gestellt werden.

6.1.1.8. Ausreichend Kurzzeitbetreuungsangebote an den Hochschulen mit einer entsprechenden Gegenfinanzierung durch die öffentliche Hand

6.1.1.9. Flächendeckenden Ausbau an tatsächlichen Ganztagsschulen

6.1.1.10. Infrastruktur, Unterstützungs- und Beratungsangebote, besonders bei finanzierungsbezogenen Themen

6.1.1.11. Infrastrukturelle Angebote wie Spielflächen, Wickel-, Still- und Aufenthaltsräume zur Verfügung standen.

6.1.1.12. Randzeitenbetreuung für Kinder von Studierenden initiieren, damit auch späte (Pflicht-)Veranstaltungen besucht werden können und das Studium mit einem Kind dadurch reibungsloser absolviert werden kann.

6.1.1.13. Möglichkeit im Campus-System zu hinterlegen, wenn Kinder oder andere Angehörige von Studierenden gepflegt beziehungsweise betreut werden. - eine bevorzugte Zulassung (unter anderem zu Seminaren) ermöglicht werden

6.1.1.14. Die Anzahl der Eltern-Kind-Räume und das Angebot von Wickeltischen in Hochschulgebäuden ausweiten


6.2. Studieren mit Behinderung & chronischer Erkrankung

Zwei Drittel der Studierenden mit Einschränkungen sind nicht direkt als Studierende mit Einschränkung für Außenstehende erkennbar. Dies führt dazu, dass nur 29% der Studierenden mit Beeinträchtigung Hilfeangebote anfragen (Quelle).


6.2.1. Flächendeckende Aufklärung über Einschränkungen

6.2.1.1. Die Hochschulen sollen mehr über Einschränkungen und die Berechtigung für Nachteilsausgleiche aufklären, damit alle Studierenden, die Anspruch auf Nachteilsausgleich haben, auch darüber Bescheid wissen.

Studierende und Lehrende müssen umfassender darüber aufgeklärt werden, was es bedeutet mit Einschränkungen zu studieren. Die Denkweise, dass nur geh-, seh- oder höreingeschränkte Menschen Anspruch auf Unterstützung haben muss durchbrochen werden. Drei Viertel der Einschränkungen sind psychische oder chronisch-somatische Erkrankungen (Quelle). Studierenden muss klar gemacht werden, dass es sehr viele Gründe gibt, die einem den Anspruch auf Nachteilsausgleich geben. Lehrenden muss verdeutlicht werden, dass man Studierenden nicht ansehen kann, ob sie Einschränkungen/Erkrankungen haben oder nicht. Das Aufsuchen von Unterstützungsangeboten muss verbreitet und entstigmatisiert werden.

6.2.1.2. Die Hochschulen sollen in ihrem Öffentlichkeitsauftritt klar darstellen, wann Studierende für Nachteilsausgleiche berechtigt sind und Beratungsstellen bewerben.

6.2.1.3. Die Hochschulen sollen als Teil der Studieninformation unter anderem im Rahmen der Einführungsveranstaltungen alle Studierenden über das Thema Nachteilsausgleiche informieren.

6.2.1.4. Die Hochschulen sollen Workshops anbieten, in denen Lehrende für besondere Bedarfe von Studierenden sensibilisiert werden.


6.2.2. Vereinfachung von Nachweisen

6.2.2.1. Beim Nachweis von Beeinträchtigungen soll die fachärztliche Begründung ausreichend sein und auf eine Begründung, warum die Beeinträchtigung eine Konsequenz für das Studium hat, möglichst verzichtet werden.

Studierende mit Behinderung müssen eine erhebliche Mehrbelastung bewältigen, nicht nur weil sie eine Behinderung haben, sondern vor allem, weil der Ausgleich der Behinderung einen erheblicher Organisations- und Bürokratieaufwand nach sich zieht. Es ist ungerecht den Studierenden die alleinige Beweislast zuzuschreiben. Es sollte genügen eine Behinderung nachzuweisen und nicht notwendig sein als betroffene Person selbst darzulegen, warum man Unterstützung benötigt. Wenn Studierende mit einem ärztlichen Gutachten eine Behinderung nachweisen können muss die Hochschule auf sie zugehen und mit ihnen zusammen eine individuelle Lösung finden.

Nachweis von Einschränkung sollte bei Nachteilsausgleichen ausreichen, Zusammenhang zu Note/Wartezeit etc. soll nicht dargelegt werden müssen.


6.2.3. Mehr Hilfsmittel zu Verfügung stellen

6.2.3.1. Die Hochschulen sollen mehr Hilfsmittel für Studierende anschaffen, damit die Studierenden diese dauerhaft ausleihen können und nicht

Häufig werden Assistenzsystem nur verliehen. Diese sollen ausreichend zur Verfügung stehen, sodass sie dauerhaft verliehen werden können.


6.2.4. Automatische Berücksichtigung von Einschränkungen

6.2.4.1. Die Hochschulen sollen von sich aus Lehrveranstaltungen und Prüfungen barrierefrei planen, wenn Studierende mit besonderen Bedarfen teilnehmen.

Die Hochschulen müssen über die Einschränkungen der Studierenden Bescheid wissen, damit sie bei der Planung der Lehre schon einen barrierefreien Zugang ermöglichen (bspw. barrierefreie Vorlesungssäale)


6.2.5. Transparente Bearbeitung von Nachteilsausgleichen & Härtefallanträgen

6.2.5.1. Die Hochschulen sollen Anträge auf Nachteilsausgleich und Härtefälle transparent bearbeiten, indem sie ihre Bescheide begründen und verganene Bescheide archivieren und zugänglich machen.



6.2.6. Gebärdendolmetscher*innen

6.2.6.1. Alle Mitarbeiter*innen ...

Wie viele Leute betrifft das?

In Deutschland sprechen etwa 200.000 Menschen die Deutsche Gebärdensprache. Davon sind rund 80.000 gehörlos.


6.2.7. Kostenfreie Angebote zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache

Neben den Fremdsprachen (Spanisch, Französisch, etc.) sollen an den Sprachenzentren auch Angebote zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache eingeführt werden. Aktuell sind solche Angebote an sehr wenigen Universitäten vorhanden und wenn dann häufig kostenpflichtig. 


6.2.8. Ausbau der Angebote für Studierende mit chronischen Erkrankungen

Abseits der psychotherapeutischen Beratungsstelle gibt es keine Angebote von Seiten der Studierendenwerke, bei denen Studierende mit chronischen Erkrankungen sich informieren und ggf. Hilfe holen können. Gerade nach einer späten Diagnose, wie z.B. bei Endometriose oder Multiple Sklerose üblich, sind Studierende häufig auf sich alleine gestellt. Sie bekommen ärztliche Unterstützung, wissen jedoch nicht, wie sie im Hochschulkontext agieren können. 


6.2.9. Anerkennung von Attesten ohne Krankheitsgrund

Kann an einer Prüfungsleistung nicht teilgenommen werden, muss ein ärztliches Attest vorgewiesen werden. Dieses muss an vielen Hochschulen (Quelle folgt) den Krankheitsgrund beinhalten. Gerade für Studierende mit psychischen Erkrankungen stellt dies eine Hürde da, da die Hochschule die Erkrankung mitbekommt. Aus diesem Grund sollen ärztliche Atteste ohne Angabe der Krankheit von Hochschulen anerkannt werden.


6.2.10. Ausnahmen bei der vorgegebenen Tagesanzahl von Praxissemestern durch Krankheit zulassen

Bei verpflichteten praktischen Studiensemestern liegt in nahezu allen Fällen eine Anzahl an Tagen vor, die im jeweiligen Betrieb absolviert werden müssen (ca. 100). Leidet eine Person an einer chronischen Erkrankung und ist dadurch durch teilweise unvorhersehbare Schübe mehrere Tage arbeitsunfähig, kann diese Anzahl nicht erreicht werden. Die Tage müssen in darauffolgenden Semesterferien nachgeholt werden. Handelt es sich um mehrere nachzuholende Monate oder sind die Studierenden durch finanzielle Verpflichtungen verhindert, zieht sich das Studium dadurch in die Länge. Aus diesem Grund soll die Anzahl der Tage im Praxissemester bei nachweislicher Krankheit flexibel gestaltet werden.


6.2.11. Aktualisierung des Leitfadens zum Nachteilsausgleich des Deutschen Studierendenwerkes

Das Deutsche Studierendenwerk hat einen Leitfaden zum Umgang mit Studierenden mit chronischen Erkrankungen und Einschränkungen herausgegeben, in dem der Nachteilsausgleich geregelt ist. In der Regelung ist bspw. festgelegt, dass die Konzentrationsfähigkeit immer ein zentraler Bestandteil der überprüften Leistung ist. Für Leistungsbestandteile dürfen keine Nachteilsausgleiche vergeben werden. Das führt dazu, dass Studierende mit ADHS, die häufig in ihrer Konzentrationsfähigkeit eingeschränkt sind, keinen Zugang zu Nachteilsausgleichen haben und daher erhöhten Anforderungen gerecht werden müssen. Das Dokument muss überarbeitet werden um Chancengleichheit zu gewährleisten und auch Studierenden, die von ADHS betroffen sind, die Möglichkeit geben, nach Ihrer tatsächlichen akademischen Leistung und nicht nach ihrer Einschränkung beurteilt zu werden. 

Zudem soll der Absatz, in dem eine verminderte Konzentrationsfähigkeit als persönliche Eigenschaft bezeichnet wird, herausgestrichen werden. Eine psychische oder körperliche Erkrankung/Störung ist keine persönliche Eigenschaft.


6.2.12. Entscheidung über Hochschulzulassung nach mehr Kriterien als der Abschlussnote

6.2.12.1. Neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung sollen auch allumfassende Begutachtungen der Bewerber:innen, wie Motivationsschreiben, Aufnahmeprüfungen, persönliche Gespräche, relevante Arbeitserfahrung und freiwilliges Engagement gewertet werden.

In nahezu allen Hochschulen Baden-Württembergs ist die (Fach-)Abiturnote das alleinige Zulassungskriterium zum Studium. In einigen Studiengängen, wie z.B. Medizin oder Psychologie, werden Notenschnitte im sehr guten Einserbereich gefordert. Für Studierende mit chronischen Erkrankungen ist es durch eine hohe Anzahl an Fehlstunden oder fehlenden Nachteilsausgleichen in der Schule (z.B. ADHS) schwieriger, einen solchen Notenschnitt zu erreichen und über diesen mit körperlich und psychisch gesunden Menschen verglichen zu werden. Bei der Zulassung zu einem Studium sollte daher die allgemeine Begutachtung der Schüler:innen erfolgen. Diese kann neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung auch Motivationsschreiben, umfassende Aufnahmeprüfungen, persönliche Gespräche oder Arbeitserfahrung und freiwilliges Engagement beinhalten. 

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