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Psychische Beratungsstellen an vielen Standorten (bekanntlicherweise) überfördert. Förderung der psychotherapeutischen Beratungsstellen (PBS)


Ein Studium ist neben vielen Freiheiten auch geprägt von Herausforderungen und Frustmomenten. Um diese zu überwinden brauchen viele Studierende vor allem ihr soziales Umfeld. Die Coronamaßnahmen haben die Studierenden dabei bisher auch in besonderer Härte getroffen. Seien es der harte Lockdown im letzte Winter, der in einem 8m² WG-Zimmer etwas völlig anderes war, als in einem Einfamilienhaus, das Schließen von Freizeiteinrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Besonders auch die sozialen Veranstaltungen am Campus haben stark gelitten. Gerade in den Semestern, die wärend Corona ihr Studium beginnen mussten merken wir hier nun die verheerenden Folgen in den Rückmeldungen zur psychosozialen Lage. Viele sind resigniert, verunsichert und vereinsamt oder möchten einfach komplett aufgeben.

Es ist nun essentiell hier schnell und auf allen Ebenen entgegen zu wirken.

Zum einen muss der erfreulicherweise auch bereits angegangene Ausbau der psychosozialen Beratungen schnell vorranschreiten, zum anderen müssen aber auch die Ursachen dringlichst angegangen werden.

Der Infektionsschutz ist dabei grundlegend wichtig, doch genauso ist es die psychische Gesundheit. Dort wo sich diese entgegenstehen müssen Abwägungen getroffen werden. Hierbei muss auch die äußerst hohe Impfquote von deutlich über 90% unter den Studierenden klare berücksichtigung finden.

Vorlesungen, aber insbesondere auch Übungen und Tutorien müssen auch weiterhin in Präsenz möglich bleiben. Eine Schließung von Universitäten darf nur als letztes Mittel zur Bekämpfung der Pandemie verbleiben.

Auch stehen die Klausuren schon bald vor der Tür. Zur Prüfungsvorbereitung müssen auch Lerngruppen wieder ermöglicht werden.

Gruppen sollen sich (unter Einhaltung von 2G/2G+ Regelungen) auch ohne Abstände und Maskenpflichten zum Lernen in Räumen der Hochschulen treffen können. Alles andere scheint uns absurd, solange sie das selbe in Kneipen dürfen.

Weiterhin müssen die Veranstaltungen, die dem Austausch und der Vernetzung der Studierenden dienen, wie sie auch von den Studierendenschaften organisiert werden, klare Berücksichtigung in den Verordnungen finden. Dass bei der aktuellen Infektionslage keine Ausschweifenden Partys mit tausend Gästen an der Hochschule stattfinden sollten ist dabei klar, aber gerade kleinere Veranstaltungen mit 50 bis 100 Teilnehmenden müssen dringend wieder ermöglicht werden. 

Insbesondere bei Masken- und Abstandsregelungen sind hierbei auch Lockerungen notwendig, die dafür durch strengere Zugangsvorraussetzungen wie 2G+ ersetzt werden können. Auch hier sollte sich als Mindestmaß daran orientiert werden, was an anderer Stelle erlaubt ist.

  1. Umgang der Notverordnungen