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1. CoronaVO Studienbetrieb

1.1. 08.03.2021

Liebe Studierendenvertreter*innen,

zu eurer Kenntnisnahme und ggf. weiteren Veranlassung die 'Corona-Verordnung Studienbetrieb' des Wissenschaftsministeriums in der ab heute, 08.03.2021 gültigen Fassung. Diese wurde uns diesmal vom MWK nicht direkt zugestellt. Die Änderungen können jedoch hier nachvollzogen werden: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/21_03_07_%C3%84nd_CVO_Studienbetrieb-ENDG%C3%9CLTIG.pdf

Die gesamte, konsolidierte Fassung kann hier eingesehen werden: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrie/

Diese Verordnung ist zunächst gültig bis 28.03.2021. Hier die Zusammenfassung der Änderungen:

  • Übebetrieb (in Gruppen) an Musikhochschulen in Präsenz kann durch das Rektorat zugelassen werden (§ 2)
  • Ausnahmen für Präsenzveranstaltungen für Studierende im ersten Semester oder Studierende, die zum SoSe 2020 oder zum WiSe 2020/2021 ihr Studium aufgenommen haben,sind zulässig (§ 2)
  • Bibliotheksschließungen sind aufgehoben (§ 2 Absatz 3 alt)
  • Notwendigkeit der Voranmeldung des Zugangs zu Lernplätzen und Überäumen entfällt (§ 2 Abs. 4 alt)
  • Die Art der in Hochschulräumen verpflichtend zu tragenden Mund-Nasen-Bedeckung wird präzisiert hinsichtlich medizinischer Masken bzw. Atemschutz (§ 4)
  • Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird präzisiert (§ 9)

Herzliche Grüße

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