Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 20 Aktuelle »

Rund um das Thema "Nachhaltigkeit an Hochschulen" tauchen immer wieder Fragen auf, die teils kontrovers behandelt werden. Hier sollen einige solcher Fragen diskutiert werden, Zitate aus relevanten Quellen wiedergegeben und ggf. auf weiterführendes Material verwiesen werden.
Übersicht:

FAQ

"Nachhaltigkeit" ist ein breites Feld, setzt sich aus verschiedenen Dimensionen zusammen und kann von zahlreichen Perspektiven betrachtet werden. Allein schon deshalb ist ein fächerübergreifender Diskurs an Hochschulen essentiell.

Warum Nachhaltigkeit an Hochschulen?

HRK

Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für eine Kultur der Nachhaltigkeit:

Die Hochschulen verstehen sich als Zukunftswerkstätten der Gesellschaft und entwickeln ihre Rolle im steten Dialog mit allen gesellschaftlichen Kräften. Als gesellschaftliche Akteure sind sie seit Beginn an in die Diskussion über Wege zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft eingebunden, Hochschulangehörige leisten wichtige Beiträge zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen; aus der Hochschulforschung und -lehre erwachsen wichtige Beiträge zum Diskurs über Nachhaltigkeit.

[...]

Hochschulen erbringen Leistungen, die für wissenschaftliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Innovationen von entscheidender Bedeutung sind. Sie haben dieses Potenzial, weil sie im Wissenschaftsbereich über eine einzigartige Struktur verfügen, die sich aus Forschung und Lehre und aus der Zusammenarbeit eines großen Spektrums von Fächern und Disziplinen ergibt.

Hochschulen bilden die Führungspersönlichkeiten, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Lehrkräfte von morgen aus. Über wissenschaftliches Fachwissen und die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt hinaus regen die Hochschulen zur Persönlichkeitsbildung an und fördern idealerweise gesellschaftliches Engagement. In diesem Sinne sind insbesondere Studierende die „change agents“ der Gesellschaft von morgen. Damit können sie die Grundlagen für eine verbesserte Akzeptanz des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung in der Gesellschaft legen. Durch die Reflexion von Werten und die Vermittlung von Kompetenzen und Kenntnissen können sie die erforderlichen Wandlungsprozesse vorantreiben.

Hochschulen nehmen im Bereich der Forschung eine wichtige Stellung ein. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler suchen Antworten auf die Frage, wie wir künftig leben und wirtschaften können, um die ökologische Belastbarkeit nicht länger zu überschreiten und gleichzeitig die menschlichen Lebensgrundlagen global zu schützen. Zu diesen Zielen tragen Grundlagen-, anwendungsorientierte wie auch angewandte Forschung gleichermaßen bei.

Hochschulen können zudem in ihrem Betrieb Strukturen mit Vorbildcharakter schaffen, die dem Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung gerecht werden.

Die Hochschulen sind Zukunftswerkstätten der Gesellschaft. Sie können durch die Verbindung von Forschung und Lehre dazu beitragen, zukünftige Generationen bei der Bewältigung komplexer Herausforderungen in einer globalisierten Welt zu meistern (Grand Challenges). Sie stellen sich der Aufgabe, alle Hochschulangehörigen für eine Nachhaltige Entwicklung zu sensibilisieren und sie dafür zu gewinnen, einen Beitrag zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft zu leisten.

Hochschulrektorenkonferenz. https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/HRK_MV_Empfehlung_Nachhaltigkeit_06112018.pdf, 3-4. (06.11.2018)

Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg

Aufgaben von Hochschulen

§2 Aufgaben

(5) Die Hochschulen tragen zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Dazu fördern sie im Rahmen ihrer Aufgaben unter anderem Innovation, Nachhaltigkeit und Tierschutz. Sie fördern durch Wissens-, Gestaltungs- und Technologietransfer die Umsetzung und Nutzung der Ergebnisse der Forschung und Entwicklung in die Praxis sowie den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.

Land BW

Begründungstext vom 4. HRÄG zur Änderung der Aufgaben von Hochschulen

Nachhaltigkeit, worunter auch der Klimaschutz fällt, ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Die Stärkung der Prinzipien der Nachhaltigkeit ist daher auch zentrales Element des Koalitionsvertrages zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 bis 2021. Die ausdrückliche Nennung unter den Hochschulaufgaben trägt der herausragenden Bedeutung einer Kultur der Nachhaltigkeit in den Hochschulen Rechnung, die sich bereits jetzt als Forschungs- und Lernorte am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ausrichten. Sie weist zudem auf die besondere Verantwortung der Hochschulen für dieses Thema hin. Die Hochschulen mit insgesamt mehr als 400.000 Studierenden und Beschäftigten in Baden-Württemberg leisten in ihrer besonderen Verantwortung einen wichtigen Beitrag, um die Nachhaltigkeitsziele, insbesondere die Klimaschutzziele, zu erreichen, sei es durch Forschung und Beratung, in der Lehre durch Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Methoden in Studium und Weiterbildung, Aktivitäten der Studierenden und die organisatorische und verfahrensmäßige Verankerung im Hochschulbetrieb, insbesondere der Verwaltung.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes kommen die Hochschulen bereits vielfältig ihrer besonderen Verantwortung nach. Ein geeignetes Instrument zur Verankerung des Themas ist auch die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen, bei deren Festlegungen sich die Hochschulen ausdrücklich an den Aufgaben nach § 2 LHG orientieren. Ebenso ist eine Kooperation mit anderen Hochschulen zulässig und gegebenenfalls geboten, § 6 LHG.

Die Regelung trägt auch dem Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie dem Netzwerk Nachhaltigkeit an Hochschulen Rechnung, bei dem die Universität Tübingen Projektpartner ist. Schließlich entspricht die Ergänzung im Aufgabenkatalog der Zielrichtung der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz vom 6. November 2019 „Für eine Kultur der Nachhaltigkeit".

Land BW. https://lastuve-bawue.de/wp-content/uploads/2020/07/Anhörungsentwurf-4.-HRÄG-LESEFASSUNG_Stand_20-07-27.pdf. (27.07.2020)

fzs

Positionspapier vom fzs zu Nachhaltigkeit

[...]

Damit Nachhaltige Entwicklung der Relevanz als gesamtgesellschaftliche Herausforderung gerecht werden kann, ist es wichtig, Aspekte von Nachhaltiger Entwicklung in der Definition von einzelnen Aufgaben und Projekten zu berücksichtigen. Dazu sollte Nachhaltige Entwicklung stets von Anfang an ein Ziel sein und dabei auch über Einzelprojekte hinweg zusammen gedacht werden, um Zielkonflikte zu vermeiden. Nachhaltige Entwicklung soll nicht einfach nur mitgedacht werden, sondern ist Grundlage und Ziel aller Überlegungen.

[...]

Studentische Initiativen, die sich für die strukturelle Verankerung von Nachhaltiger Entwicklung in Lehre, Forschung, Verwaltung und Studienbedingungen einsetzen, unterstützen wir. Dies können Nachhaltigkeitsbüros, bzw. Green Offices sein, welche sich an den folgenden Prinzipen orientieren: Sie sind studentisch geleitet und von Mitarbeiter*innen unterstützt, haben ein offizielles Mandat der Hochschule, sind finanziert mit einem selbstverwalteten Globalbudget, sind an zentraler Stelle in die Hochschulstruktur integriert, arbeiten mit hochschulinternen und -externen Nachhaltigkeitsinitiativen zusammen und bilden sich regelmäßig weiter.

fzs. https://www.fzs.de/2019/07/28/fzs-for-future-nachhaltigkeitspositionspapier/. (28.07.2019)

Universität Stuttgart

Leitbild und Strategie Ziele

Aktiv für eine nachhaltige Entwicklung

Die Universität Stuttgart zielt sowohl in Forschung und Lehre als auch im gesamten Universitätsbetrieb und in der Zusammenarbeit mit ihren Partnern auf nachhaltige Entwicklung. Sie orientiert sich in ihrer Ausrichtung an den großen Herausforderungen unserer Zeit und entwickelt im Austausch mit der Gesellschaft innovative Beiträge, die auch die Bedingungen und Bedürfnisse künftiger Generationen berücksichtigen.

Universität Stuttgart. https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/profil/leitbild/

Entwurf Struktur- und Entwicklungsplan der Universität Stuttgart (SEPUS 2021-2025)

Klimaneutralität - Commitment

Die Universität Stuttgart agiert gemäß ihrer Vision „Intelligente Systeme für eine zukunftsfähige Gesellschaft“ und bekennt sich zu ihrer Verantwortung einen aktiven und ehrgeizigen Beitrag zu Nachhaltigkeit und insbesondere Klimaschutz und Klimaanpassung zu leisten. Sie definiert Nachhaltigkeit über die Agenda 2030 der UN und bekennt sich zu allen hier formulierten 17 Sustainable Development Goals (SDG). Die SDG bedingen einander und reichen von hochwertiger Bildung, Geschlechter-Gleichheit, bezahlbarer und sauberer Energie bis hin zu Frieden und Gerechtigkeit. Die Universität sieht sich als Zentrum für Bildung, Innovation und Reflexion in der besonderen Verantwortung das Erreichen der SDG voranzutreiben. Dem Ziel 13: „Maßnahmen zum Klimaschutz – Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ widmet die Universität Stuttgart aufgrund der Dringlichkeit, des Engagements und der fachlichen Kompetenz der Universitätsangehörigen in diesem Bereich ein eigenes Kapitel in ihrem Struktur- und Entwicklungsplan.

Klimaschutz und Klimaanpassung zählen zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir sehen uns, als Forschungsuniversität, Bildungseinrichtung und Arbeitgeberin heutigen und zukünftigen Generationen besonders verpflichtet, Lösungen zu den drängenden Fragen des Klimawandels zu finden und unser Handeln entsprechend klimaschonend und nachhaltig zu gestalten, um die Folgen der globalen Erwärmung in einem beherrschbaren Rahmen zu halten. Die Universität Stuttgart orientiert sich dabei jeweils an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen des International Panel on Climate Change (IPCC) und verfolgt gemäß dem Sonderbericht des IPCC von 2018 das Ziel, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Klimaschutz wird an der Universität heute schon und soll zukünftig verstärkt als integraler Bestandteil aller Bereiche und Ebenen verstanden werden und in diese hineinwirken. Hierzu benennt die Universität Stuttgart das siebte strategische Ziel: „Aktiv für eine nachhaltige Entwicklung: Die Universität Stuttgart zielt sowohl in Forschung und Lehre als auch im gesamten Universitätsbetrieb und in der Zusammenarbeit mit ihren Partnern auf nachhaltige Entwicklung. Sie orientiert sich in ihrer Ausrichtung an den großen Herausforderungen unserer Zeit und entwickelt im Austausch mit der Gesellschaft innovative Beiträge, die auch die Bedingungen und Bedürfnisse künftiger Generationen berücksichtigen.“

Auf dem Weg zur klimaneutralen Universität
Die Universität zielt darauf ab, im Jahr 2035 klimaneutral zu werden und schon im Berichtszeitraum die absolute Emission von Treibhausgasen in den Bereichen Gebäude- und Energiemanagement sowie Mobilität drastisch zu senken. Mit diesem ehrgeizigen Ziel unterstützt sie die Bestrebungen des Landes, die Liegenschaften bis 20403 weitestgehend zur Klimaneutralität zu führen. Es wird mit hohen Investitionskosten gerechnet, für die in enger Abstimmung mit dem Land Perspektiven zur Finanzierung ausgearbeitet werden. Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Betrieb strebt sie eine Implementierung und Zertifizierung durch das europäische ECO Management and Audit Scheme (EMAS) bis zum Jahr 2025 an. Im Jahr 2020 soll ein Strategieprozess initiiert werden, der die bestehenden Konzepte einzelner Bereiche verbindet und zu einem übergreifenden, integralen Gesamtkonzept mit einer Roadmap ergänzt. Hierzu werden Akteure aller Statusgruppen, Fakultäten und Einrichtungen mit ihren Ideen und Initiativen eingebunden.

Universität Stuttgart, 37. (22.09.2020)


Verantwortung von Hochschulen

Das Nachdenken über die ethisch-moralischen, sozialen, ökologischen und ökonomischen Implikationen von Forschung ist eine feste Maxime unserer Vision ,Intelligente Systeme für eine zukunftsfähige Gesellschaft‘.

Rektor Prof. Wolfram Ressel. https://www.uni-stuttgart.de/forschung/forschung-leben/1-2021/doc/forschung-leben.pdf. (März 2021)




Sind Forderungen nach mehr Nachhaltigkeit an Hochschulen weltanschaulich neutral?

Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg

LHG § 65 Studierendenschaft Absatz 3:

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht die Studierendenschaft den Meinungsaustausch in der Gruppe der Studierenden und kann insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschule, ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen.

Land BW. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/f5j/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGBWV26P65#focuspoint, 3-4. (13.03.2018)

LHG § 65 Studierendenschaft Absatz 4:

Die Studierendenschaft wahrt nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen die weltanschauliche, religiöse und parteipolitische Neutralität. Land BW. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/f5j/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGBWV26P65#focuspoint, 3-4. (13.03.2018)

Notizen für ein Gespräch

Nachhaltigkeit vs. neutrale Weltanschauung

  • Was ist gute Bildung? → zukunftsfähig, auf Realität vorbereiten
  • Wo wollen wir hin? → Gutes Zusammenleben (Funktionierende Wirtschaft + Soziales Zusammenleben etc.)
  • Welche Kenntnisse werden benötigt? → Fachlich + sozial-ökologische Zusammenhänge verstehen (sonst nicht handlungsfähig)
  • Politische Ausrichtung spielt keine Rolle
  • "Wertneutral" gibt es nicht
  • → Verweisen auf Bedeutung von Nachhaltigkeit an Hochschulen




Sollten Studierendenvertretungen eine nachhaltigere Bildung fordern?

Deutsche UNESCO-Kommission

Was ist BNE?

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fördert Dialogfähigkeit und Orientierungswissen, kreatives und kritisches Denken sowie ein ganzheitliches Lernen unter Berücksichtigung religiöser Orientierung und kultureller Werte. Sie zielt auf die Bereitschaft, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, mit Unsicherheiten und Widersprüchen umzugehen, Probleme zu lösen und an der Gestaltung einer demokratischen und kulturell vielfältigen Gesellschaft mitzuwirken. Hierzu können Kirchen und Religionsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag leisten und vielfältige Erfahrungen in den Prozess einbringen.

Deutsche UNESCO-Kommission. https://www.bne-portal.de/de/nationaler-aktionsplan/bildung-f%C3%BCr-nachhaltige-entwicklung-bis-2030

Rolle von Hochschulen zu BNE:

Hochschulen sind als Forschungs- und Bildungseinrichtungen zentral für eine nachhaltige Entwicklung. Durch Forschung und Lehre erarbeiten und vermitteln Hochschulen Wissen, Kenntnisse, Kompetenzen und Werte und bilden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und zukünftige Führungskräfte aus.

Mit Blick auf das Handlungsfeld 3 des UNESCO-Weltaktionsprogramms BNE (WAP) (Kompetenzentwicklung von Lehrenden und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) sind Hochschulen auch durch die Ausbildung pädagogischer Fach- und Lehrkräfte einer der wichtigsten Hebel in diesem Feld, um den gesellschaftlichen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit zu befördern. Durch ihre Forschungstätigkeiten erzeugen Hochschulen Wissen und Innovationen, die für die Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung nötig sind. Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung bedeutet nicht zuletzt, dass Hochschulen das für gesellschaftliche Transformationen notwendige Orientierungswissen bereitstellen. Hochschulbildung für nachhaltige Entwicklung ist zudem eng verknüpft mit der Nachhaltigkeitsorientierung aller Kerntätigkeiten der Hochschulen: Betrieb, Forschung, Lehre und Transfer sowie im regionalen und globalen Engagement. Hochschulen stehen damit vor der großen Aufgabe eines systematischen Organisationswandels zur Integration einer nachhaltigen Entwicklung.

[...]

Deutsche UNESCO-Kommission. https://www.bne-portal.de/de/nationaler-aktionsplan/die-bildungsbereiche-des-nationalen-aktionsplans/hochschule

Warum ist Bildung für nachhaltige Entwicklung an Hochschulen so wichtig?

In der Kette der Bildungsbereiche kommt dem tertiären Bereich eine wichtige Position zu: An Hochschulen werden Führungskräfte und Experten ausgebildet, die wichtige Multiplikatoren in unserer Gesellschaft sind. Wenn es gelingt, Bildung für nachhaltige Entwicklung als Querschnittsthema in der Lehre zu vermitteln, kann das ein starker Hebel für gesellschaftlichen Wandel sein.

Forschung, die an Hochschulen betrieben wird, bildet außerdem die Basis für nachhaltige Entwicklung. Dies gilt vom technischen Bereich durch beispielsweise die Entwicklung neuer Technologien bis hin zu der Erforschung von Wirkungsweisen in Psychologie, Pädagogik oder auch Politikwissenschaften.

Auch die Strahlkraft in andere Bildungsbereiche ist immens, da an Hochschulen die pädagogischen Fach- und Lehrkräfte von morgen ausgebildet werden. Ist Bildung für nachhaltige Entwicklung strukturell in den Lehrplänen verankert, sind Pädagogen später in der Lage, sie zur Grundlage ihrer Arbeit zu machen.

Den Studierenden kommt bei der Transformation von Hochschulen zu Bildungseinrichtungen nachhaltiger Entwicklung eine zentrale Rolle zu. Sie können treibende Kraft, Netzwerkinitiatoren und Neudenker sein und damit das Entwicklungspotential von Hochschulen mobilisieren.

Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes können Hochschulen selbst nachhaltige Entwicklung leben, indem sie beispielsweise bei Beschaffung, Betriebsführung und Personalwesen auf Aspekte der Nachhaltigkeit achten.

Daneben sind Hochschulen wichtige Institutionen vor Ort, die über ihr Engagement in der Region in den kommunalen Bereich hineinwirken.

Deutsche UNESCO-Kommission. https://www.bne-portal.de/de/einstieg/bildungsbereiche/hochschule

Rolle von Studierenden:

Studierende und Absolventinnen und Absolventen als zentrale Gestalterinnen und Gestalter nachhaltiger Entwicklung ermutigen, unterstützen und ernsthaft partizipieren lassen
Die 2,8 Mio. Studierenden an den ca. 400 deutschen Hochschulen stellen ein großes Potenzial dar, um Bottom-up-Initiativen für BNE an Hochschulen und darüber hinaus zu initiieren und Nachhaltigkeitsprozesse gemeinsam mit anderen Hochschulakteurinnen und -akteuren zu gestalten. Zahlreiche Beispiele zeigen bereits heute, wie Studierende als Pioniere des Wandels ihre jeweilige Hochschule strukturell verändern. Sie agieren dabei quer zu den institutionellen Strukturen, Logiken und Kommunikationsregeln, geben selbstbewusst und progressiv wichtige inhaltliche Impulse vor und bringen Schlüsselakteure zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsprozessen an ihren Hochschulen zusammen. Jedoch befindet sich das studentische Wirken für BNE noch in der Nische. Es gilt daher, studentisches Engagement für Nachhaltigkeit und BNE strukturell zu unterstützen und Studierende zu befähigen, ihre Partizipation in relevanten Gremien sicherzustellen. Ziel ist, studentisches Engagement für BNE in die Breite zu tragen.

[...]

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Handlungsfeldes IV:

  • Um allen Studierenden den Erwerb von Gestaltungskompetenzen zu ermöglichen, wird den Hochschulen empfohlen, inter- und transdisziplinäre Einführungsmodule zu BNE/Nachhaltigkeit bis 2030 flächendeckend einzuführen sowie interdisziplinäre Zusatzzertifikate zum Thema BNE/Nachhaltigkeit anzubieten. Fachbereichen und Fakultäten wird empfohlen, offene Wahlmodule in alle Studiengänge zu integrieren, damit Studierende auch nachhaltigkeitsbezogene Kurse aus anderen Studiengängen belegen und diese anrechnen lassen können.
  • Fachbereiche und interfakultäre Institute stärken weiterhin ihre Theorien- und Methodenvielfalt, z.B. durch forschungsorientierte, inter- und transdisziplinäre Projektarbeit, Fortbildungsangebote, praxisbezogenes Service Learning und Praktika, um Nachhaltigkeitsthemen integrieren zu können.
  • Bund, Länder, Stiftungen und Hochschulen werden dazu aufgefordert, ehrenamtliches studentisches Engagement für Nachhaltigkeit im Studium verstärkt zu fördern, sowohl durch die Entwicklung von wirksamen Anreizen, wie z.B. ECTS-Punkten, Preisen oder Stipendien, als auch durch die Beseitigung von Hindernissen.
  • Studierendengruppen und Hochschulen achten darauf, dass innerhalb des studentischen Nachhaltigkeitsengagements insbesondere das Engagement von internationalen Studierenden, Geflüchteten, Studierenden mit Kindern oder Studierenden mit Behinderung gefördert und ermöglicht wird.
  • Alle organisierten Studierendenschaften sollen Nachhaltigkeitsreferate in ihren eigenen Strukturen aufbauen und Nachhaltigkeitsprojekte und -prozesse substanziell unterstützen.
  • Die Hochschulen prüfen, welcher neuen Maßnahmen und Regelungen es bedarf, um das Nachhaltigkeitsengagement von Studierenden durch Infrastruktur, Ressourcen, Freiräume und Begleitung durch Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu ermöglichen und durch Mandate zu legitimeren.
  • Hochschulen und die organisierte Studierendenschaft kommunizieren aktiv bestehende Fördermöglichkeiten für BNE/Nachhaltigkeit, z.B. durch Kampagnen, Infoflyers und ihre Internetseite, und richten ggf. eigene Förderlinien ein.
  • [...]
Deutsche UNESCO-Kommission. https://www.bne-portal.de/de/nationaler-aktionsplan/die-bildungsbereiche-des-nationalen-aktionsplans/hochschule#paragraph-type-paragraph-section-12

Hochschulrektorenkonferenz

Zentrales Ziel muss es sein, eine Kultur der Nachhaltigkeit an Hochschulen zu entwickeln. Dabei sind die individuelle Motivation und das persönliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Ein reflektierter Umgang mit der eigenen Forschung und Lehre, der den gesellschaftlichen Dimensionen Rechnung trägt, sollte selbstverständlich werden. In der Lehre sollten individuelle Fähigkeiten und Denkweisen, die im Zusammenhang mit den Herausforderungen gesellschaftlicher Nachhaltigkeit entscheidend sind, gezielt gefördert werden. Hochschulrektorenkonferenz. https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/HRK_MV_Empfehlung_Nachhaltigkeit_06112018.pdf, 5. (06.11.2018)

Global University Leaders Council Hamburg

Alle Studierenden sollten in ihrem Studium mit den Herausforderungen des Klimawandels und Fragen der Nachhaltigkeit vertraut gemacht werden. Global University Leaders Council Hamburg. https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/umweltschutz-und-nachhaltigkeit-kuenftige-themen-fuer-alle-hochschulcurricula-4826/. (04.06.2021)

Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Bericht der Expertengruppe "Wissenschaft für Nachhaltigkeit":

Die Expertengruppe empfiehlt ein Ausbauprogramm Lehre und Studium für Nachhaltige Entwicklung

Die Expertengruppe empfiehlt, die Hochschulen bei Anstrengungen zu unterstützen, ihr Angebot von Lehr- und Studienveranstaltungen im Themenfeld der Nachhaltigen Entwicklung auszubauen. Dies bezieht sich sowohl auf die Vermittlung von Grundlagen, auf theoretische und interdisziplinäre Vertiefungen als auch auf berufsspezifische und transdisziplinäre Anwendungen des Wissens zugunsten einer Nachhaltigen Entwicklung.

Im Hinblick auf die Grundlagen der Nachhaltigen Entwicklung schlägt die Expertengruppe vor, ein möglichst breites Angebot für möglichst viele Studierende zu etablieren (vgl. Kasten 5). Sehr geeignet sind dafür die bewährten Formate des Studium generale, in dem sich Studierende unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam mit einem Thema befassen.

[...]

Die Ermöglichung einer (Hochschul-)Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) erfordert die Ausweitung des Bildungsbegriffs dahingehend, dass zur klassischen disziplinären Wissensvermittlung der Erwerb nachhaltigkeitsrelevanter Kompetenzen und die Sensibilisierung für Nachhaltigkeitsfragen hinzukommen.

MWK. http://netzwerk-n.org/wp-content/uploads/2017/01/1_2013_MWK-2013-Wissenschaft-fu%CC%88r-Nachhaltigkeit.pdf, 40. (Juni 2013)

Andere Studierendenvertretungen

Positionspapier vom fzs - Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung verankern und leben:

[...]

Der freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. versteht Nachhaltige Entwicklung als Querschnittthema und Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung als einen zentralen Bestandteil dessen.
Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung bedeutet eine Transformation des Bildungssystems. Ein Studium sollte es ermöglichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Bereitschaft zu erlangen, Systeme zu verstehen,

zu kritisieren und zu verändern. Hierfür ist ein umfassendes Wissenschaftsvertändnis notwendig, welches auch eine Reflexion bislang unbekannter Probleme und eine Reflexion über die Bedeutung von Lerngegenständen für das eigene Leben ermöglicht.

[...]

Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung beschreibt nicht nur inhaltliche und didaktische Überlegungen, sondern erfordert auch ein Umdenken in der Organisationsentwicklung. Hochschulen sollten Orte werden (und sein), wo Menschen, die aktiv sein wollen sich einbringen können, gehört werden und auch tatsächlich mitgestalten. Das heißt beispielsweise, dass Studierendenvertretungen nicht permanent um die Legitimation ihres politischen Auftrags kämpfen müssen. Das bedeutet auch, dass die Gebäude einerseits zugänglich und offen sind sowie andererseits auch der inhaltlich-didaktischen Ebene gerecht werden – also auch räumlich zu Umweltschutz, Inklusion, fairen Arbeitsbedingungen, vertieftem sowie interaktiven Lernen und somit Bildung für eine nachhaltige Entwicklung beizutragen.

[...]

fzs. https://www.fzs.de/2017/08/30/bildung-fuer-eine-nachhaltige-entwicklung-verankern-und-leben/. (30.08.2017)




Nachhaltige Forschung?

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Es ist Aufgabe der Forschung, das nötige Wissen für die nachhaltige Gestaltung der Veränderungsprozesse bereitzustellen, die zum Beispiel durch Digitalisierung, Globalisierung oder Pandemien ausgelöst wurden und werden. Forschung soll helfen, Zielkonflikte zu erkennen und innovative Lösungswege aufzuzeigen.

[...]

Der Wandel zu mehr Nachhaltigkeit ist die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands langfristig zu erhalten. Innovationen sind dafür der zentrale Treiber.

[...]

BMBF. https://www.bmbf.de/FONA-Strategie, 4

Die Evaluation der vergangenen FONA-Rahmenprogramme seit 2005 hat gezeigt, dass Forschung sehr wirksam nachhaltige Entwicklung voranbringen kann. Aber sie hat auch Entwicklungspotenzial deutlich gemacht: Wissen mit Wirkung braucht klare Zielsetzungen. Das wollen wir mit der neuen FONA-Strategie erreichen. Wir konzentrieren uns daher auf drei strategische Ziele, zu denen Forschung einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Zukunft leisten kann:

  • Klimaziele erreichen
  • Lebensräume und natürliche Ressourcen erforschen, schützen, nutzen
  • Gesellschaft und Wirtschaft weiterentwickeln – gut leben im ganzen Land

Die Ziele werden in acht prioritären Handlungsfeldern konkretisiert.

[...]

BMBF. https://www.bmbf.de/FONA-Strategie, 5

Tierrechte / Tierschutz an Hochschulen?

Zu Tierrechten gibt es noch nichts? im Hochschulkontext. Zu Tierschutz gibt es aber gesetzliche Bestimmungen, auf die auch das Landeshochschulgesetz verweist...

Grundgesetz

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 20a 

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Bundesregierung. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html

Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg

Aufgaben der Hochschulen

§2 Aufgaben

(5) Die Hochschulen tragen zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Dazu fördern sie im Rahmen ihrer Aufgaben unter anderem Innovation, Nachhaltigkeit und Tierschutz. Sie fördern durch Wissens-, Gestaltungs- und Technologietransfer die Umsetzung und Nutzung der Ergebnisse der Forschung und Entwicklung in die Praxis sowie den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.

Land BW

Begründungstext der Änderungen vom 4. HRÄG zu den Aufgaben von Hochschulen

Die Bedeutung des Tierschutzes findet sich unter anderem im bereits in Artikel 20a des Grundgesetzes und Artikel 3b der Verfassung des Landes Baden-Württemberg verankerte Staatsziel des Tierschutzes. Die Aufnahme in § 2 Absatz 5 LHG sowie des neuen § 30a LHG dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 bis 2021. Darin haben sich die Regierungsparteien verpflichtet, sich im Interesse der Versuchstiere für die konsequente Fortsetzung des erfolgreichen 3R-Prinzips (Replace - Vermeidung von Tierversuchen durch Alternativmethoden, Reduce - Verringerung der Anzahl von Versuchstieren, Refine - Verminderung des Leidens) einzusetzen.

Land BW



  • Keine Stichwörter