Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Kleines Protokoll ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Alles über Zoom.

Anstrengende Vorstellungsrunde, bisschen unnötig, aber man hat für die Moderation ja gezahlt (breites Grinsen). Hat auch nur 15 Minuten gedauert, vermutlich ein neuer Rekord. Tobi ist ein Streber und hat sich als einziger schon vor gestern vorbereitet.

Speedating am Anfang.

Andreas Bauer: "Aufbruchstimmung. Historisch."

Andreas Raab: "Ich will pünktlich aufhören, ich muss noch zu nem Geburtstag." (breites Grinsen)


Inputvorträge: (Notizen von allen dazu: https://docs.Inputvorträge: (Notizen von allen dazu: https://docs.google.com/document/d/1-xQDtDklCgRg2FBl8UZ3ZbAHes7SAIJH9GNss2yq8dQ/edit)

  1. Marc (Präsidium)
    • bisheriges Stimmenverhältnis beibehalten
    • Warum: Grundsätzlich sind Argumente wichtiger als Stimmen, größere Studierendenschaften haben eh Vorteile für Werbung etc. durch Zahl der aktiven Mitglieder, kleinere Unis kommen daher eher zu einer Stimme
    • Quorum wurde nicht viel drüber geredet. Hürde nicht zu hoch setzen. So wie bisher.
    • Finanzen:
      • Verweis → Förderverein, soll man den fortführen / auflösen
      • Beiträge abhängig von Größe Studierendenschaft, evtl. kleine Studierendenschaften komplett beitragsfrei
      • Finanzierungen sehr konservativ / restriktiv für größere Akzeptanz bei den Studierendenschaften
      • Nur größere Projekte finanzieren am Anfang (z.B. HoFi), Reisekosten und Ausrichtung erst später, wenn sich alles eingespielt hat
    • LAK-Sitzungen alle 6 Wochen, vllt auch digital. Zusätzliches Gremium zum Präsidium (Exekutive, z.B. Präsidium+AK-Sprecher) für kurzfristige Entscheidungen
      • Regelmäßigen Austausch festigen.
      • Exekutive tagt unregelmäßig und entscheidet über kurzfristige Dinge im Sinne der LAK
      • Möglichst quotiert besetztes Gremium, möglichst viele Hochschularten abgedeckt
      • Kompetenzen der Gremien möglichst klar abgesteckt (und was was ich nicht mehr mitbekommen hab xD)
    • Nachfragen:
      • Unterschied Gremium zu kurzfristig einberufener LAK? → Außerordentliche LAK bisher nicht gefestigt. Wäre aber auch denkbar. Grundsätzlich der Wunsch auf ein sicheres Gremium für den Notfall.
      • Bei jeder Sitzung nur Präsidium + betroffene AK-Sprecher  oder Präsidium + alle AK-Sprecher? → Idee von Präsidium war letzteres.
  2. Tobi (irgendeine komische Uni wirft die BombeUni Stuttgart für Universitäten)
    • Präsentation kennt ihr ja.:
      View file
      nameLAK_Konstituierung_stuvus.pptx
      height250
    • Nachfragen
      • Richtlinien die wir vom StuPa haben? → Studierendenanzahl muss im Stimmrecht reflektiert werden
      • Geschockte Blicke (breites Grinsen)
      • Du bekommst keine drei positiven Worte xD
  3. Dennis (Hochschule Ravensburg Weingarten für die HSen)
    • Mischung aus Absprache mit anderen HSen und seiner HS
    • Aufbau der LAK
      • Einfacher Aufbau, wenige Organe (wenig Personal) → LAK + LAK-Präsidium
    • Tagungshäufigkeit: Abhängig von Themen, zeitnahe Behandlung der Themen wichtiger als fester Zeitraum
    • Arbeitsfähigkeit des Präsidiums wichtiger als Gleichstellung (ja, das hat er so gesagt xD)
    • Tagungsart:
      • Höhere Beteiligung bei Online-Sitzungen → Kombination von online / Präsenz vorgeschlagen → vielleicht Übertragung von Präsenz-Sitzungen?
      • Getrenntes Vernetzungstreffen VSen?
    • Finanzen:
      • Freiwillige Beiträge, kleine HSen können sich eher keine Beiträge leisten → keine Beteiligung kleiner VSen mehr?
      • Finanzierung über Förderein Förderverein besser
    • Quoren:
      • LAK soll arbeitsfähig und beschlussfähig sein → analog bei Fachschaften hat man ja auch nur 7 Leute bei 800 Leuten
      • Gehen VS-Beschäftigte als LAK-Deligierte → Angestellte gern hinschicken, da die das längerfristig kannkönnen
    • Stimmenverteilung:
      • Konstituierung mit einer Stimme pro Studierendenschaft → warum sollte man denn für eine Konstituierung zustimmen, die die Stimmen senkt
      • Keine Zustimmung bei Studierendenzahl-bezogener Stimmen 
      • Konstituierung entsprechend der Studierendenzahl nahezu unmöglich, da mehr kleine Hochschulen als große Unis → würden das tendenzielle ablehnen
    • Nachfragen:
      • Wäre das doppelte Stimmrecht (Vorschlag von uns) ne Lösung → Siehe oben → warum etwas zustimmen, bei dem man danach weniger Stimmen hat.
        • Ganz ehrlich und hart Formuliert: Warum sollten wir etwas zustimmen, dass unsere Studierenden im vgl. zu den kleineren benachteiligt?
  4. Anna (Uni Hohenheim) → Unser Verbündeter im Geiste, Stuttgarter Unis gegen alle (Herz)
    • Präsentation: 
      View file
      nameAK Konstituierung Inputvortrag AC.pptx
      height250
    • Wichtig vor allem die Vernetzung untereinander.
    • Wunsch: parteipolitisch, weltanschaulich und religös neutral
      • Alle staatlichen Hochschulen
      • staatlich anerkannte Hochschulen können auf Wunsch beitreten 
    •  Organe: LAK + Präsidium
      • Präsidium: 2 Sprecher + Leute mit anderen Aufgaben (IT, Förderverein, etc.) (Größenordnung 3-6 Leute)
      • Aufgabenteilung im Präsidium
    •  Stimmverteilung
      • Gestaffeltes Stimmrecht, große Hochschulen mit mehr Stimmrecht, aber entsprechend auch mehr Finanzierung
    • Beschlussfähigkeit:
      • Beschlussfähigkeit bei min 1/2 der Mitglieder
    • Sitzungen
      • alle 6 Wochen digital, mit begrenzter Zeit
      • 1x im Semester Netzwerktreffen & Workshops, Podiumsdiskussionen, ...
    • Nachfrage:
      • Warum ist es wichtig, das Stimmenverhältnis an die Beiträge zu koppeln → Eigentlich nicht negativ, kleine Hochschulen haben halt weniger Geld als große Unis

...

(4) Die LaStuVe BW nimmt ihre Aufgaben stets nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der weltanschaulichen, parteipolitischen und religiösen Neutralität wahr.

Diskussionen dazu:

  • Namen ändern zu LandesAstenKonferenz? → Mehrheit für bei LaStuVe lassen
  • Genauer Name muss nochmal geredet werden (v.a. BW oder BaWue)


§ 2 Mitgliedschaft

(1) Alle Studierendenschaften der staatlichen Hochschulen sind nach § 65a Absatz 8 Satz 1 LHG Mitglieder der LaStuVe BaWue ohne Austrittsmöglichkeit.

...

(5) Die freiwillige Mitgliedschaft nach Absatz 2 muss in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden und ist erst nach Begleichung der Mitgliedsbeiträge gültig.

Diskussionen dazu:

  • Beitreten für nichtstaatliche Hochschulen → nur mitteilen oder beantragen?


Ende Tag 1

...

Tag 2

Einstiegsfrage: Was will man mit der LaStuVe erreichen? → Einflussnahme auf Landesebene, landesweite Aktionen (z.B. HoFi), Erfahrfahrungsaustausch, AKs

Erste Arbeitsphase

§ 3 Organe

(Kann man alleine Kompromisse erreichen? (breites Grinsen)) → Bestimmt
(breites Grinsen)

Erste Arbeitsphase: Was konnte da nur schief gehen? (breites Grinsen)

§ 3 Organe

(1) 1) Die legislativen Organe der LaStuVeBawue sind

...

  • Beschlüsse (Abschnitte (5), (6)) sind Abhängig von den Änderungen in § 4 anzupassen.

...

  • .


§ 6 Hochschulart- Untergruppen der Landes-Asten-Konferenz (Diskussionsbedarf)

...

(3) Ausdrücklich ausgeschlossen sind die Beteiligung an oder die Gründung von Unternehmen; der Abschluss von Versicherungen für alle Studierendenschaften; der Abschluss von Rahmenverträgen oder ähnlicher Vereinbarungen für die Studierendenschaften oder sonstige Dinge, die einen Einfluss auf die Autonomie der Studierendenschaften darstellen solange sie nicht explizit unter Absatz 2 genannt werden.

Probleme/Anmerkungen:

(2) und (3) hier streichen, aber informell abspeichern oder bei einem § Aufgaben positiv formulieren. ggf. in der Verfahrensordnung regeln.

Allgemein mal die Rechtsform klären.

Anmerkungen:

(2) und (3) hier streichen, aber informell abspeichern oder bei einem § Aufgaben positiv formulieren. ggf. in der Verfahrensordnung regeln.

Allgemein mal die Rechtsform klären.


§ 9 Referate

(1) Das Präsidium kann in seiner Arbeit von folgenden Referaten unterstützt werden:

1. Innenreferat;

2. Außenreferat;

3. Finanzreferat;

4. Hochschulpolitisches Referat und

5. auf Beschluss der LAK weiterer Referate

6. Referat für bundesweite Vernetzung

7. auf Beschluss der LAK weitere Referate


(2) Die Referate werden von einem ReferatsleiterIn geleitet, welcher, sofern Sie oder Er kein Mitglied des Präsidiums ist, von der LAK mit absoluter Mehrheit der Anwesenden gewählt werden muss. Das Nähere, insbesondere Verfahren und Aufgaben, wird durch Beschluss der LAK geregelt. Referate unterstützen das Präsidium in beratender Funktion. Die Referate sind dem Legislativorgan rechenschaftspflichtig.


(3) Das Referat für bundesweite Vernetzung nimmt die Vertretung der LaStuVe bei bundesweiten Angelegenheiten der Studierenden wahr. Dies umfasst insbesondere Dachverbände von Studierendenvertretungen sowie andere bundesweite Organisationsbündnisse von Studierenden. Mitglieder des Referats dürfen sich im Rahmen der Beschlusslage der LaStuVe stellvertretend äußern. Das Referat ist dazu angehalten, zu aktuellen bundesweiten Themen auf die Fassung von Beschlüssen hinzuwirken. Besteht keine Beschlusslage der LaStuVe, dürfen sich die Mitglieder des Referats nur persönlich äußern.


(4) Die HA-LAKs sind berechtigt, eigene hochschulartspezifische Referate einzusetzen. Diese Referate arbeiten dem Präsidium, der LAK und der HA-LAK in ihrem hochschulartspezifischen Bereich zu und sind diesem unterstellt. Absatz 2 gilt entsprechend.


(5) Dem Finanzreferat obliegt die Koordination im Rahmen des § 13.


(6) Die Abwahl von Referatsleiter*innen ist mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich, sofern eine Ankündigung auf der vorläufigen Tagesordnung stattgefunden hat.


§ 10 Arbeitskreise

Die Referate und das Präsidium können beim Legislativorgan die Einsetzung von Arbeitskreisen (1) Zur Bearbeitung bestimmter Themengebiete und bzw. oder Aufträge können Arbeitskreise gegründet werden. Das Nähere, insbesondere Zusammensetzung, Verfahren und Aufgaben, werden durch Beschluss des Legislativorgans geregelt. Die Arbeitskreise sind dem Legislativorgan rechenschaftspflichtig.

(2) Jeder Arbeitskreis wählt mindestens ein*e Sprecher*in aus seiner Mitte.


§ 11 Ausschüsse und Kommissionen

(1) Ständige Ausschüsse und Kommissionen der LAK sind:

1. der Haushalts- und Kassenkontrollausschuss;

2. der Inklusionsausschuss sowie

3. die Landes-Schlichtungskommission.

(2) Der Haushalts- und Kassenkontrollausschuss setzt sich aus mindestens fünf Personen Mitgliedern jeweils unterschiedlicher Mitglieds-Studierendenschaften sowie mindestens zwei/drei Hochschularten gemäß § 1 Abs. 2 LHG zusammen und tagt mindestens einmal pro Semester. Hauptaufgabe ist die Überwachung und Kontrolle der Finanzgeschäfte der LaStuVe. Das Nähere, insbesondere Zusammensetzung, Verfahren und weitere Aufgaben, werden durch Beschluss des obersten Legislativorgans geregelt.

(3) Der Inklusionsausschuss setzt sich aus mindestens drei Personen Mitgliedern unterschiedlicher Mitglieds-Studierendenschaften zusammen. Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der Inklusion aller Genderdimensionen sowie von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit innerhalb der LaStuVe. Das Nähere, insbesondere Zusammensetzung, Verfahren und weitere Aufgaben, werden durch Beschluss des obersten Legislativorgans geregelt.

(4) Die Landes-Schlichtungskommission ist, sofern möglich, aus mindestens drei ehemaligen SprecherInnen und zwingend aus drei externen Sachverständigen, welche auch Studierende aus anderen Bundesländern und Nicht-Studierende sein können, zu besetzen. Dabei ist besonders auf die Unabhängigkeit und die Neutralität der SchlichterInnen zu achten. Die Mitglieder werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Studierendenschaften berufen. Die Landes-Schlichtungskommission soll moderierend bei Streitigkeiten zwischen Studierendenschaften oder bei Streitigkeiten innerhalb der LaStuVe nach Anrufung tätig werden. Schlichtungsergebnisse haben keine bindende Wirkung, sollen aber eingehalten werden. Das Nähere, insbesondere Zusammensetzung, Verfahren und weitere Aufgaben, werden durch Beschluss des obersten Legislativorgans geregelt.

(5) Die LAK und die Untergruppen der LAK können zur Entscheidungsfindung, Themenbearbeitung und Kontrolle weitere Ausschüsse und Kommissionen einsetzen. Das Nähere, insbesondere Zusammensetzung, Verfahren und Aufgaben, werden durch Beschluss des Legislativorgans geregelt. Alle Ausschüsse und Kommissionen sind dem Legislativorgan rechenschaftspflichtig.

(6) Bei der Besetzung der Ausschüsse gelten § 7 (2) und (3) entsprechend.



Zu den Finanzen: (§12):

Wurde noch nicht ausführlich drüber geredet, soll in Finanzvereinbarung ausgelegt werden und nicht zu kompliziert werden.

...

Ggf. Kooperationsvertrag mit dem Verein und der Körperschaft dann aushandeln


Sonstiges

Pro Online

  • Kosten niedrig
  • Partizipation hoch
  • Kleine HS weniger aktive VS?
  • Barriere niedrig

...

  • Ak Gleichstellung
  • §2
    • (2) Nochmal abstimmen
    • (5) je nach Finanzordnung
  • Rückmeldung der Kontaktdaten jeder Studierendenvertretung
  • Vernetzungs-Untergruppen (z.B. Hochschularten-LAK, Regionale Konferenzen, Random Partnerhochschulen, etc.)

  • Name LaStuVe durch LaStuVe BW oder BaWue ändern

To Do's

...

...

  •  Rückmeldung an Claus zur Excel Tabellele

...

  •  Anna: Doodle für in den nächsten zwei Wochen

...


Morgen Informieren Anna Christ ( alle andern können ergänzen) :

...

  • Botschafter*innen Feedback einholen von ihren HS
  • An den Fragebogen erinnern
  • Rechtsform abklären

Weitere Interne Anmerkungen von Max und Tobi

Tübingen möchte harte Quotierung (breites Grinsen)

Diskussion über Untergruppen → HS Aalen und Ravensburg gegen den Rest (schon wieder (breites Grinsen))

Zitat:

...