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Hiermit nimmt die Landesstudierendenvertretung (LaStuVe) Baden-Württemberg gemäß der Aufforderung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom <Datum> vom 29.07.2020 Stellung zum Anhörungsentwurf des Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 27.07.2020. Wir bitten das Ministerium diese Stellungnahme entsprechend der Größe der betroffenen Statusgruppe zu gewichten und in den weiteren Gesetzgebungsprozess mit aufzunehmen.

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Die LaStuVe begrüßt die Änderung von § 2 (5). Diese geht in die richtige Richtung, indem sie die Hochschulen mehr in die Mitte des gesamtgesellschaftlichen Diskurses rückt. Hierbei ist Nachhaltigkeit als Thema besonders wichtig, da den Hochschulen eine verantwortungsvolle Rolle zu kommt - sowohl als Bildungs- und Forschungseinrichtungen als auch als Betriebe mit den dem größten Energieverbräuchen Energieverbrauch unter den Landeseinrichtungen.

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Wir fordern weiterhin die Einführung eines neuen § 40 (2) LHG "(2) Hochschulen sind dazu verpflichtet, Forschung für die und mit der Gesellschaft zu fördern. nachhaltigkeitsbezogeneNachhaltigkeitsbezogene, inter- bzw. transdisziplinäre Forschung soll strukturell unterstützt werden. Die Forschungsergebnisse sollen frei zugänglich sein und gesellschaftsrelevante Inhalte in verständlicher Art und Weise veröffentlicht werden.“ Selbstverständlich sind Forschung und Lehre frei. Jedoch sollte wegen der Stellung der Hochschulen im gesellschaftlichen Diskurs besonders jene Forschung und Lehre gefördert werden, welche zur Lösung gesellschaftlicher und ökologischer Problemen beiträgt. Auch muss das hier generierte Wissen verständlich kommuniziert und für alle Menschen zugänglich sein.