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TOP 3: Schlussbestimmungen

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Ergebnisse vom Miro-Board:


§ 15 Änderung der Geschäftsordnung

Geschäftsordnungsänderungen werden mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder der LAK beschlossen. Entwürfe dazu müssen mit der Einladung bereitgestellt werden und Abstimmungen sind auf der vorläufigen Tagesordnung anzukündigen.


  • 2 Varianten:
  1. Mehrheiten wie bei Beschluss im LHG (nur einfache Mehrheit der Studierendenschaften)
  2. Mehrheiten gekoppelt an Stimmrecht (je nach Entscheidung in §4)


§ 16 Weitere Ordnungen

Die LaStuVe ist berechtigt sich mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der LAK neben der Geschäftsordnung und der Finanzvereinbarung weitere Ordnungen und Satzungen zu geben. Entwürfe dazu müssen mit der Einladung bereitgestellt werden und auf der vorläufigen Tagesordnung angekündigt werden.


  • Mehrheiten gekoppelt an Stimmrecht (je nach Entscheidung in §4)


§ 17 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten

Die Geschäftsordnung und weitere Ordnungen und Satzungen treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt in Textform an die Mitglieder. Alle vorhergehenden Ordnungen und Satzungen treten damit gleichzeitig außer Kraft.


§ 18 Salvatorische Klausel

(1) Sollten Teile dieser Geschäftsordnung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsordnung. Sie bleiben weiterhin gültig.

(2) Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen.

(3) Enthält diese Geschäftsordnung rechtsunwirksame Bestimmungen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Geschäftsordnung rechtsunwirksam werden, ist eine Änderung der Geschäftsordnung unverzüglich in die Wege zu leiten.


Sonstige Anmerkungen:

  • Änderungen der Finanzvereinbarung nur mit 2/3 Mehrheit aller Mitglieder, nicht nur der Anwesenden
  • Name: Finanzordnung oder Finanzvereinbarung?

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