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Liste der relevanten Studierendenschaften (Link):

Zeitplan:

weitere Unterlagen: https://nextcloud.stuvus.uni-stuttgart.de/s/LrXsikFbcWCJktD

Terminfindung Arbeitswochenende: https://dudle.inf.tu-dresden.de/iPwWEIND-Q/

1.1. Kick-Off Meeting - Tagesordnung

  1. Vorstellung & Soziale Begrüßung
  2. Formalia
    1. Festlegung Redeleitung
    2. Festlegung Protokoll
    3. Beschluss der vorläufigen Tagesordnung
  3. Grundlagen der Konstituierung
    1. konzentriert: https://nextcloud.stuvus.uni-stuttgart.de/s/MkKqzqZ63JzdQre
      1. GeschO (quasi eine Satzung für die Landesstudierendenvertretung)
      2. Zustimmung von 2/3 der Studierendenschaften (schriftliches Verfahren: beachtet MWK Erklärung)
      3. Rechtsform:
    2. Verweis auf zahlreiches Material aus der Vergangenheit: https://nextcloud.stuvus.uni-stuttgart.de/s/LrXsikFbcWCJktD
  4. Arbeitswochenende - kurze Erläuterung
  5. Verfahren Zeitplan
    1. Zwei Optionen:
      1. 2 Abstimmungsphasen in Studierendenschaften: Auf Arbeitswochenende Entwurf der GeschO mit Optionen bei kritischen Punkten (Stimmverteilung), Vorstellung auf LAK, Abstimmung der Punkte in Studischaften, Abstimmung der Optionen auf LAK um finale Version zu haben, finale Version wird in Studischaften abgestimmt. Durch zwei Phasen in Studischaften (je 6 Wochen) dann kaum im SoSe zu schaffen
      2. 1 Abstimmungsphase in Studierendenschaften: Auf Arbeitswochenende Entwurf einer finalen GeschO, Änderungsanträge dazu könnten evtl zur LAK gestellt werden, Vorstellung/Abstimmung auf LAK, finale Verison in Studischaften
  6. Liste Studierendenschaften - Botschaften
  7. Arbeitswochenende - weitere Planung
  8. Sonstiges



1.2. Anfrage MWK

Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell arbeitet die Landesstudierendenvertretung (LaStuVe) sehr engagiert an der eigenen Konstituierung nach § 65a (8) des Landeshochschulgesetz unter Berücksichtigung des Schreibens Ihres Ministeriums vom 29.12.2016 (siehe Anhang)
Dazu haben wir zwei Fragen an Sie:

1) Rechtsform

Welche Rechtsform hat die LaStuVe sobald sie konstituiert ist? Wird sie eine Interessensvertretung ohne Rechtsform sein? Oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts? Oder wird eine Anmeldung als Verein nötig sein? Hängt die (Rechts-)form der Konstituierung eventuell von der eigenen Handhabung ab und bietet uns einen gewissen Spielraum?

2) 2/3-Mehrheit

Satz 2 der o.g. Gesetzesstelle, "Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Studierendenschaften aller Hochschulen bedarf", formuliert die Bedingung der Konstituierung, die wir so interpretieren, dass damit tatsächlich eine 2/3-Mehrheit der Studierendenschaften aller staatlichen und staatlichen anerkannten Hochschulen Baden-Württembergs gemeint ist - unabhängig von der Verteilung der Stuiderenden an die Hochschulen. Bitte korrigieren Sie uns, wenn wir das falsch verstehen.
An dieser Stelle würden wir dann um eine Liste aller Hochschulen bzw. Studierendenschaften, auf die sich ebenje Mehrheit bezieht, bitten. Insbesondere betrifft das die besonderen Hochschulen des öffentlichen Diensts nach § 1 (2) Nummer 6 sowie die staatlich anerkannten Hochschulen in freier Trägerschaft nach § 1 (3).
Sind damit und den in § 1 namentlich genannten Hochschulen alle betroffenen Hochschulen berücksichtigt oder haben wir noch Hochschulen, bzw. Studierendenschaften übersehen?

Wir danken Ihnen schon im Voraus sehr für Ihre Arbeit und die Beantwortung unserer Fragen.

Freundliche Grüße,


1.3. Arbeitswochenende - Tagesordnung


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