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1.1. Datum

Kick-Off: 19:00 Uhr

1.2. Teilnehmende

1.3. Ziel & Rahmenbedingungen

  • Motivation & Hintergrund
    • Novelle des Landeshochschulgesetz (LHG) trat am 01.01.2021 in Kraft
      • Gleichstellung ist eine zentrale Aufgabe der Hochschulen (s.u.)
      • Forderungen von Gleichstellungsorganisationen sind häufig an den Hochschulen aber nur unzureichend umgesetzt
      • Hochschulen müssen 5-jährige Gleichstellungspläne aufstellen (s.u.)
      • Wahljahr mit Landtags- und Bundestagswahl
      • → Chance für uns mitzugestalten
    • Gleichstellungsreferent*innen kämpfen an jeder Hochschule für ihre Themen
      • Eine Bündelung der Einzelvorhaben kann die einzelnen Referent*innen entlasten
      • Gemeinsame Forderungen haben potenziell eine höhere Durchschlagskraft
  •  Ziel
    • Gemeinsame Vorhaben & Interessen bündeln
    • Forderungen entwickeln
    • Forderungen an Landesorganisationen richten, um auf Umsetzung hinzuwirken und einen politischen Prozess anzustoßen
  • Adressat*innen
    • Wissenschaftsministerium (MWK)?
    • Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (Lakog)?
    • Landesrektor*innenkonferenzen (LRK)?
  • Thematischer Fokus
    • Gleichstellung allgemein? oder eher sexualisierte Gewalt, Geschlechtervielfalt?

1.4. Rechtsgrundlage

LHG §2 Aufgaben der Hochschulen (4):
Die Hochschulen fördern die Chancengleichheit von Frauen und Männern und berücksichtigen die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; sie tragen insbesondere dafür Sorge, dass alle Mitglieder und Angehörigen unabhängig von der Herkunft und der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder der Religion und Weltanschauung gleichberechtigt an der Forschung, der Lehre, dem Studium und der Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten innerhalb der Hochschule teilhaben können. Die Hochschulen werben im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bei den an der Hochschule unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen für die Aufnahme eines Studiums. Sie fördern die Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben.

LHG §4 (7):

(7) Die Hochschulen stellen für die Dauer von fünf Jahren Gleichstellungspläne für das hauptberuflich tätige Personal auf und stellen darin dar, wie sie die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern gemäß § 2 Absatz 4 fördern. Die Gleichstellungspläne enthalten konkrete Steigerungsziele und Festlegungen zu personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen, mit denen die Frauenanteile auf allen Ebenen sowie auf allen Führungs- und Entscheidungspositionen erhöht werden, bis eine paritätische Besetzung erreicht ist. Die Steigerungsziele für das wissenschaftliche und künstlerische Personal orientieren sich mindestens an dem Geschlechteranteil der vorangegangenen Qualifizierungsstufe im wissenschaftlichen und künstlerischen Dienst (Kaskadenmodell). Der Gleichstellungsplan stellt dar, inwieweit die Ziele des Vorgängerplans erreicht wurden, und bewertet die Fortschritte bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Das Wissenschaftsministerium kann für die Gleichstellungspläne Richtlinien vorgeben. Der Gleichstellungsplan ist nach der Zustimmung des Wissenschaftsministeriums gemäß § 7 zum Struktur- und Entwicklungsplan im Internet zu veröffentlichen;

1.5. Vorgehensweise

  • eigene Telegram Gruppe?
  • breites Einbinden aller Interessierten?
  • Arbeit in Kleingruppen?
  • Themen verteilen?
  • Wie viel Diskussion? Wie viel erstmal losschreiben?

1.6. Brainstorming Themen

No.ThemaBeschreibung
1NamensänderungStudierende sollen ihren Namen unkompliziert ändern können
2GeschlechtseintragGeschlechtseinträge sollten vermieden werden, wo nicht nötig. Wenn ein Geschlecht eingetragen werden kann, soll es mindestens die Optionen "m", "w", "divers" und "keine Angabe" geben
3AnredeGeschlechtliche Anredeformen sollen vermieden werden, genderneutrale Formen sollen verwendet werden.
4PronomenIn Lehrveranstaltung soll in Vorstellungsrunde das gewünschte Pronomen genannt werden
5Genderneutrale SpracheIn allen Texten soll genderneutrale Sprache verwendet werden (bspw. Professor*in)
6Gendersensible LehreIn allen Lehrveranstaltungen sollte das Thema Gender berücksichtigt werden.
7All-gender ToilettenAll-gender Toiletten sollen an allen Hochschulen eingeführt werden.
8Schulungen sexuelle BelästigungLehrpersonen, Mitarbeitende und Studierende sollen Schulungen zum Thema sexualisierte Gewalt besuchen
9Anlaufstellen & BeratungsangeboteDie Hochschulen sollen Anlaufstellen und Beratungsangebote für betroffene von sexualisierte Gewalt anbieten
10Evaluierung


1.7. Roadmap

DatumTitelInhalt
29.01.Kick-Off
  • Themensammlung & -aufteilung
  • Aufstellen der Roadmap
26.02.2. Treffen
  • Zwischenbericht
  • Anpassung Roadmap & Themen
12.03.3. Treffen
  • Erste fertige Version
  • Feedback & Revision einholen
26.03.4. Treffen
  • Feedback einarbeiten
  • LAK-Beschluss vorbereiten






1.8. To Do's

  •  

1.9. Quellen

  1. Bukof: "Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen" Link

  2. Bukof: "Grundsatzpapier zu ­Sexualisierter­ Diskriminierung­ und­ Gewalt­ an­ Hochschulen" Link
  3. Wandelumsetzen: "Definieren und Visualisieren: Offener Brief gegen sexuelle Belästigung an Hochschulen" Link
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