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  • Die Initiator*innen des offenen Briefes haben sich entschlossen, auch auf BaWü-Ebene aktiv zu werden und ein Vernetzungstreffen zu organisieren
  • Am Vernetzungstreffen haben 19 Personen von verschiedenen Hochschulen teilgenommen: Uni Stuttgart, HS Mannheim, Uni Mannheim, Uni Heidelberg, RWU Ravensburg-Weingarten, Uni Ulm, HS Heilbronn, KIT Karlsruhe, HMDK Stuttgart, HS Esslingen
  • Für die weitere Vernetzung gibt es nun einen Matrix-Raum: https://matrix.to/#/#datenschutz-an-hochschulen:stuvus.de

24.03.2021: Positionierung vom Studierendenparlament der Universität Stuttgart

  • Das Studierendenparlament der Uni Stuttgart hat den offenen Brief als Positionierung verabschiedet: https://stuvus.uni-stuttgart.de/wp-content/uploads/2021/03/stuvus-positionierung-videokonferenztools.pdf
  • Es gibt eine Ergänzung im Vergleich zum originalen offenen Brief:
    "Oberste Priorität hat dabei für uns aber, dass ein funktionsfähiges Tool bereitgestellt wird und ausgereifte Lösungen bestehen müssen, bevor bestehende Plattformen zugunsten einer nachhaltigeren und datenschutzkonformen Lösung geschlossen werden."

28.03.2021: Antrag "Stellungnahme zu Datenschutz an den Hochschulen in BaWü" wird bei der Landes-ASten-Konferenz behandelt und verabschiedet

23.04.2021: IFG-Anfrage bzgl. Antworten der Universität Stuttgart auf Fragen des Landesdatenschutzbeauftragten zu Online-Prüfungen

  • Der Landesdatenschutzbeauftrage (LfDI) hat Ende Februar alle Hochschulen in Baden-Württemberg um die Beantwortung einiger Fragen im Zusammenhang mit Online-Prüfungen gebeten. Da hier die Persönlichkeitsrechte von Studierenden betroffen sind, haben wir uns im Rahmen des Gesprächs am 16.03.2021 nach den Antworten der Universität erkundigt. Diese wurden uns verweigert, da es sich um „interne Kommunikation“ handeln würde. Da uns die Rechte der Studierenden ein wichtiges Anliegen sind, haben wir im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes eine Anfrage an den LfDI gestellt. Die Anfrage war erfolgreich und die Antworten der Universität sind unter https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahmen-zu-onlineprufungen/589811/anhang/0221.4-16-772-geschwrzteAnl-Uni-Stuttgart_geschwaerzt.pdf hier einsehbar. In unseren Augen wird bei der Beantwortung der Frage 4 bewusst der Bezug auf die DSGVO verzichtet. Ebenso schreibt §32 a Abs. 6 des LHG vor, dass nach mündlichen Prüfungen die Verbindungsdaten unverzüglich zu löschen sind. Cisco speichert allerdings Verbindungsdaten bis zu 7 Jahren, was unserer Meinung nach nicht unverzüglich ist. Bisher haben wir auch keine Informationen erhalten, dass von Seiten der Universität Maßnahmen getroffen werden, um die Daten früher zu löschen. Der Antwort des LfDI auf die Anfrage lässt sich leider nicht entnehmen, ob, wie gefordert, die verlangte Erklärung übermittelt wurde. Die Universität Tübingen hat entsprechende Erklärungen als Anlage dem LfDI zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Anfrage wurde diese ebenfalls übermittelt. Wir gehen davon aus, dass die Universität Stuttgart dies nicht getan hat. (Vollständige Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/216050→vollständige Anfrage)

20.07.2021: Veröffentlichung von Datenschutzhinweisen für die Nutzung von Webex an der Universität Stuttgart

  • Die Uni hat am 20.07.2021 Hinweise zum Datenschutz für die Nutzung von Webex veröffentlicht. Diese sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.uni-stuttgart.de/datenschutz/webex
  • Bei den Hinweisen handelt es sich um keine eigene Datenschutzerklärung, sondern viel mehr um eine übersichtliche Zusammenfassung der Informationen, die seitens Cisco vorliegen. Ausführungen zur Dauer der Speicherung und Löschung von Daten sind jedoch nicht enthalten, sondern müssen über ein verlinktes Dokument von Cisco nachgelesen werden. Dort erklärt Cisco, dass sie persönliche Informationen wie u.a. IP-Adressen, Meeting-Informationen, Namen und E-Mail-Adressen der Teilnehmenden, etc. für bis zu 3 Jahre speichern.
  • Einen AV-Vertrag mit Cisco gibt es unseres Wissens nach immer noch nicht.

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