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Referenz-Forderungskatalog vom AK Klima und Umwelt: https://lastuve-bawue.de/lak/arbeitskreise/ak-klima-umwelt/forderungskatalog-klima-und-umwelt/
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Präambel
Dieser Forderungskatalog ist das Produkt eines breiten Beteiligungsprozesses von Studierenden der Hochschulen in Baden-Württemberg, die sich für das Thema Gleichstellung interessieren. Wir sprechen uns gegen eine enge Verwendung aus des Begriffs "Gleichstellung" aus, welche nur die Gleichstellung von Frau und Mann beinhaltet. Gleichstellung definieren wir als die Bekämfpung sämtlicher Formen von Benachteiligungen beispielsweise aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Kultur, Aussehen, sozialem Hintergrund, Lebenslage oder Krankheit. Zur Strukturierung untergliedern wir Gleichstellung in diesem Dokument in vier Themenbereiche: Geschlechterdiskriminierung ( Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SGD), Geschlechtervielfalt (LGBTQIA+)), Herkunfsdiskriminierung (verschiedene Rassismusformen), Chancengleichheit und Studieren in besonderen Lebenslagen (Studierende mit Familie, Krankheiten und Behinderungen).
Ziel dieses Forderungskatalogs ist es, die Forderungen und Projekte, die von engagierten Studierendenverterter:innen auf Hochschuleben vorangebracht werden, landesweit zu bündeln. Erfolgreich umgesetze Maßnahmen, aktuelle Projekte und Problematiken sowie Ideen und Forderungen für die Zukunft, die an den Hochschulen entstanden sind, werden hier zusammengefasst, um ein umfassendes Bild einer Hochschule zu zeichnen, an der die Bedürfnisse alle Studierenden berücksichtigt werden.
Im Erstellungsprozess wurden landesweit Studierende über die Kanäle der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg eingeladen sich am Prozess zu beteiligen. In thematischen Untergruppen und über einen Zeitraum von drei Monaten wurde der Forderungskatalog verfasst. Des Weiteren wurde der Austausch mit Organisationen mit thematischer Expertise gesucht, um unsere Ideen zu ergänzen und die Forderungen auf eine solide fachliche Basis zu stellen
Wir streben an, dass die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg den Forderungskatalog in ihre Positionierung übernimmt und sich darüber hinaus ein breites Bündnis an Unterstützer:innen aus Privatpersonen und Organisationen bildet, welches sich für die Umsetzung der Forderungen einsetzt. Der Forderungskatalog richtet sich an die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK), sowie alle Hochschulen in Baden-Württemberg und deren Zusammenschlüsse wie die landesweiten Rektor:innenkonferenzen.
Wir fordern die Landesregierung und Hochschulen des Landes mit diesem Forderungskatalog auf, ihre Anstrengungen Ungerechtigkeiten im Studium abzubauen zu intensivieren und mit der Umsetzung dieser Forderungen ein Klima der Toleranz und Diversität an den Hochschulen zu schaffen, sodass alle Studierenden die Chance auf ein erfolgreiches Studium ohne Benachteiligung haben.
Allgemeine Gleichstellungsarbeit
Die Gleichstellungarbeit umfasst viele Themenfelder, die alle unterschiedliche Dynamiken und Probleme haben und individuelle Lösungen benötigen. Trotzdem gibt es wiederkehrende Ansätze, welche die Möglichkeit bieten als gebündelte Maßnahmen für mehrere Themenfelder zu wirken.
Beratungsangebote ausbauen
Studierende haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Während viele Studierende ohne besondere Hilfsangebote ihr Studium bestreiten können, müssen manche Herausforderungen meistern, die andere nicht haben. Im besten Fall geht es um zusätzliche Unterstützung für Studierende mit weniger Privilegien, im schlechtesten Fall geht es um persönliche Diskriminierung und physische Gewalt. Beratungsangebote sind die erste Anlaufstelle für Studierende, die Benachteiligung erfahren. Geschulte Berater:innen kennen die Situation der Studierenden und können Tipps geben oder weitere Angebote empfehlen.
Die Hochschulen haben zu einzelnen Themen bereits Beratungsstellen eingerichtet, teilweise sind diese an Studierendenwerke ausgelagert. Für manche andere Themen gibt es noch keine Beratung oder das Thema geht in der Menge der Aufgaben von Berater:innen unter, wenn diese für zu viele Themen gleichzeitig zuständig sind.
Die Hochschulen sollen dedizierte Beratungsangebote für folgende Gruppen anbieten:
- Opfer von sexueller Gewalt & Diskriminierung
- FINTA und LGBTQIA+ Studierende
- Studierende mit Migrationshintergrund
- Geflüchtete Studierende
- Religiöse Studierende
- Internationale Studierende
- Studierende aus Nichtakademiker:innenfamilien
- Studierende mit Kind
- Studierende mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen
Einfacher und einheitlicher Zugang zu Beratung
Ein gut ausgebautes Beratungsangebot kann seine Wirkung nur entfalten, wenn es auch zugänglich ist und Studierende wissen, dass sie Unterstützung bekommen können. Derzeit verhindern zwei Probleme, dass die Beratungsangebot effektiv genutzt werden können: Erstens sind die Beratungsangebote meist schwer auffindbar, weil es keine zentrale Übersichtsseite gibt. Nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (bspw. Studierendenwerk oder Hochschule) sind die Angebote meist über viele Webseiten verstreut, welche Studierende nur finden, wenn zielgerichtet danach suchen. Zweitens wissen viele Studierende nicht, dass sie Beratungen in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel wissen viele Studierende mit Erkrankungen nicht, dass Unterstützung bekommen können. Aber auch Studierende, die eine Behinderungen haben, wissen nicht immer, dass es dafür Unterstützungsangebot gibt.
Um beide Probleme zu lösen müssen die Beratungsangebot einfacher zugänglich sein und der Zugang einheitlich sein. Die Hochschulen sollen einen Beratungswegweiser einrichten, also eine zentrale Stelle, die einen Überblick über alle Beratungsangebote gibt und Studierenden auf passende Angebot verweist.
Awareness steigern durch Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsangebote sind wichtig, sie wirken jedoch erst nachdem eine Benachteiligung sich manifestiert hatte und Bekämpfen die Symtpome. Um die Ursachen von Benachteiligung zu bekämpfen und das Auftreten von Diskriminierung von vorherein zu verhindern bedarf es struktureller Veränderungen. Nicht die Betroffenen selbst, sondern genau jene, die selbst nicht benachteiligt sind, müssen also Umstände herstellen, die niemanden ausschließen. Um den strukturellen Wandel an den Hochschulen zu ermögliche, bedarf es der Einbindung möglichst vieler Personen. Die gesamte Breite der Menschen an den Hochschulen muss für existierende Diskriminierungsformen sensibilisiert werden. Da der aktuelle Wissensstand noch zu gering ist, führt dies dazu, dass Diskriminierung bagatellisiert und normalisiert wird. So werden sexistische Witze in vielen Kreisen toleriert ohne zu beachten, dass diese die Rollenbilder zementieren, die schlussendlich zur Abwertung von Frauen führen.
Breit angelegte Öffentlichkeitskampagnen führen dazu, dass das allgemeine Bewusstsein für Diskriminierung steigt und sich mehr Menschen mit der Thematik auseinandersetzen. Studierende, die nicht selbst von Diskriminierung betroffen sind, bekommen eine Vorstellung davon, was anderen widerfährt und können so selbst aktiv werden und helfen Diskriminierung im Keim zu ersticken. Aber auch für Studierende, die selbst betroffen sind, trägt eine Öffentlichkeitskampagne dazu bei, dass sie die Beratungsangebote der Hochschule kennenlernen und so mit ihrere Diskriminierungserfahrung nicht alleine gelassen werden.
Die Hochschulen sollen durch Öffentlichkeitskampagnen, die Awareness für verschiedene Formen von Diskriminierung stärken.
Kompetenz steigern durch Schulungen
Öffentlichkeitsarbeit ist der erste Schritt zu mehr Awareness. Begleitend dazu sollte es jedoch Schulungsangebote geben, die mehr inhaltliche Tiefe bieten. Insbesondere Verwaltungsmitarbeiter:innen mit Personalverwantwortung und das Lehrpersonal tragen eine besondere Verantwortung. Sie sollten deshalb verpflichtende Schulungen besuchen, die sie auf Diskriminierungsfälle während ihrer Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus lernen sie in den Schulungen Benachteiligungen während ihrere Tätigkeit zu identifizieren und zu vermeiden. Für alle anderen Personengruppen soll es ebenfalls die Möglichkeit geben sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen.
Gleichstellung als Teil der Hochschulstrategie
Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen bilden den Kern bei der Bekämpfung von Benachteiligung, da sie geeignet sind den notwendigen strukturellen Wandel herbeizuführen. Beide Maßnahmen müssen aber in einen konzeptuellen Rahmen eingebettet werden. Die Hochschulen sollen eine umfassende Strategie entwickeln, die Maßnahmen, Leitlinien und Ziele vorgibt, wie Benachteiligung an den Hochschulen bekämpft werden soll. Gleichstellung muss Chef:innensache werden und fester Teil der Zukunftsplanung der Hochschulen sein sowie entsprechend in der Budgetplanung berücksichtigt werden. Die Hochschulen sollen eine Person im Rektorat benennen, die sich mit Gleichstellung beschäftigt. Weiterhin sollen die Hochschulen einen Senatsausschuss bilden, in dem Gleichstellungsthemen besprochen werden.
Unabhängig von der ethischen Verantwortung zu mehr Gleichstellung, nimmt die Bedeutung von Gleichstellung für die Attraktivität der Hochschule stetig zu. Bewerber:innen werden in Zukunft noch mehr darauf achten, ob eine Hochschule in Gleichstellungsrankings gut abschneidet. Gleichstellung ist also ein Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb der Hochschulen, dies wird spätestens mit dem Aufkommen von Diversitätssiegeln und Rankings deutlich.
Diverstität statt Gleichstellung
Begriffsdefinition erweitern
Geschlechterdiskriminierung
Die Zahlen von SGD sprechen für sich: Ungefähr eine von vier Frauen hat SGD erlebt. [...]
Awareness für Diskriminierung
Mitarbeiter:innenschulungen zu SGD
Alle Mitarbeiter:innen an Hochschulen sollen verpflichtend Schulungen zu SDG besuchen.
Das Bewusstsein über SDG ist bei vielen Menschen noch gering (Quelle). Insbesondere Lehrpersonen an öffentlichen Institutionen wie Hochschulen nehmen eine Vorbildsrolle gegenüber den Studierenden ein und tragen somit eine große Verantwortung. Deshalb müssen Mitarbeiter:innen an Hochschulen, insbesondere aber das Lehrpersonal, zu SDG geschult werden. In den Schulungen sollen problematische Verhaltensweisen diskutiert werden und gendersensible Alternativen erlernt werden. Die Schulungen beziehen sich vor allem darauf, wie die eigene Lehre diskriminierungsfrei gestaltet werden kann, aber auch darauf, wie Diskriminierung unter Studierenden aussieht und wie Lehrpersonen darauf reagieren können.
Aufklärung von Studierenden über SGD
Studierende sollten verpflichtend einmal im Jahr einen Aufklärungs- & Sensibilierungsworkshop zu SGD besuchen, der von den Hochschulen angeboten wird.
Auch unter den Studierenden ist das Bewusstsein für SGD immer noch zu gering, auch weil das Thema tabuisiert und nicht offen thematisiert wird. Viele Studierende verhalten sich mangels besseren Wissens sexistisch ohne sich der Wirkungen ihrer Handlungen bewusst zu sein. In den USA wurden deshalb flächendeckend an Colleges Aufklärungskurse zu SGD für Erstsemester eingeführt. Ähnlich dazu sollte es an Hochschulen in Baden-Württemberg für alle Studierenden verpflichtende Workshops zu SGD geben, in denen darüber gesprochen wird, was SGD ist, welche Formen und Verhaltensweisen diskriminierend sind und wie man als Betroffene:r/Beobachter:in mit SGD umgehen kann. Wiederkehrende Termin sind wichtig, damit das Thema nicht in Vergessenheit gerät.
Evaluation von Diskriminierung
SGD als Aufgabe des Qualitätsmanagements
Das Qualitätsmanagement an den Hochschulen muss diskriminierungsfreie Lehre als Qualitätskriterium aufnehmen und erfassen.
Zur Qualität von Lehre und Forschung an Hochschulen gehört auch, dass sie keine Personengruppen diskriminiert. Das Qualitätsmanagement stellt durch unterschiedliche Methoden wie Evaluationen sicher, dass Lehre und Forschung qualitativ hochwertig sind. Im Zuge dessen muss das Qualitätsmanagement auch Diskriminierungsfreiheit als Qualitätskriterium aufnehmen, dieses Kriterium erfassen und darauf hinwirken, dass das Hochschulwesen diskriminierungsfrei abläuft.
Evaluation von Diskriminierung in Lehrveranstaltungen
Bestehende (Veranstaltungs-)Evaluationen sollten abfragen, ob sich Personen in der Veranstaltung diskriminiert gefühlt haben. Bei problematischen Ergebnissen müssen Maßnahmen gegen die Lehrpersonen eingeleitet werden.
Lehrende haben eine Vorbildsrolle inne und befinde sich in einer Machtposition gegenüber Studierenden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Lehrende ihre eigene Lehre diskriminierungsfrei gestalten. Um dies sicherzustellen, muss Studierenden die Möglichkeit gegeben werden sich zur Diskriminierungsfreiheit der Veranstaltung zu äußern. Die Lehrevaluation stellt einen geeigneten Weg dar, da sie anonym ist und von Studierenden nicht erwartet werden kann sich in Lehrveranstaltungen zu äußern und die Lehrenden vor dem gesamten Publikum zu kritisieren. Wichtig ist auch, dass die Ergebnisse der Lehrevaluation weiterverarbeitet werden. Die Freiheit der Lehre ist in jedem Fall zu wahren, sie darf aber nicht dem Diskriminierungsverbot widersprechen. Deshalb müssen Maßnahmen eingeleitet werden, wenn Lehrevaluationen darauf hindeuten, dass es Diskriminierung in Lehrveranstaltungen gab.
Diskriminierungsevaluation unter Studierenden & Mitarbeitenden
Die Hochschulen sollten einmal jährliche eine allgemeine, anonyme Diskriminierungsabfrage starten, bei der Personen von diskriminierenden Erfahrungen berichten können.
Während Lehrevaluationen meist kurz gehalten und standardisiert sind und sich nur auf die Lehre beziehen, muss darüber hinaus eine allgemeine Diskriminierungsfrage durchgeführt werden, bei welcher alle Personen an der Hochschule (Studierende & Mitarbeitende) kontaktiert werden und gebeten werden von ihren Diskriminierungserfahrungen zu berichten. Die Abfrage hilft dabei ein detailliertes Bild über die aktuelle Diskriminierungslage zu erhalten. Außerdem ruft sie das Thema aktiv ins Bewusstsein der Allgemeinheit und bietet die Möglichkeit die Antidiskriminierungsstelle der Hochschule zu bewerben. Die Ergebnisse müssen ausgewertet werden und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Angebote und Hilfe schaffen
Kostenfreie Menstruationshygieneprodukte
Auf den Toiletten der Hochschulen sollen kostenlose Menstruationshygieneprodukte zu Verfügung stellen
Menstruationshygieneprodukte stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung für viele Studierende dar. Ohnehin finanziell schwache Studierende stehen am Monatsende regelmäßig vor der Entscheidung, ob das Geld noch für diese Produkte reicht. Studierende, deren Menstruation unerwarteteinsetzt sehen sich oft gezwungen die Hochschule zu verlassen und verpassen wichtige Lerninhalte, nur weil sie keine Hygieneprodukte zur Hand haben. Wir wollen ein Klima der Chancengleichheit schaffen, bei der die Menstruation nicht dem Lernerfolg im Wege steht. Deswegen fordern wir kostenlose Menstruationspflegeprodukte in allen Toiletten der Hochschulen Baden-Württembergs. Dabei setzten wir auf ein solidarisches System, bei dem die kostenlose Produkte nur bei Bedarf aus den oben genannten Gründen genutzt werden. Um auf die Bedürfnisse von Trans*Personen einzugehen sollen diese Produkte explizit auch in Männer-Toiletten zur Verfügung stehen, sowie eine geeignete Entsorgungsmöglichkeit in jeder Toilette.Rückzugszimmer ausbauen
Das Angebot von Rückzugszimmern, wie beispielsweise Eltern-Kind-Zimmern, sollte ausgebaut werden.
An einigen Hochschulen des Landes gibt es für Eltern, die ihre Kinder versorgen, spezielle Rückzugsorte sogenannte "Eltern-Kind-Zimmer". Wir fordern, dass dieses Angebot ausgeweitet wird. Zum Einen sollen diese in mehr Gebäuden angeboten werden, um lange Fußwege zu vermeiden, zum Anderen sollen diese auch von in Not geratene Studierenden und Mitarbeitenden genutzt werden dürfen. Da diese Räume häufig durch Verwaltungsangestellte oder beauftragte Personen betreut werden und diese Personen häufig in der Nähe dieser Räume arbeiten, sind sie als Rückzugsort für Studierende und Mitarbeitenden besonders geeignet. Werden diese belästigt, haben Angst oder werden im schlimmsten Fall gestalkt und verfolgt, finden Sie hier einen sicheren Ort der Zuflucht. Es ist leider kein Einzelfall, dass Studierenden an der Hochschule von vermeintlichen Verehrern nachgestellt werden. Die Verantwortlichen angestellten können als erste Ansprechperson fungieren, an die Zufluchtsuchende sich bei Bedarf wenden können und die die Situation beaufsichtigen können. Zusätzlich ist es wichtig an den Hochschulen diese Räume bekannter zu machen, sodass Mitarbeitende und Studierende in der Nähe dieser Räume sich dessen bewusst sind und Zivilcourage zeigen und sich bei Probleme einmischen und helfen.
Hochschule für alle Geschlechter
Bei einer Zeit-Studie gaben 3.3% der Befragten an, „entweder ein anderes Geschlecht zu haben als bei ihrer Geburt zugewiesen oder sich schlicht nicht als weiblich oder männlich zu definieren" (Tania Witte: Andersrum ist auch nicht besser: Willkommen im Mainstream. In: Zeit Online. 15. Juni 2017).
Genderneutrale Sprache
Sprache prägt auch unsere Wahrnehmung. Ein bewusster Sprachgebrauch trägt aktiv zu einer diskriminierungsfreien und einer inklusiven Gesellschaft bei. Hierbei kann sie auch zu einer Gleichstellung aller Geschlechter und zu einer wertschätzenden Ansprache beitragen. Genderinklusive Sprache und Schreibweise erkennen an, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Dies ist seit Ende 2018 im deutschen Gesetz verankert und sollte dementsprechend in allen Behörden und Institutionen berücksichtigt werden.
Geschlechtsidentitäten und geschlechtliche Ausdrucksweisen sind vielfältig. Eine genderinklusive Sprache trägt zur Vermeidung von Missverständnissen und Diskriminierungen bei.
Wir halten daher die Verwendung von gendergerechten Sprache u.a. in folgenden Kontexten für sinnvoll, wobei wir uns auch für die Verwendung des Gendersternchen ( * ) aussprechen:
- offizielle Texte (z.B. Studienordnungen, Struktur- und Entwicklungsplan, Leitfäden)
- Urkunden und Formulare (z.B. Zeugnisse, Antragsformulare, Anmeldungsformulare)
- Rundschreiben
- Homepage
- Ankündigungen
- Lehrveranstaltungsfolien
Konsti: Nicht eher für den Doppelpunkt, weil der barriereärmer ist?