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Hier entsteht eine Kurzfassung des Forderungspapiers. |
Übersicht:
Inhalt | ||
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Unsere Forderungen
Unterstützung des Engagements für Klimagerechtigkeit von Studierenden
Finanzielle Unterstützung und Regelstudienzeit-Verlängerung für Nachhaltigkeitsengagement + keine Repressionen wegen politischer Beteiligung
Wir fordern, dass Studierende bei der selbstständigen Erarbeitung von Lösungsansätzen für die Klimaproblematik unterstützt werden. Das bedeutet konkret, dass Studierenden Räumlichkeiten und finanzielle Hilfen zu diesem Zweck in Anspruch nehmen können. Damit sich alle Studierenden ein solches Engagement auch finanziell "leisten können", muss Klimaschutz-Engagement ein Grund für eine Regelstudienzeit-Verlängerung sein, wodurch der Anspruch auf BAföG ebenfalls verlängert wird.
Ein wichtiger Bestandteil progressiver Bildung ist das Engagement in Gruppierungen mit Themenschwerpunkten zu Nachhaltigkeit und Klima. Studentisches Engagement muss eine größere Wertschätzung erfahren – denn Lernen findet auch außerhalb der Curricula statt!
Die didaktische Methode des "Service Learnings", bei dem wissenschaftliches Wissen und gemeinnütziges Engagement verknüpft wird, sollte an den Hochschulen viel mehr gefördert werden. Bislang gibt es jedoch nur an relativ wenigen Hochschulen entsprechende Angebote. Das Hochschulnetzwerk Bildung durch Verantwortung e.V. setzt sich seit 2009 für die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements von Studierenden und Hochschulen ein und will als Kompetenz- und Austauschplattform die weitere Verbreitung von "Service Learning" befördern [1].
Des Weiteren sollte studentisches Nachhaltigkeitsengagement durch das Land Baden-Württemberg finanziell unterstützt werden. Dies kann in Form von kontinuierlich bereitgestellten staatlichen Mitteln oder Stiftungsmitteln erfolgen, auf welche sich Studierendeninitiativen für die zeitnahe Umsetzung von Projekten bewerben können (z. B. im Rahmen eines (B)NE-Fördertopfs für Projekte von Studierenden und Studierendeninitiativen). Auch Mittel der studentischen Selbstverwaltung sollten unter komplett autonomer und demokratischer Vergabe für (B)NE-Projekte beantragt werden können [2].
Mit der Teilnahme an Demonstrationen mit dem Ziel, Klimagerechtigkeit zu fördern, nehmen die Studierenden ihre Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahr. Politisches Engagement durch die Teilnahme an oder sogar der Organisation von Demonstrationen ist eine Form der demokratischen Beteiligung. Daher fordern wir, dass Repressionen aufgrund der Teilnahme an Demonstrationen mit dem Ziel der Förderung von Klimagerechtigkeit z. B. in Form von schlechten Benotungen oder Ähnlichem zu unterlassen sind. Wir fordern die Anerkennung der demokratischen und persönlichen Entwicklung und Bildung, die mit der Beteiligung an Demonstrationen einhergeht.
Des weiteren fordern wir eine gleichberechtigte Beteiligung von Studierenden in allen Gremien der Hochschule, die sich mit Aspekten der Nachhaltigkeit in Lehre, Forschung oder Betrieb befassen; in diesem Sinne fordern wir Partizipation und Mitspracherecht von Studierenden auf Augenhöhe u. a. bei der Erarbeitung, Bewertung und Implementierung von Nachhaltigkeitsstrategien an den Hochschulen.
[1] Hochschulnetzwerk Bildung durch Verantwortung e.V. Online verfügbar unter: https://www.bildung-durch-verantwortung.de/. Zuletzt abgerufen am 23.04.21
[2] netzwerk n e.V (2017): Positions- und Forderungspapier. S.15 f. Online verfügbar unter: https://www.netzwerk-n.org/wp-content/uploads/2017/12/Positionspapier-ausfuehrliche-Version.pdf. Zuletzt abgerufen am 23.04.21
Zuständigkeit: Natalie Kunz
Betrifft: Landregierung + Hochschulen
Klimafreundliche Energieversorgung
Energieverbrauch (Bedarf und Verluste) muss maximal reduziert und wenn nicht durch Eigenproduktion möglich auf Basis von erneuerbaren Energien zugekauft werden
(für PR: Emissionen durch zeitgemäße Energieversorgung senken)
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Der Bau und Betrieb von Hochschulliegenschaften verursacht einen Großteil der Treibhausgasemissionen innerhalb der Landesverwaltung. Im Sinne einer zielorientierten Bearbeitung dieses Problems muss der Zuständigkeitskonflikt zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen als Nutzer*innen auf der einen Seite, sowie dem Finanzministerium und dem Landesbetrieb Vermögen und Bau als Errichter*innen bzw. Betreiber*innen auf der anderen Seite aufgelöst werden. |
Die im Hochschulbau und im Betrieb dieser Liegenschaften aufgewendete Energie verursacht mitunter den größten Emissionsposten im Hochschulbereich.
Bei den Neubaustandards der Gebäude muss die Landesbauordnung insoweit angepasst werden, dass die relevante Metrik, nämlich Lebenszyklusemissionen pro Nutzer*in, inklusive Malus bei grauer Energie, im Falle des Rückbaus minimiert werden. Hierbei sind insbesondere niedrige Energiestandards, idealerweise Plus-Energie-Haus-Standard, als auch alternative, klimafreundliche Baumaterialien zu berücksichtigen.
Im Bereich des Energieverbrauchs gibt es eine Abstufung von Zielen nach ihrer Priorität. Das erste Ziel ist Suffizienz (die Reduktion des Energiebedarfs). Danach muss in der folgenden Reihenfolge auf die Ziele Effizienz (Reduktion von Energieverlusten), Eigenproduktion (Ausschöpfung des Potentials für die Eigenproduktion erneuerbarer Energien) und zuletzt auf den Einkauf erneuerbarer Energie gesetzt werden. Bei der eingekauften, erneuerbaren Energie muss darauf geachtet werden, dass die Vergütung dieser den Neuanlagenbau innerhalb Deutschlands finanziert und somit die Energiewende vorantreibt.
Zuständigkeit: Andreas Bauer
Betrifft: Landesregierung + Hochschulen
To Do
- Andreas Bauer Ergänzung von Solar- und Photovoltaik, Unabhängigkeit/Vermeidung von fossilen Brennstoffen
- Andreas Bauer Sprachniveau anpassen, Anzahl Fachbegriffe reduzieren
Beispiele für Baumaterialien
Nachhaltige Verpflegung muss Standard werden
Mindestens ein veganes, preiswertes Gericht pro Tag + Transparenz über THG-Emissionen + kostenloses Trinkwasser + Minimierung von Lebensmittelverschwendung
Die Verpflegung in den Mensen und Cafeterien darf sich nicht länger ausschließlich an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausrichten! Stattdessen fordern wir einen wissenschaftsbasierten Umgang mit dem Verpflegungsangebot an Hochschulen anhand moderner Ernährungsleitlinien auf Grundlage der aktuellen Ernährungs-, Umwelt- und Klimawissenschaft. Beispielsweise könnte die Planetary Health Diet [1] als Grundlage für das Verpflegungsangebot genutzt werden, welche die Aspekte Gesundheit und Nachhaltigkeit berücksichtigt und im Vergleich zu den aktuellen Ernährungsgewohnheiten nicht zwangsläufig teurer sein muss [2].
Damit einher geht die Forderung nach täglich mindestens einem preiswerten, gesunden und klimafreundlichen Gericht ohne tierische Bestandteile.
Eine Kennzeichnung der Treibhausgasemissionen sollte zur Transparenz für alle Gerichte verpflichtend eingeführt werden, wie es auch bereits bei den Nährwertangaben der Fall ist.
An den Hochschulen sollte fairer Handel, insbesondere bei der Verpflegung, zum Standard werden. Dass dies geht, zeigen die bereits existierenden Fairtrade-Universities [3].
An den Hochschulen sollte Trinkwasser jederzeit kostenlos erhältlich sein, bspw. durch öffentlich zugängliche Wasserspender.
Lebensmittelreste bspw. in Mensen sollten, wenn sie nicht mehr verkaufbar, aber noch genießbar sind, kostenlos weitergegeben werden.
Mehrwegsysteme für den To-Go-Verzehr von Speisen und Getränken sollten ermöglicht werden, bspw. durch ein Pfand-Pool-System.
[1] Willet et al. (2019): Food. Planet. Health. Healthy Diets From Sustainable Food Systems. Summary Report of the EAT-Lancet commission. Online verfügbar unter: https://eatforum.org/content/uploads/2019/07/EAT-Lancet_Commission_Summary_Report.pdf. Zuletzt abgerufen am 07.03.21
[2] Goulding et al. (2019): The affordability of a healthy and sustainable diet: an Australian case study. Online verfügbar unter: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7528590/. Zuletzt abgerufen am 07.03.21
[3] TransFair. Online verfügbar unter: https://www.fairtrade-universities.de/ Zuletzt abgerufen am 24.04.21
Zuständigkeit: David Kopp
Betrifft: Landesregierung + Studierendenwerke
Ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategien an Hochschulen
Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, Verankerung von Nachhaltigkeit im Hochschul-Leitbild bis Ende WS 21/22 + Schaffung einer Monitoring-Stelle + Veröffentlichung jährlicher Nachhaltigkeitsberichte
Um Nachhaltigkeitsstrategien an Hochschulen zu etablieren, fordern wir ein Verankerung von Nachhaltigkeit im Leitbild der Hochschulen. Damit diese eigenverantwortlich in alltägliche Handlungen umgesetzt werden kann, muss die Verantwortung aller Hochschulangehörigen für eine nachhaltige Entwicklung zu einem sozialen und ökologischen Bildungsort miteinbezogen werden. Hierfür sind die Erfordernisse gemäß § 7 Absatz 1 Landeshochschulgesetz (LHG) neu [1] in Verbindung mit § 2 Absatz 5 Satz 3 LHG neu [2] sowie Kapitel II Nummer 2 Absatz 2 Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFVII) [3] nicht hinreichend.
Wir sehen die Hochschulen aufgrund ihres Vorbildcharakters in der Pflicht, dazu beizutragen, dass der Zielwert zum Klimaschutz von 1,5° C eingehalten werden kann, und somit die Hochschule klimaneutral zu gestalten. Die für die Hochschulen gemäß HoFVII selbst zu steckenden Ziele müssen kompatibel mit dem XDC-Modell mit dem Zielwert von 1,5° C sein [4]. Die Verantwortung hierfür sehen wir in erster Instanz bei den Hochschulakteur*innen selbst (Rektorat, Verwaltung, Lehrkörper, Studierende). Als sich selbst verwaltende Institutionen haben Hochschulen Handlungsmacht, Handlungsspielraum und Eigeninteressen (beispielsweise bezüglich effizienter Ressourcennutzung), diese sollten im Sinne der Nachhaltigkeit gestaltet werden. Um dies zu erreichen sollten alle Hochschulen in Baden-Württemberg im WS 2021/22, falls noch nicht vorhanden, eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und diese veröffentlichen. Bei der Erarbeitung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Leitbildes und der Nachhaltigkeitsstrategie sollen alle Hochschulangehörigen in Form eines partizipativen Erarbeitungsprozesses miteingebunden werden.
Zur Evaluierung der Strategie soll ein unabhängiges Gremium eingerichtet werden, welches beispielsweise in Form eines Senatsausschusses für Nachhaltigkeit mit studentischen Mitgliedern umgesetzt werden kann (Monitoring).
sollen an allen Hochschulen Stellen für Nachhaltigkeitsbeauftragte geschaffen werden. Monitoringden Gesamtressourcenverbrauch und die Emissionen der Hochschulen, evaluieren die selbst gesetzten Nachhaltigkeitsziele und entwickeln somit weitere Ziele. Diese kümmern sich um das
Um Nachhaltigkeit strukturell zu verankern,
Zur Erreichung der Klimaneutralität sollen die Hochschulen und Studierendenwerke vom Land Baden-Württemberg ausreichend finanziert werden. Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht die Grundfinanzierung der Institutionen gefährden oder mit Mehrbelastungen für Studierende einhergehen.
Des Weiteren fordern wir die Verpflichtung aller Hochschulen zu einer jährlichen transparenten und nachvollziehbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung, um ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Klimaschutz zu evaluieren, zu verbessern und damit auf Dauer Kosten, Ressourcen (und Emissionen) einzusparen. Dabei müssen alle Hochschulen mindestens die EMAS-Kriterien einhalten [5].
Die Aktivitäten zu mehr Nachhaltigkeit an Hochschulen können am sinnvollsten in einem "Green Office" gebündelt werden – einer offiziellen Einrichtung an der Hochschule, in der Studierende und Mitarbeitende eingebunden sind und zusammenarbeiten [6]. Die Forderung nach Green Offices an Hochschulen wurde auch bereits im Forderungskatalog des AK Klima und Umwelt der Landesstudierendenvertretung [7] aufgestellt, dem wir hiermit Nachdruck verleihen möchten.
[1] "Dabei orientieren sich die Hochschulen an ihren in § 2 festgelegten Aufgaben und an den im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Land und Hochschulen festgelegten Zielen.“ (§ 7 Absatz 1 LHG neu)
[2] "Die Hochschulen tragen zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Dazu fördern sie im Rahmen ihrer Aufgaben unter anderem Innovation, Nachhaltigkeit und Tierschutz. Sie fördern durch Wissens-, Gestaltungs- und Technologietransfer die Umsetzung und Nutzung der Ergebnisse der Forschung und Entwicklung in die Praxis sowie den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.“ (§ 2 Absatz 5 Satz 3 LHG neu)
[3] "Die Hochschulen erstellen im jeweils nächsten Struktur- und Entwicklungsplan ein eigenes Klimaschutzkapitel, in dem realisier- und messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr, dargelegt werden. Die Ziele und Maßnahmen werden der hochschulöffentlichen Debatte zugänglich gemacht. Die Hochschulen erarbeiten gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium ein Monitoring, um die Fortschritte bei der CO2-Reduktion verdeutlichen zu können. (Kapitel II Nummer 2 Absatz 2 HoFVII)
[4] right. based on science (2020): Capturing the Climate Factor Linking Temperature Alignment and Financial Performance through the X-Degree Compatibility (XDC) Model. Online verfügbar unter: https://uploads-ssl.webflow.com/5ddbd8f4d31f0fb0ad6f12fd/5f99aecef133db41b07e5934_Whitepaper_right_FINAL.pdf. Zuletzt abgerufen am 22.04.21
[5] EMAS: Eco Management and Audit Scheme. Online verfügbar unter: https://www.emas.de/emas-anwenden. Zuletzt abgerufen am 22.04.21
[6] Green Office Movement. Online Verfügbar unter https://www.greenofficemovement.org/de/. Zuletzt abgerufen am 22.04.21
[7] Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (2021): Forderungskatalog Klima und Umwelt. Online verfügbar unter https://lastuve-bawue.de/lak/arbeitskreise/ak-klima-umwelt/forderungskatalog-klima-und-umwelt/. Zuletzt abgerufen am 22.04.21
Zuständigkeit: Natalie Kunz
Betrifft: Landesregierung + Hochschulen
Thema wer überprüft die Maßnahmen?
→ konkrete Forderung von Senat der Nachhaltigkeit?
Nachhaltigkeit ernst nehmen – Suffizienz verankern
Schaffung von Räumen zur Reflexion und Bildung über suffiziente Handlungsweisen
Nachhaltigkeit ernst zu nehmen bedeutet nicht nur innovative (Effizienz) sowie umweltverträgliche (Konsistenz) Technologien zu entwickeln, sondern auch eine freiwillige Verhaltensänderung anzustreben, welche auf einen sparsamen Lebensstil abzielt (Suffizienz). Um die großen sozial-ökologischen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigt es neben neuen Technologien auch die Reflexion des eigenen Verhaltens und Einflusses, wodurch ein nachhaltiges Wirken geschaffen werden kann.
Ohne Suffizienz ist ein erfülltes und nachhaltiges, menschliches Leben auf einem Planeten mit endlichen Ressourcen nicht zu erreichen. Erst durch die Suffizienz stellen sich die Fragen nach dem "Warum" und "Ob" bezüglich unseres Ressourcenverbrauchs, werden Handlungen eines jeden Individuums und einer jeden Organisation reflektiert und bewertet. Die Hochschulen tragen gerade in diesem Punkt die Verantwortung, Verhaltensweisen vorzuleben, die sich in Einklang mit endlichen Ressourcen und der Aufrechterhaltung einer lebenswerten Umwelt bringen lassen.
Wir fordern deshalb, Suffizenz als essentiellen Faktor für Nachhaltigkeit an Hochschulen zu verankern, Reflektion über Konsumverhalten zu ermöglichen und Räume zur Entfaltung suffizienter Handlungsweisen zu schaffen.
Effizenz – Dematerialisierung
Schwerpunkt: Technische Innovation
Ziel: "Mehr aus Weniger"
Kurz gesagt: Ressourcenersparnis durch effizientere Produktion
Vorteil: Sowohl ökologisch als auch ökonomisch lohnbringend
Kritikpunkt: Großer Technikoptimismus
Gefahr: Bumerangeffekt
Bedürfnisse sollen mit einem besseren Verhältnis von Input zu Output, d. h. mit verhältnismäßig geringerem investierten Arbeits-, Material- und Energieaufwand gedeckt werden. Meist wird versucht, diese Verbesserung mithilfe von technischen Innovationen zu erreichen.
Konsistenz – Naturverträglichkeit
Schwerpunkt: Umweltfreundliche Technologien
Ziel: Kreislaufwirtschaft
Kurz gesagt: "Cradle to Cradle", von der Wiege zur Wiege, nicht von der Wiege zur Bahre
Vorteil: Keine Abfälle mehr
Kritikpunkt: Echte Kreislaufwirtschaft nahezu unmöglich
Analog zum Kreislauf der Natur wird versucht, durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren. "Abfälle" bilden also die Rohstoffe für neue Produkte.
Suffizienz-Strategie – Selbstbegrenzung
Schwerpunkt: Freiwillige Verhaltensänderung
Ziel: Sparsamerer Lebensstil
Kurz gesagt: Genügsamkeit, freiwillige Veränderung umweltrelevanter Verhaltensmuster zur Senkung des Ressourcen- und Umweltverbrauchs
Vorteil: Kurzfristig umsetzbar, benötigt meist keine technischen Voraussetzungen
Kritik: Wird häufig als rückschrittlich oder unattraktiv empfunden
Gefahr: Übertragen der Verantwortung auf den*die Einzelne*n, auch wenn diese*r nicht zu Veränderung bereit ist
Das Verhalten soll sparsamer werden und darauf ausgerichtet sein, die notwendigen Bedürfnisse zu decken. Diese Veränderung der Verhaltensmuster soll auf der Einsicht beruhen, dass Ressourcen- und Umweltverbrauch gesenkt werden müssen. Dieser sparsame Lebensstil soll dabei aber keinen Verzicht darstellen.
Weitere Infos in:
Kropp, Ariane (2019): Grundlagen der Nachhaltigen Entwicklung. Handlungsmöglichkeiten und Strategien zur Umsetzung. S 17-22. Online verfügbar unter: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-23072-2_7. Zuletzt aufgerufen am 14.12.20.
Ansätze, Projekte und Strukturen erprobter, etablierter und gelingender Suffizienz an Hochschulen lassen sich in der Good Practice-Sammlung vom netzwerk n "Suffizienz an Hochschulen im ländlichen Raum" finden:
https://www.netzwerk-n.org/angebote/good-practice-sammlung/suffizienz/
Zuständigkeit: David Kopp
Betrifft: Hochschulen
Vorleben von Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitstransfer als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen
Der Aufgabenbereich einer Hochschule endet längst nicht mehr bei Lehre und Forschung. Vielmehr müssen sich Hochschulen auch den gesellschaftlichen Herausforderungen stellen und ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Hochschulen sollten auch den Transfer als "Third Mission" begreifen und damit ihre zwei Kernaufgaben der Lehre und der Forschung um den Transfer erweitern. [1]
Wissensaustausch oder jegliche andere Form von Kooperation zwischen Hochschulen und externen Akteur*innen, ob aus Politik oder Wirtschaft, kann als Nachhaltigkeitstransfer verstanden werden.
Wir fordern an den Hochschulen in Baden-Württemberg einen verstärkten Transfer mit dem Ziel, Erkenntnisse zur nachhaltigen Entwicklung in die Gesellschaft zu tragen und zugleich den Diskurs mit den "betroffenen" Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Um diesen Nachhaltigkeitstransfer zu leisten, fordern wir die Hochschulen dazu auf, sich mutig zu Fragestellungen in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung zu positionieren und verstärkt transdisziplinäre Nachhaltigkeitsaktivitäten auf den Weg zu bringen. Somit soll insbesondere der Klimakrise und den damit einhergehenden Implikationen die Aufmerksamkeit geschenkt werden, die diese Krise einfordert. Nur durch einen breit angelegten Nachhaltigkeitstransfer können die Hochschulen ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft leisten und durch nachhaltige Handlungsweisen zum Vorbild werden. [2]
Deutschlandweit gibt es verschiedenste Beispiele, wie Nachhaltigkeitstransfer funktionieren kann. Das folgende Beispiel steht exemplarisch für viele weitere Hochschulen, die Nachhaltigkeitstransfer als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bereits wahrnehmen:
"Die World Citizen School (WCS) in Tübingen vereint weltbürgerschaftlich engagierte Studierende, Zukunftsmacher*innen und Young Professionals. Über 300 engagierte Weltgestalter*innen bilden sich selbst, lernen von- und miteinander, schließen Kooperationen oder starten gemeinsam innovative (Bildungs-)Projekte in und außerhalb der Universität. Durch Workshops, Netzwerkarbeit, E-Learning und prozessbegleitendes Coaching werden ethische Gestaltungs-, Führungs- und Kooperationskompetenzen gefördert." [3]
[1] Roessler, Duong und Hachmeister (2015): Welche Missionen haben Hochschulen?: Third Mission als Leistung der Fachhochschulen für die und mit der Gesellschaft. Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH.
[2] Schmitt, C.T.; Stecker, C.; Rüth, C. (2018): Transfer für nachhaltige Entwicklung an Hochschulen (Beta-Version). BMBF-Projekt "Nachhaltigkeit an Hochschulen: entwickeln – vernetzen – berichten (HOCHN)". Online verfügbar unter https://www.hochn.uni-hamburg.de/2-handlungsfelder/06-transfer.html#leitfaden. Zuletzt abgerufen am 22.04.21
[3] netzwerk n e.V.: Transfer. Online verfügbar unter: https://www.netzwerk-n.org/angebote/good-practice-sammlung/transfer/. Zuletzt abgerufen am 22.04.21
Zuständigkeit: Rahel Meier
Betrifft: Hochschulen
Mobilität nachhaltig gestalten
Klimaschonendes und inklusives Mobilitätsnetz zugunsten aller Hochschulangehörigen
Mobilität muss preiswert sein. Das heißt, dass sie für alle ermöglicht wird, indem sie mit geringen Kosten für Hochschulangehörige einher geht. Insbesondere dem ÖPNV kommt dabei eine tragende Rolle zu, denn er steht auch jenen Studierenden und Lehrenden offen, die kein Auto zur Verfügung haben. Aus diesem Grund sollten die Hochschulstandorte gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein
Mobilität soll allen offen stehen. Des Weiteren sollte die Mobilität allen Verkehrsteilnehmer*innen gerecht werden. Gerade auf die Bedürfnisse von Minderjährigen (etwa bei offenen Tagen an Hochschulen, Absolvent*innen eines Schüler*innen-Studiums oder jungen Studierenden), Gasthörer*innen fortgeschrittenen Alters, Studierenden mit Kind, hör- und sehbeeinträchtigten Personen und von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, muss besonders geachtet werden.
Es soll sichergestellt werden, dass Kinder, die in von den Hochschulen angebotenen Wohnmöglichkeiten leben, ihre Grundschule zu Fuß erreichen können. Systeme zur Unterstützung beeinträchtigter Menschen können dabei helfen, ihnen selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen. Wir fordern, dass der Zugang zu Portalen, die der Planung des eigenen Mobilitätsverhaltens dienen, auch in ihren Fähigkeiten eingeschränkten Menschen offen stehen muss (Barrierefreiheit). Sich über die unterschiedlichen Formen von Mobilität zu informieren, muss für alle einfach möglich sein, auch für Menschen, die keinen Internetanschluss haben. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang die vom Land angestrebte Einrichtung von sogenannten Mobilitätszentralen, die ein "flächendeckendes, übersichtliches und nahtlos nutzbares Mobilitätsangebot" gewährleisten sollen und in diesem Zusammenhang durch "individuelle Beratung verstärkt nachhaltige und klimaschonende Beförderungsangebote" [1] in den Vordergrund rücken sollen.
Die Mobilität von morgen sichert die Daseinsvorsorge auch im ländlichen Raum und wirkt räumlichen Disparitäten entgegen, indem der Zugang zu Bildung (an Hochschulen) für alle – inklusive der jungen Bevölkerungsgruppen auf dem Land – gewährleistet wird. Die Erarbeitung von Lösungen für junge Menschen, die sich dazu entschließen, nicht zu studieren, weil sie zu weit vom nächsten Hochschulstandort entfernt sind, oder die ohne einen PKW nicht zu einem sinnvollen Studium in der Lage wären, ist von großer Notwendigkeit!
Mobilität soll den Studierenden und Lehrenden klimaneutrales Pendeln ermöglichen. Die Wege auf dem Campus und in den Innenstädten der Hochschulstandorte sollen darauf ausgerichtet sein, dass sie von den Studierenden zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Wir befürworten den weiteren Ausbau von Rad(schnell)wegnetzen und unterstützen, dass in den Innenstädten Radwege ausgebaut werden. Wir fordern die Regionen dazu auf, die unterschiedlichen Verkehrsnetze besser miteinander zu verknüpfen, um allen Studierenden ein einfaches Pendeln zu ermöglichen. Auch zu angrenzenden Bundesländern sollte die Bereitstellung eines gut getakteten ÖPNV-Angebots gewährleistet werden.
Wir fordern die Hochschulen zudem auf, Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern in diebstahlsicheren und vor Witterung geschützen Bereichen zur Verfügung zu stellen.
Wir fordern das Land und die Hochschulen dazu auf, dass die Gewährleistung der Mobilität an den Hochschulstandorten und zum Erreichen von Bildungseinrichtungen mit der geringsten möglichen Flächen(neu)versiegelung einhergeht. Des Weiteren sind die mit der Mobilität verbundenen Emissionsprobleme nicht zu vergessen; hier müssen geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung etabliert werden.
Wir unterstützen, dass die Beschaffung von Gütern, die an den Hochschulen für die Lehre unerlässlich sind, von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraßen verlagert wird.
Jeder Einzelne ist dazu aufgefordert, sein Mobilitätsverhalten zu überdenken und nach Möglichkeit auf klimafreundlichere Alternativen auszuweichen.
[1] Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (2008): Innovationsoffensive Öffentliche Mobilität. Online verfügbar unter: https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/200805_Innovationsoffensive_%C3%96ffentliche_Mobilit%C3%A4t_V1.0.pdf. Zuletzt aufgerufen am 25.04.21
Zuständigkeit Mobilität: Tamara Buehler
Betrifft: Landesregierung + Hochschulen
Hauptforderung?
Kommentar Natalie:
- eingrenzung und zusammenfassung auf Forderung (Vorschlag blau markiert)
- Vorschlag: Reisen als extra Forderung
Kommentar Lisanne: Habe in Natalies Vorschlag noch ein paar Formulierungen angepasst, finde ihn aber soweit gut.