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  1. Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Organ der Grünen Hochschulgruppe Stuttgart. Sie setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen.

  2. Die MV bestimmt die Grundlinien der politischen und organisatorischen Arbeit der Grünen Hochschulgruppe Stuttgart. Nur sie kann ein Grundsatzprogramm verabschieden und die Satzung ändern.

  3. Beschlussfähig ist die MV, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Wenn die Anzahl der Mitglieder der GHG geringer als fünf ist, genügt für die Beschlussfähigkeit, dass alle Mitglieder anwesend sind.

  4. Zur Mitgliederversammlung muss zwei Wochen vorher eingeladen werden. Die Einladung ergeht durch die Sprecher*innen schriftlich per E-Mail.

  5. Jedes Semester muss mindestens eine ordentliche (Franzi) eine Mitgliederversammlung stattfinden.

  6. Eine außerordentliche (Franzi) MV kann auf jeder offiziellen Versammlung in Auftrag gegeben werden, sofern sich mindestens zwei anwesende Mitglieder dafür aussprechen. Der Vorstand hat in diesem Fall eine Woche Zeit, um zu einer Mitgliederversammlung einzuladen. Die Mitgliederversammlung muss innerhalb von vier Wochen nach dem Ergehen des Auftrags stattfinden.

  7. Die Mitgliederversammlung wählt eine*n Campusgrüncampusgrün-Rätin/-Rat nach §5 der Satzung des Verbandes Campusgrün campusgrün Baden-Württemberg für die Dauer eines Semesters. Aufgabe der Rätin/des Rats ist die Vernetzung zwischen Landesverband und Grüner Hochschulgruppe. (Franzi)

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