Lukas hat ein paar Abschnitte vorformuliert, Alexander Busch hatte ein paar Anmerkungen dazu
Diskussionsnotizen:
Jeremias hat bei den TU9 nachgefragt, ob es schon mal Fälle bzgl. Ordnungsverstößen gab → nein
Leon und Alex sprechen sich geben die Forderung aus, ein Veto-Recht der VS einzubauen
Forderung wäre zu weitreichend, wäre rein ideell
Gerichtliche Entscheidung ist ohnehin bei Strafdelikten von Nöten
Beschränkung auf Gewalt- und Sexualdelikten sollte ausreichen → Ordnungsverstöße sollten jedoch raus
Bei den Änderungen geht es aus unserer Sicht hauptsächlich um die Möglichkeit, Hörsaalbesetzungen bestrafen zu können
Was sollen wir fordern?
unwahrscheinlich, dass die komplette Änderung an § 62a rückgängig gemacht wird
Punkt 1 streichen? Lukas meint, dass könnte höhere Erfolgsaussichten haben
Andreas merkt an, dass die zwei Regierungsfraktionen unterschiedliche Meinungen haben. Maximalforderung (komplette Streichung) können wir durchaus reinnehmen
Fristen für die LAK am 23.08.?
war eigentlich gestern
Wäre gut, wenn wir sobald wie möglich einen Text bereitstellen können, damit sich die anderen entsprechend vorbereiten können
Lukas hat auf die Schnelle was zu 65a Abs. 3 geschrieben
Lukas hat zu 65b geschrieben
Recap von letztem Mal:
Wie wirkt sich die Änderung zu 65a Abs. 3 Kollegialorgan wirklich aus? → Wir sollten die Rechtssicherheit von Studierendenräten fordern
Diskussionsnotizen:
§ 65a Abs. 3
Chris: Gewählte Amtsträger könnten ihr Stimmrecht in Legislativorganen verlieren
Leon geht nicht davon aus, dass die bestehenden Organe in Gefahr sind
Was sollen wir fordern?
Forderung nach Rechtssicherheit?
Änderung unnötig?
Leon: ja. Forderung ist wichtig, da ja auch symbolisch bzgl. StuRa-Mitglieder
Chris: Handelt es sich nicht eher um eine Konkretisierung?
§ 65a Abs. 5
Lukas hat was dazu geschrieben, alle sind zufrieden
§ 65b
Transparenz sehen wir positiv, da wir meist schon sehr transparent sind, sollte sich für viele nichts ändern
Erwähnen wir es lobend?
Andreas: Auch nach Gesprächen mit beiden Regierungsfraktionen ist nach wie vor unklar, welcher Umfang gemeint ist. Ungleichbehandlung. Bedenken sollten wir äußern → Konkretisierung oder Weglassung
Leon: Es geht um den Jahresabschluss → Einzelne Posten sind relevant, nicht jede einzelne Ausgabe
"Ausdrücklich begrüßen wollen wir den scheinbar inzwischen erarbeiteten Katalog von Regularien für ein effizientes und hoffentlich landesweit gleiches Flächenmanagement mit standortzentral geführten Flächen- und Belegungsmanagementsystemen."
" Auch wenn die Flächenmanagementsysteme standortzentral geführt werden, so sollen die Ergebnisse landesweit gebündelt werden, um darauf basierend weitere und unter Umständen flächendeckende Maßnahmen entwickeln und umsetzen zu können. Wir wollen und wir brauchen zur Erreichung umwelt- und klimapolitischer Ziele eine landesweite Nachvollziehbarkeit über den Flächenverbrauch an den Hochschulen des Landes"
"Für das effiziente Flächenmanagement sollten laut Perspektive 2020 standortzentrale Flächen- und Belegungsmanagementsysteme an den Hochschulen eingeführt werden. Hier stellt sich die Frage, ob dies geschehen ist und wie dies funktioniert, da Informationen über etwaige Systeme den Verfassten Studierendenschaften bislang nicht direkt zur Verfügung stehen. Die LAK fordert das Land daher dazu auf, Informationen über die Evaluationsphase und das Kennzahlensystem bereit zu stellen. Grundsätzlich ist die Idee des Flächenmanagements begrüßenswert, da die Versiegelung von Flächen aus umweltpolitischer und städtebaulich-sozialer Sicht nur auf Basis der Notwendigkeit und Effizienz geschehen sollte. Es ist auf einen möglichst kleinen Flächenverbrauch hinzuarbeiten. Die Hochschulen müssen zudem gemeinsam mit dem Land und den Studierenden auf das notwendige Ziel einer Netto-Null beim Flächenverbrauch hinarbeiten. Dazu ist eine landesweite Nachvollziehbarkeit über den Flächenverbrauch an Hochschulen notwendig, um darauf basierend weitere Maßnahmen entwickeln zu können."
§ 16 (3) Pkt. 17: Klimaschutz als Aufgabe des Rektorats
Lukas hat die Forderung nach der inhaltlichen Unabhängigkeit sowie als Alternativvorschlag eine Verwaltungsstelle wie in Freiburg hinzugefügt
§ 30a Tierschutz in der Lehre
Änderung begrüßen wir
§ 12 StWG
Änderung begrüßen wir
Weitere Aspekte von Leon zum StWG
§ 2a StWG → Änderung sollten wir begrüßen bzw. zumindest nichts dagegen sagen, BAföG hat damit nichts zu tun
§ 6 Verwaltungsrat, Vertretungsversammlung
Änderung ist prinzipiell zu begrüßen
Jedoch: Aktuell ist die gleiche Anzahl an Professor*innen und Studierenden vorgeschrieben → bei einem Studierendenwerk sollten jedoch wir Studierenden deutlich mehr Stimmen haben als die Professor*innen
Theresia Bauer hat in einem Gespräch mit Leon bereits gesagt, dass Änderungen aus ihrer Sicht durchaus denkbar sind
→ Wir haben keinen Bedarf daran, an den gemachten Änderungen etwas zu kritisieren, jedoch sollten wir eine Forderung bzgl. dem Stimmverhältnis in den Gremien hinzufügen
Weitere Forderungen, die es nicht in die LHG-Novelle geschafft haben
StWG Stimmverhältnis in Gremien (Leon wird noch einen Text hierzu beitragen)
Bildung für Nachhaltige Entwicklung (David hat einen kleinen Text dazu verfasst)
Strukturelle Verankerung von Nachhaltigkeit (David hat einen kleinen Text dazu verfasst)
Mobilisierung von Hochschulangehörigen (Lukas hat einen Zweizeiler verfasst)
Nachhaltige Forschung (Lukas hat einen Zweizeiler verfasst)
Weitere besonders wichtige Forderungen möchte Andreas mit Stichworten ergänzen (keine Ausformulierung)
TOP 6: Weiteres Vorgehen und Sonstiges
möglichst schnell sollte ein erster Text fertiggestellt werden
Leon's Änderungen sind bis morgen früh da → morgen (Di) fertig machen und verschicken
Lukas erklärt sich bereit, den Text fertigzustellen und dem Präsidium zu schicken
Alex wird den § 62 nochmal überarbeiten
Weiteres Meeting, falls es Änderungsanträge gibt: evtl. am 22.08.