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Übersicht

1. Meeting am ____________

12:00 Uhr

Meetingraum: https://bbb.stura.uni-heidelberg.de/b/and-fzy-yk4

Moderation


Protokoll


Anwesende


1.1. Agenda


 

2. Gemeinsame Bearbeitung an den Neuerungen des Positionspapiers 


7) Lehrer:innenausbildung in einem Guss

Wir fordern, dass Studierende des Lehramts ihr Studium trotz Übergänge (Bachelor- Master, Master-Referendariat) lückenlos und reibungslos absolvieren können!

Studierenden, die in Baden-Württemberg einen lehramtsbezogenen Studiengang wählen, muss eine lückenlose und reibungslose Ausbildung zur Lehrkraft gewährleistet werden. Studierende in einem lehramtsbezogenen Bachelor-Studium sollen ohne Umwege ihren lehramtsbezogenen Master-Studiengang und folgend das Referendariat absolvieren können, da sie sowohl mit einem Bachelor of Education als auch Master of Education nicht berufsbefähigt sind. Deswegen fordern wir eine bessere Abstimmung zwischen den zwei Übergängen im Lehramtsstudium. Dies bedeutet nicht, dass die Unterteilungen von Bachelor, Master und Referendariat aufgehoben werden, sondern dass Studierende, welche das Berufsziel Lehramt anstreben, dies auch ohne Umwege erreichen können.

Konkret müssen hierfür genug Master-Plätze vorhanden sein, damit alle Studierende die Möglichkeit erhalten ihr Studium zu beenden, um in den Vorbereitungsdienst zu gehen. Es ist unverantwortlich, Studierenden, die mit dem Ziel einer vollständigen Lehramtsausbildung bereits in selbiger einen kompletten Bachelorstudiengang absolviert haben, den Anspruch und Platz auf diese Vollständigkeit der Ausbildung zu verweigern, und sie gleichzeitig für das Lehramt nicht berufsqualifizierenden Abschluss im Stich zu lassen. Dies ist vor allem in Anbetracht der Tatsache nicht nachvollziehbar, da bereits eine Garantie für einen Referendariatsplatz vorhanden ist, welches wir weiterhin stark befürworten, während keine Garantie besteht nach dem Bachelor of Education auch seinen Master of Education in seinen Fächern absolvieren zu können. Dies hinterlässt die Studierenden mit dem Ziel des Lehrberufs ohne berufsbefähigenden Abschluss. Es sollte nicht das Ziel der Politik sein ihre zukünftigen Lehrer:innen nach einem Drittel der Ausbildung berufsunfähig zu lassen. Somit müssen genügend Masterplätze an den Hochschulen für alle Fächer vorhanden sein, besonders in Anbetracht von Hochschulwechsler:innen und eventueller Verzögerung im Bachelor, sodass alle Studierenden mit abgeschlossenem Bachelor of Education und Berufsziel Lehramt ohne Lücken und Wartezeiten also „in einem Guss“ zum Abschluss ihrer Berufsausbildung gelangen können.

Um des Weiteren die Übergänge in lehramtsbezogenen Studiengängen zu erleichtern muss es die Möglichkeit geben, das Masterzeugnis nach dem Beginn des Referendariats nachzureichen. Das hat den Hintergrund, dass ein Beginn des Referendariats nur einmal im Schuljahr möglich ist und damit Absolvent:innen, deren Masterstudium nicht mit dem Sommersemester endet, durch eine zeitliche Lücke in der Ausbildung benachteiligt sind. Diese Option würde es erleichtern, das Referendariat direkt im Anschluss an das Studium zu beginnen. Es existieren bereits ähnliche Regelungen in Bezug auf den Übergang vom Bachelor zum Master, an denen man sich bei der Ausgestaltung orientieren kann.

Wir wollen ebenfalls darauf hinweisen, dass in Baden-Württemberg das Referendariat im Gegensatz zu anderen Bundesländern nur im Februar angetreten werden kann. Somit müssen Studierende, die das Studium nach dem Sommersemester abschließen, ein halbes Jahr warten, um den Vorbereitungsdienst antreten zu können. Der Beginn des Referendariats sollte deshalb zwei Mal pro Jahr möglich sein, um allen Studierenden einen reibungslosen Übergang vom Master zum Referendariat zu gewähren und Verzögerungen in der Studiendauer zu vermeiden. Es sollte auch im Sinne der Politik sein die zukünftigen Lehrer:innen so reibungslos und schnell wie möglich auszubilden, um diese in den Schuldienst schicken zu können.

Mit all den genannten Problemen und holprigen Übergängen wird es Studierenden des Lehramts erschwert das Studium lückenlos und reibungslos abschließen zu können. Somit fordern wir hier eine bessere Ausgestaltung und Vereinheitlichung der Übergänge in allen lehramtsbezogenen Studiengängen!






1) Praxis im Studium

Wir fordern eine Unterrichtspflicht für alle Praktika im gymnasialen Lehramt sowie die Einführung eines weiteren Praktikums im Gymnasiallehramt!

Im Orientierungspraktikum sollen Studierende Unterricht im Umfang von mindestens drei Schulstunden in den drei Praktikumswochen halten, wobei auch einzelne Teile von Schulstunden übernommen werden können. Nur wenn man selbst Unterricht vorbereitet und durchführt, kann das Praktikum seiner Funktion der Orientierung gerecht werden; Hospitieren alleine erfüllt diesen Zweck nicht. Bisher existiert keine Verbindlichkeit für Schulen, Praktikant*innen unterrichten zu lassen. Daher sprechen wir uns dafür aus, dass in der Rahmenverordnung die Pflicht zum Unterrichten von mindestens drei Schulstunden festgelegt wird.

Wir fordern die Einführung eines weiteren Praktikums!

Außerdem soll im Gymnasiallehramt ein weiteres dreiwöchiges Praktikum eingeführt werden, in dem das Unterrichten von mindestens fünf Schulstunden an – wenn möglich - einer anderen Schulart empfohlen wird. Das Absolvieren dieses Praktikums soll auch in einer Bildungseinrichtung oder in einer „Einrichtung mit Fachbezug“ (z.B. bei einer Zeitung) möglich sein. Die Möglichkeit das Praktikum an einer anderen Schulart zu absolvieren muss bestehen, um Kontakt und Austausch zwischen den Schulformen herzustellen. Das Kennenlernen von anderen Schularten ist wichtig und wir fordern hiermit den unbedingt erforderlichen fachbezogenen Austausch von Studierenden und Lehrkräften. (s.u. unter 5).

Ein drittes Praktikum halten wir für sinnvoll, wenn das Praxissemester in den Bachelor gelegt wird, damit auch im Master eine Praxisphase absolviert wird. Wenn das Praxissemester entgegen unserer Forderung im Master bleiben sollte, ist ein weiteres Praktikum im Bachelor sinnvoll, da das Sammeln von Erfahrungen in anderen Schulformen den Horizont erweitert und die eigene Entscheidung für das Gymnasiallehramt hinterfragen lässt. Unter Umständen wird durch ein Praktikum in einer anderen Schulart das Interesse am Studium z.B. der Sekundarstufe l oder des Berufsschullehramts geweckt, wenn man zuvor einen Bachelor im Gymnasialbereich absolviert hat – oder andersherum.

Das dritte Praktikum soll im Umfang von mindestens 4 ETCS-Punkten aus dem Bereich der Bildungswissenschaften oder Fachdidaktik absolviert, entsprechend begleitet werden und nicht zulasten der Fachwissenschaften eingeführt werden.

Allgemein soll in der Rahmenverordnung festgelegt werden, dass die Praxisphasen an mindestens zwei unterschiedlichen Schulen absolviert werden müssen und nicht mit der Schule identisch sein dürfen, an der man die Hochschulzugangsberechtigung erworben hat.

Ferner müssen bei allen Praktika ausreichend Deputatsstunden für die Mentor*innen zur Verfügung gestellt werden, um eine gute Betreuung zu gewährleisten. Bei den Praktika ist darauf zu achten, dass sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten begonnen werden können, um sie in den individuellen Studienverlauf einzufügen.

Außerdem fordern wir von allen Hochschulen, bzw. Lehramtsstudiengängen, den Ausbau der Praktika, auch den der Grund- und Realschullehramtsstudiengänge. 


Wir fordern, dass das Praxissemester im Lehramt Sekundarstufe 1 und im Gymnasiallehramt in den Bachelor gelegt wird!
Um sich auf Basis eigener Erfahrungen und somit auf sinnvoller Grundlage für einen Master of Education der Sekundarstufe l, des Gymnasiallehramts oder (im Gymnasiallehramt) einen Fachmaster entschieden zu können, muss das Praxissemester im Bachelor absolviert werden. Das Orientierungspraktikum allein vermag es nicht, eine reflektierte Entscheidung zu ermöglichen. Man kann dadurch zwar eine Tendenz erkennen, ob der Lehrberuf für einen und ob man selbst für den Lehrberuf geeignet ist. Um aber wirklich eine Vorstellung davon zu bekommen, was zum Lehrberuf gehärt, worin die Aufgaben und die Arbeit als Lehrkraft bestehen und in welchen Bereichen man noch Kompetenzen im Studium und außerhalb des Studiums erwerben sollte, ist es erforderlich, eine längere (besser) begleitete Praxisphase zu absolvieren. Nur auf Basis dieser Erfahrung ist es möglich, eine fundierte Entscheidung für einen anschließenden Lehramts- oder Fachmaster zu treffen.

Man könnte gegen die Verlegung des Praxissemesters in den Bachelor im Gymnasiallehramt einwenden, dass der Wechsel in einen Fachmaster anschließend schwerfällt. Läge das Praxissemester im Bachelor, müssten auch die entsprechenden Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen in Fachdidaktik und Bildungswissenschaft ind en Bachelor gelegt werden. Dementsprechend müsste das Praxissemester im Umfang von 16 bzw. 18 ECTS-Punkten umrahmt werden von Veranstaltungen in Fachdidaktik und Bildungswissenschaften im Umfang von ca. 10-14 ETCS-Punkten. Diese insgesamt ca. 30 ETCS-Punkte (bzw. 15 in einem Fach) müssten dann nachstudiert werden, um den Fachmaster studieren zu können. Dies ist aus unserer Perspektive jedoch in Kauf zu nehmen und deshalb gerechtfertigt, da man nur auf dieser Grundlage eine Entscheidung für den Fach- oder Lehramtsmaster treffen kann. Derzeit lässt man die Studierenden eine wichtige Entscheidung für oder gegen einen Lehramtsmaster treffen, ohne dass sie vorher die Möglichkeit hatten, sich wirklich über mehrere Wochen hinweg um Schulpraktikum mit dem Lehrberuf auseinanderzusetzen.

Es sollte in Betracht gezogen werden, die Regelstudienzeit des Bachelors auf 7 Semester zu erhöhen, wenn das Praxissemester in den Bachelor gelegt wird.


Praxissemester im Master

Sofern das Praxissemester nicht in den Bachelor gelegt wird, müssen es die Hochschulen ermöglichen, das Praxissemester im ersten Mastersemester zu absolvieren. Wir sind uns dessen bewusst, dass es unter Umständen an Vorbereitung mangeln kann. In diesem Fall müssen die Studierenden entschieden, ob sie sich dazu in der Lage fühlen, es dennoch zu absolvieren. Das halten wir besonders in den Fällen für ratsam und sinnvoll, in denen Studierende bereits Veranstaltungen aus dem Lehramtsmaster im Bachelor belegt haben. Zudem findet während des Praxissemesters eine Begleitung statt, die dazu beiträgt, dass die fachlichen Grundlagen für das Unterrichten im Praxissemester gelegt werden.

Dass es an den Pädagogischen Hochschulen organisatorisch möglich wäre, das Praxissemester auch im ersten Mastersemester zu belegen, zeigen viele Universitäten.

Außerdem fordern wir, dass das Praxissemester sowohl im Winter- als auch im Sommersemester absolviert werden kann, wie es die Pädagogischen Hochschulen und die Musikhochschulen machen.




2a) Flächendeckende Einführung von Erweiterungsfächern und Ergänzung der RahmenVO

An vielen Universitäten in Baden-Württemberg werden einige, in der Rahmenverordnung vorgesehenen Fächer, nicht als Erweiterungsmaster angeboten.

Und selbst wenn formal das Studium von Erweiterungsfächern durch die Rahmenverordnung möglich ist, reichen die Kapazitäten, vor allem an Pädagogischen Hochschulen, in vielen Fällen nicht aus. Das Ministerium muss daher weitere Stellen finanzieren, damit die Erweiterungsfächer angeboten werden können. Die Möglichkeit eines Drittfachstudiums macht die Universitäten und Hochschulen als Standort für Lehramtsstudierende sehr attraktiv und das Studieren eines Drittfaches eröffnet bessere Einstellungschancen und Einsatzmöglichkeiten für zukünftige Lehrkräfte sowie fächerverbindenden Unterricht. Darüber hinaus sichert das Drittfach im Fall der kleinen Fächer deren Fortbestand an den Hochschulen und Schulen. Vor allem ermöglichen Drittfächer, die keine Unterrichtsfächer sind, den Schulen interessante AG-Programme, die den Schüler*innen die Chance geben, ihren Horizont zu erweitern. Deswegen fordern wir die Ergänzung der Rahmenverordnung 2015 um die Drittfächer Kunstwissenschaft, Musikwissenschaft, Archäologie, die im Staatsexamen bereits als Drittfächer studiert werden konnten, sowie Deutsch als Zweitsprache. Gerade in Zeiten, in denen Integration eine der größten Herausforderungen in der Schule ist, muss Deutsch als Zweitsprache als Drittfach möglich sein. Zudem soll das Studium eines Drittfaches durch ausreichend Informationen beworben werden und die Studierenden sollen nicht aufgrund der fehlenden Informationskultur davon abgehalten werden.




2b) Abschaffung der zweiten Masterarbeit durch den Erweiterungsmaster

Wir fordern außerdem die Möglichkeit, statt einer Masterarbeit auch eine mündliche Prüfung im Drittfach abzulegen. Es ist schlicht unmöglich und unverhältnismäßig, das Pensum zweier Masterarbeiten innerhalb der vorgesehenen vier Semester zu bewältigen. Dass von der Leistung einer zweiten Masterarbeit abgesehen werden kann, zeigen andere Bundesländer wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen.

Die Studierenden müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, falls sie nur mit einer Masterarbeit promotionsfähig sein sollten.





Vergleichswert: Auszug aus dem "alten" Positionspapier 

7) Masterplatzgarantie
Wir fordern eine Garantie, dass Lehramtsstudierende mit dem erfolgreichen Absolvieren des Bachelors den festen Anspruch auf einen Masterstudienplatz haben!
Studierende, die in Baden-Württemberg einen Bachelor in einem lehramtsbezogenen Studiengang absolviert haben, müssen einen Anspruch auf einen Masterstudienplatz haben, welcher der im Bachelor gewählten Schulart und Fächerkombination entspricht. Es ist unverantwortlich, Studierenden, die mit dem Ziel einer vollständigen Lehramtsausbildung bereits in selbiger einen kompletten Bachelorstudiengang absolviert haben, den Anspruch auf diese Vollständigkeit der Ausbildung zu verweigern, und sie gleichzeitig mit einem für das Lehramt nicht berufsqualifzierenden Abschluss im Stich zu lassen.

Desweiteren sollten an den Hochschulen nicht nur die gleiche Anzahl an Master- wie angebotenen Bachelorstudienplätzen, sondern in Anbetracht der Hochschulwechsler*innen und eventueller Verzögerungen im Bachelor eine höhere Anzahl zur Verfügung gestellt werden.

8) Referendariat
Wir fordern eine Garantie auf einen Referendariatsplatz sowie eine bessere Gestaltung der Übergänge!

a. Mit dem Verweis auf die Vollständigkeit der Ausbildung und die Tatsache, dass erst das bestandene Referendariat zum Lehrberuf qualifiziert, fordern wir außerdem die Garantie für einen Referendariatsplatz in Baden-Württemberg. Diese Garantie soll den Absolvent*innen des Master of Education zugesichert werden. Diese Forderung halten wir für absolut notwendig.

b. Unabhängig davon muss es die Möglichkeit geben, das Masterzeugnis nach dem Beginn des Referendariats nachzureichen. Das hat den Hintergrund, dass ein Beginn des Referendariats nur einmal im Schuljahr möglich ist und damit Absolvent*innen, deren Masterstudium nicht mit dem Sommersemester endet, durch eine zeitliche Lücke in der Ausbildung benachteiligt sind. Diese Option würde es erleichtern, das Referendariat direkt im Anschluss an das Studium zu beginnen. Es existieren bereits ähnliche Regelungen in Bezug auf den Übergang vom Bachelor zum Master, an denen man sich bei der Ausgestaltung orientieren kann.

In Baden-Württemberg kann das Referendariat im Gegensatz zu anderen Bundesländern nur im Februar angetreten werden. Somit müssen Studierende, die das Studium nach dem Sommersemester abschließen, ein halbes Jahr warten, um den Vorbereitungsdienst antreten zu können. Der Beginn des Referendariats sollte deshalb zwei Mal pro Jahr möglich sein!















Vergleich: Auszug aus dem alten Positionspapier:

1) Praxis im Studium
Wir fordern eine Unterrichtspflicht für alle Praktika im gymnasialen Lehramt!
Im Orientierungspraktikum sollen Studierende Unterricht im Umfang von mindestens drei Schulstunden in den drei Praktikumswochen halten, wobei auch einzelne Teile von Schulstunden übernommen werden können. Nur wenn man selbst Unterricht vorbereitet und durchführt, kann das Praktikum seiner Funktion der Orientierung gerecht werden; Hospitieren alleine erfüllt diesen Zweck nicht. Bisher existiert keine Verbindlichkeit für Schulen, Praktikant*innen unterrichten zu lassen. Daher sprechen wir uns dafür aus, dass in der Rahmenverordnung die Pflicht zum Unterrichten von mindestens drei Schulstunden festgelegt wird.

Wir fordern, dass das Praxissemester im Lehramt Sekundarstufe 1 und im Gymnasiallehramt in den Bachelor gelegt wird!
Um sich auf Basis eigener Erfahrungen und somit auf sinnvoller Grundlage für einen Master of Education der Sekundarstufe I, des Gymnasiallehramts oder (im Gymnasiallehramt) einen Fachmaster entscheiden zu können, muss das Praxissemester im Bachelor absolviert werden. Das Orientierungspraktikum allein vermag es nicht, eine reflektierte Entscheidung zu ermöglichen. Man kann dadurch zwar eine Tendenz erkennen, ob der Lehrberuf für einen und ob man selbst für den Lehrberuf geeignet ist. Um aber wirklich eine Vorstellung davon zu bekommen, was zum Lehrberuf gehört, worin die Aufgaben und die Arbeit als Lehrkraft bestehen und in welchen Bereichen man noch Kompetenzen im Studium und außerhalb des Studiums erwerben sollte, ist es erforderlich, eine längere (besser) begleitete Praxisphase zu absolvieren. Nur auf Basis dieser Erfahrung ist es möglich, eine fundierte Entscheidung für einen anschließenden Lehramts- oder Fachmaster zu treffen.

Man könnte gegen die Verlegung des Praxissemesters in den Bachelor im Gymnasiallehramt einwenden, dass der Wechsel in einen Fachmaster anschließend schwerfällt. Läge das Praxissemester im Bachelor, müssten auch die entsprechenden Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen in Fachdidaktik und Bildungswissenschaft in den Bachelor gelegt werden. Dementsprechend müsste das Praxissemester im Umfang von 16 bzw. 18 ECTS-Punkten umrahmt werden von Veranstaltungen in Fachdidaktik und Bildungswissenschaft im Umfang von ca. 10-14 ECTS-Punkten. Diese insgesamt ca. 30 ECTS-Punkte (bzw. 15 in einem Fach) müssten dann nachstudiert werden, um den Fachmaster studieren zu können. Dies ist aus unserer Perspektive jedoch in Kauf zu nehmen und deshalb gerechtfertigt, da man nur auf dieser Grundlage eine Entscheidung für den Fach- oder Lehramtsmaster treffen kann. Derzeit lässt man die Studierenden eine wichtige Entscheidung für oder gegen einen Lehramtsmaster treffen, ohne dass sie vorher die Möglichkeit hatten, sich wirklich über mehrere Wochen hinweg im Schulpraktikum mit dem Lehrberuf auseinanderzusetzen.

Es sollte in Betracht gezogen werden, die Regelstudienzeit des Bachelors auf 7 Semester zu erhöhen, wenn das Praxissemester in den Bachelor gelegt wird.

Sofern das Praxissemester nicht in den Bachelor gelegt wird, müssen es die Hochschulen ermöglichen, das Praxissemester im ersten Mastersemester zu absolvieren. Wir sind uns dessen bewusst, dass es im Gymnasiallehramt unter Umständen an der Vorbereitung mangeln kann. In diesem Fall müssen die Studierenden entscheiden, ob sie sich dazu in der Lage fühlen, es dennoch zu absolvieren. Das halten wir besonders in den Fällen für ratsam und sinnvoll, in denen Studierende bereits Veranstaltungen aus dem Lehramtsmaster im Bachelor belegt haben. Zudem findet während des Praxissemesters eine Begleitung statt, die dazu beiträgt, dass die fachlichen Grundlagen für das Unterrichten im Praxissemester gelegt werden.

Dass es organisatorisch möglich ist, das Praxissemester auch im ersten Mastersemester zu belegen, zeigt die Universität Tübingen (es ist dort bereits im Modulhandbuch entsprechend vorgesehen).


Wir fordern die Einführung eines weiteren Praktikums im Gymnasiallehramt!

Es soll ein weiteres dreiwöchiges Praktikum eingeführt werden, in dem das Unterrichten von mindestens fünf Schulstunden empfohlen wird. Dieses Praktikum muss in einer Bildungseinrichtung oder in einer „Einrichtung mit Fachbezug“ (z.B. bei einer Zeitung) absolviert werden. Es soll ferner empfohlen werden, das Praktikum nicht am Gymnasium, sondern in einer anderen Schulart zu absolvieren. Denn wir halten den Kontakt und Austausch zwischen den Schulformen für wichtig und fordern, dass sowohl Studierenden als auch Lehrkräften ermöglicht werden soll, die anderen Schularten kennenzulernen und sich vor allem fachbezogen auszutauschen (s.u. unter 5).

Ein drittes Praktikum halten wir für sinnvoll, wenn das Praxissemester in den Bachelor gelegt wird, damit auch im Master eine Praxisphase absolviert wird. Wenn das Praxissemester entgegen unserer Forderung im Master bleiben sollte, ist ein weiteres Praktikum im Bachelor sinnvoll, da das Sammeln von Erfahrungen in anderen Schulformen den Horizont erweitert und die eigene Entscheidung für das Gymnasiallehramt hinterfragen lässt. Unter Umständen wird durch ein Praktikum in einer anderen Schulart das Interesse am Studium z.B. der Sekundarstufe I oder des Berufsschullehramts geweckt, wenn man zuvor einen Bachelor im Gymnasialbereich absolviert hat - oder andersherum.

Das dritte Praktikum soll im Umfang von mindestens 4 ECTS-Punkten aus dem Bereich der Bildungswissenschaften oder Fachdidaktik absolviert, entsprechend begleitet werden und nicht zulasten der Fachwissenschaften eingeführt werden.

Allgemein sollte in der Rahmenverordnung festgelegt werden, dass die Praxisphasen an mindestens zwei unterschiedlichen Schulen absolviert werden müssen und nicht mit der Schule identisch sein dürfen, an der man die Hochschulzugangsberechtigung erworben hat.

Ferner müssen bei allen Praktika ausreichend Deputatsstunden für die Mentor*innen zur Verfügung gestellt werden, um eine gute Betreuung zu gewährleisten.

Bei den Praktika ist darauf zu achten, dass sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten begonnen werden können sollten, um sich in den individuellen Studienverlauf einfügen zu können.







2) Flächendeckende Einführung von Erweiterungsfächern und Ergänzung der RahmenVO
Wir fordern die flächendeckende Einführung von Drittfächern als Erweiterungsmaster!
An vielen Universitäten in Baden-Württemberg werden viele Fächer nicht als Erweiterungsmaster angeboten. An manchen Universitäten gibt es sogar gar keinen Erweiterungsmaster, an manchen Universitäten werden nur manche, aber nicht alle in der Rahmenverordnung vorgesehenen Fächer als Erweiterungsmaster angeboten. Das macht diese Universitäten als Standort für Lehramtsstudierende sehr unattraktiv. Das Studieren eines Drittfaches eröffnet bessere Einstellungschancen und Einsatzmöglichkeiten für zukünftige Lehrkräfte sowie fächerverbindenden Unterricht. Darüber hinaus sichert das Drittfach im Fall der kleinen Fächer den Fortbestand dieser an den Hochschulen und an den Schulen. Vor allem ermöglichen Drittfächer, die keine Unterrichtsfächer sind, den Schulen interessante AG-Programme, die den Schüler*innen die Chance geben, ihren Horizont zu erweitern. Deswegen fordern wir die Ergänzung der Rahmenverordnung 2015 um die Drittfächer Kunstwissenschaft, Musikwissenschaft, Archäologie, die im Staatsexamen bereits als Drittfächer studiert werden konnten, und Deutsch als Zweitsprache. Gerade in Zeiten, in denen Integration eine der größten Herausforderungen in der Schule ist, muss auch Deutsch als Zweitsprache als Drittfach möglich sein.

Wir fordern außerdem die Möglichkeit, statt einer Masterarbeit auch eine mündliche Prüfung im Drittfach abzulegen. Es ist schlicht unmöglich, das Pensum zweier Masterarbeiten in vier Semestern zu bewältigen. Es ist daher sinnvoll, dass man bereits im Bachelor Prüfungs- und Studienleistungen für das Drittfach erbringen kann, die dann im Masterstudium angerechnet werden. Die Studierenden müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, falls sie nur mit einer Masterarbeit promotionsfähig sein sollten.1

Auch wenn formal das Studium von Erweiterungsfächern durch die Rahmenverordnung möglich ist, reichen die Kapazitäten, vor allem an Pädagogischen Hochschulen, in vielen Fällen nicht aus. Das Ministerium muss daher weitere Stellen finanzieren, damit die Erweiterungsfächer angeboten werden können.

3. Meeting am 03.04.2021

 12:00 Uhr

Meetingraum: https://bbb.stura.uni-heidelberg.de/b/and-fzy-yk4

Moderation

Deleted User (PH Karlsruhe)

Protokoll

Gina Blick (Uni Konstanz)

Anwesende

Andreas Bauer (LaStuVe-Präsidium, HS Mannheim)Selina Dittrich  (Uni Stuttgart), Mona Herrmanns (HMDK Stuttgart), Felicitas Nettels (Uni Heidelberg), Jakob Reineck (Uni Freiburg)

3.1. Agenda

3.1.1. Begrüßung

3.1.2. Berichte

3.1.3. E-Mail StuPa PH Heidelberg 02.02.2021: Verschiebung Examensprüfung wegen Lockdown und Bibliotheksschließungen

Mail von Herr Kilb: 

Sehr geehrte Frau Meier, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Bibliotheksschließungen während der Staatsexamensprüfungen. Wir haben Ihr Anliegen mit dem Kultusministerium besprochen. Nach Kenntnis des Kultusministeriums konnten vor Ort zwischen den Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts und den betroffenen Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten in solchen Einzelfällen Lösungen gefunden werden, sofern Hochschulbibliotheken bedingt durch die Corona-Pandemie geschlossen waren/werden mussten. Beispielsweise wurden Prüfungen um einen Zeitraum verschoben, der der Dauer der Schließung der Hochschulbibliotheken entsprach. Da der nächste Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg erst im Frühjahr 2022 beginnt, spricht auch unter diesem Gesichtspunkt nichts gegen eine Verschiebung der Prüfungen um wenige Wochen.

Die betroffenen Studierenden können sich an die für sie zuständige Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts (LLPA) wenden:AK Lehramt

·        PH Heidelberg, Leitung der Außenstelle des LLPA für Grund-, Haupt- und (Werk-)Realschulen: Herr Prof. Dr. Guido Pinkernell, 06221 477-567, pinkernell@ph-heidelberg.de.

·        PH Heidelberg, Leitung der Außenstelle des LLPA für Sonderpädagogik: Frau Prof. Dr. Karin Terfloth, 06221 477-197, terfloth@ph-heidelberg.de.

·        Für die Wissenschaftliche bzw. Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien an den Universitäten Freiburg und Konstanz ist der Leiter der Außenstelle des LLPA am Regierungspräsidium Freiburg zuständig: Herr Winfried Stein, 0761 208-6233, winfried.stein@rpf.bwl.de.

Für die Prüfungen wünsche ich den Kandidatinnen und Kandidaten alles Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kilb

 

→ Weiterleiten an die PH Heidelberg und Tabea für Feedback dazu, inwiefern es wirklich so abgelaufen ist oder nicht 

3.1.4. weiteres Vorgehen mit dem Positionspapier

Fusion von Punkt 7 und Punkt 8 im Positionspapier:
Lehrer:innen Ausbildung in einem Guss 

--> Keine Berufsbefähigung mit einem Bachelor of Education, auch nicht mit dem Master of Education - Nur die Befähigung weiter zu machen --> Ohne Ref ist man nicht berufsbefähigt 

--> Verschiedene Ausbildungsinstitutionen sollen bleiben 

--> Bessere Abstimmung BA/MA und MA/Ref 

--> Anspruch auf Ref-Platz gibt es noch/weiterhin - steht in der Landesnorm - abhängig vom KM --> Momentan ist es kein Problem ==> Streichen von 8)a. 

--> So wie es eine Garantie gibt auf einen Ref-Platz muss es auch einen Anspruch auf einen Masterplatz geben (positiv hervorheben und eine Anpassung daran "ein Guss") 

8)b. mit 7) zusammenlegen, 7) mit Erfüllung von 8a. begründen. --> Wiederholung: Verweis an Ref-Platz, Ref-Beginn zwei Mal im Jahr, da es in den anderen Bundesländern auch der Fall ist. 

--> Austauschen mit "Lehramtsstudium in einem Guss" - Lückenlos, Lehramtsbezogen, Referendariatübergang, Berufsübergang - Übergreifende Formulierung einer solchen Forderung nach Einheitlichkeit

Punkt 2: Splitten 
a. Erweiterungsfächer

- Erster Absatz komplett, besonders auch die Kapazitätsprobleme 

- Drittfächer: Freiburg (Jakob) nochmal befragen - Unis generell scheint es gut zu funktionieren, bis eben auf Freiburg 

- Studierende werden "abgeschreckt" von einem Drittfachstudium 

--> Fehlende Informationskultur 

--> zweite Masterarbeit 

--> Sehr viel mehr Arbeits- und Zeitaufwand 

b. Zweite Masterarbeiten Abschaffen 

- abschreckend, nicht verhältnismäßig

- andere Bundesländer auch ohne 2. Masterarbeit ein Drittfach möglich.

→ Beispiel: Freiburg fehlen 7 Fächer als Erweiterungsfächer 

Umstellung Punkt 1 

3.1.5. To Dos

  • Entwürfe für das Positionspapier aufs Wiki packen und editieren, kommentieren, ... bis nächstes Mal.
  • Übernächste LAK die Änderungen des Positionspapier auf die LAK bringen.
  • Bibliothekenschließung Rückmeldung der Staatsexamen.
  • Abwarten weiter um beim KM nachzufragen (Warnung) 
  • Lehramtsverteiler Uni Stuttgart hinzufügen: fachschaft_lehramt@pse-stuttgart-ludwigsburg.de
  • Sophia Doodle für die nächste Sitzung

3.1.6. Offene Besprechungsrunde


4. Meeting am 27.02.2021

 12:00 Uhr

Meetingraum: https://bbb.stura.uni-heidelberg.de/b/and-fzy-yk4

Moderation

Sophia Meier

Protokoll

Gina Blick

Anwesende
  • Sophia Meier (PH Karlsruhe) 
  • Jolanda Lehmann (Uni Stuttgart)
  • Mona Hermanns (Musikhochschule Stuttgart) 
  • Felicitas Nettels (Uni Heidelberg) 
  • Tabea Feucht (Uni Heidelberg) 
  • Jakob Reineck (Uni Freiburg)
  • Gina Blick (Uni Konstanz) 
  • Gast: Michael Stürner 

4.1. Agenda

4.2. 1. Begrüßung

4.3. 2. Berichte

Staatsexamensprüfungen: Problematik der Bibliotheksöffnungen; Unflexibilität der Examenstermins-Verschiebung; Problematik für andere Prüfungsformen
(Inoffiziell: Anpassung in den Prüfungen wegen Literaturmangel durch Lockdown? Rücksichtsnahme der Dozent*innen; Notenschnitte nicht schlechter als normalerweise)

-> Info an Ines Schröder und Lea Dürr per Email schreiben

3. Besuch Herr Stürner Uni Konstanz Vertreter der Rektor*innenkonferenz BaWü

Info: Es wird alles versucht, dass die Bibliotheken wieder auf machen. 
> Positionspapier: Antwort der Rektor*innenkonferenz 

1. Abschaffung der zusätzlichen Masterarbeit 

- MWK sagt, dass das rechtlich nicht umsetzbar ist. 

- Rektor*innen stimmen AK Lehramt zu

- MWK Sorge (?), dass das auf andere Studiengänge überschwappen könnte. 

- Ansprache MWK nochmal nach der Landtagswahl

--> Einspeisung in andere Änderungen

--> Moment "abwarten"/"weichkochen" 

--> Empfehlung von Stürner: Immer wieder ansprechen 

2. Komplette Anrechnung eines lehramtsbezogenen Bachelors bei Hochschulwechsel in BaWü

- Zustimmung der Rektor*innen, dass eine komplette Anrechnung sinnvoll ist 

--> "Armutszeugnis" für die Bologna-Reform 

- Ja, Lehr- und Inhaltsfreiheit, aber der Rahmen und die Unterschiede sind eher im Bereich Bildungswissenschaften und Fachdidaktik - überwindbare Unterschiedlichkeiten? 

--> Eine Anrechnung ist aus ihrer Sicht möglich - darüber kann man auf jeden Fall sprechen mit den Studis. 

3. Regelstudienzeit zehn Semester für das Grundschullehramt 

--> Beispiel: Jura wurde verlängert von 9 auf 10 Semester <-- 

- Ist aber möglich und wird gemacht 

- Problematik für Uni Rektor*innen, da Stellung zu beziehen, da PH

4. Masterplatzgarantie nach Bachelor of Education 

- Rektor*innen: nicht vollkommene Unterstützung, da externe Ursachen hier noch wirken - Anzahl von externen Interessenten - Keine Verpflichtung und auch keine Möglichkeit, eine Studierbarkeit zu gewährleisten, wenn es zu viele werden; formale Sichtweise: gewisse Fächer nicht studierbar, wenn zu viele Studis da sind (Bspw. Sport, Naturwissenschaften) - abhängig davon, dass das Land die Kapazität für die Studiengänge erhöht (teuer), Kapazitätsverordnung

--> nicht realisierbar momentan (nach Stürner)

--> Systematisches Problem

--> Vom Land vermutlich auch nicht langfristig umzusetzen

--> Solange es nur Einzelfälle sind, eher "chancenlos"

- Taktischer Tipp: erstmal auf Eis legen? Weiter beobachten, bevor Einzelfälle zu einer breiten Entwicklung werden. 

--> Mit mehr Kapazitäten wäre eine Garantie möglich, da muss sich aber das Land bewegen. 

--> Argument: Musikhochschulen haben eine Übertrittsgarantie - warum dann nicht alle? Im Vergleich Sprachliche Master. 

5. Beginn des Lehramtsreferendariats zweimal pro Jahr in allen Schularten 

- Rektor*innen halten es für sehr sinnvoll 

- Flexibilisierung der Studienkarriere 

- wäre eine Strukturreform mit großem Aufwand

- Seine Erfahrung: vorsichtig mit so großen Projekten, bestimmt nicht vor der Landtagswahl - eventuell nach der Landtagswahl 

- Tipp: Nach den Landtagswahlen "Druck" machen. Erfahrung mit anderen Bundesländern. Verweis auf Bayern. 

> Problematik: Erreichbarkeit Kultusministerium / Landtagswahl 

- Sobald die Wahl rum ist und die Spitze klar ist --> Direkt zum Minister*in gehen; als Studis (ohne Rektor*innen), unser Papier + Stellungnahme von Rektor*innen + PHn einreichen --> Offensiv auf die Minister zugehen 

- Wenn nach dem Gespräch wenig passiert, dann die Unterstützung der Rektor*innen holen. 

- Dann gemeinsames Vorgehen planen mit dem KM. 

- Dennoch erneut auf das MWK zugehen, da die meist flexibler und ansprechbarer scheinen. 

- Anschuckerle: Ziel, Treffen mit MWK und KM gleichzeitig, um mit beiden zu sprechen 

- Problem einfach, dass das KM in keinster Weise auf irgendwelche Emails antwortet --> drangehen nach den Landtagswahlen - Postalisch? Telefonisch? 

4. weiteres Vorgehen mit dem Positionspapier

Nicht mehr aktuelle Punkte des Positionspapiers (?): JA

- Masterplatzgarantie: weiter verfolgen? überhaupt umsetzbar? umformulieren? - Austauschen mit "Lehramtsstudium in einem Guss" - Lückenlos, Lehramtsbezogen, Referendariatübergang, Berufsübergang - Übergreifende Formulierung einer solchen Forderung nach Einheitlichkeit 

- Flächendeckende Einführung von Erweiterungsfächer (da ist ja schon viel passiert im letzten Jahr). 

- Anschlussfähigkeit von Punkten an Philologenverband/GEW - ähnliche Forderungen, ob man sich hier eventuell auch zusammenschließt? 

> Freiwillige: Gina, Tabea, Sophia, Mona

To Dos

Positionspapier-Überarbeiten (Freiwillige: Tabea, Sophia, Gina, Mona)
> Landtagswahlen abwarten und dann: 

--> MWK

--> KM 

--> GEW/Philologenverband 

> Trotzdem weiterhin Zahlen holen (Bzgl. Masterübertritte)

5. Offene Besprechungsrunde

Uni HD: Bildungswissenschaften nicht eingeschrieben - Vertretung in Gremien 
> StuKos (rechtlich) können, bspw. Chemie und Lehramt Chemie stattfinden.

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