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  • In Studienfächern, in denen die Umsetzung von Lehre durch Onlineformate unmöglich ist, bedarf es der Möglichkeit Lehre in Kleingruppen oder Einzellehre zu ermöglichen (Gesang). Hierzu sind Auflagen und Konzepte zu erarbeiten.
  • Das Wissen und Engagement der Lehrenden zu digitalen Lernformaten ist stark unterschiedlich ausgeprägt. Um eine Einheitlichkeit der Digitalisierung der Lehre zu gewährleisten bedarf es Anreiszsysteme für verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen für das Lehrpersonal zu schaffen. Die hierfür anfallenden Kosten sollen durch einen zusätzlichen Haushaltstitel gewährleistet werden. (E-Scouts einstellen bspw.)
  • Die Digitalisierung sollte auch nach der Corona Krise Coronakrise beibehalten werden und Lerhformate sollten nach Möglichkeit zusätzlich digital angeboten werden. Der Stand der Digitalisierung sollte weiterhin ausgebaut werden und entsprechend Gelder eingeplant werden. 
  • Um der Prüfungsvorbereitung und Studierbarkeit gerecht zu werden sollen neben den Bibliotheken, Mensen und Studierendenwerken ebenfalls die Lernräume der Universitäten erneut geöffnet werden. Hierfür soll durch das Land eine Handlungshilfe an die Universitäten bei Bedarf gestellt werden.

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  • Coronaverordnungen sollen möglichst zeitnah nach dem Beschluss vorzugsweise zu den Geschäftszeiten eintreffen, sodass die Hochschulen und Studierendenschaften hierauf zeitnah reagieren können.



Forderungsbrief an Frau Theresia Bauer: 


Sehr geehrte Frau Bauer, 

in Anschluss an unsere Videokonferenz vom 19.05.2020 möchten wir uns mit diesem Schreiben mit konkreten Forderungen und konstruktiven Lösungsmöglichkeiten erneut bei Ihnen melden. Uns ist es ein wichtiges Anliegen aus der aktuellen Situation das Beste für unsere Studierendenschaften herauszuholen. Um dies gewährleisten zu können, müssen Schritte von Seiten des Landes folgen. Hierbei ist uns bewusst, dass vieles auf Hochschulebene möglich ist zu organisieren und durchzusetzen. Als Zusammenschluss der Studierendenschaften des Landes Baden-Württemberg wollen wir uns aber bewusst dafür einsetzen, dass wir einen einheitlichen Umgang mit der Coronakrise führen. Hier haben andere Länder, wie beispielsweise NRW, bereits konkrete Schritte in Bezug auf den Universitätsbetrieb eingeleitet und übergreifend für alle Hochschulen etabliert (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18405). Eine solche einheitliche Lösung wünschen wir uns auch für Baden-Württemberg. 

Wir möchten hierbei auch direkt unser Interesse an Mitarbeit bekunden. Generell wünschen wir uns einen regelmäßigeren Austausch mit der Landesebene, um unsere Anliegen und Forderungen mit Ihnen gemeinsam besprechen und umsetzen zu können. 

Nun zu unseren konkreten Forderungen und Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf die Situation an unseren Hochschulen durch die Coronapandemie: 

Bezug auf Lehre und Digitalisierung
  • Die Digitalisierung der Lehre und die Lehre im Allgemeinen bedarf in der jetzigen Situation mehr denn je eine umfangreiche Evaluation durch die Hochschulen. Aus diesen erhobenen Daten soll für die Zukunft ein Konzept erarbeitet werden, um für wiederkehrende schwierige Situationen auf den Ausfall von Präsenzlehre an den einzelnen Hochschulen vorbereitet zu sein. So soll die Lehre unter jeglichen Umständen in Zukunft gesichert werden und den Maßstäben gerecht werden. Hierbei sind wir der Meinung, dass eine universitätsübergreifende Evaluation zwingend notwendig ist um die Digitalisierung der Lehre und dessen aktuellen Stand, wie auch Unterschiede zwischen den Hochschulen zu erfassen. So können von Landesweite im Anschluss konkrete Maßnahmen getroffen werden. Gerade in Bezug auf die Finanzierung der Hochschulen ist dies zwingend notwendig. Bei der Erstellung, Auswertung und Analyse der Umfrage würden wir uns über eine Kooperation sehr freuen und unsere Mitarbeit anbieten wollen. 
  • Studiengänge in denen Praxisformate notwendig sind, um den Studiumsinhalt zu erfassen, müssen umstrukturiert werden. Es bedarf der Möglichkeit die Praxiserfahrungen nach der Coronapandemie nachzuholen, insofern nicht aktuell durch Konzepte Sicherheitsabstände und Hygienevorschriften eingehalten werden können.
  • Lehramtsstudierende müssen die Möglichkeit erhalten sich im Schulbetrieb einzubringen und ihre Praxiserfahrungen zu sammeln. Referendariate dürfen nicht aufgrund der Coronakrise abgesagt werden
  • Das Wissen und Engagement der Lehrenden zu digitalen Lernformaten ist stark unterschiedlich ausgeprägt. Um eine Einheitlichkeit der Digitalisierung der Lehre zu gewährleisten bedarf es Anreiszsysteme für Weiterbildungsmaßnahmen für das Lehrpersonal zu schaffen. Die hierfür anfallenden Kosten sollen durch zusätzliche Haushaltmittel gewährleistet werden. Möglich wäre hier beispielsweise die Einstellung sogenannter E-Scouts, die dafür zuständig sind den Lehrenden die digitalen Angebote des Lehrens umfangreich nahe zu bringen. 
  • Die Digitalisierung sollte auch nach der Coronakrise beibehalten werden und Lehrformate sollten nach Möglichkeit zusätzlich digital angeboten werden. Der Stand der Digitalisierung sollte weiterhin ausgebaut werden und entsprechend Gelder eingeplant werden. 
  • Um der Prüfungsvorbereitung und Studierbarkeit gerecht zu werden sollen neben den Bibliotheken, Mensen und Studierendenwerken ebenfalls die Lernräume der Hochschulen erneut geöffnet werden. Hierfür soll durch das Land eine Handlungshilfe an die Hochschulen bei Bedarf gestellt werden.


Bezug auf Prüfungen
  • Die Prüfungen während der Corona Pandemie sollen als Freiversuch gezählt werden. Dementsprechend soll eine nicht bestandene Prüfung nicht als verfehlter Prüfungsversuch zählen. Durch die stark abweichenden Modalitäten von Klausuren soll hierdurch verhindert werden, dass Studierende aufgrund der schwierigen Prüfungsvorbereitung und Ungewissheit durch die Pandemie ein Nachteil zukommt. Uns ist bewusst, dass die Vergleichbarkeit zwischen den Jahrgängen gewährleistet bleiben muss. Durch die erschwerten Studienbedingungen und psychischen Belastungen sehen wir eben diese jedoch nicht mehr als gegeben. Studierende, wie auch die Lehrenden selbst werden mit bis dato unbekannten Prüfung- und Lehrformaten konfrontiert. Durch diese unbekannte Situation ist es fahrlässig mit den Prüfungen und deren Vergleichbarkeit zu verfahren, wie bisher. Es bedarf eine Anpassung an die Situation und den Schutz der Studierenden. 
  • Die Prüfungsformate sowie die Prüfungstermine sind den Studierenden pro Kurs jeweils mindestens vier Wochen im Voraus mitzuteilen, sodass eine Vorbereitung auf die Prüfungen gewährleistet werden kann.
  • Die Umsetzung von Prüfungen muss ebenfalls digital zur Ergänzung der analogen Prüfungen möglich sein, um insbesondere Studierenden die nicht vor Ort sein können, die Studierbarkeit zu gewährleisten.
  • Der Datenschutz bei den Prüfungen muss gewährleistet sein, um die Prüfungen digital stattfinden lassen zu können. 


Bezug auf Anrechnung des Semesters
  • Das Frühjahrs/Sommersemester soll nicht als Fachsemester angerechnet werden, sondern als reines Kann-Semester. Dementsprechend soll das Frühjahrs/Sommersemester nicht in die Anzahl der studierten Fachsemester zählen.
  • Es muss rücksichtsvoll mit den Regelstudienzeiten und Folgereglungen umgegangen werden.
  • Auch für Diplomstudierende muss die Regelstudienzeit um ein Semester erhöht werden.
  • Die Fristen auf Antrag eines Urlaubssemesters müssen situationsbedingt angepasst und verlängert werden. 


Bezug auf das Herbst/Wintersemester 2020/2021
  • Die Situation der Pandemie kann in ihrem weiteren Verlauf nicht vorhergesehen werden. Trotz der unsicheren Lage bzw. gerade wegen dieser Unsicherheit fordern wir ein klares Konzept für das Wintersemester. Insofern die Lehre weiterhin digital erfolgen soll, erwarten wir einen klaren digitalen Fahrplan. Hierbei soll vor allem auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Hochschulen in Themenbereichen, in denen es sich anbietet, zusammenarbeiten und Lehre über die eigenen Hochschulgrenzen hinaus auch anderen Studierenden der Hochschulen im Land BaWü gestalten.
  • Es sollte eine Entscheidung getroffen werden, in welchem Format das Wintersemester stattfinden soll, sprich reine digitale Lehre, Präsenzlehre oder eine Kombination beider Formen.


Bezug auf Gleichstellung
  • Nicht alle Studierende besitzen die nötige technische Ausstattung, um an der Onlinelehre teilnehmen zu können. Es muss im Rahmen der finanziell bereitgestellten Mittel für die Hochschulen ein solcher Kostenfaktor einberechnet werden, damit die Hochschulen Verleihgegenstände bereitstellen können. Die Hochschulen stehen folgend in der Verantwortung einem jeden Studierenden die Teilhabe an der Onlinelehre durch die Bereitstellung entsprechender technischer Ausrüstung zu ermöglichen.
  • Durch unterschiedliche Bedingungen der Studierenden (Studierende mit Kind, Auslandsstudierende in unterschiedlichen Zeitzonen, Internetverbindung usw.) ist die Teilnahme an der Onlinelehre teils nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Durch diese Umstände ist die Aussetzung der Mitarbeits- bzw. Anwesenheitspflicht an allen Hochschulen zwingend notwendig.
  • Die Online Materialien sollen bis zur Prüfungsphase digital zur Verfügung gestellt werden, um die individuelle Tagesplanung von Studierenden zu ermöglichen. 
  • Viele Studierende befinden sich in psychisch schwierigen Lagen. Die Coronakrise und ihre Auswirkung auf die Hochschule, die Planungsunsicherheiten und die Ungewissheit setzt einer breiten Masse an Studierenden psychisch zu. Um den Studierenden die nötigen Hilfen zu geben, müssen Gelder für die Aufstockung psychologischer Beratungsangebote der Studierendenwerke mobilisiert werden. Hierzu bedarf es einer konkreten Absprache mit den Studierendenwerken, die eine Abfrage an nötigen Zusatzhilfen bedarf.
  • Studierende mit Kind sollen bei der Vergabe von Kitaplätzen wie Arbeitnehmende im Homeoffice behandelt werden.


Bezug auf finanzielle Lagen der Studierenden
  • Die Studierenden können das Angebot des Semestertickets durch die aktuelle Lage nicht mehr bzw. nur bedingt nutzen. Wir fordern eine kulante Rückerstattungsmöglichkeiten bzw. eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Semestertickets für Studierende, die ein Semestertickets erworben haben. 
  • Ausländische Studierende erhalten aktuell wenig Nutzen von ihrem Semester und konnten teilweise nicht einmal nach Deutschland einreisen. Hierdurch fallen für Auslandsstudierende Kosten an, denen keinerlei bzw. zu geringe Leistungen gegenüberstehen. Wir fordern somit die kulante Rückerstattung der Semesterbeiträge für ausländische Studierende.
  • Die in Form von Darlehen ausgezahlten Nothilfefonds an Studierende erfüllen nicht die realen Bedürfnisse der Studierenden in Notlagen. Wir fordern, um allen Studierenden eine Weiterführung ihres Studiums zu ermöglichen und Existenznöten entgegenzusteuern eine Aufstockung der Hilfen auf 20 Millionen Euro zum jetzigen Zeitpunkt. Zudem sollen die Hilfen nicht zurückgezahlt werden müssen. Insofern die Gelder ausgeschöpft sind und weiterer Bedarf besteht, fordern wir eine Aufstockung des Budgets in der notwendigen Höhe, um keine*n Studierenden in Existenznöten alleine zu lassen. Hierbei ist die weitere Entwicklung der Pandemie zu betrachten und die mögliche Verlängerung der Hilfen. 
  • Mietverhältnisse bei den Studierendenwerken sollen einfach aufkündbar gemacht werden, insofern Studierende die Wohnmöglichkeiten nicht bzw. nicht mehr nutzen. Dies kann bedingt sein durch eine frühzeitige Abreise bzw. einen erneuten Einzug bei der Familie. Insbesondere bei ausländischen Studierenden, die nicht nach Deutschland einreisen können beziehungsweise dürfen, muss dies beachtet werden.


Bezug auf Haushalt der Hochschulen
  • Durch die aktuelle Lage entsteht eine Verschiebung der Studienstruktur. Viele Studierende werden in den folgenden Semester Kurse belegen, welche sie unter den jetzigen Umständen nicht absolvieren konnten. Somit müssen Kurse teilweise wieder und verstärkt angeboten werden. Diese Kurse müssen durch Mittel des Landes ausfinanziert werden.
  • Um Hygienekonzepte einhalten zu können bedarf es zusätzliche Mittel durch das Land, um der aktuellen Lage gerecht zu werden. 
  • Um der Digitalisierung der Lehre gerecht zu werden, bedarf es im Anschluss an die Evaluation der aktuellen Umstände des digitalen Lehrens einen konkreten Plan der Finanzierung zu schaffen, der die Professionalisierung der Digitalisierung vorantreibt. 


Bezug auf Wahlen zu studentischen Gremien
  • Durch die Coronakrise wurden viele Wahlen der Studierendenschaften abgesagt. Um die Studierendenschaften dauerhaft handlungsfähig zu halten, ist es zwingend notwendig Wahlmöglichkeiten zu etablieren. Hierzu müssen, wie zu Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen auch, Konzepte zu durchführbaren Wahlen vorgelegt werden, welches flächendeckend an allen Hochschulen verwendet werden könnten und rechtlich sicher sind. 
Bezug auf Generelles
  • Coronaverordnungen sollen möglichst zeitnah nach dem Beschluss vorzugsweise zu den Geschäftszeiten eintreffen, sodass die Hochschulen und Studierendenschaften hierauf zeitnah reagieren können.


An dieser Stelle möchten wir uns für den ersten Austausch mit Ihnen bedanken. Mit dieser Zusammenfassung der Forderungen und Lösungsmöglichkeiten der Studierendenschaften Baden-Württembergs möchten wir eine mögliche Verordnung seitens des Landes vorantreiben. Auf einen weiteren Austausch und eine gemeinsame Lösungserarbeitung freuen wir uns sehr. 

Wir freuen uns auf Ihre baldige Rückmeldung. 


Mit freundlichen Grüßen 

Die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg 



Pressemeldung 

Am Dienstag, den 19.05.2020, fand eine Videokonferenz zwischen der Ministerin für Forschung, Wissenschaft und Kunst Baden-Württembergs, Theresia Bauer, und Vertreter*innen der Studierendenschaften der Hochschulen in Baden-Württemberg statt. Thema? Die aktuelle Lage der Lehre und Studienbedingungen an den Hochschulen. Schnell wurde hierbei klar, dass auf die Konferenz keine konkreten Lösungen und Maßnahmen zu erwarten sind, die unsere Lagen verbessern. In gerade einmal 1 1/2 Stunden sollten alle Hochschulen über die Situation an den einzelnen Hochschulen informieren. Wenn Kritik an den Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise durch das Land und Ministerium aufkam, wusste Frau Bauer geschickt jegliche Verantwortung von sich zu weisen. Entweder verwies sie auf die höhere Ebene, den Bund, oder aber auf die einzelnen Hochschulen selbst. Aus studentischer Sicht enttäuschend und absolut nicht zielführend. Dies hat uns dazu veranlasst im Anschluss an die Videokonferenz innerhalb der Studierendenschaften der Hochschulen Baden-Württembergs ein konkretes Forderungsschreiben an das Ministerium zu verfassen. Hierbei werden unter anderem ein langfristiger Fahrplan für die Digitalisierung der Lehre, eine Aufstockung der Gelder für Studierende in Not, die Einführung eines Kann-Semesters und die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln für Studierendenwerke und der Ausbau psychologischer Beratung gefordert. Sie wollen wissen, was genau in den Hochschulen an Problemen vorherrschen und was wir fordern? Schauen Sie gerne auf unserer Website der Landesstudierendenvertretung des Landes Baden-Württemberg vorbei! Liebe Ministerin, wir erwarten eine Antwort und konstruktive Arbeit, um die Studierbarkeit in unserem Land zu erhalten. Wir freuen uns auf eine effiziente und produktive Zusammenarbeit zur konkreten Lösungsfindung!



Website 


Im folgenden unsere Forderungen an Frau Theresia Bauer in Bezug auf die Auswirkungen der Coronapandemie auf unseren Hochschulen: