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Schlüssel

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1. Formalien
1.1. Eröffnung der Sitzung
1.2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.3. Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung 
1.4. Genehmigung der Tagesordnung
1.5. Festlegung des Termins der nächsten Sitzung(-en)
2. Wahlen
3. Anträge
4. Berichte
5. Verschiedenes.

(2) Im Punkt Anträge sind als Unterpunkte zunächst die von vorherigen Sitzungen vertagten Anträge und danach alle Anträge, die dem Präsidium am eine Woche vor dem Sitzungstermin elektronisch vorliegen aufzunehmen.

(3) Unter dem Punkt Verschiedenes dürfen nur Gegenstände einfacher Art behandelt werden für die eine Vorbereitung der Mitglieder nicht notwendig ist. Es können keine Beschlüsse gefasst werden; informelle Meinungsbilder sind möglich.

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(2) Der Präsident oder die Präsidentin schließt die Sitzung des Studierendenparlamentsder LAK
nach Abschluss der Tagesordnung oder einem entsprechenden genehmigten
Geschäftsordnungsantrag

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(6) Wird das Ergebnis einer offenen Abstimmung von einem Mitglied des Studierendenparlaments der LAK angezweifelt, so wird erneut offen abgestimmt. Dabei sind die Ja-, Nein- und Enthaltungsstimmen auszuzählen. Eine weitere Anzweiflung ist nicht möglich.

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(3) Zu Beginn der Wahl nach Erklärung aller Kandidaturen findet eine Aussprache mit den Kandidierenden statt; die Aussprache findet grundsätzlich in gegenseitiger Anwesenheit statt. Den Kandidierenden ist zu Beginn und zum Schluss der Aussprache und bei Fragen während der Aussprache das Wort zu erteilen. Auf Wunsch eines Kandidaten oder einer Kandidatin oder auf ausdrückliches Verlangen eines Mitglieds des Studierendenparlaments der LAK findet eine Aussprache mit einzelnen Kandidaten oder Kandidatinnen in Abwesenheit der anderen Kandidierenden statt.

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V. Anträge

§ 18 Grundsätze

(1) Das Studierendenparlament Die LAK verhandelt und beschließt über Anträge unbeschadet § 14 ausschließlich in Sitzungen.

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(5) Bevor die Änderungsanträge, die vor oder während der Sitzung gestellt wurden, diskutiert werden, sammelt die Sitzungsleitung zuerst alle Änderungsanträge zu einem Punkt des Hauptantrags. Der Hauptantragsteller oder die Hauptantragstellerin kann daraufhin entscheiden, welche Änderungsanträge von ihm oder ihr angenommen werden. Diese sind automatisch in den Hauptantrag aufgenommen. Danach beginnt die Diskussion bei dem weitestgehenden Änderungsantrag. Sollte nicht klar sein, welcher Änderungsantrag weitergeht, richtet sich die Reihenfolge nach dem Zeitpunkt des Eingangs bei der Sitzungsleitung, beginnend mit dem zuerst eingegangenen. Die Reihenfolge der Abstimmung der Änderungsanträge richtet sich ebenfalls nach dieser Regelung. Über die Reihenfolge der Diskussion und Abstimmung entscheidet die Sitzungsleitung. Änderungsanträge auf Rückänderung nach der Annahme durch den Hauptantragsteller oder die Hauptantragstellerin sind möglich. Änderungsantragsteller oder Änderungsantragstellerinnen können Änderungsanträge vor deren Abstimmung zurückziehen. Änderungsanträge können nicht geändert werden. Ein Änderungsantrag wird auf Antrag eines Mitglieds des Studierendenparlaments der LAK unmittelbar bevor über ihn abgestimmt wird von der Protokollführung verlesen. Änderungsanträge können auch während der Diskussion gestellt werden.

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