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Es kann eine Ja-, Nein- oder Enthaltungs-Stimme abgegeben werden. Übersteigt die Anzahl der Enthaltungen in einer der Mehrheiten jene der übrigen abgegebenen Stimmen, so ist der Antrag oder der/die Bewerber*in mit Enthaltungsmehrheit abgelehnt. Bei Stimmengleichheit in einer der beiden Mehrheiten ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.
Anzahl Studierende | ≤3000 | ≤7000 | ≤11000 | ≤15000 | ≤23000 | ≤31000 | >31000 |
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Anzahl Stimmen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
1-3000 Studis
3000-15000 Studis
15000+ Studis (bis 35000)
Variante 2:
(3) Die LAK beschließt in einfacher Mehrheit nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität. Hierbei besitzt jede Studierendenschaft mindestens eine Stimme, die maximale Stimmanzahl beläuft sich auf 7 Stimmen. Die genaue Stimmanzahl richtet sich hierbei nach Tabelle 2.
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Es kann eine Ja-, Nein- oder Enthaltungs-Stimme abgegeben werden. Übersteigt die Anzahl der Enthaltungen in einer der Mehrheiten jene der übrigen abgegebenen Stimmen, so ist der Antrag oder der/die Bewerber*in mit Enthaltungsmehrheit abgelehnt. Bei Stimmengleichheit in einer der beiden Mehrheiten ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.
Anzahl Studierende | ≤3000 | ≤7000 | ≤11000 | ≤15000 | ≤23000 | ≤31000 | >31000 |
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1-3000 Studis
3000-15000 Studis
15000+ Studis (bis 35000)
Anzahl Stimmen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
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(4) Die LAK ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen ist und mindestens ein Viertel der Mitglieds-Studierendenschaften vertreten ist. Waren zwei Sitzungen in Folge nicht beschlussfähig, kann die Verfahrensordnung Abweichungen formulieren. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn jeder Sitzung festzustellen und auf Antrag zu überprüfen.
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