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Schlüssel

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Die Beschlussfassung über Anträge erfolgt im Anschluss an die Beratung. Auf Antrag von einem Drittel der anwesenden Mitglieder ist eine erneute Beschlussfassung über den Antrag in einer folgenden Sitzung notwendig. Die LAK kann beschließen, bei der folgenden Behandlung keine Änderungsanträge zuzulassen.

§ 22

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Verfahrensordnunganträge

(1) Anträge zur Verfahrensordnung befassen sich mit dem Verlauf der Sitzung. Darunter fallen beispielsweise

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