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Generell zum Thema Judentum mit jüdischen Studierenden arbeiten und nicht über Juden berichten bzw. lehren.


Antiziganismus 

Der Begriff Antiziganismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zigeunern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Antiziganismus ist ein Parallelbergriff zu Antisemitismus. Die Wirkungsweise von Antiziganismus liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zigeuner“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.

Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiziganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt. Aktuell wird in den Sinti und Roma Communities dieser Begriff auch kritisch diskutiert, da dieser „Ziganismus“ im Wort enthält.

Unsere Forderungen:

Offizielle Positionierung gegen Antiziganismus.

Aufklärung über Sinti*zze und Rom*nja an Universitäten fördern.

Kooperation mit Betroffenen und Antiziganismusbeauftragten.

Sensibilisierung der Studierendenschaft und Lehrschaft durch Veranstaltungen und Kooperationenzusätzliche Veranstaltungen mit Sinti*zze und Rom*nja.

Studierende mit Migrationshintergrund

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Anerkennung von Attesten ohne Krankheitsgrund

Kann an einer Prüfungsleistung nicht teilgenommen werden, muss ein ärztliches Attest vorgewiesen werden. Dieses muss an vielen Hochschulen (Quelle folgt) den Krankheitsgrund beinhalten. Gerade für Studierende mit psychischen Erkrankungen stellt dies eine Hürde d

Ausnahmen bei der vorgegebenen Tagesanzahl von Praxissemestern durch Krankheit zulassen

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