Liste der relevanten Studierendenschaften (Link):
Zeitplan:
weitere Unterlagen: https://nextcloud.stuvus.uni-stuttgart.de/s/LrXsikFbcWCJktD
Terminfindung Arbeitswochenende: https://dudle.inf.tu-dresden.de/iPwWEIND-Q/
Liebe Aktive,
hiermit möchte ich euch im Namen des Arbeitskreises Konstituierung des LaStuVe (Landesstudierendenvertretung) zu seiner nächsten AK-Sitzung am Freitag, den 10.07. 13:00 - 17:00 Uhr und Samstag, den 11.07. 17:00 - 21:00 Uhr einladen. Die Zeiträume der beiden Termine sind großzügig gewählt, um zu gewährleisten, dass wir bei diesem Treffen den Entwurf der Geschäftsordnung erstmals vollständig abschließen können. Es ist daher gut möglich, dass die 4 Stunden jeweils nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Vorläufige Tagesordnung:
Online-Raum für das Arbeitskreistreffen: https://us02web.zoom.us/j/87834981744?pwd=a2V6WWs4TkVHWThEVFlXK3RQREdRdz09
Bisherige Arbeitsmappe des Geschäftsordnung-Entwurfs: https://miro.com/app/board/o9J_krSFupk=/
Dort werden wir bei § 12 Finanzen weiterarbeiten.
Wiki-Artikel für Protokoll: AK Konstituierung 2020.07.10. - 11.07.
Hier könnt ihr gerne vorab Anmerkungen machen und/oder Punkte zur Tagesordnung hinzufügen.
Wir freuen uns über euer Erscheinen!
Freundliche Grüße,
Marc
für den AK Konstituierung der LaStuVe
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell arbeitet die Landesstudierendenvertretung (LaStuVe) sehr engagiert an der eigenen Konstituierung nach § 65a (8) des Landeshochschulgesetz unter Berücksichtigung des Schreibens Ihres Ministeriums vom 29.12.2016 (siehe Anhang)
Dazu haben wir zwei Fragen an Sie:
1) Rechtsform
Welche Rechtsform hat die LaStuVe sobald sie konstituiert ist? Wird sie eine Interessensvertretung ohne Rechtsform sein? Oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts? Oder wird eine Anmeldung als Verein nötig sein? Hängt die (Rechts-)form der Konstituierung eventuell von der eigenen Handhabung ab und bietet uns einen gewissen Spielraum?
Rechtskörperschaft? Juristische Person?
Nicht-Rechtsfähige Körperschaft kann kein Konto eröffnen
Ines Schulz (mündlich):
keine Körperschaft, Nichtmal Gliedkörperschaft, deswegen keine Rechtsform
Vsen strukturell nicht darauf ausgelegt, keine Grundlage für eine Rechtskörperschaft
Verweis auf e.V. für juristische Person, auf einzelne VSen für Büro / Finanzen etc zurückgreifen (also kreative Lösungen finden)
Ansonsten ist LaStuVe ein zusammenschluss ohne rechtsschaft
Schriftliche Anfrage im August Unbekannter Benutzer (mbaltrun)
2) 2/3-Mehrheit
Satz 2 der o.g. Gesetzesstelle, "Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Studierendenschaften aller Hochschulen bedarf", formuliert die Bedingung der Konstituierung, die wir so interpretieren, dass damit tatsächlich eine 2/3-Mehrheit der Studierendenschaften aller staatlichen und staatlichen anerkannten Hochschulen Baden-Württembergs gemeint ist - unabhängig von der Verteilung der Stuiderenden an die Hochschulen. Bitte korrigieren Sie uns, wenn wir das falsch verstehen.
An dieser Stelle würden wir dann um eine Liste aller Hochschulen bzw. Studierendenschaften, auf die sich ebenje Mehrheit bezieht, bitten. Insbesondere betrifft das die besonderen Hochschulen des öffentlichen Diensts nach § 1 (2) Nummer 6 sowie die staatlich anerkannten Hochschulen in freier Trägerschaft nach § 1 (3).
Sind damit und den in § 1 namentlich genannten Hochschulen alle betroffenen Hochschulen berücksichtigt oder haben wir noch Hochschulen, bzw. Studierendenschaften übersehen?
Wir danken Ihnen schon im Voraus sehr für Ihre Arbeit und die Beantwortung unserer Fragen.
Freundliche Grüße,
konzentriert: https://nextcloud.stuvus.uni-stuttgart.de/s/MkKqzqZ63JzdQre
Zwei Optionen:
Kick-off Meeting - Tagesordnung
Bei Einladung bitte schreiben, dass bis jetzt im AK Konstituierung nur Universitäten und Hochschule für angewandte Wissenschaften vertreten sind und wir gerne auch Vertreter*innen von Kunst- und Musikhochschulen, pädagogischen Hochschulen, der DHBW und von nicht staatlichen Hochschulen dabei hätten. Link zur Telegram-Gruppe https://t.me/joinchat/CVBX7xtdKSl9WSO0XUGDKg