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Hintergrundinformationen

 

Am 05.02.2020 hat Bruno Wipfler eine Positionierung zum Klimaschutz als Antrag in das Studierendenparlament eingebrach.

Dieser Antrag wurde nach intensiver Diskussion auf die nächste Sitzung des Studierendenparlaments verschoben und sollte überarbeitet werden, um mögliche Bedenken aus dem Weg zu räumen und um Klarheit über den Umfang der Selbstverpflichtung zu schaffen. Letzteres war auch der Wunsch einiger Mitglieder des Studierendenparlaments, die nach der Sitzung an einer Umfrage dazu teilgenommen haben (https://terminplaner4.dfn.de/hJ3Dm2NQPK9WvCkh).

Auf dieser Seite befindet sich der Text einer überarbeiteten Fassung des Antrags.

Damit nicht Punkte unbemerkt aus dem Text verschwinden, die dem Antragsteller wichtig sind, sollen Änderungswünsche in Form von Kommentaren angemeldet werden. Der Antragsteller wird auf die Kommentare reagieren und sie dann einarbeiten. Außerdem können auf der Vorstandssitzung vom 18.02. direkt Absprachen zur Änderung getroffen werden.

Positionierung der Studierendenvertretung zur Verantwortung der Universität Stuttgart angesichts der Herausforderungen der Klimakrise


Thematik und Hintergründe

Die Mehrheit der Wissenschaftler*innen ist sich einig: Die Menschheit steht derzeit vor einer ihrer größten Herausforderungen, dem globalen Klimawandel. Eine Gruppe von über 11.000 Unterzeichner*innen aus der Wissenschaft warnt deswegen vor einem „Klimanotfall“1, den es unbedingt zu verhindern gilt. Bei einer weiteren Erhitzung drohen mehrere Kipppunkte im Klimasystem überschritten zu werden, die irreversibel sind, zu Rückkopplungseffekten führen und letztlich das Klima weiter erhitzen2. Möglicherweise sind einige davon bereits überschritten. Der Klimawandel ist zu einer „Klimakrise“ geworden3, die ersten Folgen sind bereits heute beobachtbar und bedrohen die Lebensbedingungen vieler Menschen. Mit einer weiteren Erhitzung werden Extremwetterereignisse wie Dürren und Unwetter wahrscheinlicher. Ganze Ökosysteme könnten zerstört werden, und durch den steigenden Meeresspiegel wird der Untergang einiger Inselnationen und dicht besiedelter Küstenregionen wahrscheinlicher4. Die weiteren mit hoher bis mittlerer Wahrscheinlichkeit eintretenden Auswirkungen einer 2 °C wärmeren Welt, fordern dringlichst eine Begrenzung auf 1,5 °C5. Im Jahr 2015 war sich die globale Staatengemeinschaft einig, dass die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden müsse6.

Ausschlaggebend dafür, dass das 1,5 °C-Ziel eingehalten wird, ist die Menge an Treibhausgase-Emissionen, die in den nächsten Jahren von uns Menschen emittiert werden. Das noch verbleibende Restbudget, um eine globale Temperaturerhöhung von 1,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter mit einer Wahrscheinlichkeit von 66 % nicht zu überschreiten, wird vom Weltklimarat (IPCC) auf 420 Gt CO2 zum Zeitpunkt des 01.01.2018 geschätzt7. Wenn nach dem Gleichheitsprinzip jedem Menschen auf der Welt das gleiche Recht auf CO2-Emissionen zugesprochen wird, dann entfiel auf die damals 83 Mio. Deutschen demnach ein Emissionsbudget von ca. 4,59 Gt CO2, wenn das 1,5 °C-Ziel mit einer 66 % Wahrscheinlichkeit erreicht werden soll. Zum 01.01.2020 waren davon in Deutschland nur noch ca. 2,92 Gt CO2 übrig, denn laut Umweltbundesamt hat Deutschland im Jahr 2018 ca. 0,87 Gt CO2 ausgestoßen8, und im Jahr 2019 waren es vermutlich auch nicht weniger als 0,8 Gt CO2. Das bedeutet: Deutschland hat sein Budget schon fast aufgebraucht. Wenn wir so weiter machen wie bisher, dürfen wir schon in weniger als vier Jahren überhaupt keine Treibhausgase mehr emittieren und wenn wir die Emissionen beispielsweise linear reduzieren würden, hätten wir zum aktuellen Zeitpunkt (Januar 2020) noch etwa 7,3 Jahre Zeit.9 Das stellt einen Staat wie Deutschland vor eine große Herausforderung, die nur gemeistert werden kann, wenn alle Akteure ihren Beitrag dazu leisten. Einige Kommunen, Unternehmen wie Bosch und auch andere Universitäten haben deshalb erklärt, in den nächsten Jahren klimaneutral zu werden. Beispiele hierfür sind die Freie Universität Berlin (Ziel klimaneutral bis 2025)10, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (2028)11, Christian Albrecht-Universität Kiel (2030)12, die Technische Universität Berlin (2030)13 und die Humboldt Universität Berlin (Zeitpunkt noch offen)14. Die Universität Lüneburg ist sogar schon seit dem Jahr 2014 klimaneutral15. In vielen weiteren Universitäten und Hochschulen wird aktuell noch über eine Zieldefinition diskutiert.

Vergewisserung der Zuständigkeit

Die Studierendenvertretung hat laut § 65 II LHG die Aufgabe, die hochschulpolitischen Belange der Studierenden wahrzunehmen und an den Aufgaben der Hochschule nach den §§ 2 bis 7 LHG mitzuwirken. Dazu gehört auch § 2 V 1 LHG: „Die Hochschulen tragen zum gesellschaftlichen Fortschritt bei.“ In diesem Aufgabenfeld hat die Studierendenschaft gemäß § 65 III LHG auch das Recht, „auch zu solchen Fragen Stellung [zu] beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschule, ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen.“ Von diesem Recht macht die Studierendenvertretung der Universität Stuttgart in den folgenden Positionen Gebrauch.

Positionen

Angesichts der gegenwärtigen Klimakrise stellt die Studierendenvertretung der Universität Stuttgart (stuvus) fest ...

  1. dass die Klimakrise eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist

  2. dass es zur gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschulen gehört, dazu beizutragen, dass die Herausforderung der Klimakrise auf unserem Planeten gemeistert wird.

  3. dass wir in Deutschland ungerecht wären, wenn wir mehr Treibhausgase emittieren würden als uns laut dem auf Basis des IPCC Sonderreport von 2018 berechneten Emissionsbudget für eine globale Erwärmung deutlich unter 2 °C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit nach dem Prinzip der Gleichheit noch zustehen.

  4. dass die Bundesregierung in Deutschland weiter daran festhält, das 1,5-Grad-Ziel zu verfolgen und dass es daher auch unser Ziel an den Hochschulen sein muss, dafür zu sorgen, dass die globale Erwärmung auf unter 1,5 °C begrenzt bleibt.

  5. dass die Hochschulen des Landes als große Einrichtungen auch selbst für die Emission großer Mengen von Treibhausgasen verantwortlich sind.

  6. dass erfahrungsgemäß viele Emissionen der Hochschulen aus den Flugreisen von Personal und dem Bau und Betrieb von Gebäuden entstehen.

  7. dass die Hochschulen des Landes wegen ihrer großen eigenen Emissionen und wegen des dort vorhandenen Wissens eine größere Verantwortung dafür haben, zum Erreichen der genannten Klimaziele beizutragen, als der Durchschnitt der deutschen Bevölkerung.

  8. dass die Hochschulen des Landes, um nicht ungerecht im Sinne von Punkt A3) zu sein, wahrscheinlich noch vor dem Jahr 2030 klimaneutral werden müssen.

  9. dass die Hochschulen des Landes angesichts der Punkte A4) und A7) schon vor dem Jahr 2028 klimaneutral werden und ihre Emissionen möglichst exponentiell senken sollten.

  10. dass für eine möglichst schnelle Reduktion von Treibhausgasemissionen Sofortmaßnahmen an den Hochschulen des Landes nötig wären.

  11. dass es, damit die Hochschulen des Landes klimaneutral werden zu können, notwendig wäre, dass Transparenz über die Treibhausgasemissionen der Hochschulen des Landes hergestellt wird.i

  12. dass es angesichts des Ziels aus A4) nicht sinnvoll ist, bei der Bilanzierung von Treibhausgasemissionen, so genannte „graue Emissionen“ außer Acht zu lassen, sondern dass das Ziel echte Klimaneutralität sein muss, wobei alle Emissionen und Emissionsminderungen zu berücksichtigen sind, die die Hochschulen sowie ihre Angehörigen während ihrer Arbeits- und Studienzeit zu verantworten haben.ii

  13. dass das Land Baden-Würtemberg in besonderem Maße mit verantwortlich ist, weil es den Hochschulen nicht die notwendigen Entscheidungskompetenzen (zum Beispiel im Bereich des Bauens) und nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um bei Wahrnehmung ihrer sonstigen Aufgaben das zu tun, was nötig wäre, um das Ziel aus A4) zu erreichen, oder das zu tun, was getan werden müsste, um nicht gemäß A3) ungerecht zu sein.

  14. dass das Land Baden-Württemberg mindestens inkohärent beim Verfolgen seiner Ziele und im schlimmsten Fall sogar ungerecht wäre, wenn es den Hochschulen des Landes nicht die notwendigen Mittel, Freiheiten und Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen würde, um das Ziel aus A4) zu erreichen, oder das zu tun, was getan werden müsste, um nicht gemäß A3) ungerecht zu sein.

  15. dass jemand, der verantwortlich für eine Ungerechtigkeit ist, damit eine Schuld auf sich lädt. Diese bringt mit sich die moralische Verpflichtung, sein Bestes zu tun, das wieder gut zu machen, was man ungerechterweise mit verantwortet hat. Dieses grundlegende moralische Prinzip gilt auch im Kontext der Klimakrise und droht, uns bis auf unbestimmte Zeit dazu zu verpflichten, unser Bestes zu tun, um Schäden durch den menschengemachten Klimawandel wieder gut zu machen, falls wir diese mit zu verantworten haben. Da das Erreichen einiger Kipppunkte als unumkehrbar beschrieben wird, ist davon auszugehen, dass die Anstrengungen, die wir unternehmen müssten, um den potenziell mit verantworteten Schaden wieder gut zu machen, wesentlich größer sind als die, die wir unternehmen müssten, um diese Schuld zu vermeiden. Wer jetzt entscheidet, nicht das Nötige zum Schutz unseres Klimas zu tun, wäre daher in doppelter Hinsicht als ungerecht anzusehen: Er wäre ungerecht gegenüber denjenigen, die von den Folgen des Klimawandels am stärksten betroffen wären und die ihr Emissionsbudget nicht überschreiten, und er wäre ungerecht gegenüber denen, die in der Zukunft an seiner Stelle die angerichteten Schäden wieder gut machen müsste.



Angesichts der genannten Sachverhalte fordert stuvus …

  1. dass die Universität Stuttgart noch im Jahr 2020 Sofortmaßnahmen vornimmt, um die eigenen Treibhausgasemissionen zu vermindern.

  2. dass die Universität Stuttgart noch im ersten Halbjahr 2020 damit beginnt, eine eigene Treibhausgasbilanz aufzustellen.

  3. dass die Universität Stuttgart möglichst schnell einen Plan aufstellt, wie sie klimaneutral werden kann und diesen mit der zu erstellenden Treibhausgasbilanz abgleicht und gegebenenfalls anpasst.

  4. dass die Universität Stuttgart bei ihrer Treibhausgasbilanz und bei ihrem Plan all jene Emissionen berücksichtigt, die die Universität und ihre Angehörigen während der Arbeits- und Studienzeit zu verantworten haben.

  5. dass die Universität Stuttgart auch die Studierendenvertretung der Universität Stuttgart dabei unterstützt, eine Klimabilanz und einen Klimaschutzplan aufzustellen.

  6. dass die Universität Stuttgart auch sonst alles ihr mögliche Nötige unternimmt, um zu vermeiden, für eine so große Ungerechtigkeit wie das Nicht-Erreichen der Pariser Klimaziele mit verantwortlich zu sein.

  7. dass, wenn zum Erfüllen von Punkt B6) gehören sollte, dass nicht vermeidbare Emissionen kompensiert werden müssen, von der Universität Stuttgart für echte Klimaneutralität Wege zur Kompensation genutzt oder selbst geschaffen werden sollen, die im Effekt tatsächlich die gleiche Menge an Emissionen reduzieren.

  8. dass die Universität Stuttgart zusätzlich zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen sich auch zur Aufgabe machen soll, Strategien, Techniken und Pläne zu einem adäquaten Umgang mit den unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels zu entwickeln und in die Gesellschaft zu tragen.

  9. dass die Universität Stuttgart verschiedene Prozesse startet, um möglichst viele ihrer Angehörigen beim Klimaschutz mit einzubeziehen.iii

  10. dass das Land Baden-Württemberg die notwendigen finanziellen Mittel und Strukturen bereit stellt, damit die Universität Stuttgart und die anderen Hochschulen des Landes die Forderungen B1) bis B9) erfüllen können.




Als Teil der Universität Stuttgart erkennt die Studierendenvertretung auch ihre eigene Verantwortung als Emittentin von Treibhausgasemissionen und als möglicher Change-Agent an und verpflichtet sich ...

  1. den Klimaschutz bei all ihren Entscheidungen mit zu berücksichtigen.

  2. Leitfäden und Satzungen in Zukunft so zu gestalten, dass der Klimaschutz in ausreichendem Maße berücksichtigt wird.

  3. die Öffentlichkeit wirksam auf ihre Positionen und darauf aufmerksam zu machen, dass die Hochschulen des Landes ungerecht wären, wenn sie ihren Betrieb ohne weitere Maßnahmen des Klimaschutzes unverändert weiter führen würden. Mögliche Aktionen dazu können am Earth Day am 22. April und nach dem Earth Overshoot Day (03. Mai) stattfinden und sollen in ihrer Intensität je die Größe des Problems gemessen am verbleibenden Rest-Emissionsbudget und der Schwere der drohenden Schuld angemessen gegen die sonstigen Aufgaben der Hochschulen und der Studierendenvertretung abwägen.

1 Gemeinsame Erklärung von über 11.000 Wissenschaftler*innen im Oktober 2019: https://scientistswarning.forestry.oregonstate.edu/

2 Lenton, T. M., Rockström, J., Gaffney, O., Rahmstorf, S., Richardson, K., Steffen, W., & Schellnhuber, H. J. (2019). Climate tipping points — too risky to bet against. Nature, 575(7784), 592–595 https://www.nature.com/articles/d41586-019-03595-0

3 Carrington, Damian (2019). Why the Guardian is changing the language it uses about the environment. https://www.theguardian.com/environment/2019/may/17/why-the-guardian-is-changing-the-language-it-uses-about-the-environment

4 IPCC (2019). Special Report on the Ocean and Cryosphere in a Changing Climate https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/sites/3/2019/11/03_SROCC_SPM_FINAL.pdf

5 IPCC (2018). Sonderbericht „1,5 °C Globale Erwärmung“. https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2019/03/SR1.5-SPM_de_barrierefrei-2.pdf

6 Deutscher Bundestag (2017). Das „deutlich unter Zwei-Grad“-Ziel. https://www.bundestag.de/resource/blob/531604/.../das-deutlich-unter-zwei-grad-ziel-data.pdf

7 IPCC (2018). Sonderbericht „1,5 °C Globale Erwärmung“. https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2019/03/SR1.5-SPM_de_barrierefrei-2.pdf

8 https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland

9 Eigene Berechnungen auf Basis der vorgelegten Daten, Stefan Rahmstorf hat ähnliche Berechnungen für eine Erwärmung um 1,75 Grad Celsius vorgelegt: https://scilogs.spektrum.de/klimalounge/wie-viel-co2-kann-deutschland-noch-ausstossen/

10 https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2019/fup_19_398-klimanotstand/index.html

11 https://www.nordbayern.de/region/erlangen/fau-hat-ein-neues-konzept-fur-mehr-klimaschutz-1.9588462

12 http://www.klik.uni-kiel.de/de/klimaneutrale-universitaet

13 https://www.tagesspiegel.de/wissen/campus-soll-bis-2025-klimaneutral-werden-die-fu-ruft-den-klimanotstand-aus/25351542.html

14 https://www.forschung-und-lehre.de/politik/humboldt-universitaet-unterstuetzt-fridays-for-future-1868/

15 https://www.leuphana.de/news/meldungen/titelstories/2014/klimaneutrale-universitaet.html

i Ob, inwiefern und durch welche Maßnahmen die Universität Stuttgart und die Studierendenvertretung ihre Ziele der Klimaneutralität erreichen, muss für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und nachahmbar sein. Deswegen müssen Universität und Studierendenvertretung regelmäßig einen gemeinsamen Umweltbericht veröffentlichen, der auch Angaben darüber enthält, welche Aktivitäten und Einrichtungen wie viel Treibhausgase emittieren und was bereits eingespart wurde. Da Transparenz über die eigenen Treibhausgasemissionen auch eine nötige Grundlage dafür ist, diese bewusst zu reduzieren, muss zumindest ein vollständiger Emissionsbericht möglichst bald erstellt werden, am besten noch in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2020.

ii Diverse Akteure wenden beim Berechnen ihrer eigenen Klimabilanz verschiedene Techniken an, mit denen sie besonders Teile ihrer Emissionen (auch so genannte “graue” Emissionen) auslassen oder ihre Emissionen auf dubiose Art und Weise kompensieren. Weil aber auch Emissionen, die entfernt oder indirekt ausgestoßen werden, und Treibhausgase, die nicht wirklich der Atmosphäre entzogen werden, immer noch klimawirksam sind, bringt es den Klimaschutz nicht voran, wenn solche Techniken verwendet werden, um die eigene Klimabilanz zu schönen.

iiiUm eine Herausforderung so groß wie die drohende Klimakatastrophe zu meistern, ist es erforderlich, dass alle Akteure mit einbezogen werden und an einem Strang ziehen. Im Fall der Universität Stuttgart heißt das einerseits, dass Wissenschaftler*innen aus allen Disziplinen gemeinsam daran arbeiten müssen, Klimaneutralität möglichst schnell auf eine Weise herzustellen, die für die Universität nicht schädlich, sondern vielleicht sogar förderlich ist. Andererseits heißt das aber auch, dass alle Universitätsangehörigen als Individuen an dem Prozess beteiligt werden, damit sie mit ihren individuellen Handlungen ebenfalls dazu beitragen können, dass das gemeinsame Ziel erreicht wird. Gleichzeitig fördert dies auch die Akzeptanz und die Bereitschaft zur erfolgreichen Umsetzung der aufgestellten Maßnahmen.

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