Versionen im Vergleich

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Es liegen 2 Fassungen vor und aktuell weitere Änderungen.

1. Ergänze in Z. 153:
Die praktischen Prüfungen an Musikhochschulen können nicht per Videotelephonat duchgeführt werden, sondern müssen in Präsenz stattfinden. Die praktischen Prüfungen im Herbst finden an Musikhochschulen bereits zum Ende des Sommersemesters statt, weshalb auch bei diesen Prüfungen eine Verschiebung in den Herbst (Oktober/November) möglich sein sollte. An den praktischen Prüfungen, vor allem an den integrativen Prüfungen müssen neutrale Prüfungsvorsitzende teilnehmen.

2. Ersetze Z. 207-8 durch:
b) Freiversuch
Ein Freiversuch, d.h. den Prüfungsversuch bei Nicht-Bestehen als "nicht unternommen" zu zhlen, kann ebenfalls für Erleichterung sorgen. Dies bedeutet, dass Studierende sich nicht damit konfrontiert sehen, bei endgültigem Nichtbstehen keine Chance auf Ergreifen des Lehrberufs mehr zu haben und mehrere Jahre umsonst studiert zu haben. Diese Möglichkeit existiert in der GymPO bereits, wenn die Zulassung zur Prüfung noch im 9. Semester erfolgt (vgl. § 26 Abs. 1 und 3 der GymPO I). Es wäre somit ein Leichtes, diese Regelung während der Corona-Situation auf alle Statsexamenskandidat*innen aller Lehramtsstudiengänge auszudehnen und ihnen somit Druck zu nehmen.

3. Streiche Z. 283

Diese Änderungen übernehmen die Antragsteller direkt.

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Nachfrage von Henrike Arnold, wann der Antrag denn eingegangen ist?Andreas : Der Antrag ging am 5.März ein von Lukas Pilz

Es folgt eine kurze redaktionelle Prüfung durch das Präsidium.

Louisa Schlesinger (PH Heidelberg) verlässt um 19:17 Uhr die Sitzung.

Andreas äußert, dass der Antrag von Lukas Pilz bereits am 5.3.2020 eingegangen ist, aber erst vorgestern in die Sitzungsunterlagen aufgenommen wurde.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Es folgt die Abstimmung über den Antrag: