Am 09.06.2021 wurde das Forderungspapier im Studierendenparlament der Universität Stuttgart diskutiert und in Teilen beschlossen.

Finales Papier

Veröffentlicht auf der Webseite https://stuvus.uni-stuttgart.de/download/.

Änderungen

Forderung 1

Änderung der Unterüberschrift: „5 ECTS Pflicht /“ ersetzen durch „Prüfung auf“

Ersetzung der Zeilen 87-93 durch „Wir fordern, dass die Studienkommissionen bis zum Wintersemester 2022/23 prüfen, inwieweit Lehrveranstaltungen zu Nachhaltigkeit, Klimagerechtigkeit und Reflexion in den Studiengängen umgesetzt werden können. Sollte eine Umsetzung möglich sein, sollen Lehrveranstaltungsangebote mit bis zu 15 ECTS mit Nachhaltigkeits-, Klimagerechtigkeits- und Reflexionsbezug umgesetzt werden. Dies bezieht sich sowohl auch Bachelor- als auch auf Masterstudiengänge.“

Streichung der Zeilen 94-98

Forderung 3

Streichung von „jährliche und verpflichtende“ in Zeile 135

Einfügung nach Zeile 144: „Diese zusätzlichen Stellen müssen finanziert werden und dürfen nicht zulasten der bestehenden und benötigten Stellen und Einrichtungen sein.“

Ergänzung in Zeile 146 zwischen „fordern wir“ und „Fortbildungen“: „freiwillige Möglichkeiten zu“

Streichung vom Satz in Zeile 151 (inkl. „der“ in der Zeile 150)

Forderung 4

Streichung der Forderung 4

Forderung 5

Ergänzung nach Zeile 215: „Diese zusätzlichen finanzielle Mehrbedarfe müssen aber finanziert werden und dürfen nicht zulasten der bestehenden und benötigten Stellen und Einrichtungen sein.“

Forderung 6

Ergänzung nach Zeile 237: „Auch hierfür müssen einerseits die entsprechenden rechtlichen Regelungen durch den Bund/das Land geschaffen werden, als auch die Mehrbedarfe durch entsprechende Gelder finanziert werden. Es darf nicht zulasten der Studierenden gehen, da diese sowieso bereits oft finanzielle Probleme haben.“

Forderung 10

Streichung von Forderung 10

Forderung 11

Ersetzung der Zeilen 417-418 durch „Außerdem fordern wird, dass bei Strecken, welche in unter 4h mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. der Bahn) zurückgelegt werden können, auf die Nutzung des Flugzeuges wenn möglich verzichtet wird. Nachhaltige Flugreisen (z.B. synthetischer Treibstoff, Elektroflugzeuge) sind davon ausgenommen."


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