Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 7 Nächste Version anzeigen »

 

Hier entsteht ein hochschulpolitisches Forderungspapier der Nachhaltigkeitswochen @ Hochschulen BaWü... 


Übersicht:


Einleitung

Notizen:

Governance

Nachhaltigkeit als strategisches Thema

Die Hochschulen sollten Nachhaltigkeit in ihre Leitbilder und Forschungsausrichtungen aufnehmen, um dem Thema eine strategische Bedeutung in der Ausrichtung der Hochschule und deren Forschungsaktivitäten einzuräumen. Hierfür sind die Erfordernisse gemäß § 7 Absatz 1 Landeshochschulgesetz (LHG) neu[1] in Verbindung mit § 2 Absatz 5 Satz 3 LHG neu[2] sowie Kapitel II Nummer 2 Absatz 2 Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFVII)[3] nicht hinreichend.

Zuständigkeit: David Kopp

Betrieb

Zuständigkeit: Andreas Bauer

Mobilität


Zuständigkeit: Tamara Buehler

Gebäude & Energie

Die im Hochschulbau und im Betrieb dieser Liegenschaften aufgewendete Energie verursacht mitunter den größten Emissionsposten im Hochschulbereich. Allerdings gibt es im Bereich der Gebäude und Liegenschaften Zuständigkeitskonflikte, die eine Bearbeitung des Problems aus einem Guss schwierig gestalten. So gehören die meisten Hochschulgebäude dem Finanzministerium und werden dort vom Landesbetrieb Vermögen und Bau verwaltet. Die Hochschulen unter der Rechtsaufsicht des Wissenschaftsministeriums sind hier lediglich Nutzerinnen und haben somit begrenzten Einfluss auf die Bausubstanz selbst, entrichten teilweise jedoch die Betriebskosten aus dem eigenen Haushalt. Somit ist es schwierig Investitionen in Bau und Betrieb, die etwa auf die Einsparung von Energie ausgelegt sind, zu refinanzieren. Hier braucht es eine engere Zusammenarbeit dieser beiden Ministerien und neue Finanzierungskonzepte für Sanierungsmaßnahmen.

Bei den Neubaustandards der Gebäude muss die Landesbauordnung insoweit angepasst werden, dass die relevante Metrik, nämlich Lebenszyklusemissionen pro Nutzer*in inklusive Malus bei grauer Energie im Falle des Rückbaus minimiert wird. Hierbei sind insbesondere niedrige Energiestandards, idealerweise Plus-Energie-Haus-Standard, als auch alternative Baumaterialien zu berücksichtigen.

Im Bereich des Energieverbrauchs gibt es eine Abstufung von Zielen nach ihrer Priorität. Das erste Ziel ist Suffizienz (die Reduktion des Energiebedarfs). Danach muss in der folgenden Reihenfolge auf die Ziele Effizienz (Reduktion von Energieverlusten), Eigenproduktion (Ausschöpfung des Potentials für die Eigenproduktion erneuerbarer Energien) und zuletzt auf den Einkauf erneuerbarer Energie gesetzt werden. Bei der eingekauften erneuerbaren Energie muss darauf geachtet werden, dass die Vergütung dieser den Neuanlagenbau innerhalb Deutschlands finanziert und somit die Energiewende vorantreibt.

Zuständigkeit: Andreas Bauer

Verpflegung


Zuständigkeit: David Kopp

Forschung und Lehre

a. Forschung

Durch Förderung von Forschung mit Nachhaltigkeitsbezug werden Anreize geschaffen, Forschung voranzutreiben, die das Erreichen der 17 UN-Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung[7] unterstützt. Die Erkenntnisse müssen öffentlich und frei zur Verfügung stehen.

Um Forschung an und mit der Zivilgesellschaft zu betreiben sind Reallabore ein wichtiges Instrument, welches direkt auf Transformationsprozesse abzielt. Dieses sollte weiter ausgebaut und mit mehr finanziellen Mitteln unterstützt werden.

b.    Lehre

Zu den Zielen des Studiums sollte nicht nur die fachliche Ausbildung gehören. Um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden, werden Kompetenzen zur aktiven Mitgestaltung einer nachhaltigen Gesellschaft und zur interdisziplinären Zusammenarbeit benötigt. Hierfür müssen entsprechende Bildungsangebote flächendeckend bereitgestellt und in alle Curricula auch als verpflichtende Module integriert werden. Darüber hinaus sollten Räume geschaffen werden, um die Bedeutung und die Auswirkungen der eigenen Fachdisziplin auf die Gesellschaft und die Natur zu reflektieren und zu diskutieren.

Studentisches Engagement nach dem Konzept Bildung für Nachhaltige Entwicklung soll vom Land unterstützt werden, denn Lernen findet auch außerhalb der Curricula statt. Ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Bildung ist themenbezogenes Engagement in Nachhaltigkeitsgruppen. Neben den Hochschulen soll auch das Land dieses Engagement fördern.

Zuständigkeit: Natalie Kunz

Transfer

Zuständigkeit: Rahel Meier


  • Keine Stichwörter