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Drucksache 16 / 9234 (landtag-bw.de)

Eine Anhörung der Landesstudierendenvertretung war nicht angezeigt, da mit der genannten Änderungsverordnung keine Veränderungen die Staatsexamensstudiengänge oder -prüfungen betreffend vorgenommen wurden.


Betreff: Stellungnahme der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg zur Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport auf Frage 10 des Antrags 'Ressourcen für die Ausbildung in einem zweiten Nebenfach im Vorbereitungsdienst Lehramt Sekundarstufe I' (Drucksache 16/9234)



Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Eisenmann,

die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg hat die Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zum Antrag der Abgeordneten Rolland (SPD) "Ressourcen für die Ausbildung in einem zweiten Nebenfach im Vorbereitungsdienst Lehramt Sekundarstufe I" (Drucksache 16/9234) zur Kenntnis genommen und geht nachfolgend im Besonderen auf die Antwort zur Frage, "aus welchem Grund die Landesstudierendenvertretung als betroffener Verband im Rahmen der Anhörung mit Frist 30. September 2020 zur 'Anpassung der Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I, Gymnasium, Sonderpädagogik und die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen', welche im Dezember 2020 in Kraft treten soll, nicht um Stellungnahme gebeten wurde.", ein, welche lautet: "Eine Anhörung der Landesstudierendenvertretung war nicht angezeigt, da mit der genannten Änderungsverordnung keine Veränderungen die Staatsexamensstudiengänge oder -prüfungen betreffend vorgenommen wurden."

Hieraus ergeben sich für die Landesstudierendenvertretung weitere Fragestellungen. Auf welcher (rechtlichen) Grundlage bzw. auf wessen Ermessen und welcher Befähigung zur Beurteilung ist das Nichtangezeigtsein einer Anhörung der Landesstudierendenvertretung zum genannten Sachverhalt zurückzuführen? Erfolgte diese Entscheidung im Benehmen mit dem Wissenschaftsministerium oder anderen Stellen? Sie begründen die Entscheidung, die Landesstudierendenvertretung nicht mit dem Entwurf der Änderungsverordnung zu befassen, damit, dass keine Veränderung die Staatsexamensstudiengänge oder -prüfungen betreffend vorgenommen werde. Sie werden jedoch zustimmen, dass die Änderungsverordnung, die der Landesstudierendenvertretung nach wie vor nicht aus erster Hand vorliegt, sehr wohl Studierende unmittelbar und auf äußerst signifikante Weise betrifft. Dies haben wir Ihnen in mehreren Schreiben und Protestformen unlängst hinreichend zum Ausdruck gebracht.

Es ergibt sich folglich die Frage, welche Institution oder welcher Verband statt der Landesstudierendenvertretung zur Vertretung der Interessen der betroffenen Lehramtsstudierenden angehört wurde. Darüber hinaus bitten wir Sie um Auskunft, welche Personen, Institutionen und Verbände insgesamt und jeweils aufgrund welcher Betroffenheit angehört wurden bzw. aus welchen Gründen deren Anhörung Ihnen angezeigt erschien.

Wir empfehlen Ihnen künftig zur Steigerung der Akzeptanz Ihres Handels ähnliche Verfahren anzuwenden wie beispielsweise das Ministerium für Inneres, Digitales und Migration, welches die Landesstudierendenvertretung angehört hatte zum Entwurf der Verordnung der Landesregierung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen in Baden-Württemberg (ERechVOBW) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Cybersicherheit und Änderung anderer Vorschriften oder das Ministerium für Soziales und Integration, welches die Landesstudierendenvertretung angehört hatte zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg oder eben das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, welches die Landesstudierendenvertretung jüngst angehört hatte zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Qualitätssicherungsgesetzes und zum Entwurf der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Errichtungsverordnungen der Hochschulen für den öffentlichen Dienst.

Sie sehen also, dass es nach Auffassung anderer Ressorts der Landesregierung durchaus angezeigt erscheint, die Landesstudierendenvertretung bei Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu Gesetz- und eben auch Verordnungsentwürfen zu berücksichtigen, selbst wenn die Personengruppe der Studierenden nur partiell betroffen zu sein scheint. Dies entspricht dem Verständnis der Landesstudierendenvertretung von gelebter und lebendiger Demokratie sowie ernsthafter Bürger*innenbeteiligung. Das Vorgehen des Kultusministeriums in der hier adressierten Sache demonstriert hingegen bedauerlicherweise erneut eine geringschätzende Haltung gegenüber Studierenden und die Missachtung deren legitimierten und gesetzlich vorgesehenen Vertretung.

Wir bitten Sie daher, diesen angezeigten Mangel abzustellen und erwarten Ihre Rückmeldung mit Stellungnahmen zu den aufgeworfenen Fragen bis zum 4. Januar 2021. Sollte Ihnen dies nicht angezeigt erscheinen, behalten wir uns die Nutzung einschlägiger parlamentarischer Instrumente vor. Auf die übrigen Antworten des Kultusministeriums in Drucksache 16/9234 gehen wir nach interner Abstimmung gesondert ein.

Mit freundlichen Grüßen