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Finanzielle Chancengleichheit

BAFöG


Elternunabhängiges BAFöG:

Die Aktuelle Gesetzeslage besagt, dass Anspruch auf elternunabhängiges BAFöG erst bei einer Zweitausbildung besteht oder ohne Ausbildung mindestens fünf Jahre Erwerbstätigkeit vorliegen muss. Nach der Erstausbildung muss der Antragsteller mindestens drei Jahre erwerbstätig sein, d. h. bei einem Studium unmittelbar nach z. B. einer Berufsausbildung besteht kein Anspruch auf elternunabhängiges BAFöG.
Dadurch ist man bei Beginn des Studiums mindestens 23  Jahre alt und kann damit erst mit mindestens 27 mit dem Beruf anfangen.  Ein früherer Eintritt ins Berufsleben würde dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegen wirken.
Deshalb fordern wir, dass der elternunabhängige BAFöG-Anspruch, ab dem dritten Jahr der Erwerbstätigkeit ohne Ausbildung bzw. unmittelbar nach der Berufsausbildung besteht. Außerdem fordern wir, dass der Zusatz „Dies gilt nur, wenn man in diesem Fall sich selbst unterhalten kann“ gelöscht wird, da das Einkommen während einer Berufsausbildung in keinem Fall ausreichend ist um sich selbst zu unterhalten Außerdem fordern wir, dass Eltern, die Ihre Kinder während der Ausbildung unterstützen müsse, in jedem Fall und unabhängig vom Alter einen Anspruch auf Kindergeld haben.

Eine weitere aktuelle Vorrausetzung ist, dass man, wenn die vorhin genannten Bestimmungen nicht zutreffen, ein Mindestalter von 30 Jahren haben muss um Elternunabhängig gefördert zu werden.  Wir fordern, dass man das Alter auf 25 Jahre heruntersetzt, da Eltern ab diesem Zeitpunkt kein Kindergeld mehr bekommen und damit auch nicht mehr verpflichtet sind Ihre Kinder finanziell zu unterstützen. Eltern sollten davon ausgehen können, dass ihre Kinder ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr von ihnen abhängig sind.


Elternabhängiges BAFöG:

Zur Berechnungsgrundlage des BAFöG zählen weder die monatlichen Mieten noch die Hypothekendarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum. Hier entstehen für Eltern oft hohe Kosten.
Wir fordern, dass diese zur Berechnungsgrundlage ohne Ausnahmen geltend gemacht werden können.



Forderungen zum Thema bezahlbares Wohnen

Aktuell hat man nur dann ein Anrecht auf Wohngeld, wenn man „dem Grunde nach“ kein Anrecht auf BAFöG hat.
Wir fordern, dass es zusätzlich zum BAFöG ein Anrecht auf Wohngeld gibt, dessen Höhe sich nach den Mietpreisen in den Hochschulkommunen richtet, da die Wohnsituation in Städten verschieden ist und somit nicht im allgemeinen BAFöG- Antrag berücksichtigt werden kann. 
Außerdem fordern wir, dass Vermieter die an Studierende vermieten einen Zuschuss  erhalten, so dass die Miete für Studierende bezahlbar ist. Ein Beispiel hierfür ist die Stadt Freiburg, die bereits ein solches Konzept nachverfolgt.

Teilzeitbefristungsgesetz

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In Deutschland sprechen etwa 200.000 Menschen die Deutsche Gebärdensprache. Davon sind rund 80.000 gehörlos.


Angebote zum Erlernen der deutschen Gebärdenspra

Ausbau der Angebote für Studierende mit chronischen Erkrankungen

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