Ziel des Erläuterungsdokuments

In diesem Dokument, wollen wir:

  1. Begriffe erklären ("Was ist Sexismus?")
  2. Hintergründe erläutern ("Was bedeutet es mit einer chronischen Erkrankung zu Studieren?")

Es geht also darum, dass Leute die den Forderungskatalog lesen in diesem Dokument erklärt bekommen, warum unsere Forderungen wichtig sind und aus welcher Motivation heraus sie entstanden sind.

Mit diesem Dokument soll Lesen geholfen werden Empathie für die Betroffenen zu entwickeln, indem die Situation von Betroffenen geschildert werden.

Die Ausführungen müssen nicht lang sein, aber sie sollen möglichst bei 0 anfangen, damit auch Leute, die von den Themen noch sehr wenig verstehen unsere Forderungen nachvollziehen können.

1. Task Force 1

1.1. Feminismus & Sexualisierte Gewalt und Diskriminierung

  1. Wie werden Frauen diskriminiert?
    1. Gender Gap - auch in der Wissenschaft
    2. unterbewusste Stereotype, die Frauen abwerten
  2. SGD
    1. Was sind sexistische Witze?
    2. Wo findet sexuelle Belästigung statt?

1.2. Geschlechtervielfalt & LGBTQIA+

  1. Warum gibt es mehr als zwei Geschlechter?
  2. Was bedeutet LGBTQIA+?
  3. Welche Probleme haben Trans* und Inter* Studierende?
    1. Was ist ein Zwangsouting?

2. Task Force 2

2.1. Rassismus

2.2. Antisemitismus

2.3. Gadjé-Rassimus

  1. Warum sagt man nicht mehr Zig**ner?

3. Task Force 3


4. Task Force 4

4.1. Studierende mit Kind & Familie

4.2. Studierende mit Behinderung oder chronische Erkrankung

  1. Was bedeutet chronische Erkrankung?

4.2.1. Studieren mit Behinderung – gehöre ich dazu?

Quelle dieses Abschnitts

Auch chronische oder psychische Erkrankungen, Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, Autismus oder andere längerfristige Beeinträchtigungen sind Formen von Behinderungen – ebenso wie Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen.

Für 11 % der Studierenden erschwert sich das Studium infolge körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen – so das Ergebnis der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW). Zu dieser Gruppe gehören insbesondere Studierende mit:

  • Mobilitätsbeeinträchtigungen
  • Sehbeeinträchtigungen
  • Hörbeeinträchtigungen
  • Sprechbeeinträchtigungen
  • Psychischen Erkrankungen (z. B. Essstörungen, Depressionen)
  • Chronischen Krankheiten (z. B. Rheuma, Morbus Crohn oder Diabetes)
  • Legasthenie und andere Teilleistungsstörungen
  • Autismus und AD(H)S

4.2.1.1. Besondere Situation von Studierenden mit nicht-wahrnehmbaren Beeinträchtigungen

Nur bei 4 % der betroffenen Studierenden ist die Beeinträchtigung sofort wahrnehmbar. Knapp zwei Drittel der Behinderungen an unseren Hochschulen bleiben dagegen unbemerkt, wenn Studierende nicht selbst darauf hinweisen. So jedenfalls die Selbstauskünfte der Studierenden, die an einer Studie des DSW zur Situation Studierender mit Behinderungen und chronischen Krankheiten im Sommersemester 2011 teilgenommen haben.

4.2.1.2. Unsicherheiten bei Lehrenden, Beratenden und Studierenden

Chronische und psychische Krankheiten sowie Teilleistungsstörungen wie Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) wirken sich jedoch nicht weniger stark im Studium aus als Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen. Aber eben anders. Das zu erkennen und in den Konsequenzen anzuerkennen ist für Lehrende, Beratende sowie für Mitstudierende oft nicht einfach. Für die Betroffenen übrigens ebenfalls nicht, wie die Ergebnisse der Studie „beeinträchtigt studieren“ zeigen.

4.2.1.3. Studierende verzichten auf Beratung und Rechte

Die meisten der Studierenden mit einer nicht-sichtbaren Beeinträchtigung empfinden sich nicht als „behindert“, obwohl sie es gemäß der gesetzlichen Definition sind. Das hat Folgen: Viele wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben und fühlen sich durch die bestehenden Beratungsangebote nicht angesprochen. Andere wollen sich gerade in einer Umgebung, in der Leistungsfähigkeit und Elitegedanken eine besondere Rolle spielen, nicht gern als beeinträchtigt, als Mensch mit besonderen Belangen, als „behindert“ outen. Sie verzichten lieber auf ihre Rechte – oft zum eigenen Nachteil.

4.2.1.4. Definitionen von Behinderung

Grundlage dafür, dass zum Beispiel auch Teilleistungsstörungen, psychische und chronische Erkrankungen unter den Begriff der Behinderung gefasst werden, sind die Definitionen nach UN-Behindertenrechtskonvention und Sozialgesetzbuch 9. Buch.

4.2.2. Technische Hilfsmittel & Assistenzen

Quelle dieses Abschnitts

Zur Kompensation gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Studium sind Studierende teilweise angewiesen auf:

Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach den individuellen Auswirkungen der Beeinträchtigungen im gewählten Studiengang.

Wichtig: Studierende sollten über die erforderlichen Hilfsmittel und personellen Unterstützungen möglichst ab Studienbeginn verfügen können. Der Bedarf sollte daher vor Studienbeginn festgestellt und ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger frühzeitig gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt leider oft nicht fristgerecht. Die Studienfachberatung und die Behindertenbeauftragten der Hochschule unterstützen bei der Antragsstellung.

Die Finanzierung der erforderlichen Hilfen erfolgt überwiegend im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Beschaffung und Organisation der Leistungen ist in der Regel Sache der Studierenden.

Studierende, die in Lehrveranstaltungen auf technische Hilfen, Studien- oder Kommunikationsassistenz angewiesen sind, sollten frühzeitig Dozent/innen sowie Mitstudierende über ihre Erfordernisse informieren und angemessene Vorkehrungen verabreden, sofern sich daraus Auswirkungen auf die Lehrveranstaltungen ergeben.

4.2.2.1. Technische Hilfsmittel

Insbesondere Studierende mit Seh‑, Hör- und motorischen Beeinträchtigungen sowie Studierende mit Legasthenie nutzen technische Hilfsmittel, um beeinträchtigungsbedingte Einschränkungen zu kompensieren. Je nach Beeinträchtigung und Studiengang werden unterschiedliche Hilfsmittel erforderlich. Studierende mit Hörbeeinträchtigung setzen beispielsweise Mikroportanlagen im Unterricht ein, blinde Studierende und Studierende mit Legasthenie sind auf die Sprachausgabe ihres Notebooks und motorisch beeinträchtigte Studierende auf ihre speziell angepassten PCs angewiesen. Je nach Studiengang werden andere Hilfsmittel, wie Stethoskope für hörbehinderte Medizin-Studierende oder Globen für blinde Geografie-Studierende, notwendig.

Technische Hilfsmittel werden nur zu einem geringen Teil von den Hochschulen oder Studentenwerken bereitgestellt. Zumeist handelt es sich dabei um Hilfsmittel, die von vielen Studierenden alternierend genutzt werden können, wozu beispielsweise der fest installierte, speziell ausgestattete Computerarbeitsplatz in der Zentralbibliothek oder die mobile Anstellrampe gehören.

Außerdem werden an einigen Standorten Hilfsmittel vorgehalten, die leihweise zur Verfügung gestellt werden und von unterschiedlichen Studierenden in gleicher Weise genutzt werden können, wie beispielsweise Mikroportanlagen für hörgeschädigte Studierende.

Hilfsmittel, die auf die besonderen individuellen Erfordernisse abgestimmt sein müssen, beschaffen sich die Studierenden in der Regel selbst. Nachdem die Zuständigkeit und die persönlichen Voraussetzungen geklärt sind, übernehmen zumeist die überörtlichen Sozialhilfeträger oder in manchen Fällen die Krankenkassen die Finanzierung der erforderlichen Hilfsmittel für das Studium.

4.2.2.2. Studienassistenzen

Studienassistenzen fertigen beispielsweise Mitschriften für Studierende mit Hörbehinderung an, sind bei der Nach- und Vorbereitung des Lehrstoffs behilflich (Tutor/innen), lesen Texte für Studierende mit starker Sehbeeinträchtigung oder Legasthenie auf oder recherchieren und suchen Fachliteratur in der Bibliothek für Studierende im Rollstuhl. Die Aufgabe der Vorlesekräfte umfasst dagegen nur die Tätigkeit des Vorlesens. Häufig übernehmen Kommiliton/innen diese Aufgaben. Als Tutor/innen kommen examinierte Kräfte zum Einsatz.

Eine geeignete Studienassistenz wählt man am besten selbst aus. Bei Bedarf helfen die Behindertenbeauftragten der Hochschulen, die Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studierender, die Studierendenvertretungen (AStA, UStA oder StuRa) oder die Fachschaft bei der Suche. Manchmal ist ein Aushang am realen oder virtuellen „Schwarzen Brett“ erfolgreich.

Die für die Finanzierung der Studienassistenz gegebenenfalls zuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe haben Empfehlungen zu den „Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zum Besuch einer Hochschule“ herausgegeben (siehe unten unter "Weiterführende Links"), in denen auch Richtwerte für die Bezahlung der Studienassistenzen genannt werden.

4.2.2.3. Kommunikationsassistenzen

Gehörlose, ertaubte und stark hörbeeinträchtigte Studierende benötigen in der Regel zur Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren die Übersetzung des gesprochenen Wortes durch Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher. Dabei müssen gegebenenfalls die unterschiedlichen Kommunikationsgewohnheiten der Studierenden berücksichtigt werden.

Die Vermittlung von Dolmetscher/innen erfolgt durch Vermittlungszentralen, die zumeist landesweit in den einzelnen Bundesländern arbeiten. Die Assistenz sollte frühzeitig organisiert werden, da nicht überall eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Dolmetschern zur Verfügung steht.

Die Finanzierung von studienbedingten Kommunikationsassistenzen erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

4.2.3. Krankheitsporträts

Hier folgt eine Kurzbeschreibung von einzelnen Krankheitsbildern:

  • Psychische Erkrankungen
    • Depression & Burnout
    • Prüfungsangst & andere Angststörungen
  • Neurologische Erkrankungen
    • ADHS
    • Autismus
    • Legasthenie/Lese-Rechtschreibschwäche
    • Multiple Sklerose
  • Körperliche Erkrankungen
    • Endometriose
    • chronische Bauchschmerzen & Morbus Crohn
    • Migräne
    • Rheuma
    • Sehbehinderung
    • Hör- & Sprechbehinderung
    • Motorische Behinderung



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