Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.
Comment: zurückgeholt von v. 29

An das Rektorat der Universität Stuttgart

Das Studierendenparlament der Studierendenvertretung stuvus hat am 21.04.2021 folgende Positionierung zum Themenkomplex Corona beschlossen.

Zur Situation der Lehre an der Universität Stuttgart

Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Vorgabe der Lehre (vgl. Schreiben vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) vom 25. Januar 2021 "Inkrafttreten des 4. Hochschulrechtsänderungsgesetzes") sollten besser ausgeschöpft werden.

Dies bedeutet für uns:

  • Jede Lehrveranstaltung soll audiovisuell unterstützt werden.
  • Eine möglichst schnelle Bearbeitung der Mails und bei längerer Abwesenheit eine Abwesenheitsnotiz und gegebenenfalls Verweis auf Kolleg*innen.
  • Insbesondere Erstsemester müssen mehr unterstützt werden. Hierbei können digitale Meetings helfen. 

Wir Studierenden wünschen uns wie die Dozierenden und Mitarbeitenden vermutlich auch eine baldige Rückkehr zur Präsenzlehre. Uns ist bewusst, dass dies verantwortungsbewusst geschehen muss und mit den aktuellen Inzidenzwerten keine Option ist. Wir möchten an dieser Stelle auch betonen, dass wir weder uns selbst noch unsere Mitmenschen gefährden möchten und mit einer Öffnung der Universitäten zu einer Verschlechterung der Corona-Krise beitragen möchten. Sollte das Wintersemester 2021/2022 jedoch wieder ein digitales Semester werden, so würde dies bedeuten, dass viele Studierende zwei Jahre nur noch für Prüfungen, wenn überhaupt, in der Universität waren. Für Studienanfänger*innen sehen wir das noch problematischer. Es sollte also Priorität sein, dass die Studierenden wieder an die Universität kommen. Hierfür wünschen wir uns Pläne, die den Umständen entsprechend angepasst sind. Vorstellbar wäre ein Hybridmodell für Studienanfänger*innen, wie es bereits im Wintersemester 2020/2021 angedacht war. Sollte sich die Lage in Baden-Württemberg bessern und es rücksichtsvoll umsetzbar sein, dann wünschen wir uns natürlich eine Rückkehr zur Präsenzlehre und an die Universität für alle Studierenden. Je nach Lage wäre es auch denkbar, diese Rückkehr nur für kleinere, interaktivere Lehrveranstaltungen wie Seminare, Übungen und Lektürekurse zu ermöglichen, bei denen nur eine begrenzte Personenzahl vor Ort ist. Vorlesungsaufzeichnungen würden Ansammlungen von vielen Personen vermeiden und können auch digital gut umgesetzt werden (siehe Ergebnisse der stuvus-Umfrage).

Die digitale Lehre hat uns aber auch positive Aspekte gebracht. So begrüßen wir Studierenden die Einführung und den Ausbau von Vorlesungsaufzeichnungen. Auch für Studierende mit Behinderungen stellen sie eine wertvolle Ergänzung zur Lehre dar. Sehbehinderte, Hörgeschädigte aber auch Mobilitätseingeschränkte haben derzeit Vorteile durch die digitale Lehre. Für einen maßgeblichen Fortschritt der Inklusion an der Universität ist es uns ein Anliegen, dass die erstellten Vorlesungsaufzeichnungen weiterhin zur Verfügung stehen und auch bei einer Rückkehr zum normalen Universitätsbetrieb weiterhin Aufzeichnungen angefertigt und geteilt werden.

Zur Prüfungs-Situation

Als Nachteilsausgleich für die erschwerte Lehr- und Lernsituation soll für alle Studierenden ein "Freiversuch" eingeführt werden. Über 11.000 Studierende haben eine Petition für solch einen Freiversuch im Sommersemester 2020, dem ersten "Corona-Semester", unterschrieben. Bereits in der stuvus-Umfrage zur digitalen Lehre im Sommersemester 2020 gaben Studierende an, dass sie sich einen Freiversuch wünschen. In der stuvus-Umfrage zur digitalen Lehre im Wintersemester 2020/2021 bejahten 80% der Befragten die Frage, ob sie sich für die kommende Prüfungsphase einen Freiversuch wünschten. Auch das Studierendenparlament der Universität Stuttgart beschloss bereits Juli 2020 eine Positionierung für einen Freiversuch. Bislang scheiterte die Einführung des Freiversuchs daran, dass die Universitätsleitung die Verantwortung beim MWK sah, während das MWK die Verantwortung der Universitätsleitung zuschrieb. Es kann nicht sein, dass die Studierenden darunter leiden, dass sich niemand für diese Entscheidung zuständig fühlt. Andere Universitäten in Deutschland wie die Universität Wuppertal haben solch einen Freiversuch bereits eingeführt. Wer während Corona an der Universität Stuttgart oder einer anderen Universität in Baden-Württemberg studiert, steht schlechter da. Wie sich das auf die Noten und die späteren Jobchancen auswirkt, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit sagen, aber wir befürchten eine negative Auswirkung für all die, die in dieser schwierigen Zeit ohne Nachteilsausgleich studieren mussten.

Sofern eine Take-Home-Klausur, das heißt eine unbeaufsichtigte Klausur mit angemessener Bearbeitungszeit ohne Einschränkung der Hilfsmittel, fachlich angemessen ist, sollten diese durchgeführt werden.

Eine Online-Prüfung mit Proctoring lehnen wir aus persönlichkeitsrechtlichen Bedenken ab. Wir halten es für übergriffig und nicht für vertretbar, Eyetracking zu benutzen oder sich mit einer oder mehreren Kameras filmen zu lassen.

Für Studierende mit chronischen Erkrankungen muss auf Wunsch ein separater Prüfungsraum zur Verfügung stehen. Dies funktioniert in den meisten Fällen momentan gut, allerdings möchten wir diese Möglichkeit abgesichert haben. Es kann nicht sein, dass Studierende mit chronischen Erkrankungen zwischen ihrer Gesundheit (und im schlimmsten Fall ihrem Leben) und ihrem Studium entscheiden müssen. Selbiges gilt auch für Haushaltsangehörige von Personen mit chronischen Erkrankungen, wenn sich diese aufgrund ihrer Erkrankungen oder Schwierigkeiten bei der Impfterminvergabe (noch) nicht impfen lassen können. Wir fordern, dass die Dozierenden über diese Möglichkeit informieren und bei Inanspruchnahme dieses Angebots den separaten Prüfungsraum auch ermöglichen.

Zur Prüfung gehört auch die Prüfungseinsicht. In manchen Bereichen wird diese aktuell vorbildlich durchgeführt und darüber freuen wir uns sehr. Von vielen Seiten hören wir aber auch, dass eine Prüfungseinsicht nicht angeboten wird und die Studierenden vertröstet werden. Da die Prüfungseinsicht allerdings sehr wichtig ist, ist dieser Zustand für uns nicht hinnehmbar. Wir fordern verbindliche Vorgaben von der Universität, dass und wie die Prüfungseinsichten stattfinden sollen, um zum einen das Recht der Studierenden zu wahren und zum anderen auch im Rahmen einer Prüfungseinsicht für ausreichenden Schutz für Mitarbeitende und Studierende zu sorgen. Sofern die Pandemielage keine Prüfungseinsicht in Präsenz erlaubt, sollte Studierenden ein Scan der Prüfung zugeschickt werden.

Die Abgabe von schriftlichen Arbeiten sollte so risikoarm und kostengünstig wie möglich ablaufen. Eine Lösung dafür ist beispielsweise, dass die Abgabe der Arbeit digital fristgerecht stattfindet und auf die gedruckte Variante bei normalen Hausarbeiten verzichtet wird beziehungsweise bei Abschlussarbeiten über die Hauspost nachgereicht werden kann. 

Zur Lern- und psychischen Situation der Studierenden

Wie beschrieben ist die individuelle Lernumgebung zu Hause oft schlecht und benachteiligt Studierende, die z.B. in kleinen WG-Zimmern oder großen, lauten Familien leben.

  • Die Universität sollte die psychologischen Beratungsangebote stärker bewerben.
  • Die stuvus fordert die Uni Stuttgart auf, die sichere Öffnung von Lernräumen und Bibliotheken zu ermöglichen.Die Öffnungsperspektive der Universitätsbibliothek an beiden Standorten muss endlich sichergestellt werden. Es kann nicht sein, dass von der Studierendenvertretung erwartet wird, die Anschaffung von Geräten zur Belüftung zu finanzieren, und nach einer Ablehnung der Ist-Zustand akzeptiert wird.
  • Studierende des ersten und zweiten Studienjahres müssen aktiver unterstützt werden, Lerngruppen zu finden. Denkbar sind uniweite Programme ähnlich zum Lerngruppen-Finder der Fachgruppe Maschinenbau & Co.
  • Eine normale Leistung ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Dies muss auch von Seite der Dozierenden berücksichtigt werden, indem z.B. Fristen für Abgaben flexibel gestaltet werden.

Zur Rolle der Studierenden und der Universität in der Pandemiebekämpfung

Wir wünschen uns einen Stufenplan, der genau regelt, unter welchen Bedingungen und wann ein Präsenzbetrieb an der Universität wieder möglich ist. Diesen Stufenplan gab es bereits für andere Bereiche des öffentlichen Lebens. 

Die Corona-Impfungen sind aktuell unser Weg aus der Pandemie. Geimpfte Menschen schützen nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Mitmenschen und sorgen ab einer bestimmten Prozentzahl in der Bevölkerung für Herdenimmunität. Auch während die Impfpriorisierung noch läuft, impfen bereits in Unternehmen wie VW und BASF Betriebsärzt*innen die berechtigten Mitarbeitenden. Wenn die Impfpriorisierung aufgehoben wird, werden in diesen Unternehmen voraussichtlich alle Mitarbeitenden geimpft werden können. Da die Impfung auch die Rückkehr des normalen Lebens an die Universität ermöglicht, wünschen wir uns, dass die Universität ebenfalls vor Ort ihren Angehörigen ein Impfangebot macht. Dazu zählen nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die Studierenden, welche bei beispielsweise der Grippe-Impfung im Wintersemester 2020/2021 ausgeschlossen waren. Durch das zusätzliche Impfangebot hätten die Studierenden und Mitarbeitenden so früher die Möglichkeit, geimpft zu werden und ein Normalbetrieb an der Universität wäre früher möglich. Da die Studierenden die Zukunft des Landes sind, wie der Bundespräsident in seiner Rede am 12. April 2021 betonte, sollte dieses Impfangebot auch im Interesse des Landes sein. Denkbar wären zusätzlich, besonders in dem Zeitraum, in dem viele Angehörige der Universität noch nicht geimpft werden konnten, Schnelltests an der Universität anzubieten und so beispielsweise Präsenzlehre in kleinen Gruppen zu ermöglichen. Seit dem 19.04.2021 ist es für das Rektorat rechtlich möglich, für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen negative Schnelltests zu verlangen. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, fordern wir, dass entsprechende Tests auch für die Studierenden durch die Universität angeboten werden müssen.

Zudem sollte die Universität darauf achten, dass keine falschen Aussagen bezüglich der Impfung und Corona auf dem Campus kursieren. Dazu zählt auch das Entfernen von Corona-leugnenden Schriften auf dem Universitätsgelände. Auch die Anschaffung von Masken für die nicht-studierenden Beschäftigten ist ein guter Schritt, um das Virus einzudämmen. Leider tragen viele Mitarbeitende der Universität Stuttgart die Masken falsch oder gar nicht, sogar in den Universitätsgebäuden, in denen für alle eine Maskenpflicht gilt. Während die Studierendenvertretung darauf hingewiesen wird, sie solle die Studierenden auch über ihre Kanäle darauf hinweisen, dass sie sich an die Maskenpflicht halten sollen, konnten wir eine ähnliche Aufforderung an die Mitarbeitenden bisher noch nicht feststellen. Das Eindämmen der Pandemie durch Masken ist auch Aufgabe der Mitarbeitenden der Universität. Wir erwarten, dass die Universität Stuttgart in Zukunft stärker darauf achtet, dass alle Angehörigen der Universität sich an die Corona-Verordnung des Landes und der Universität halten und gegebenenfalls auch die eigenen Mitarbeitenden ermahnt. 

Besonders das Sozialleben wurde im Rahmen der Corona-Pandemie reduziert, auch von Studierenden. Umso wichtiger sind soziale Aktivitäten, sobald sie in einem verantwortungsbewussten Rahmen mit Blick auf die Pandemie möglich sind. Viele Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/2020 angefangen haben zu studieren, haben noch keinen Anschluss gefunden. Von vielen Erst- und Zweitsemesterstudierenden hören wir, dass sie keine Personen aus ihrem Studium kennen und digital keine Kontakte knüpfen können. Uns ist bewusst, dass soziale Veranstaltungen mitten in der Krise nicht verantwortungsbewusst sind. Wir sind aber bereit, mit sozialen Veranstaltungen zu starten, sobald dies legal und rücksichtsvoll machbar ist. Wir hoffen hierbei auf das Verständnis und die Unterstützung der Universitätsleitung und deren Mitarbeitenden. Die vermutlich nächstmöglichen Zeitpunkte für soziale Aktivitäten wären der Campus Beach 2021 und die Erstsemestereinführung im Oktober 2021. Wenn das Pandemie-Geschehen es zulässt, möchten wir den Studierenden auch in Präsenz mit entsprechenden Personenzahlen Angebote machen. Wir hoffen, dass die Universitätsleitung und -verwaltung sich dem nicht unverhältnismäßig in den Weg stellen.




Unterzeichnen


ConfiForms (FormView) Registrations Control
redirectUrlhttps://wiki.stuvus.uni-stuttgart.de/x/IoHMBw
pageTitleConfiforms - offener Brief Corona
formNamegruppe
registrationMessageDanke!
registrationButtonLabelAbschicken
typeEmbedded

Unterzeichnen als Gruppe

nametrue

kontaktpersonVerantwortliche Persontexttruetrue

emailVerantwortliche Persontexttruetrue

Datenschutzhinweise...
  • Die Daten werden auf einem Server der stuvus gespeichert, d.h. keine Dritten können darauf Zugriff bekommen.

  • Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

  • Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und ist nur für den Ersteller*innen des Formulars einsehbar.

  • Die Angabe einer Kontaktperson und der E-Mail-Adresse dient lediglich zur Verifikation. Diese Daten werden nicht weitergegeben und nur bei Bedarf in einem vertraulichen Rahmen einzelnen Angehörigen der Universität Stuttgart gezeigt.

consentVerantwortliche Persontexttruetrue





ConfiForms (FormView) Registrations Control
redirectUrlhttps://wiki.stuvus.uni-stuttgart.de/x/IoHMBw
pageTitleConfiforms - offener Brief Corona
formNameeinzelperson
presetValuespublic=0
registrationMessageDanke!
registrationButtonLabelAbschicken
typeEmbedded

Unterzeichnen als Einzelperson

nametrue

publicVerantwortliche Persontexttruetrue

emailVerantwortliche Persontexttruetrue

studyVerantwortliche Persontexttruetrue

Datenschutzhinweise...
  • Die Daten werden auf einem Server der stuvus gespeichert, d.h. keine Dritten können darauf Zugriff bekommen.
  • Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
  • Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und ist nur für die Ersteller*innen des Formulars einsehbar.
  • Bei Angabe, dass der Name nicht öffentlich angezeigt werden soll, werden stattdessen die Initialen angezeigt (Emilia Musterfrau → E. M.)
  • Die Angabe des Studiengangs / des Institutsnames ist optional. Wird dieser angegeben, wird dieser neben dem Namen bzw. den Initialen öffentlich angezeigt.

consentVerantwortliche Persontexttruetrue



Unterstützer*innen

Gruppen


ConfiForms ListView
pageTitleConfiforms - offener Brief Room of SilenceCorona
formNamegruppe
showRecordsCounttrue
showRecordsCountLabelAnzahl:


nameINLINE



Einzelpersonen

ConfiForms ListView
pageTitleConfiforms - offener Brief Room of SilenceCorona
formNameeinzelperson
showRecordsCounttrue
showRecordsCountLabelAnzahl:


public.id:0 AND !study:[empty]asFilterINLINE

name (truestudytrue)


public.id:0 AND study:[empty]asFilterINLINE

name


public.id:1 AND !study:[empty]asFilterINLINE

nameInitials (truestudy)


public.id:1 AND study:[empty]asFilterINLINE

nameInitials